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Vorrede.

In dem vorliegenden Werke habe ich mich bemüht, einen bisher wenig beachteten Entwicklungsprozess in der anglo-normännischen Monarchie des 11. und 12. Jahrhunderts im engen Anschlusse an die Quellen neu darzustellen. Die bisherigen Ergebnisse der Forschung über den äusseren Verlauf dieser Entwicklung habe ich zu diesem Zwecke genau zu prüfen, zu korrigieren gesucht und unter neuen Gesichtspunkten geordnet, die Dokumente, in denen ihr innerer Gang sich spiegelt, soweit sie bekannt waren, von neuem durchgearbeitet und zugleich eine grössere Zahl bisher unbekannter zum ersten Male herausgegeben und berücksichtigt. Dass ich mir gerade diese Aufgabe gestellt habe, wird sonach nicht beanstandet werden. Auch die Gesichtspunkte, von denen ich mich bei der erneuten Untersuchung der Quellen leiten liess, werden kaum Anstoss erregen. Die Ausführung selber aber wird in vieler Beziehung enttäuschen. Ich selbst fühle so lebhaft die Inkongruenz zwischen dem Ideal, das mir vorschwebte, und dem, was ich geleistet habe, dass ich nicht umhin kann, durch einige erklärende Vorbemerkungen den Leser zu einer nachsichtigen Beurteilung einzuladen.

Jeder Deutsche, der sich vom Studium der heimischen Geschichte dem Studium der englischen und französischen Geschichte des Mittelalters zuwendet, wird sich zunächst eines Gefühles der Ratlosigkeit nicht ganz erwehren können. Während er in der heimischen Geschichte schon nach kurzer Anleitung den Weg zu den Quellen findet und von den Quellen den rechten Gebrauch machen lernt, ist ihm hier der Weg zu den Quellen durch die mannigfachsten Hindernisse versperrt. Nicht nur kann er sich die Hilfsmittel des Studiums schwer beschaffen. Diese Hilfsmittel selbst stehen ihm hier lange nicht in so reichem Masse und in

solcher Güte zu Gebote, wie bei der Beschäftigung mit der
heimischen Geschichte. Denn die historischen Hilfswissenschaften
haben in England und Frankreich noch lange nicht eine so hohe
Stufe der Vollendung erreicht, wie in Deutschland. Cherbuliezs
Répertoire und Hardys descriptive catalogue lassen sich mit
Potthasts Bibliotheca nicht vergleichen. Monods Bibliographie
und Gardiner-Müllingers Introduction sind lange nicht so voll-
ständig und brauchbar, wie die Quellenkunden von Dahlmann-
Waitz, von Wattenbach und Lorenz, die Ausgaben der Quellen
in Bouquets Récueil, in den Publikationen der société de l'histoire
de France und in der Rolls Series sind nur, soweit sie jüngeren
Datums sind, philologisch ebenso zuverlässig, wie die Ausgaben
der Monumenta Germaniae, aber auch, soweit sie jünger sind,
nicht immer so nützlich, wie jene: bei Bouquet sind die einzelnen
Quellen zerrissen und abschnittweise auf die einzelnen Re-
gierungen verteilt, so dass man nie eine Vorstellung von ihrem
Gesamtinhalte bekommt. In der Rolls Series unterlassen es die
Herausgeber meist, den Anweisungen der royal commission gemäss,
kritische Noten zum Inhalte der Quelle hinzuzufügen, so dass der
Leser nicht, wie bei den Editionen der Monumenta, sich sofort
ein Urteil über den Wert einer Angabe zu bilden vermag. Dazu
kommt, dass eine Reihe von Quellen ersten Ranges
ich nenne
nur die Gesta Wilhelmi des Wilhelm von Poitiers, die historia
Normannorum des Wilhelm von Jumièges, die Briefe Lanfranks,
Anselms, Gilberts Foliot überhaupt noch nicht vollständig in
kritisch zuverlässigen Ausgaben vorliegt. Weiter ist es als ein
empfindlicher Mangel zu bezeichnen, dass es an Regestenwerken
nach Art der Böhmerschen Regesten und der Stumpfschen Acta
imperii gänzlich fehlt, und endlich macht es sich des öfteren
auch fühlbar geltend, dass es zuverlässige Darstellungen nach Art
der Münchener Jahrbücher des deutschen Reiches für einzelne
Regierungen der normännischen Herzöge und englischen Könige
noch nicht giebt.1) Viele Vorarbeiten, die in Deutschland die
Hilfswissenschaften längst erledigt haben, muss somit hier der

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1) So z. B. von der Regierung Heinrichs I. Stubbs hat in seiner Constitutional history nur von der inneren Verwaltung eine bewunderungswürdige Schilderung entworfen. Deutsche Darstellungen giebt es nur wenige. Die beste, die wir haben, ist Rösslers Kaiserin Mathilde. Lappenbergs englische Geschichte ist längst veraltet.

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Historiker selbst machen. Seine Aufgabe ist aus diesem Grunde hier viel schwieriger, als dort. Mithin darf er hier von vornherein für sich ein besonderes Wohlwollen seitens der Leser in Anspruch nehmen.

Dieses Wohlwollens bedarf das vorliegende Werk auch noch aus anderen Gründen. Es ist eine Frucht von Mussestunden. Es ist darum nicht in einem Zuge, sondern ganz allmählich entstanden. Die Spuren davon machen sich in den Ungleichheiten und Mängeln der Darstellung nur zu sehr geltend. Es ist weiter zum guten Teile an einem Orte entstanden, an dem die notwendigsten litterarischen Hilfsmittel nur mit grosser Mühe und grossem Aufwande beschafft werden konnten. Damit hängt es zusammen, dass ich an einigen Stellen neuere Forschungen erst nach dem Drucke in den Berichtigungen berücksichtigen konnte, auf die ich überhaupt besonders aufmerksam mache, ferner, dass in der Zitierung einige Ungleichheiten vorkommen, weiter, dass nicht immer die besten Quellenausgaben benutzt sind. So musste ich z. B. Mignes Patrologia öfters zu Rate ziehen, als mir lieb war. Endlich sah ich mich hie und da genötigt, auf eine Berücksichtigung des gesamten Quellenmaterials zu verzichten. Am schwersten ist mir dieser Verzicht geworden bei den Werken des Autors, der im Mittelpunkte des 2. Teiles der Untersuchungen steht, bei den Werken des Yorker Anonymus.1) Ich konnte nicht selbst nach Cambridge reisen, um den Codex einzusehen. Ich musste mich auf Abschriften verlassen. Diese Abschriften umfassen den grösseren Teil der Traktate. Aber einige wenige kenne ich nur dem Inhalte nach. Diese wenigen sind jedoch inhaltlich belanglos. Ich durfte also auf ihren Wortlaut verzichten, weil vorauszusehen war, dass derselbe meine Ergebnisse nur bestätigen, aber das Gesamtbild, das ich von der Persönlichkeit und den Anschauungen des Autors entworfen habe, nicht ändern würde.

Schliesslich sei noch erwähnt, dass der Inhalt des Werkes nicht ganz der Voranzeige des Herrn Verlegers entspricht. Teil 3 ist erst bei der Umarbeitung für den Druck aus einem Epiloge zu einem besonderen Teile geworden. Die 2 angekündigten Bei

1) Diesen Namen habe ich gewählt, weil die in den libelli de lite herausgegebenen Traktate von dem Leiter der Monumenta tractatus Eboracenses genannt worden sind.

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