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(eine über die Freunde), 4) vielleicht Visionen und Revelationen Valentin's (doch können diese in den anderen Schriften enthalten gewesen sein), 5) Evangelium veritatis Valentin's, 6) Sophia Valentini (unsicher), 7) ein valentinianischer Lehrbrief bei Epiphanius (vielleicht aus den Excerpt. ex Theodoto), 8) die Excerpte ex Theodoto resp. aus der anatolischen Lehre, 9) Ptolemäische Syngrammata, speciell die Erklärung des Prologs des Joh.-Ev. durch Ptolemäus, 10) Brief des Ptolemäus an die Flora, 11) Herakleon's Hypomnemata zum Joh.-Ev. (vielleicht noch eine zweite Schrift von ihm bei Clemens Alex.), 12) eine Schrift des Alexander, vielleicht mit dem Titel „Syllogismen", in der Valentin's Psalmen citirt waren, 13) eine nicht näher zu bestimmende Schrift des Theotimus über das Gesetz, 14) Marcianische liturgische Formeln, 15) ein Buch des Marcus (z. Th. mit Visionen), 16) Quellenschriften für Iren. I, 11, 12, Hippolyt's Syntagma und die Darstellung des Systems in den Philosophumena. Bis auf die beiden zuletzt genannten Stücke gehört Alles der Zeit vor c. 185 an. Einem Οὐράνιος διάλογος eines unbekannten Verfassers hat Celsus (Orig. c. Cels. VIII, 15) vier Sätze entnommen. Der Dialog ist also älter als c. 175. Über Marcion und seine Schule und Schriften ist oben S. 297 ff. gehandelt worden.

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19) Die Johannes-, Andreas- und Thomasacten.

Bevor die längst angekündigte Ausgabe der Johannesacten von M. Bonnet und die Untersuchung der alten EvangelienProömien von Corssen erschienen ist, ist es nicht möglich, über die Johannesacten zu urtheilen; denn was sicher der ältesten Gestalt zuzuweisen ist, ist noch keineswegs entschieden. Die umfangreichen Untersuchungen von Zahn und Lipsius haben, trotz der bedeutenden Verdienste, die sich beide Forscher um die apokryphen Acten erworben haben, doch nicht befriedigt. Dass die Johannesacten gnostischen Ursprungs sind, ist bereits durch den Satz (Acta Joh. ed. Zahn S. 220) οἱ ὑπὸ ἀνόμου ὄφεως νομοθετούμενοι ΙουSato gewährleistet; denn dieser Satz überschreitet die Grenzposition, welche der Verf. des Barnabasbriefes eingenommen hat. Dass die in der lateinischen Litteratur (Hieronymus, Augustin) genannten „,ecclesiasticae historiae", „,ecclesiastica historia", „,historiae", „patrum litterae" identisch sind mit den Johannesacten, hat Zahn nicht bewiesen und ist a priori ganz unwahrscheinlich. Die Frage, ob die Acten noch dem 2. Jahrh. zuzuweisen sind so viel mag hier vorläufig bemerkt werden, hängt (äussere Gründe anlangend) lediglich davon ab, ob man die traditiones", auf die sich Clemens Alex. nach der lateinischen Übersetzung seiner Adumbrationes

(Zahn, Forsch. III S. 87. 97) für eine Johannesüberlieferung bezogen hat, auf unser Buch deuten muss 1); denn alle übrigen alten Zeugen, die Zahn in seiner Ausgabe (1880, s. auch Gesch. des Kanons II S. 856 ff.) angeführt hat 2), sind höchst zweifelhaft; vielleicht aber erhalten wir Licht aus den alten Evangelien-Proömien. Dass die Johannesacten in kirchlichen Kreisen der älteren Zeit unbeanstandet gelesen worden sind, ist (von Zufällen abgesehen) nach dem Häretischen oder doch Anstössigen, was die Fragmente an der Stirn tragen, nicht glaublich. Eusebius hat sie h. e. III, 25 ausdrücklich als häretisch bezeichnet. Auch darf man nicht vergessen, dass es einen mündlich überlieferten Schatz von Johanneslegenden gegeben hat, aus dem kirchliche Schriftsteller und der unerfreuliche Verfasser der Acten geschöpft haben. Aus inneren Gründen lässt sich bei einem so isolirt stehenden Werke, welches von einem persönlichen Schüler des Johannes geschrieben sein will, schwer entscheiden. Immerhin sehe ich in den Fragmenten, die aber erst sicher abgegrenzt werden müssen (Zahn hat auch sehr fragwürdige aufgenommen, und Lipsius hat dem Begriff,,Gnostisch" eine ganz unstatthafte Weite gegeben), keinen sicheren Grund, vom 2. Jahrh. abzusehen 3); aber sowohl die früher von Zahn empfohlene Datirung (um 130), als die jetzt (Kanonsgesch. II S. 865) beliebte (um 160) schweben einstweilen völlig in der Luft. Was die angebliche Person des Leucius betrifft, so sind natürlich Schriftsteller, die am Ende des 4. Jahrh. schreiben, wie Epiphanius, Pacianus 1) oder noch spätere [Innocentius I., Turibius, Augustin, Euodius von Uzala, Photius, Mellitus (!)] keine „Zeugen“ für einen Thatbestand oder eine Legende des 2. Jahrh.; sie bezeugen nur eine über das 4. Jahrh. nicht hinaufzuführende Legende, und Worte, wie die des Pacian (ep. III, 2: „ipsi illi Phryges nobiliores, qui se animatos mentiuntur a Leucio, se institutos a Proculo gloriantur"), auf die Goldwage zu legen und daraus zu schliessen (Zahn, Kanonsgesch. II S. 857) und als historisch gewiss anzunehmen, Leucius habe die

1) Das,,traditiones“ : die schriftlich fixirten Johannesacten sind, ist nicht eben die nächste Vermuthung. Vermuthet man aber, der lateinische Übersetzer habe hier den Ausdruck geändert, so kommt man völlig ins Bodenlose.

2) Namentlich das Muratorische Fragment, welches nach Zahn, Kanonsgesch. II S. 862 nothwendig,,eine ausführlichere, in schriftlicher Form vorliegende, romanhafte Darstellung bereits voraussetze". Warum nothwendig in schriftlicher Form? und wenn in schriftlicher Form warum gerade die Johannesacten?

3) Als sichere gnostische Fragmente sehe ich nur die zu Nicäa verlesenen

an. Die Metastase des Johannes ist schwerlich gnostisch.

4) Aber beide sagen nicht, dass er Verfasser von Johannesacten sei.

Montanisten im ersten Stadium ihres Lebens zum Dasein gebracht", und er sei auch noch für Pacian wie für die alte kleinasiatische Kirche,,eine unbedenklich anerkannte Autorität" (weil Pacian,,mentiuntur" sage), ist ganz unstatthaft. 1) Es steht ferner noch immer so, dass erst im 5. Jahrh. Leucius mit den Johannesacten, soviel wir wissen, in Verbindung gebracht ist, und dass die ältesten sicheren Zeugnisse für die Existenz der Acten sie (ohne Verfassernamen) lediglich als schlimme Producte in den Händen der Enkratiten, Severianer, Apostoliker, Manichäer usw., nicht aber der Kirche kennen (s. Eusebius, Epiphanius, Philastrius, Amphilochius). Erst allmählich, in einer stumpfen Zeit, haben sie sich, wie anderes Apokryphe (wenn es stark asketisch war und wenn die Christologie hochorthodox verstanden werden konnte), in die Kirche eingeschlichen und sind in die kirchliche Litteratur in Bearbeitungen eingedrungen. 2) Hoffentlich werden, wenn der zweite Band dieser Chronologie ausgearbeitet wird, Bonnet's und Corssen's Forschungen publicirt sein. Es wird sich dann aller Wahrscheinlichkeit nach zeigen, dass unsere wirkliche Kenntniss der alten gnostischen Johannesacten eine ausserordentlich schmale ist, dass es neben den gnostischen Acten mündlich und schriftlich fortgepflanzte alte Johannestraditionen in der Kirche gegeben hat, dass aber die uns erhaltenen schriftlichen Johannestraditionen sämmtlich aus ziemlich später Zeit sind (mit Ausnahme der Metastase des Johannes, die noch dem 2. Jahrh. angehört, wie sie auch schon im alten lateinischen,,Argumentum" benutzt ist). Es wird sich wohl auch zeigen, dass „Leucius" keine historische und auch keine im 2. Jahrh. geschaffene Figur ist.

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Die Andreasacten in ihren verschiedenen Bearbeitungen liegen jetzt in kritischen Ausgaben zu bequemer Benutzung vor (s. ausser Tischendorf's Acta Apostol. Apocr. p. 105 ff. Bonnet, Supplementum Codicis Apocryphi II: Acta Andreae cum laudatione contexta et Martyrium Andreae Graece Passio Andreae Latine. Paris 1895, derselbe, La Passion de l'apôtre André en quelle langue a-t-elle été écrite? in der Byzant. Zeitschr. 1895 S. 458 ff.); auch hat Lipsius, der die Bonnet'sche Publication im Manuscript

1) Vgl. Lipsius, Apokr. Apostelgesch. I S. 92 ff.

2) Man darf auch nicht vergessen, dass die Auffassung der Apostel vom 4. Jahrh. ab so gestaltet war, dass Lehren und Thaten, die bei einem gemeinen Christen anstössig waren, zum Ruhme der Apostel ausgelegt und als Merkmale ihrer einzigartigen Stellung betrachtet wurden. Dazu: hinter dem Asketismus und Monophysitismus der späteren Kirche trieben wirklich Dualismus und Doketismus oftmals ihr unheimliches Wesen.

gekannt hat, im I. Bande seiner Apokr. Apostelgesch. I S. 543–622 (vgl. Ergänzungsheft S. 28-31) die äusseren litterarhistorischen Fragen trefflich behandelt. Aber das, freilich von Lipsius selbst stark modificirte, Ergebniss ist, dass wir in Bezug auf die alten gnostischen Andreasacten schlechterdings nichts ausser zwei kleinen Fragmenten sicher zu ermitteln vermögen. Alles Übrige ist katholisch und zwar spätkatholisch (d. h. nachkonstantinisch), und so wahrscheinlich es ist, dass die gnostischen Acten zu Grunde liegen, so lässt sich doch weder feststellen, welche Geschichten schon in ihnen gestanden haben, noch wie die ursprüngliche Erzählung einer Geschichte in den gnostischen Acten gelautet hat; denn Alles ist jetzt uno colore catholico pictum und jedenfalls ganz neu erzählt. Selbst die Sphinxgeschichte (Acta Andreae et Matthiae 12-15), die leise an Erzählungen apokrypher Evangelien anklingt, lässt eine Ausscheidung des Gnostischen und Katholischen nicht zu; so wie sie lautet, ist sie ganz von katholischen Gedanken durchzogen. Die beiden kleinen echten Fragmente stehen bei Evodius (de fide c. Manich. c. 38 in Augustini Opp. T. VIII append. col. 31 1); sie sind nicht prononcirt gnostisch, aber liegen doch an den Grenzen dessen, was die kirchliche Legende erzählen durfte, und dass sie aus den alten Acten stammen, wird daraus gewiss, dass Evodius sie von den Manichäern hat. Wie stark die katholischen Acten entstellt sind (auch durch Auslassungen), geht daraus hervor, dass beide Stücke sich dort nicht finden (wohl aber spielt Maximilla in ihnen eine Rolle), obgleich der spätere kirchliche Geschmack ähnliche Stücke zur Noth zugelassen hat (doch nicht die Unterschiebung der Magd an Stelle der Ehefrau). Das Alter der gnostischen Andreasacten lässt sich natürlich aus den beiden kleinen Stücken nicht bestimmen. Es kann nur nach dem der Johannes- und Thomasacten bestimmt werden unter der wahrscheinlichen Voraussetzung,

1),,Adtendite in actibus Leucii, quae sub nomine apostolorum scribit, qualia sint quae accipitis (scil. ihr Manichäer) de Maximilla uxore Egetis: quae cum nollet marito debitum reddere, cum apostolus dixerit,,Uxori vir debitum reddat similiter et uxor viro", illa supposuerit marito suo ancillam suam Eucliam nomine, exornans eam sicut ibi scriptum est adversariis lenociniis et fucationibus, et eam nocte pro se vicariam supponens, ut ille nescius cum ea tamquam cum uxore concumberet." Ibi etiam scriptum est, quod cum eadem Maximilla et Iphidamia simul issent ad audiendum apostolum Andream, puerulus quidem speciosus, quem vult Leucius vel deum vel certe angelum intelligi, commendaverit eas Andreae apostolo et perrexerit ad Praetorium Egetis, et ingressus cubiculum earum finxit vocem muliebrem quasi Maximillae murmurantis de doloribus sexus feminei et Iphidamiae respondentis: quae colloquia cum audisset Egetes credens eas ibi esse, discesserit."

dass diese drei Apostelgeschichten ungefähr aus derselben Zeit herrühren. 1)

Die Thomasacten hat Bonnet griechisch edirt (Suppl. Cod. Apocr. I: Acta Thomae. Leipzig 1883), Lipsius (a. a. O. I S. 225–347. Ergänzungsheft S. 23 ff.) ausführlich besprochen (s. daselbst auch über die älteren Ausgaben und die Litteratur). Unter den auf uns gekommenen apokryphen Apostelgeschichten sind sie ausser den Acta Theclae die besten und relativ ältesten; aber auch sie sind uns nur in katholischen Recensionen erhalten, und dass diese noch dem 2. Jahrh. angehören, hat Niemand behauptet. Lipsius will die älteste und grundlegende unter ihnen in das 2. Viertel des 3. Jahrh. versetzen, wenn er auch die Abfassung am Anfang dieses Jahrhunderts als eine Möglichkeit offen lässt (I S. 346). Wir haben es also mit diesen Acten in diesem Bande nicht zu thun.

Die gnostische Grundlage der Acten schimmert hier deutlicher durch als in den verschiedenen Recensionen der katholischen Johannes- und in den Andreas-Acten; allein es fehlt viel, dass Stücke von ihnen auch nur mit der Deutlichkeit und Bestimmtheit abgegrenzt werden könnten, die Lipsius (I S. 321 ff.) für möglich erachtet hat. Seine Kriterien des ,,Gnostischen" sind ganz unzureichend; denn er schliesst fort und fort in diesen Bereich ein, was der naiven katholischen Vorstellung, die sich mit den Heroen (den Aposteln) beschäftigt, angehört; er allegorisirt nicht selten blosse Fabeleien und findet in ihnen einen tiefen gnostisch-speculativen Sinn; er unterschätzt, bis zu welchem Grade die katholische Belletristik das asketische Ideal ausgebildet, und welche Aussagen von Christus, dem h. Geist, dem Teufel und den Dämonen sie ertragen, ja gläubig bewundert hat- Aussagen, die, wenn sie in dogmatische Paragraphen umgewandelt worden sein würden, ihren Verfassern sofort die Excommunication zugezogen hätten. Was Lipsius daher

1) Die beiden gnostischen Fragmente sind von Lipsius (a. a. O. I S. 590 ff.) besprochen. Er glaubte noch ein drittes umfangreicheres aus dem pseudoaugustinischen Tractat de vera et falsa poenitentia c. 32 gewinnen zu können. Allein er hat nicht bedacht, dass dieser Tractat dem 10. oder Anfang des 11. Jahrh. (frühestens dem 9.) angehört (s. Karl Müller in den Weizsäcker gewidmeten Abhandlungen 1892 S. 292 f.) - wie sollten damals die gnostischen Acten noch existirt haben! Er hat aber ferner den Charakter des Stückes gründlich verkannt; denn es ist so gut katholisch wie nur denkbar: Andreas betet am Kreuz zu Gott, vom Leibe befreit zu werden, in ergreifenden Ausdrücken, die aber nichts Gnostisches an sich haben und zum Schluss in die Bitte münden, dass auch der Leib das meritum sui laboris, d. h. die Verklärung, empfangen möge. Der „,alius", der den Leib in Empfang nehmen soll, ist natürlich Christus. Was Lipsius sonst noch (S. 594 ff.) als Reste gnostischer Färbung in den Acten charakterisirt, ist ohne Beweiskraft.

Harnack, Altchristl. Litteraturgesch. II, 1.

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