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10) Der gefälschte Briefwechsel der Korinther und des Apostels Paulus.

Zu dem Thl. I S. 37 ff. verzeichneten Materiale füge hinzu: Vetter, Der apokr. dritte Korintherbrief. Tübinger Programm 1894 (die ausführlichste Untersuchung der neuesten Zeit), u. ders. i. d. Tüb. Theol. Quartalschr. 1895 S. 622 ff. (hier soll als Nebenquelle des Briefwechsels neben den Acta Pauli ein rabbinischer Midrasch nachgewiesen werden). In der erstgenannten Abhandlung hat Vetter wahrscheinlich gemacht, dass sämmtliche bis jetzt bekannt gewordene Textzeugen des 3. Kor.-Briefes (der armenische und die beiden lateinischen) direct aus dem Syrischen übersetzt sind.

Zahn hat (Gesch. d. NTlichen Kanons II S. 607 ff.) zu zeigen versucht, dass der ganze Briefwechsel (einschliesslich des geschichtlichen Mittelstückes) den Acta Pauli entnommen sei; allein (1) einen positiven Beweis dafür giebt es nicht, (2) dass der Briefwechsel je griechisch existirt hat, lässt sich bisher nicht erweisen, (3) hätte er in den Acta Pauli gestanden, so müsste von Origenes u. A. Notiz von ihm genommen worden sein; die Kunde von einem 3. Korintherbrief hätte in der griechischen Kirche nicht so verborgen bleiben können. Vetter (Programm S. 13 ff. 17) acceptirt die Hypothese Zahn's, meint aber den Brief des Paulus in zwei Theile theilen zu müssen; die erste Hälfte (v. 1-22) mitsammt dem Brief der Korinther und dem historischen Mittelstück sei den griechischen Paulusacten entlehnt; von sich aus habe dann der syrische,,Entlehner" (und Übersetzer) den sehr viel schwächeren Abschnitt v. 23-40 hinzugefügt, dem somit kein griechisches Original zu Grunde liege. Gegen diese Modification der Zahn'schen Hypothese sprechen zunächst dieselben Argumente, wie gegen diese selbst; die Unterscheidung aber von v. 1-22 u. 23-40 im Brief des Paulus und ihre Vertheilung auf zwei Verfasser ist keineswegs sicher, ja im Hinblick auf v. 12 des Korintherbriefes ist sie sogar unwahrscheinlich.

Die Wahrheit der Zahn'schen Hypothese (vor ihm hat sie bereits La Croze angedeutet) beruht darin, dass die historischen Angaben des Briefwechsels und Zwischenstückes wahrscheinlich ist mir Krüger's Urtheil geworden. Er schreibt (a. a. O. S. 231): „Da die Acten nicht mehr in ihrer ursprünglichen, sondern in einer von gewissen, aber nicht von allen kirchlich bedenklichen Auswüchsen (vgl. Hieron. 7) befreiten, verkürzten, wenn auch nicht einschneidend veränderten Gestalt vorliegen, so ist die Entscheidung, welchen Kreisen der Verf. angehörte [aber Tert. sagt es uns doch], nicht leicht; ihn als einen asketisch gerichteten Gnostiker zu betrachten, hindert schon die Verwandtschaft seiner christlichen Anschauungen mit sonst aus der Kirche des 2. Jahrh. bekannten."

nicht gänzlich aus der Luft gegriffen, vielmehr irgend welcher Überlieferung entnommen sind. Aber es lässt sich z. Z. schlechterdings nicht sagen, woher sie stammen. Dass aber die Briefe bereits als Briefe präexistirt haben, bevor sie in Edessa, resp. in der syrischen Briefsammlung des Paulus aufgetaucht sind, ist nicht anzunehmen. Man hat sich vielmehr nach einem syrischen Fälscher umzusehen, und da liegen Zweck und Zeit der Fälschung so offen - theils in den Angaben der Briefe selbst, theils in den Worten ihres Commentators Ephraem - vor, dass ein Irrthum nicht wohl möglich ist: die Briefe sind gegen Bardesanes' Lehre gerichtet (s. auch Vetter, Progr. S. 17 ff.). Ausdrücklich sagt ja auch Ephraem, die Bardesaniten hätten dem Briefe die Aufnahme in ihren Apostolos versagt; sie mussten ihn verwerfen, denn sie erkannten in den von Simon und Kleobius vorgetragenen Lehren ihr eigenes System wieder. Wie sie, die Bardesaniten, mit Fälschungen operirten (falsche Apostelgeschichten, s. Ephraem; auch die Thomasacten gehören hierher), so haben auch ihre Gegner, die katholischen Syrer, mit der überlieferten apostolischen Litteratur ihren Standpunkt nicht ausreichend zu vertheidigen vermocht und haben deshalb zu einer Fälschung ihre Zuflucht genommen. Vetter hat also Recht, wenn er (a. a. O. S. 20) sagt: „der apokryphe Briefwechsel in seiner syrischen Gestalt ist von Anfang an als Streitschrift, sei es gegen Bardesanes selbst, sei es gegen dessen Anhänger, beabsichtigt." Dem entsprechend ist der terminus a quo der Abfassung frühestens 180-190 anzusetzen. 1) Was den terminus ad quem anlangt, so setzt die Fälschung zwischen 330 u. 370 hatte sie einen Platz in der syrischen Bibel, wie die echten Paulusbriefe voraus, dass es in Edessa noch keine autoritative paulinische Briefsammlung gegeben hat, ja dass die paulinischen Briefe noch wenig bekannt waren; ferner ist es wahrscheinlich, dass die Fälschung in Scene gesetzt wurde, um die Bardesaniten aus der Kirche herauszudrängen. Wären sie nämlich bereits von den Orthodoxen geschieden gewesen, so hätte man nicht nöthig gehabt, nachträglich zu einer so furchtbaren (eventuell aber auch für den Inhaber gefährlichen) Waffe zu greifen, wie der gefälschte Brief es ist. Demgemäss wird man mit Vetter die Fälschung schwerlich beträchtlich später als c. 200 ansetzen dürfen. Um diese Zeit unter dem Episkopat des Palut hat sich nach dem Zeugniss des Jakob von Edessa (Wright, Catal. of Syr. Mss. II 1871 p. 600) eine Scheidung zwischen Katholiken und Häretikern vollzogen erst der Marcioniten, nicht lange darnach gewiss auch der Bardesaniten.

1) So auch Vetter.

Dass in dem Briefwechsel (Beweisstelle: v. 29 des Paulusbriefes) das Diatessaron Tatian's und nicht das Ev. der Getrennten) benutzt ist, hat Vetter S. 23 nachgewiesen. Hieraus geht (gegen Zahn) noch einmal hervor, dass der Briefwechsel nicht in den Acta Pauli gestanden hat. Oder sollen diese das Diatessaron benutzt haben? 1) Merkwürdig ist, dass die Citate aus den apostolischen Briefen im 3. Korintherbrief fast sämmtlich mit dem Text der Peschittha stimmen; nur Röm. 1, 3; I. Cor. 15, 37 u. I. Pet. 3, 22 bilden eine Ausnahme (s. Vetter S. 24 ff.). Dass die syrisch erhaltene, ursprünglich griechische Didaskalia Apostolorum ein Stück kennt, das auch im 3. Korintherbrief enthalten ist (s. Zahn, das Ev. des Petrus 1893 S. 60, Vetter S. 36 ff.), ist kein Beweis, dass der Brief je griechisch existirt hat oder gar ursprünglich griechisch ist; denn die Didaskalia ist in Syrien entstanden, und ihr Verfasser kann daher sehr wohl eine syrische Urkunde benutzt haben (s. über die Didask. Funk, Apostol. Constitut. 1891 S. 28 ff.). Aber es ist gar nicht ausgemacht, dass die Übereinstimmung durch die Annahme, der Verf. der Didaskalia habe den 3. Kor.-Brief gelesen, zu erklären ist; er kann auch die Quelle des falschen Briefwechsels benutzt haben; denn dass es eine solche, d. h. Material, aus dem er schöpfte, gegeben hat (unter Bezug auf Simon u. Kleobius), darf schwerlich bezweifelt werden. Nur dass die Briefe schon in den Acta Pauli gestanden haben, ist (s. o.) unwahrscheinlich. Als antibardesanische Fälschung lässt sich Inhalt und Unternehmen der Fälschung vortrefflich erklären, als Bestandtheil der Acta Pauli liegt dagegen Alles im Dunklen. Warum soll man das Dunkle gegen das Helle eintauschen?

Ist es aus positiven und negativen Gründen wahrscheinlich, dass die lateinischen Übersetzungen direct aus dem Syrischen geflossen sind, und dass die Briefe niemals griechisch existirt haben, so haben wir in ihnen eines der wenigen originalsyrischen Stücke aus sehr alter Zeit freilich kein erfreuliches.

11) Die Justin's Namen tragende Schrift de resurrectione und die echten Fragmente.2)

Den justinischen Ursprung der in den SS. Parall. enthaltenen grossen Fragmente einer Justin's Namen tragenden Schrift лɛρì

1) Vetter wird durch dieses Argument nicht betroffen; denn er lässt die vv. 23 ff. nicht in den Acta Pauli gestanden haben, sondern nur die vv. 1–22. 2) Bei Seite lasse ich den pseudojustinischen Brief an Zenas und Serenus, da er nicht im 2. Jahrh. geschrieben ist (in ihm erwähnt der Verf. zwei andere Briefe von sich πρὸς Πάπαν und πρὸς ἄρχοντας). Jüngst hat Batiffol (Rev.

ávαotάoεos (Otto, Corp. Apolog. III3 p. 210 ff.) hat Semisch (Justin I S. 146 ff.) nachzuweisen, Donaldson (A critical history of Christ. Lit. and Doctrine T. II 1866 p. 119 ff.) zu widerlegen versucht. Zahn, der jenem beistimmt, hat es m. E. in seiner Abhandlung i. d. Ztschr. f. KGesch. Bd. VIII 1886 S. 1 ff. 20 ff. sehr wahrscheinlich gemacht, dass ein ausdrückliches Citat des Methodius aus einer Schrift Justin's eben aus der in den SS. Parall. excerpirten Schrift stammt, so dass bereits um 300 der Tractat (ist er ein Referat über einen Dialog?) für justinisch gegolten hat (auch Prokop um 500 kennt eine Schrift Justin's περὶ ἀναστάσεως). Ferner ist nicht zweifelhaft, dass sowohl Irenäus im 5. Buch seines Hauptwerkes als namentlich Tertullian in der grossen Schrift de resurrectione den in den SS. Parall. excerpirten Tractat benutzt, resp. ausgeschrieben haben. 1) Der Versuch von Bousset (Die Evv.-Citate Justin's 1891 S. 123 ff.), den Sachverhalt umzukehren und vielmehr Tertullian als Quelle unseres Tractates zu erweisen, hat an keinem Punkte etwas Überzeugendes und würde ausserdem nahezu ein litterargeschichtliches Unicum bedeuten.

Darf somit für sehr wahrscheinlich resp. für fast gewiss gelten, dass unsere Schrift bereits vor 180 existirte 2) und um 300 für justinisch galt, so ist ihre Abfassungszeit recht genau zu bestimmen; denn da sie den gnostischen Kampf (die gnostisch-marcionitischen Thesen) ebenso voraussetzt wie den Anbruch der Periode der wissenschaftlichen Auseinandersetzung des Christenthums mit der griechischen Philosophie, so kann sie nicht vor c. 150 geschrieben sein, fällt also in das Menschenalter vor Irenäus. Dagegen ist die Abfassung durch Justin keineswegs sicher (da Irenäus und Tertullian die Schrift, ohne den Verfasser zu nennen, ausgeschrieben haben). Die frühe Bezeugung (durch Methodius) sowie die Verwerthung durch die beiden altkatholischen Theologen, die auch sonst Justinisches stillschweigend benutzt haben, fällt allerdings sehr ins Gewicht. Dazu kommt, dass der Verf. (wie Justin) sich als einen früheren Schüler des Pythagoras und Plato bekennt, und dass er im 10. Cap. die Häresieen aus dem Judenthum ableitet (ebenfalls wie Justin). Allein der Geist der Schrift zeigt doch sehr bemerkenswerthe Verschiedenheiten von dem Justin's; er ist minder platonisch

Bibl. internat. V Nr. 1 1896 p. 114 ff.) zu zeigen versucht, der Brief sei vom novatianischen Bischof Sisinnius geschrieben (um d. J. 400). Über eine Quelle des Briefes s. Wendland, Quaest. Musonianae 1886 u. Lit.-Gesch. Thl. I S. 113 f.

1) Die von Otto beigebrachten Parallelen genügen, um das zu erweisen, vollständig; aber sie können noch vermehrt werden.

2) Was Bousset (a. a. O.) aus inneren Gründen dagegen geltend gemacht hat, ist ohne jede Beweiskraft.

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und andererseits mehr asketisch der Verf. ist ein griechischer Vorläufer und Gesinnungsgenosse des Tertullian, auch in einigen Ausführungen dem Melito verwandter als dem Justin. Die in cap. 1 vorgetragene Erkenntnisstheorie lässt sich zur Noth mit der justinischen vereinigen 1); dagegen ist die Theologie einfacher, als man sie bei Justin erwartet. Die endgiltige Lösung der Frage, ob dieser der Autor ist oder nicht, kann nur von einer minutiösen Untersuchung der Sprache und Terminologieen erhofft werden. Das Zeugniss des Methodius kann nicht ausschlaggebend sein, obschon kein Grund abzusehen ist, weshalb man im 3. Jahrh. dem Justin diesen Tractat beigelegt haben sollte.

Die Zeit der Schriftstellerei Justin's ist oben S. 274 ff. festgestellt worden; darüber hinaus lässt sich chronologisch nichts ausmachen; aber es mögen hier noch die vielleicht echten Stücke justinischer Schriftstellerei verzeichnet werden, die nicht in der Apologie und in dem Dialog stehen. Otto hat im III3. Bande des Corpus Apolog. 20 Fragmente zusammengestellt. Nr. 1 u. 2 sind Citate bei Irenäus, Nr. 3 bei Tatian; die Echtheit ist fraglos (Nr. 1 ist dogmengeschichtlich sehr bedeutend). Nr. 4 ist das Methodiuscitat aus der Schrift de resurr., deren Herkunft von Justin nicht völlig sicher ist (s. o.). Nr. 5 erinnert stark an des Athanasius Ausführungen in der Schrift de incarnat. und ist seiner straffen Erlösungslehre wegen verdächtig, aber mit Sicherheit kann man es dem Justin nicht absprechen; es soll aus einer Schrift Justin's zatà E22ývav genommen sein. Die aus den SS. Parall. stammenden Stücke sind sämmtlich so kurz, dass ein Urtheil schwer möglich ist; Parallelen aus den echten Schriften, die ihre Authentie gewährleisten, sind kaum beizubringen; hierher gehören Nr. 6 (nähere Angabe über die Schrift, aus der das Fragment stammt, fehlt), 7 (dass ein echtes Stück aus dem Dialog c. 82 folgt, kann für die Echtheit sprechen; auch der Umstand spricht dafür, dass die in ihm sich findenden Worte [ά2ndɛiac] ispvoótegov ovdiv auch in der Schrift de resurr. 1 stehen), 8 (es soll aus der Schrift лegì άvaotάoems genommen sein), 9 (ohne nähere Angabe) 2), 11 (es soll aus einer Schrift zatà Iovdaiov

1) Dass wir in C. 1 den Anfang der Schrift besitzen, stellt Zahn m. E. ohne Grund in Abrede.

2) Nr. 10 ist zu streichen; es soll aus der ersten Apologie stammen; aber dort steht es nicht, und ein Codex weist es dem Gregor v. Nyssa zu. Nr. 12 ist wohl auch zu tilgen; es ist ohne neues Lemma einem Citat aus Justin's Apologie angeschlossen, findet sich aber dort nicht; ebenso ist Nr. 13 sehr verdächtig, welches ἐκ τοῦ ἑ' μέρους τῆς ἀπολογίας genommen sein will, sich aber in der Apologie nicht findet. Sicher ist Nr. 14 zu tilgen, weil dem Nilus gehörig (s. Theil I dieses Werkes S. 111 nr. 6).

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