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Der hier vorliegende Thatbestand ist folgender: die AmtszeitenListe führt, wie schon oben bemerkt worden ist, von 217/8 pünktlich auf d. J. 64 als Todesjahr des Petrus zurück; dagegen die Kaisergleichzeitigkeiten-Liste auf d. J. 67 als Todesjahr des Petrus. Da diese Kaisergleichzeitigkeiten von Africanus stammen, so ist doch sehr wahrscheinlich Eusebius freilich hat weder in der Chronik noch in der KGesch. dies betont, wohl aber Hieronymus —, dass bereits Africanus den Ausgangspunkt der Liste beim Jahr 67 als Todesjahr des Petrus genommen hat. Hat er das gethan, so gehört doch wohl die Angabe „Claudius II" für die Ankunft des Petrus in Rom ihm an (was ich oben zweifelhaft gelassen habe); denn die Bestimmung des Todesjahrs des Petrus auf d. J. 67 ist nicht anders zu erklären, als durch die Berechnung, die 12 Jünger seien 12 Jahre nach der Auferstehung in Jerusalem geblieben, und dann sei Petrus 25 JJ. in Rom gewesen (30+ 12 + 2567). Dass aber die ursprüngliche Aufstellung einer Bischofsliste in Rom nicht das Jahr 67 als Todesjahr des Petrus und somit nicht einen 25 jährigen Aufenthalt desselben in Rom vorausgesetzt hat, scheint mir aus ihren Zahlen und aus den Schwierigkeiten, die Africanus gehabt hat, diese Zahlen bis zu dem Endpunkt 218 zu vertheilen, offenbar zu sein. Bestätigt aber wird das durch Irenäus, der offenbar Petrus weder als römischen Bischof zählt, noch einen 25 jährigen Aufenthalt desselben in Rom kennt. Also ist die Tendenzlegende, Petrus sei 25 Jahre in Rom gewesen (und demgemäss i. J. 67 gestorben), in Rom unter Victor oder Zephyrin aufgekommen. Sie bedeutet die zweite Stufe in der Bildung der römischen Bischofs

legende nach der Aufstellung der Bischofsliste unter Soter.1) Die dritte Stufe ist durch die Fabeleien über die ältesten römischen Bischöfe im Liber Pontificalis bezeichnet und die vierte durch Pseudoisidor. Die römischen Kaisergleichzeitigkeiten des Africanus haben also neben den Amtszeiten nicht nur keinen selbständigen Werth das sahen wir schon oben, sondern sie sind auch, relativ beurtheilt, falsch, da die meisten unter ihnen um 3-4 JJ. zu weit hinuntergehen.

6) Chronologie der alexandrinischen Bischöfe.

Ich habe oben S. 124 ff. festgestellt, in welcher Form Julius Africanus die alexandrinische Liste gegeben hat (Kaisergleichzeitigkeiten), und dass er bereits dieselbe Liste (bis zum Antritt des Demetrius) vorgefunden hat, die Eusebius, um 6 Episkopate vermehrt, mittheilt. Diese Liste habe ich S. 138 f. hergestellt. Da Africanus seine Kaisergleichzeitigkeiten nach ihr ermittelt hat, so sind diese für uns ohne Werth. Die Liste lautete: Anianus 22 JJ., Abilius 13, Cerdo 11, Primus 12, Justus 11, Eumenes 13, Marcus 10, Celadion 14, Agrippinus 12, Julianus 10, Demetrius 43, Heraklas 16, Dionysius 17, Maximus 18, Theonas 19, Petrus 12. Dass die sechs letzten Regierungszeiten mindestens annähernd richtig überliefert sind, unterliegt wohl keinem Bedenken. Sie lassen sich auch z. Th. controliren. Es stehen uns dafür sofort folgende Hülfsmittel zu Gebote: 1) Von Eutychius und im Synaxarium des Kopten wird gesagt, (s. o. S. 107), dass Demetrius und Victor v. Rom gleichzeitig gewesen seien; also ist Demetrius bereits innerhalb der JJ. 189-199 Bischof gewesen. 2) Nach Euseb's KGesch. siedelte Origenes im 10. Jahr des Alexander nach Cäsarea über, ovx eis μazoóv starb Demetrius und wurde. Heraklas Bischof. 3) Nach derselben Quelle wurde Dionysius von Alexandrien im 3. Jahr des Philippus, Maximus von Alexandrien im 12. Jahr des Gallienus Bischof. 4) Nach Euseb's KGesch. (VII, 30) ist das Schreiben der grossen antiochenischen Synode (gegen Paul von Samosata) bereits an Maximus gerichtet gewesen (die Urkunde selbst liegt bei Euseb vor); von Dionysius Alex. aber heisst es, dass er zu einer der Synoden (die erste ist augenscheinlich gemeint) geladen worden ist, die in Antiochien gegen Paul gehalten wurde, sich aber mit seinem Alter entschuldigte (VII, 27) und während des Streits starb (VII, 28). 5) Nach Hieronymus' Chronik ist Petrus von Alexandrien im 9. Jahr der Verfolgung gestorben, und nach Euseb's KGesch. VII, 33 ist er vor der Verfolgung nicht ganz 3,

1) Dass sie ein Erzeugniss des Africanus ist, ist doch ganz unwahrscheinlich.

nach derselben also 9 JJ. Bischof gewesen. (Nach der Chronik des Eusebius (s. o. S. 140 ff.] fallen die Antritte des Heraklas Alexander VIII (IX), Dionysius Philippus IV, Maximus Gallienus XI, Theonas Probus VI, Petrus Dioclet. XIX).

Gehen wir nun vom Tode des Petrus (wahrscheinlich Nov.) 311 aus, so folgt nach der alexandrinischen Liste:

Petrus 300 (Sommer)-311.
Theonas 281/2-300.

Maximus 263/4-281/2.

Dionysius 246/7-263/4.
Heraklas 230/1-246 7.
Demetrius 187/8-230/1.

Durch die Abrundung der Zahlen auf ganze Jahre sind voraussichtlich hier gewisse Fehler vorhanden. Es fragt sich, wie gross dieselben sind. Die Control-Angabe über die Gleichzeitigkeit des Demetrius und Victor, obgleich sie den Ansatz für Demetrius im Allgemeinen bestätigt, führt uns nicht weiter. Dagegen sind die vier Ansätze sub 2), 3) u. 4) in Euseb's KGesch. sehr werthvoll; denn Eusebius bringt sonst in diesen Abschnitten seiner KGesch. keine bestimmten Kaiserjahre. Daher haben die hier gebotenen doppelten Anspruch auf besondere Beachtung und haben das Präjudiz vor denen in der Chronik für sich, mit denen sie nicht ganz zusammenstimmen.

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Vergleichen wir diese Ansätze mit den oben berechneten, so kommen sie sich sehr nahe; aber es finden sich kleine Differenzen, die womöglich zu beseitigen sind.

Was zunächst den Antritt des Heraklas betrifft, so waltet auch noch der Unterschied zwischen der Chronik und der KGesch., dass jene den Amtsantritt des Heraklas zwei JJ. vor des Origenes Exodus nach Cäsarea setzt, während die KGesch. ihn gleich nach dem Exodus erfolgen lässt. Man muss hier der KGesch. Glauben schenken, da sie sich (VI, 26) ganz präcis ausdrückt: έtos d' v tovto dézatov τῆς δηλουμένης ἡγεμονίας, καθ ̓ ὃ τὴν ἀπ ̓ Ἀλεξανδρείας μετανάστασιν ἐπὶ τὴν Καισάρειαν ὁ Ωριγένης ποιησάμενος, Ηρακλᾷ τὸ τῆς κατηχήσεως τῶν αὐτόθι διδασκάλιον καταλείπει. οὐκ εἰς μακρὸν δὲ καὶ Δημήτριος ὁ τῆς Ἀλεξανδρέων ἐκκλησίας ἐπίσκοπος τελευτᾷ,

1) Valerian und Gallienus waren nachweisbar schon am 22. Octob. 253 Kaiser.

(1

ἐφ' ὅλοις ἔτεσι τρισὶ καὶ τεσσαράκοντα τῇ λειτουργία διαρκέσας διαδέχεται δ ̓ αὐτὸν ὁ Ἡρακλῆς. Origenes ist also zwischen März 231 u. 232 nach Cäsarea übergesiedelt, und Heraklas ist 2312 Bischof geworden. Läge ein ganzes Jahr oder mehr zwischen der Übersiedelung und dem Antritt des Heraklas, so hätte das Eusebius gesagt. Demgemäss ist der Amtsantritt des Demetrius 1889 anzusetzen. Jener Ansatz wird einigermassen bestätigt durch Euseb., h. e. VI, 23, 3 f. Dies ist nämlich eine der sehr seltenen Stellen (s. o. S. 8. 14), wo sich zad' oug in der KGesch. Euseb's nicht auf Kaiser, sondern auf Bischöfe bezieht. In solchen Fällen liegt eine Quelle bei Eusebius vor. Er schreibt: Οὐρβανὸν ἐπισκοπεύοντα τῆς ̔Ρωμαίων ἐκκλησίας ἔτεσιν ὀκτὼ διαδέχεται Ποντιανός, τῆς δ ̓ Αντιοχέων μετὰ Φίλητον Ζεβίνος, καθ ̓ οὓς Ωριγένης ἐπειγούσης χρείας ἐκκλησιαστικῶν ἕνεκα πραγμάτων ἐπὶ τὴν Ἑλλάδα στειλάμενος τὴν διὰ Παλαιστίνης πρεσβυτερίου χειροθεσίαν ἐν Καισαρείς πρὸς τῶν τῇδε ἐπισκόπων ἀναλαμβάνει. Nicht vor dem J. 2301 also hat Origenes seine Reise nach Griechenland angetreten, wenn sie unter Pontian erfolgt ist (von Zebinus sehe ich ab, da wir seine Chronologie noch nicht kennen). Dass sie unter diesem erfolgt ist, ist als positive Nachricht anzunehmen. Wie es sich also auch immer mit der Reise nach Griechenland zu der definitiven Übersiedelung nach Cäsarea verhalten mag das Jahr 229 und die erste Hälfte von 230 ist für die Übersiedelung jedenfalls ausgeschlossen, und nichts spricht dagegen, dass sie, wie die KGesch. angiebt, März 231/2 erfolgt ist, Heraklas also entweder noch 231 oder Anfang 232 Bischof geworden ist. Für den Tod des Heraklas und den Amtsantritt des Dionysius ist damit (da Heraklas 16 JJ. regiert hat) das Jahr 247/8 gegeben. 1) So berechnet die Chronik. Allein die ausdrückliche Angabe des Euseb in der KGesch. „,Philippus III" = 246/7 lässt sich auch noch halten, und sie ist deshalb zu bevorzugen. Dionysius ist demnach wahrscheinlich i. J. 247 Bischof geworden. Dass er es noch einige Zeit nach d. J. 259 60 war (Dionysius, Bischof von Rom, wurde es am 22. Juli 259), steht aus seiner Correspondenz mit seinem römischen Namensvetter fest. Dass er es im J. 268 nicht mehr war, folgt aus dem Synodalschreiben der letzten antiochenischen Synode gegen Paul (diese Synode kann spätestens i. d. J. 268 fallen; denn ihr Schreiben richtet sich an Dionysius von Rom u. Maximus von Alexandrien; Dio

1) Dass Heraklas nicht mehr die Verfolgung des Decius erlebt hat, steht nach Euseb., h. e. VI, 40 fest. Da er nach V1, 3, 2 der zweite Schüler des Origenes gewesen ist, ist er schwerlich später geboren als dieser; denn Origenes fing als Jüngling zu lehren an (im 18. Jahr, s. VI, 3, 3).

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nysius v. Rom aber ist am 26. Dec. 268 gestorben). Dionysius von Alexandrien ist demnach sicher zwischen 260 und 268 gestorben; aber er hat auch noch das Toleranzedict des Gallienus in seiner Anwendung auf Ägypten erlebt (das Edict ist an ihn gerichtet, h. e. VII, 13) u. darnach (VII, 23) also geschrieben: zai poi лáliv τàg μοι πάλιν τὰς ἡμέρας τῶν βασιλικῶν ἐτῶν ἔπεισι σκοπεῖν. ὁρῶ γὰρ ὡς ὀνομασθέν τες μὲν οἱ ἀσεβέστατοι μετ ̓ οὐ πολὺ γεγόνασιν ἀνώνυμοι, ὁ δὲ ὁσιώτερος καὶ φιλοθεώτερος υπερβὰς τὴν ἑπταετηρίδα, νῦν ἐνιαυτὸν ἔνατον διανύει, ἐν ᾧ ἡμεῖς ἑορτάσωμεν. Das 9. Jahr des Gallienus ist das Jahr 261/2. Also ist Dionysius sicher zwischen 262 u. 268 gestorben. Dies lässt sich ohne Rücksicht auf die ihm in der Liste zugewiesenen Amtsjahre feststellen. Diese (17) führen aber auf das J. 263/4 (eine Möglichkeit besteht für 265). Das entspricht fast genau dem Ansatze des Eusebius in der KGesch., Dionysius sei im 12. Jahr des Gallienus gestorben; denn das ist das Jahr 264/5. Somit war die Synode gegen Paul, zu der er eingeladen wurde, die erste und nicht die letzte. Da der Amtsantritt des Petrus in der Mitte des J. 300 feststeht, so haben wir für die beiden noch übrigen Episkopate des Maximus u. Theonas 36 (resp. 35) JJ. zur Verfügung. Die Liste giebt ihnen aber zusammen 37 JJ. Hieraus wird das J. 264 für das Todesjahr des Dionysius noch einmal wahrscheinlich. Maximus ist nach 18jähriger Regierung im J. 282 (oder 281) gestorben. Hiernach ist die alexandrinische Liste in ihrer zweiten kürzeren Hälfte also zu gestalten: Demetrius 188/91)-231 (vielleicht 232). Heraklas 231 (232)-247 (vielleicht 248). Dionysius 247 (248)-264 (vielleicht 265). Maximus 264 (265)-282 oder 281. Theonas 282 (oder 281)-300 Sommer. Petrus 300 Sommer-(Nov.) 311.

Mit der wünschenswerthen Helligkeit, in der diese 6 letzten alexandrinischen Episkopate uns somit erscheinen, contrastirt das völlige Dunkel, welches über den 10 ersten liegt, in traurigster Weise. Auch die Kaisergleichzeitigkeiten des Julius Africanus und die Zuordnungen zu römischen Bischöfen, die Eusebius in der KGesch. vorgenommen hat, helfen uns gar nichts. Es fehlt schlechterdings jede begleitende Tradition. Von einer

1) Das vɛwori des Eusebius (h. e. VI, 2, 2) in dem Satze: 4éxatov μèv γὰρ ἐπεῖχε Σεβῆρος τῆς βασιλείας ἔτος (als die Verfolgung ausbrach), ἡγεῖτο δὲ Ἀλεξανδρείας καὶ τῆς λοιπῆς Αἰγίπτου Λαῖτος, τῶν δὲ αὐτόθι παροικιών τὴν ἐπισκοπὴν νεωστὶ τότε μετὰ Ἰουλιανὸν Δημήτριος υπειλήφει, ist somit nicht richtig. Demetrius war schon 14 Jahre Bischof.

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