Handbuch für das Preussische AbgeordnetenhausMoeser, 1904 - 432 |
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... beiden Häuser des Land- tages . Die Ausgabe B ist von dem Landtagsabgeordneten Rudolf Kropp gezeichnet . Diese hier in Betracht kommende Ausgabe enthielt bereits verschiedene statistische Darstellungen der Fraktionsverhältnisse des ...
... beiden Häuser des Land- tages . Die Ausgabe B ist von dem Landtagsabgeordneten Rudolf Kropp gezeichnet . Diese hier in Betracht kommende Ausgabe enthielt bereits verschiedene statistische Darstellungen der Fraktionsverhältnisse des ...
Strona 13
... beiden Häuser des Landtages ( Artikel 76 der Verfassungsurkunde ) das Haus der Abgeordneten unter dem Vorsiz seines ältesten Mitgliedes zusammen . Das Amt des Alterspräsidenten kann von dem dazu Berufenen auf das im Lebensalter ihm am ...
... beiden Häuser des Landtages ( Artikel 76 der Verfassungsurkunde ) das Haus der Abgeordneten unter dem Vorsiz seines ältesten Mitgliedes zusammen . Das Amt des Alterspräsidenten kann von dem dazu Berufenen auf das im Lebensalter ihm am ...
Strona 14
... beiden Kandidaten , welche die meisten Stimmen in der engeren Wahl erhalten haben , auf eine zweite engere Wahl zu bringen . Tritt in dieser lezten Wahl Stimmengleichheit ein , so entscheidet das Los , welches durch die Hand des ...
... beiden Kandidaten , welche die meisten Stimmen in der engeren Wahl erhalten haben , auf eine zweite engere Wahl zu bringen . Tritt in dieser lezten Wahl Stimmengleichheit ein , so entscheidet das Los , welches durch die Hand des ...
Strona 24
... beiden fungierenden Schriftführer zweifelhaft , so wird die Gegenprobe gemacht . Liefert auch diese noch kein sicheres Ergebnis , so erfolgt die Zählung des Hauses . Die Zählung geschieht in der nachstehend angegebenen Weise : Der ...
... beiden fungierenden Schriftführer zweifelhaft , so wird die Gegenprobe gemacht . Liefert auch diese noch kein sicheres Ergebnis , so erfolgt die Zählung des Hauses . Die Zählung geschieht in der nachstehend angegebenen Weise : Der ...
Strona 27
... beiden Kammern Unseres Königreichs anerkannte Ver- fassung des Preußischen Staats der darin angeordneten Revision unterworfen ist , die Verfassung in Übereinstimmung mit beiden Kammern endgültig festgestellt haben . Wir verkünden ...
... beiden Kammern Unseres Königreichs anerkannte Ver- fassung des Preußischen Staats der darin angeordneten Revision unterworfen ist , die Verfassung in Übereinstimmung mit beiden Kammern endgültig festgestellt haben . Wir verkünden ...
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Kluczowe wyrazy i wyrażenia
Abgeordnetenh Abstimmung Abteilung Amtsrichter Amtsvorsteher Antrag April Berlin Besizer Bestimmungen Bezeichnung sind Landkr bezirk Stimmen Bonn Breslau Bund der Landwirte Bundesrates Cöln Danzig Deutschen dieſer Direktor Dr jur Dr phil engeren Wahl evang Febr Feldzug Frakt Freikonservativ Freisinnige Vereinigung Freisinnige Volkspartei Frhr Gemeinde Geschäftsordnung Gesez Graf Gutsbesizer Gymn Hannover haupt Hauses iſt Jahre jezt Juni Kammer kath Koblenz Kommiſſion König Königsberg Konservativ Kreis Kreisdeputierter Land Landrat Landwirt Landwirtschaft Legislaturperiode Legislaturperiode Gewählte Abgeordnete Leipzig Marienwerder März Mitgl Mitglieder muß nachstehend Nationalliberal Nationalliberale Partei Oberleutnant öffentlichen Oppeln Posen Präsident Preußen Preußischen Prov.-Landt Provinz Recht Referendar Regierung Reglements Reichst Reichstages Rittergutsbesizer Rittmeister Schuß ſeit ſind sowie Staats Stadtkr Stadtverordneter stellung Gegenkandidaten Name stellung Name Stimmen Steuern Studierte Univers unseres Urwahlbezirk Urwähler uſw Vereins Verfaſſung Vergl Volkes Volksschule Vorſizender Wahl zur 20 Wahlbez Wahlmänner Wahlort Wahlreglement Wahlvorsteher Zahl der Abgeordneten zahl Partei zahl Zersplittert Stimmen Zentrum
Popularne fragmenty
Strona 30 - Die evangelische und die römisch-katholische Kirche sowie jede andere Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig und bleibt im Besitz und Genuß der für ihre Kultus-, Unterrichts- und Wohltätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fonds.
Strona 57 - Kein Mitglied des Reichstags oder eines Landtags kann ohne Genehmigung des Hauses, dem der Abgeordnete angehört, während der Sitzungsperiode wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung zur...
Strona 76 - Bei der Beschlußfassung über eine Angelegenheit, welche nach den Bestimmungen dieser Verfassung nicht dem ganzen Reiche gemeinschaftlich ist, werden die Stimmen nur derjenigen Bundesstaaten gezählt, welchen die Angelegenheit gemeinschaftlich ist.
Strona 190 - Hand in Hand mit dieser Monopolisierung der Produktionsmittel geht die Verdrängung der zersplitterten Kleinbetriebe durch kolossale Großbetriebe, geht die Entwicklung des Werkzeugs zur Maschine, geht ein riesenhaftes Wachstum der Produktivität der menschlichen Arbeit. Aber alle Vorteile dieser Umwandlung werden von den Kapitalisten und Großgrundbesitzern monopolisiert. Für das Proletariat und die versinkenden Mittelschichten — Kleinbürger, Bauern — bedeutet sie wachsende Zunahme der Unsicherheit...
Strona 67 - Seine Majestät der König von Preußen im Namen des Norddeutschen Bundes, Seine Majestät der König von Bayern, Seine Majestät der König von Württemberg, Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden und Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen und bei Rhein für die südlich vom Main...
Strona 73 - Das Präsidium des Bundes steht dem Könige von Preußen zu, welcher den Namen Deutscher Kaiser führt. Der Kaiser hat das Reich völkerrechtlich zu vertreten, im Namen des Reichs Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, Bündnisse und andere Verträge mit fremden Staaten einzugehen, Gesandte zu beglaubigen und zu empfangen.
Strona 190 - Die ökonomische Entwicklung der bürgerlichen Gesellschaft führt mit Naturnotwendigkeit zum Untergang des Kleinbetriebes, dessen Grundlage das Privateigentum des Arbeiters an seinen Produktionsmitteln bildet. Sie trennt den Arbeiter von seinen Produktionsmitteln und verwandelt ihn in einen besitzlosen Proletarier, indes die Produktionsmittel das Monopol einer verhältnismäßig kleinen Zahl von Kapitalisten und Großgrundbesitzern werden.
Strona 83 - Die Kriegsmarine des Reichs ist eine einheitliche unter dem Oberbefehl des Kaisers. Die Organisation und Zusammensetzung derselben liegt dem Kaiser ob, welcher die Offiziere und Beamten der Marine ernennt, und für welchen dieselben nebst den Mannschaften eidlich in Pflicht zu nehmen sind.
Strona 76 - Ohne Genehmigung des Reichstages kann kein Mitglied desselben während der Sitzungsperiode wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden, außer wenn es bei Ausübung der Tat oder im Laufe des nächstfolgenden Tages ergriffen wird.
Strona 31 - Art. 21. Für die Bildung der Jugend soll durch öffentliche Schulen genügend gesorgt werden. Eltern und deren Stellvertreter dürfen ihre Kinder oder Pflegebefohlenen nicht ohne den Unterricht lassen, welcher für die öffentlichen Volksschulen vorgeschrieben ist.