Handbuch für das Preussische AbgeordnetenhausMoeser, 1904 - 432 |
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... Febr . 352 11 333 23 13 151 44 1859 1860 352 9 26 15 153 50 1861 * ) 352 37 22 141 19 6 1862 10. Febr . 352 1862 T 14 71862/63 19. Mai 352 11 1862 26. Mai 352 11 1863 8 1863/66 9. Nov. 352 35 1863 15. Jan. 352 34 1866 * ) Nach Parisius ...
... Febr . 352 11 333 23 13 151 44 1859 1860 352 9 26 15 153 50 1861 * ) 352 37 22 141 19 6 1862 10. Febr . 352 1862 T 14 71862/63 19. Mai 352 11 1862 26. Mai 352 11 1863 8 1863/66 9. Nov. 352 35 1863 15. Jan. 352 34 1866 * ) Nach Parisius ...
Strona 207
... . | Dr Schondorff , Ob . - Stabsarzt | 182 | 19 144 NI Obuch , Geh . Just . - Rat , RAnw . 48 123 Р u . Not . , Löbau v . Ossowski , RGutsbes . , Nay : 86 mowo = a . D. a . D. vom Juni 1899 bis Febr . 1900 ) NI ( 207 Wahlbezirke nsw.
... . | Dr Schondorff , Ob . - Stabsarzt | 182 | 19 144 NI Obuch , Geh . Just . - Rat , RAnw . 48 123 Р u . Not . , Löbau v . Ossowski , RGutsbes . , Nay : 86 mowo = a . D. a . D. vom Juni 1899 bis Febr . 1900 ) NI ( 207 Wahlbezirke nsw.
Strona 208
A. Plate. vom Juni 1899 bis Febr . 1900 ) NI ( feit Mai 22 1563,7 Wahl zur 20. Legislaturperiode Gewählte Abgeordnete Partei- stellung Name Stimmen-. Wahl- bezirk Reg.- Nr Bez . Kreise St Stadtkr . , L = Landkr . , Kr . ohne Bezeichnung ...
A. Plate. vom Juni 1899 bis Febr . 1900 ) NI ( feit Mai 22 1563,7 Wahl zur 20. Legislaturperiode Gewählte Abgeordnete Partei- stellung Name Stimmen-. Wahl- bezirk Reg.- Nr Bez . Kreise St Stadtkr . , L = Landkr . , Kr . ohne Bezeichnung ...
Strona 244
... Wahlbezirke J. Pro- 35 vinz Han- nover 94,7 94,7 336 336 243 1 73,4 73,4 258 258 243 36 2590,9 72,0 9429 262 ( seit Febr . 1903 ) Fk bkP Wahl zur 20. Legislaturperiode Gewählte Abgeordnete stellung Partei- Name Stimmen-. 244 Wahlbezirke ...
... Wahlbezirke J. Pro- 35 vinz Han- nover 94,7 94,7 336 336 243 1 73,4 73,4 258 258 243 36 2590,9 72,0 9429 262 ( seit Febr . 1903 ) Fk bkP Wahl zur 20. Legislaturperiode Gewählte Abgeordnete stellung Partei- Name Stimmen-. 244 Wahlbezirke ...
Strona 293
... Febr . 1858 zu Zimmerhausen , evang . - luth . Gymn . Studierte Rechte und Staatswissenschaften . Referendar 1880. Prüfung für den höheren Verwaltungsdienst 1886. Landrat des Kreises Samter von 1888 * B S. I 19 B bis 1899 ...
... Febr . 1858 zu Zimmerhausen , evang . - luth . Gymn . Studierte Rechte und Staatswissenschaften . Referendar 1880. Prüfung für den höheren Verwaltungsdienst 1886. Landrat des Kreises Samter von 1888 * B S. I 19 B bis 1899 ...
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Kluczowe wyrazy i wyrażenia
Abgeordnetenh Abstimmung Abteilung Amtsrichter Amtsvorsteher Antrag April Berlin Besizer Bestimmungen Bezeichnung sind Landkr bezirk Stimmen Bonn Breslau Bund der Landwirte Bundesrates Cöln Danzig Deutschen dieſer Direktor Dr jur Dr phil engeren Wahl evang Febr Feldzug Frakt Freikonservativ Freisinnige Vereinigung Freisinnige Volkspartei Frhr Gemeinde Geschäftsordnung Gesez Graf Gutsbesizer Gymn Hannover haupt Hauses iſt Jahre jezt Juni Kammer kath Koblenz Kommiſſion König Königsberg Konservativ Kreis Kreisdeputierter Land Landrat Landwirt Landwirtschaft Legislaturperiode Legislaturperiode Gewählte Abgeordnete Leipzig Marienwerder März Mitgl Mitglieder muß nachstehend Nationalliberal Nationalliberale Partei Oberleutnant öffentlichen Oppeln Posen Präsident Preußen Preußischen Prov.-Landt Provinz Recht Referendar Regierung Reglements Reichst Reichstages Rittergutsbesizer Rittmeister Schuß ſeit ſind sowie Staats Stadtkr Stadtverordneter stellung Gegenkandidaten Name stellung Name Stimmen Steuern Studierte Univers unseres Urwahlbezirk Urwähler uſw Vereins Verfaſſung Vergl Volkes Volksschule Vorſizender Wahl zur 20 Wahlbez Wahlmänner Wahlort Wahlreglement Wahlvorsteher Zahl der Abgeordneten zahl Partei zahl Zersplittert Stimmen Zentrum
Popularne fragmenty
Strona 30 - Die evangelische und die römisch-katholische Kirche sowie jede andere Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig und bleibt im Besitz und Genuß der für ihre Kultus-, Unterrichts- und Wohltätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fonds.
Strona 57 - Kein Mitglied des Reichstags oder eines Landtags kann ohne Genehmigung des Hauses, dem der Abgeordnete angehört, während der Sitzungsperiode wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung zur...
Strona 76 - Bei der Beschlußfassung über eine Angelegenheit, welche nach den Bestimmungen dieser Verfassung nicht dem ganzen Reiche gemeinschaftlich ist, werden die Stimmen nur derjenigen Bundesstaaten gezählt, welchen die Angelegenheit gemeinschaftlich ist.
Strona 190 - Hand in Hand mit dieser Monopolisierung der Produktionsmittel geht die Verdrängung der zersplitterten Kleinbetriebe durch kolossale Großbetriebe, geht die Entwicklung des Werkzeugs zur Maschine, geht ein riesenhaftes Wachstum der Produktivität der menschlichen Arbeit. Aber alle Vorteile dieser Umwandlung werden von den Kapitalisten und Großgrundbesitzern monopolisiert. Für das Proletariat und die versinkenden Mittelschichten — Kleinbürger, Bauern — bedeutet sie wachsende Zunahme der Unsicherheit...
Strona 67 - Seine Majestät der König von Preußen im Namen des Norddeutschen Bundes, Seine Majestät der König von Bayern, Seine Majestät der König von Württemberg, Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden und Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen und bei Rhein für die südlich vom Main...
Strona 73 - Das Präsidium des Bundes steht dem Könige von Preußen zu, welcher den Namen Deutscher Kaiser führt. Der Kaiser hat das Reich völkerrechtlich zu vertreten, im Namen des Reichs Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, Bündnisse und andere Verträge mit fremden Staaten einzugehen, Gesandte zu beglaubigen und zu empfangen.
Strona 190 - Die ökonomische Entwicklung der bürgerlichen Gesellschaft führt mit Naturnotwendigkeit zum Untergang des Kleinbetriebes, dessen Grundlage das Privateigentum des Arbeiters an seinen Produktionsmitteln bildet. Sie trennt den Arbeiter von seinen Produktionsmitteln und verwandelt ihn in einen besitzlosen Proletarier, indes die Produktionsmittel das Monopol einer verhältnismäßig kleinen Zahl von Kapitalisten und Großgrundbesitzern werden.
Strona 83 - Die Kriegsmarine des Reichs ist eine einheitliche unter dem Oberbefehl des Kaisers. Die Organisation und Zusammensetzung derselben liegt dem Kaiser ob, welcher die Offiziere und Beamten der Marine ernennt, und für welchen dieselben nebst den Mannschaften eidlich in Pflicht zu nehmen sind.
Strona 76 - Ohne Genehmigung des Reichstages kann kein Mitglied desselben während der Sitzungsperiode wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden, außer wenn es bei Ausübung der Tat oder im Laufe des nächstfolgenden Tages ergriffen wird.
Strona 31 - Art. 21. Für die Bildung der Jugend soll durch öffentliche Schulen genügend gesorgt werden. Eltern und deren Stellvertreter dürfen ihre Kinder oder Pflegebefohlenen nicht ohne den Unterricht lassen, welcher für die öffentlichen Volksschulen vorgeschrieben ist.