Handbuch für das Preussische AbgeordnetenhausMoeser, 1904 - 432 |
Z wnętrza książki
Wyniki 1 - 5 z 22
Strona 17
... Falle zulässig . I Alle von Mitgliedern des Hauses ausgehenden Anträge müssen von mindestens 15 Mitgliedern unterzeichnet und mit der Eingangsformel : Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen usw “ " versehen sein . II Sind diese ...
... Falle zulässig . I Alle von Mitgliedern des Hauses ausgehenden Anträge müssen von mindestens 15 Mitgliedern unterzeichnet und mit der Eingangsformel : Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen usw “ " versehen sein . II Sind diese ...
Strona 18
... Bericht im Hause mündlichen Bericht erstatten zu laffen . Das Haus kann aber in jedem Falle schriftlichen Bericht verlangen und zu diesem Behufe die Sache an die Kommission zurückverweisen . $ 29 $ 30 § 31 $ 32 § 33 18 Geschäftsordnung.
... Bericht im Hause mündlichen Bericht erstatten zu laffen . Das Haus kann aber in jedem Falle schriftlichen Bericht verlangen und zu diesem Behufe die Sache an die Kommission zurückverweisen . $ 29 $ 30 § 31 $ 32 § 33 18 Geschäftsordnung.
Strona 19
... Falle gehen die Peti- tionen an die betreffende Kommission zur Berichterstattung zurück . IV Geht der Antrag von der Kommission aus , so hat sie über die von ihr zur Diskussion verwiesene Petition einen Bericht zu erstatten ; geht der ...
... Falle gehen die Peti- tionen an die betreffende Kommission zur Berichterstattung zurück . IV Geht der Antrag von der Kommission aus , so hat sie über die von ihr zur Diskussion verwiesene Petition einen Bericht zu erstatten ; geht der ...
Strona 21
... Falle der Vertagung der- selben am Schlusse der Sigung gestattet . Faktische Bemerkungen sind un- zuläffig . I Die Redner sprechen von der Rednerbühne oder vom Plaze . II Den Mitgliedern des Hauses ist das Vorlesen schriftlich ...
... Falle der Vertagung der- selben am Schlusse der Sigung gestattet . Faktische Bemerkungen sind un- zuläffig . I Die Redner sprechen von der Rednerbühne oder vom Plaze . II Den Mitgliedern des Hauses ist das Vorlesen schriftlich ...
Strona 22
... Falle zulässig , ohne daß ein Redner gehört werden muß . III Antragsteller und Berichterstatter erhalten , wenn sie es verlangen , das Wort , sowohl am Beginn wie nach dem Schlusse der Diskussion . IV Der Antragsteller ist befugt , das ...
... Falle zulässig , ohne daß ein Redner gehört werden muß . III Antragsteller und Berichterstatter erhalten , wenn sie es verlangen , das Wort , sowohl am Beginn wie nach dem Schlusse der Diskussion . IV Der Antragsteller ist befugt , das ...
Inne wydania - Wyświetl wszystko
Kluczowe wyrazy i wyrażenia
Abgeordnetenh Abstimmung Abteilung Amtsrichter Amtsvorsteher Antrag April Berlin Besizer Bestimmungen Bezeichnung sind Landkr bezirk Stimmen Bonn Breslau Bund der Landwirte Bundesrates Cöln Danzig Deutschen dieſer Direktor Dr jur Dr phil engeren Wahl evang Febr Feldzug Frakt Freikonservativ Freisinnige Vereinigung Freisinnige Volkspartei Frhr Gemeinde Geschäftsordnung Gesez Graf Gutsbesizer Gymn Hannover haupt Hauses iſt Jahre jezt Juni Kammer kath Koblenz Kommiſſion König Königsberg Konservativ Kreis Kreisdeputierter Land Landrat Landwirt Landwirtschaft Legislaturperiode Legislaturperiode Gewählte Abgeordnete Leipzig Marienwerder März Mitgl Mitglieder muß nachstehend Nationalliberal Nationalliberale Partei Oberleutnant öffentlichen Oppeln Posen Präsident Preußen Preußischen Prov.-Landt Provinz Recht Referendar Regierung Reglements Reichst Reichstages Rittergutsbesizer Rittmeister Schuß ſeit ſind sowie Staats Stadtkr Stadtverordneter stellung Gegenkandidaten Name stellung Name Stimmen Steuern Studierte Univers unseres Urwahlbezirk Urwähler uſw Vereins Verfaſſung Vergl Volkes Volksschule Vorſizender Wahl zur 20 Wahlbez Wahlmänner Wahlort Wahlreglement Wahlvorsteher Zahl der Abgeordneten zahl Partei zahl Zersplittert Stimmen Zentrum
Popularne fragmenty
Strona 30 - Die evangelische und die römisch-katholische Kirche sowie jede andere Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig und bleibt im Besitz und Genuß der für ihre Kultus-, Unterrichts- und Wohltätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fonds.
Strona 57 - Kein Mitglied des Reichstags oder eines Landtags kann ohne Genehmigung des Hauses, dem der Abgeordnete angehört, während der Sitzungsperiode wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung zur...
Strona 76 - Bei der Beschlußfassung über eine Angelegenheit, welche nach den Bestimmungen dieser Verfassung nicht dem ganzen Reiche gemeinschaftlich ist, werden die Stimmen nur derjenigen Bundesstaaten gezählt, welchen die Angelegenheit gemeinschaftlich ist.
Strona 190 - Hand in Hand mit dieser Monopolisierung der Produktionsmittel geht die Verdrängung der zersplitterten Kleinbetriebe durch kolossale Großbetriebe, geht die Entwicklung des Werkzeugs zur Maschine, geht ein riesenhaftes Wachstum der Produktivität der menschlichen Arbeit. Aber alle Vorteile dieser Umwandlung werden von den Kapitalisten und Großgrundbesitzern monopolisiert. Für das Proletariat und die versinkenden Mittelschichten — Kleinbürger, Bauern — bedeutet sie wachsende Zunahme der Unsicherheit...
Strona 67 - Seine Majestät der König von Preußen im Namen des Norddeutschen Bundes, Seine Majestät der König von Bayern, Seine Majestät der König von Württemberg, Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden und Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen und bei Rhein für die südlich vom Main...
Strona 73 - Das Präsidium des Bundes steht dem Könige von Preußen zu, welcher den Namen Deutscher Kaiser führt. Der Kaiser hat das Reich völkerrechtlich zu vertreten, im Namen des Reichs Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, Bündnisse und andere Verträge mit fremden Staaten einzugehen, Gesandte zu beglaubigen und zu empfangen.
Strona 190 - Die ökonomische Entwicklung der bürgerlichen Gesellschaft führt mit Naturnotwendigkeit zum Untergang des Kleinbetriebes, dessen Grundlage das Privateigentum des Arbeiters an seinen Produktionsmitteln bildet. Sie trennt den Arbeiter von seinen Produktionsmitteln und verwandelt ihn in einen besitzlosen Proletarier, indes die Produktionsmittel das Monopol einer verhältnismäßig kleinen Zahl von Kapitalisten und Großgrundbesitzern werden.
Strona 83 - Die Kriegsmarine des Reichs ist eine einheitliche unter dem Oberbefehl des Kaisers. Die Organisation und Zusammensetzung derselben liegt dem Kaiser ob, welcher die Offiziere und Beamten der Marine ernennt, und für welchen dieselben nebst den Mannschaften eidlich in Pflicht zu nehmen sind.
Strona 76 - Ohne Genehmigung des Reichstages kann kein Mitglied desselben während der Sitzungsperiode wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden, außer wenn es bei Ausübung der Tat oder im Laufe des nächstfolgenden Tages ergriffen wird.
Strona 31 - Art. 21. Für die Bildung der Jugend soll durch öffentliche Schulen genügend gesorgt werden. Eltern und deren Stellvertreter dürfen ihre Kinder oder Pflegebefohlenen nicht ohne den Unterricht lassen, welcher für die öffentlichen Volksschulen vorgeschrieben ist.