Nettoetat Flächeninhalt, Bevölkerungsdichtigkeit, Kreis- und Gemeinde teilung in Staat und Provinzen Finanzstatistik Bruttoetat 1893. 1898. 1903 " Finanzielles Verhältnis zum Reich 1872-1903 Steigen der gesamten Ausgaben des Preußischen 130 131 136 139 140 Steigen der gesamten Ausgaben des Deutschen Reiches 141 198 Parteiverhältnisse nach Provinzen und Regierungs bezirken 1903. 1904. Wahlbezirke mit Bevölkerung, Wahlorten, Ab geordneten und Minderheitskandidaten nebst vom 201 Verteilung der am 20. November 1903 abgegebenen Fraktionsliste 1904. . 263 269 Abgeordnetenstatistik 1904 Beruf . Mandatsalter Religionsbekenntnis Lebensbeschreibungen der Abgeordneten Präsidenten, Schriftführer, Quästoren, Kommissionsvorsißende, Minister, Unterstaatssekretäre, Ministerialdirektoren usw . Adressen von Ministerien und anderen Behörden Das Heim des Abgeordnetenhauses Säle, Zimmer und Bureaus des Hauses Bildnisse der Abgeordneten Kalender für 1904 bis 1908 Scite 277 285 286 287 289 375 379 383 385 397 I 1 I 29 Geschäftsordnung für das Haus der Abgeordneten") Inhaltsverzeichnis 1. Zusammentritt des Hauses der Abgeordneten und Prüfung der Wahlen Zusammentritt des Hauses § I Bildung der Abteilungen § 2 E. auch §§ 30. 31 Prüfung der Wahlen §§ 3-6 Verweigerung der Leistung des Verfassungseides § 6 II II. Vorsteher und Beamte des Hauses Wahl der Präsidenten § 7 Wahl der Schriftführer § 8 Dauer der Amtsführung § 9 Konstituierung des Hauses § 10 Der Präsident §§ 11. 12 Die Schriftführer § 13 Die Quästoren § 14 *) Es wird hier verwiesen auf das besondere Buch: Die Geschäftsordnung des Preußischen Abgeordnetenhauses, ihre Geschichte und ihre Anwendung. Unter Berücksichtigung der Geschäftsordnung und der Gewohnheiten des Deutschen Reichstages. Mit Tertabdrücken der Geschäftsordnungen des Deutschen Reichstages und des Preußischen Herrenhauses. Von A. Plate. Berlin 1903. IV. Behandlung der Interpellationen und der Übersichten der von der Regierung gefaßten Entschließungen auf Beschlüsse des Hauses Interpellationen §§ 33. 34 Anträge auf Herbeirufung der Minister § 34 II Übersicht der Entschließungen der Staatsregierung § 35 V. Geschäftsvorschriften für die Plenarsihungen a) Tagesordnung Festsehung der Tagesordnung § 36 I Rang der Uranträge und Petitionen (Schwerinstag) § 36 II. III b) Die Sizungen des Hauses Ausschluß der Öffentlichkeit der Sizungen § 37 Eröffnung, Schließung und Anberaumung der Sizungen § 38 c) Sigungsprotokolle §§ 39-42 d) Redeordnung Wortmeldung. Abtretung des Vorsizes § 43 Zulassung der Regierungsvertreter zum Wort §§ 44. 49 I. II Persönliche Bemerkungen 845 Play des Redners Berlesung von Reden j § 46 Wiedereröffnung der Besprechung nach der Rede eines Regierungsvertreters § 49 I. II Begründungs- und Schlußwort § 49 III. IV e) Abänderungsvorschläge und Anträge auf Tagesordnung Abänderungsanträge und Anträge auf motivierte Tagesordnung §§ 50. Wiederholte Abstimmung über handschriftliche Anträge § 51 f) Schluß und Vertagung der Debatte Schluß der Besprechung § 53 I. § 54 Anderweite Abstimmung bei Beschlußunfähigkeit § 53 II Ordnungsruf §§ 48. 64 Aussehung oder Aufhebung der Sizung § 65 Handhabung der Polizei im Sizungsgebäude § 66 Entfernung einzelner Personen von der Tribüne § 67 VII. Urlaub, Ausscheiden und Neuwahl der Mitglieder Urlaubsgesuche § 69 Ausscheiden und Neuwahl § 70 VIII. Adressen und Deputationen Adressen § 71 Deputationen § 72 IX. Allgemeine Bestimmungen Verkehr mit der Staatsregierung und dem Herrenhause § 73 $ 1 $ 2 $ 3 $ 4 § 5 I. Zusammentritt des Hauses der Abgeordneten und Prüfung der Wahlen Zusammentritt des Hauses I Beim Eintritte einer neuen Legislaturperiode tritt nach Eröffnung der beiden Häuser des Landtages (Artikel 76 der Verfassungsurkunde) das Haus der Abgeordneten unter dem Vorsiz seines ältesten Mitgliedes zusammen. Das Amt des Alterspräsidenten kann von dem dazu Berufenen auf das im Lebensalter ihm am nächsten stehende Mitglied übertragen werden. II Für jede fernere Session derselben Legislaturperiode sehen die Präsidenten der vorangegangenen Session ihre Funktionen bis zur vollendeten Wahl des Präsidenten fort (§ 7). III Der Vorsigende ernennt provisorisch, für die Frist bis zur Konstituierung des Vorstandes (§ 8), vier Mitglieder zu Schriftführern. Bildung der Abteilungen I Das Haus wird, ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder, durch das Los in sieben Abteilungen möglichst gleicher Mitgliederzahl geteilt. II Jede Abteilung wählt mit absoluter Stimmenmehrheit einen Vorsizenden und einen Schriftführer, sowie Stellvertreter für beide. III Die Abteilungen bestehen fort, bis das Haus auf einen durch 50 Unterschriften unterstüßten Antrag ihre Erneuerung beschließt. Dieselben sind ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlußfähig (§ 31). Prüfung der Wahlen Behufs Prüfung der Wahlen wird jeder Abteilung eine möglichst gleiche Anzahl der einzelnen Wahlverhandlungen durch das Los zugeteilt. Wahlanfechtungen und von seiten eines Mitgliedes des Hauses erhobene Einsprachen, welche später als vierzehn Tage nach Eröffnung des Hauses und bei Nachwahlen, die während einer Session stattfinden, später als vierzehn Tage nach Feststellung des Wahlergebnisses erfolgen, bleiben unberücksichtigt. I Von der Abteilung sind die Wahlverhandlungen, wenn 1) eine rechtzeitig (§ 4) erfolgte Wahlanfechtung oder Einsprache vorliegt, oder 2) die Majorität der Abteilung sich nicht für die Gültigkeit der Wahl erklärt, oder 3) zehn anwesende Mitglieder der Abteilung einen aus dem Inhalte der Wahlverhandlungen abgeleiteten, speziell zu bezeichnenden Zweifel gegen die Gültigkeit der Wahl erheben, an eine besondere Wahlprüfungskommission abzugeben. II Diese Kommission wird in jeder Session für die Dauer derselben gewählt. III Für die Kommission sind die §§ 26. 28 und 30 bis 32 der Geschäftsordnung maßgebend. |