Obrazy na stronie
PDF
ePub

Reformpartei

Auszug aus dem Programm

Die schaffenden Stände in Stadt und Land, der Bauer, der Handwerker, der Gewerbetreibende, der Kaufmann, der Beamte und der Arbeiter, sie müssen in dem,,Ostdeutschen Verband der Reformpartei“ Schulter an Schulter gemeinsam für ihre Interessen kämpfen.

Für den Landwirt Handelsverträge, die ihm angemessene Preise für seine Erzeugnisse sichern.

Wirksame Besteuerung des Börsenhandels. Genügende Grenzabsperrungen zur Verhütung der Einschleppung von Viehseuchen. Alle Maßnahmen, die geeignet sind, die landwirtschaftlichen Erzeugnisse zu schüßen gegen die auswärtige und unlautere Konkurrenz.

Regelung der Schul- und Armenlasten.

Regelung der Patronatsrechte in den Schulverbänden.

Förderung des Handwerksstandes, der kleinen Gewerbetreibenden und des Kleinkaufmanns, einheitliche Organisation des Handwerks in Innungen, Einführung des Befähigungsnachweises, Bekämpfung der Großwarenhäuser und Ramschbasare, damit die ehrliche deutsche Arbeit wieder zur Geltung kommt.

Verpflichtung der Staatsbehörden, staatliche Lieferungen nicht an die Großunternehmer, sondern an die Kleingewerbetreibenden direkt zu vergeben. Für die unteren und mittleren Beamten die Erfüllung der berechtigten Forderungen, damit ein zufriedener Beamtenstand geschaffen wird.

Hebung der Volksschule und der sozialen Stellung ihrer Lehrer, insbesondere Wahrung des christlichen, nationalen und praktischen Gesichtspunktes in der Jugenderziehung, fachmännische Schulaufsicht, Unentgeltlichkeit des Unterrichts und der Lehrmittel für die Volksschulen, Ausscheidung des jüdischen Elements aus christlich-deutschen Schulen.

Seßhaftmachung der Landarbeiter durch Parzellierung von Großgrundbesih und Übertragung kleiner Grundstücke an fleißige Arbeiter durch Gewährung des Hypothekenkredits seitens des Staates.

Umgestaltung der Arbeiterversicherungsgesetze, dahingehend, daß die Altersgrenze zum Rentenempfang auf 60 Jahre herabgesezt wird, und Aufbringung der Beiträge zu der Versicherung durch Einschäßung nach dem Einkommen.

Energisches Eintreten für eine Gesezgebung, die der Macht des Großkapitals, das vorwiegend in den Händen der Juden ist, Einhalt gebietet, wie z. B. eine scharfe Besteuerung der Warenhäuser und der Börse.

Ein gerechtes Verhältnis zwischen direkten und indirekten Steuern; keine weitere Vermehrung derjenigen indirekten Steuern, welche die unteren Schichten treffen; insbesondere Eintreten für stufenweis aufsteigende Einkommen-, Kapitalrenten- und Erbschaftssteuer.

Die politischen Freiheiten unseres Volkes, Vereins- und Versammlungsrecht, allgemeines gleiches, geheimes und direktes Wahlrecht usw, wollen wir erweitert, zum allermindesten aber die jezigen schon eng begrenzten erhalten wissen.

In nationalen Fragen stehen wir treu zu Kaiser und Reich. Wir wollen, daß Deutschland nicht nur mächtig zu Lande ist, sondern auch

[Reformpartei]

stark zur See werde, fordern aber, daß den schaffenden Ständen unseres Volkes mehr als bisher seitens der Staatsregierung zu Hilfe gekommen wird, da wir die Weltmachtspolitik, die Deutschland in den fernen Erdteilen machtvoll auftreten lassen will, nur dann gutheißen können, wenn in unserem Vaterlande ein zufriedener, arbeits- und schaffensfreudiger Mittel- und Arbeiterstand vorhanden ist.

Nationalliberale Partei

Ziele und Bestrebungen

(Zusammenfassung der Programmkundgebungen seit 1881 und der gesesgeberischen Initiative der Partei in den Parlamenten)

(Ausgegeben 10. Oktober 1902)

Nationale und liberale Grundfäße und Forderungen
Unverbrüchliche Treue zu Kaiser und Reich!

Das Vaterland über der Partei, das allgemeine Wohl über allen Sonderinteressen.

Verteidigung und Pflege der errungenen Einheitsgüter der Nation: eine Vertretung nach außen, ein Heerwesen, eine Kriegsflotte, ein Recht, ein Verkehrsgebiet, gleiche Bedingungen für die freie Bewegung und für die freie Arbeit.

Bei voller Wahrung der verfassungsmäßigen Rechte der Einzelstaaten weitere Entwicklung der Reichseinrichtungen im nationalen und freiheitlichen Geiste.

Pflichtbewußtsein und rechtzeitige Opferwilligkeit, wo die Macht und das Ansehen des Reiches nach außen in Frage steht. Aufrechterhaltung der Wehrkraft der Nation, insbesondere auch eine achtunggebietende Flotte zum Schuße des Landes und der überseeischen deutschen Interessen. Zielbewußte Fortführung der Kolonialpolitik.

Schuß des Deutschtums gegen Angriffe jedwelcher Art. Nachdrückliche Unterstügung der deutschen Volksgenossen in der Ostmark gegen die national-polnische Gefahr.

Festhalten an den verfassungsmäßigen Rechten des Volkes und am allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten Wahlrecht als der Grundlage der einheitlichen Vertretung des Volkes durch den Reichstag. Entschlossene Abwehr aller reaktionären und aller radikalen Tendenzen.

Anwesenheitsgelder für die Reichstagsabgeordneten.

gesezlicher Schuß des Wahlgeheimnisses.

Erweiterter

Unabhängigkeit gegenüber der Regierung. Wie immer das Verhältnis der Partei zur Regierung ist, stets unbefangene, sachliche Prüfung ihrer Vorlagen, um dem als nüßlich Erkannten die Unterstüßung leihen zu können.

[Nationalliberale Partei]

Reichsgefeßliche Regelung des Vereins- und Versammlungs

rechts.

Reform des Strafvollzugs. Entschädigung unschuldig Verurteilter. Einführung konstitutioneller Verfassungen in den noch rückständigen Einzelstaaten.

Aufrechterhaltung und Ausbau der Selbstverwaltung in den Gemeinden und kommunalen Verbänden.

Würdigung der großen Bedeutung des kirchlichen Lebens für unser Volk. Friedliches Verhältnis zwischen Kirche und Staat, in voller Wahrung der unveräußerlichen Rechte des Staates gegenüber der Kirche, namentlich auf den Gebieten der Schule und der Ehegesezgebung.

Gefeßliche Regelung der verfassungsmäßig gewährleisteten Mitwirkung der Religionsgesellschaften am Religionsunterricht in der Weise, daß der Staat Herr in der Schule, der Lehrer unabhängig von der Geistlichkeit bleibt. Gleichberechtigung für alle Richtungen innerhalb der evangelischen Kirche, Lehrfreiheit für die evangelisch theologische Fakultät.

Finanzwesen und Verkehr

Sparsamkeit auf allen Gebieten des Reichs- und Staatshaushalts. Sicherstellung derselben durch verstärkte Befugnisse der Reichsfinanzverwaltung. Unabhängigkeit des Reichsfinanzwesens gegenüber den Einzelstaaten, wie des Finanzwesens der Einzelstaaten gegenüber dem Reich. Geordnete und geseßlich gesicherte Schuldentilgung.

Aufrechterhaltung der bewährten Reichsgoldwährung.

Verbesserung des Börsengesezes, damit der Verlegung von Treu und Glauben die gesehlichen Grundlagen entzogen werden.

Wirksamere Ausübung der verfassungsmäßig verbürgten Aufsicht des Reichs über das Verkehrswesen, insbesondere im Interesse der Sicherheit des Betriebs im Eisenbahnverkehr.

Schärfere Abgrenzung zwischen den Eisenbahn- und den allgemeinen Staatsfinanzen in Preußen.

Entwicklung des Neben- und Kleinbahnwesens, Schiffbarmachung und Regulierung der Flüsse, Herstellung neuer, leistungsfähiger Wasserstraßen, besonders auch zur Erleichterung des Austausches der landwirtschaftlichen Erzeugnisse des Ostens und der gewerblichen des Westens.

Soziale, Handels- und Wirtschaftspolitik

Pflege des sozialen Friedens unter den verschiedenen Bevölkerungsklassen. Fürsorge für die schußbedürftigen schwächeren Glieder des erwerbstätigen Volkes.

Duldung abweichender Anschauungen über Fragen der Handels- und Zollpolitik. Gegenüber den Gegensäten des Wirtschaftslebens: Geltendmachung der Gesamtheits-Interessen, die nur beim Ausgleich solcher Gegensätze gedeihen. Bestimmte Zurückweisung von Forderungen im Interesse eines Berufsstandes, die nur zum Nachteil anderer, dem Staat und der Gesellschaft gleich wichtiger Berufsstände erfüllt werden könnten oder gar die Grundlagen unserer Volkswirtschaft erschüttern würden.

Aufrichtung eines neuen autonomen Zolltarifs und Revision des Tarifgesetzes von 1879. Sorgfältige Anpassung des neuen Tarifschemas

[Nationalliberale Partei]

an die größere Mannigfaltigkeit des Warenbezuges vom Ausland und der einheimischen Warenproduktion. Erzielung einer geeigneteren Grundlage zum Abschluß neuer langfristiger Handelsverträge, die zur günstigen weiteren Entwicklung unserer nationalwirtschaftlichen Verhältnisse dringend notwendig sind. Bessere Berücksichtigung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse in neuen Vertragstarifen.

Aufmerksame Beobachtung der aus dem großgewerblichen Verbandswesen sich ergebenden neuen Verhältnisse.

Anregung und Förderung geeigneter Maßnahmen zur Erhaltung eines gesunden, kräftigen Mittelstandes in Stadt und Land.

Besonnene Fortführung der Arbeiter fürsorge im Sinne der kaiserlichen Botschaft vom 17. November 1881.

Landwirtschaft im besonderen

Zusammenwirken der Gesetzgebung in Reich und Einzelstaat, wie aller übrigen Kräfte des öffentlichen Lebens, damit die Landwirtschaft aus der Notlage sich befreit, in welche sie vielfach durch billiger produzierende fremde Länder, durch starkes Sinken der Seefrachten, durch die rasch gestiegenen allgemeinen Lebensverhältnisse, Arbeitslöhne und steuerlichen und sozialpolitischen Lasten, wie durch den Mangel an Arbeitskräften geraten ist.

Ausgiebige Anwendung der auf dem Grundfah der Selbsthilfe beruhenden Mittel, die aber allein nicht ausreichen, die bedrängte Lage zu beseitigen. Gerechte und maßhaltende Besteuerung des landwirtschaftlich benutten Grund- und Gebäudebesißes, reichsgeseßlicher Schuß gegen Verfälschung der wichtigsten landwirtschaftlichen Betriebsstoffe, Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der schwächeren Betriebe bei Auferlegung dauernder sozialpolitischer Pflichten.

Bildung neuer bäuerlicher Stellen durch gesehliche und Verwaltungsmaßnahmen der inneren Kolonisation. Hebung der Ertragfähigkeit des Bodens. Begünstigung und Herbeiführung intensiver Kultur durch vermehrte Fachbildungsgelegenheit. Eingehende Rücksichtnahme auf die landwirtschaftlichen Interessen bei der Bildung der Eisenbahntarife für den Transport von Dung und Futtermitteln, sowie von Stückgütern. Ausreichende Staatsmittel und geeignete Verwaltungsorganisationen für die Landesmelioration, insbesondere für eine rationelle Wasserwirtschaft, für das landwirtschaftliche Unterrichts- und Versuchswesen, für die Hebung der Viehzucht und Vichhaltung. Beförderung und Schuß des Obstbaues.

Tunlichst vollkommene Einrichtungen zur Gewährung billigen und unkündbaren Grundkredits unter den landwirtschaftlichen Erwerbsverhältnissen angepaßten Formen und Bedingungen und unter Berücksichtigung einer planmäßigen Schuldentilgung.

Förderung des Landwirtschaftlichen Genossenschaftswesens in allen seinen Verzweigungen, insbesondere zur wohlfeilen Befriedigung des Personalkredits, zum Bezuge der landwirtschaftlichen Betriebsstoffe, sowie zur Verarbeitung und Verwertung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse.

Verständige Handhabung der Seuchengesetzgebung, wie der landesrechtlichen Verkehrsvorschriften zur Seuchenabwehr.

Keine reichsgeseßlichen Versuche, durch Beschränkung des Verfügungsrechts über das Grundeigentum die Schäden im landwirt

[Nationalliberale Partei]

schaftlichen Gewerbe heilen zu wollen. Dazu sind die Verhältnisse und Anschauungen in den verschiedenen Landschaften des Reiches zu mannigfaltig. Wo und wieweit überlieferte Zustände im Sinne besseren Schußes des ländlichen Besiges zu entwickeln sind, ist der Landesgesetzgebung anheimzustellen.

Ingleichen Regelung der Erbrechtsverhältnisse nur unter Berücksichtigung der Überlieferungen und der örtlichen und landschaftlichen Bedürfnisse.

Handwerk und Kleingewerbe im besonderen

Unterstüßung aller Maßnahmen, die geeignet sind, Treu und Glauben in Handel und Wandel zu bewahren und die kaufmännische Einsicht der Kleingewerbetreibenden zu heben, besonders auch um der Borgwirtschaft Schranken zu schen.

Verbesserung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Gleichmäßige Heranziehung der Konsumvereine, der Fabrik- und sonstigen Konsumanstalten, auch der Militär- und Zivilbeamtenvereine zu den staatlichen und Gemeindesteuern. Keinerlei Begünstigung der Beamten- und Offiziersvereinigungen durch Behörden. Weitere Beschränkung der Wanderlager und Warenversteigerungen.

Förderung und Belehrung der Angehörigen des Handwerkerstandes bei Durchführung der ihm geseßlich gewährten Organisation. Sachgemäße Abgrenzung des Fabrikbetriebes vom Handwerksbetrieb. Gleichmäßige Verteilung der Lasten für das Lehrlings- und Fachschulwesen auf alle mitbeteiligten Betriebe.

Tatkräftige Entwicklung des den freien Innungen zugestandenen Rechtes, sich gemeinsame wirtschaftliche Einrichtungen zu schaffen (Kredit-, Bezugs-, Verkaufsgenossenschaften usw).

Pflege des Lehrlingswesens, wobei nicht nur die technische, sondern auch die wirtschaftliche Ausbildung und vor allem die Erziehung der jungen Leute zu sittlich ernster Lebensführung anzustreben ist.

Errichtung oder ausgiebige Unterstüßung von Fortbildungs- und Fachschulen, insbesondere ausreichender Lehrkräfte durch den Staat.

Geseßlicher Schuß der Bauhandwerker gegen die Schädigung durch den Bauschwindel.

Durchgreifende Verbesserung des staatlichen und kommunalen Submissionswesens.

Keine allgemeine Einführung des obligatorischen Befähigungsnachweises.

Arbeiterstand im besonderen

Ausgestaltung der arbeiterstatistischen Kommission zu einem Reichsarbeitsamt, behufs einer steten, eingehenden Verfolgung der sich entwickelnden sozialen Verhältnisse und rechtzeitiger Beschaffung des ausreichenden Materials für den Gesetzgeber und für die Verwaltung.

Weitere Entwicklung der Gewerbeaufsicht unter Heranziehung von weiblichen Fabrikinspektoren.

Unterstüßung aller Maßnahmen, die geeignet sind, die Gemeinschaft der Interessen des Arbeitgebers und seiner Arbeiter hervorzuheben und zu fördern.

« PoprzedniaDalej »