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Untersuchungen

über die

kirchlicher Zufäude

in den

kaiserlich öfterreichischen Staaten,

die

Art ihrer Entstehung und die in Ansehung dieser Zustände
wünschenswerthen Reformen.

Von

Dr. Ignaz Beidtel,

kaiserlich österreichischen Appellationsrathe und ehemaligen Professor des Kirchenrechts
an der hohen Schule zu Ollmüz.

Wien, 1849.

Verlag von Carl Gerold.

Druck von Carl Gerold u. Sohn.

Vorrede.

Durch die Revolution vom März 1848 ist das österreichische Kaiserthum in eine Periode gekommen, in welcher die meisten seiner älteren Staatseinrichtungen entweder aufgegeben oder bedeutenden Veränderungen unterworfen werden. In den Kreis dieser Veränderungen treten namentlich die Religionsverhältnisse, welche in den letzten fünfzig Jahren nach der Meinung der meiften Menschen feste Formen angenommen hatten, und über deren Werth daher im Publikum entweder keine, oder ziemlich unbestimmte Urtheile bemerkt wurden.

Die Revolution von 1848 bringt aber nun die Veränderung gerade im ungünstigsten Zeitpunkt. Der religiöse Judifferentismus herrscht unter den sogenannten gebildeten Klassen; Studien im Fache der kirchlichen Gesezgebung sind nicht sehr gewöhnlich, der Zeitgeist und die Unwissenheit haben gewisse Gemeinpläge, denen man oft aus guten Gründen nicht widerspricht, in Umlauf gebracht, und ein großer Theil jener Personen, welche jezt über

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die Kirchenverhältnisse das große Wort führen sollen, hat sich mit dem Gegenstande, da er vorher praktisch nicht sehr wichtig schien, wenig bekannt gemacht.

Bei allem dem müssen wichtige Fragen binnen kurzer Zeit entschieden, und in Uebereinstimmung mit diesen Entscheidungen die Gesetzgebung des Staates in Kirchenfachen abgeändert werden, ja es kann geschehen, daß sich selbst die kirchliche Gewalt zu manchen durch die veränderten Verhältnisse nothwendig gewordenen Neuerungen entschließen muß.

Unter diesen Umständen scheint es die Pflicht eines jeden Menschen, welcher sich in dieser Sache einige Kenntnisse zutrauen kann, seine Ansichten zur Kenntniß des Publikums zu bringen. Ich bin in diesem Falle. Als ehemaliger Professor des canonischen Rechtes, und als österreichischer Staatsbeamter, welcher die Zustände mehrerer Provinzen kennen lernte, habe ich mich mit den Gesetsammlungen und den Regierungsideen der lehten hundert Jahre ziemlich genau bekannt gemacht. Es wäre längst mein Wunsch gewesen, dem Staate in dieser Beziehung zu nüßen, aber die vor dem März 1848 bestandenen Verhältnisse machten mir die Herausgabe mehrerer Werke, welche ich über die Grundlagen des canon schen Rechtes und die Entwickelung der jezt bestehenden Staatseinrichtungen geschrieben habe, unmöglich. Diese Hindernisse haben aufgehört; ich bin also im Stande, jezt mit einem dieser Werke aufzutreten. In mehreren Partieen ist es schon vor mehr als zwanzig Jahren fertig geworden, und hätte, wenn es damals hätte erscheinen können, für den Staat großen Nußen geschaffen, weil in den lezten Regierungsjahren des Kaisers Franz verschiedene Plane zu kirchlichen Reformen bestanden.

Da bei der Beurtheilung der jeßigen Zustände so viel darauf anfomint, zu wissen, wann sie entstanden, warum sie entstanden und welchen Grad von Festigkeit sie haben, mußte das gegen= wärtige Werk einem großen Theile nach eine österreichische Kirchengeschichte des lezten Jahrhunderts enthalten, dabei aber mußte stets der Zustand des Kirchenrechts und der Politik die Hauptsache seyn. Nur auf diese Art läßt sich der jezige Zustand mit allen guten und schlechten Aussichten, welche er eröffnet, erklären. Ein Hauptgesichtspunkt aber muß stets auch der seyn, diejenigen Reformen, welche jezt von der Politik und der Wissenschaft empfohlen werden, anzugeben.

Daß dem Werke mehrere Urkunden, größtentheils in Gesehen bestehend, beigefügt sind, davon ist der Grund folgender. Meine Urtheile über die Regierungen von Maria Theresia uno Joseph 11. weichen sehr von den herkömmlichen ab, und in solchen Fällen ist es gut, über das, was man behauptet, auch Beweise zu liefern. Ueberdieß beweiset oft eine Urkunde mehr als die umständlichste Auseinanderseßung. In Ansehung der späteren Regierungen war es wieder nothwendig, den Beweis zu liefern, daß sich unter ihnen in Kirchenfachen nichts Wesentliches geändert habe, und daß sie eben dadurch mit jenen kirchlichen Ideen, welche sich seit 1792 nach und nach in Europa verbreiteten, in einen für die österreichischen Zustände gefährlichen Antagonismus kommen mußten.

Bemerkt muß übrigens werden, daß ich es sehr gerne gesehen hätte, wenn dieses Werk noch vor den Verhandlungen res Reichstages über die Religionsfragen hätte erscheinen können, besonders da der Druck des Werkes im Februar 1849 beinahe voll

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