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versalen Wirksamkeit der Ursünde: per unum unius hominis delictum, sc. inobedientiam Adae, omnes homines ideo mortis condemnantur, quia per illud constituuntur peccatores, vel quia peccatum" per illud delictum in primum hominem inductum et ipsum (formaliter et permanenter) peccatorem et injustum, i. e. peccato affectum, constituens in humanitatem universam inductum est et cum morte in omnes pertransit.

Aehnlich, wie bei der allgemeinen Verschlechterung, wird von den VV. 275 und TT. auch bei der allgemeinen Sündhaftigkeit die Begründung derselben durch die Ursünde dahin formulirt, daß Adam, indem er seine eigene Natur mit Sünde behaftete, dieselbe zugleich als die Wurzel der Natur aller seiner Nachkommen mit Sünde befleckt habe, und daß er umgekehrt seine Nachkommen gerade in sofern mit Sünde befleckt habe, als deren Natur in seiner Natur als ihrer Wurzel seminaliter enthalten war. Weil ferner alle rein menschlichen Individuen von Adam abstammen sollten, und so auch die Natur aller bloßen Menschen durch seine That mit Sünde behaftet worden: so muß man ebenso sagen, die menschliche Natur überhaupt und als solche, d. h. wo immer sie sich finden, und sofort, wie sie in's Dasein treten soll, sei durch Adam und in ihm eine natura peccatrix (Aug. de nupt. 1. 1. c. penult.) geworden, d. h. mit Sünde behaftet worden, und diese Sünde selbst sei eine Sünde der gesammten menschlichen Natur. (peccatum naturae communis bei den Scholastikern); es ist dieß nur der technische Ausdruck für das, was der Apostel mit dem Eintritte oder der Einführung der Sünde in die Welt und Johannes mit der Sünde der Welt bezeichnet. Wie daher die Ursünde die Eigenschaft hatte, die ganze Natur Adams in der Totalität ihrer konstituirenden Theile bis hinab in den Theil, welcher das Organ der Fortpflanzung ist, ungerecht zu machen: so hatte sie auch die Eigenschaft, die ganze menschliche Natur in der Totalität ihrer entfalteten oder extensiven Theile, d. h. in der Gesammtheit ihrer Individuen, mit Ungerechtigkeit zu behaften.

Auf diese Weise erlangt die habituelle Ursünde, oder die Unge-276 rechtigkeit der Natur in Adam selbst, den Charakter eines in allen Exemplaren der Natur zu reproduzirenden und zwar unmittelbar kraft der Fortpflanzung der Natur abzudrückenden Typus allgemeiner Sündhaftigkeit. Sie wird also das Gegenbild der Urgerechtigkeit auch in sofern, als diese eine im Stammvater von Gott dem ganzen Geschlecht verliehene, vom Stammvater auf alle Nachkommen mit der Natur zu übertragende und mitzutheilende oder zu vererbende Gerechtigkeit war, indem sie ihrerseits eine im Stammvater durch diesen dem ganzen Geschlecht zugezogene, vom Stammvater auf alle Nachkommen mit der Natur zu übertragende oder zu vererbende Ungerechtigkeit darstellt; sie wird folglich nach dieser Seite in demselben Sinne ein peccatum originale per originem naturae propagandum et communicandum, wie es die justitia originalis war. Denselben Namen pecc. originale führt freilich auch ihr Abbild, das ihr wesensgleiche peccatum per originem naturae propagatum et communicatum, welches nicht Adam, sondern seinen Nachkommen inhärirt. Um daher die vorbildliche habituelle Ursünde von ihrem Abbild als einem peccatum originale originatum zu unterjcheiden, kann man jene peccatum originale originans nennen. Weil jedoch

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sie selbst ebenso gut, wie ihr Abbild, ihren Ursprung in der aktuellen Ursünde hat und überdies nur vermöge einer besonderen Eigenthümlichkeit der letzteren, namentlich in Bezug auf die Uebertragbarkeit der Schuld resp. der Schuldbarkeit, ihre maßgebende vorbildliche Bedeutung erlangt: so bezeichnen die TT. in der Regel nicht die habituelle, sondern die aktuelle Sünde Adams als peccatum originans, nämlich originans peccatum naturae tum in principio naturae tum in natura propagata.

S 200. Die allgemeine Bedeutung und Wirksamkeit der aktuellen Ursünde begründet durch den eigenthümlichen und einzigen Charakter der ersten Sünde des Stammvaters als einer Gesammthandlung des Geschlechtes burch sein Stammhaupt.

Literatur: Salmeron, De Rubeis, Kilber, Gotti, Berlage und Kleutgen, wie oben S 184.

I. Damit die Ursünde des Stammvaters für alle seine Nachkommen ebenso, wie für ihn selbst, als Prinzip wahrer und eigentlicher Sündhaftigkeit und Strafwürdigkeit gedacht werden könne, genügt es nicht, wie für die ma terielle Allgemeinheit der Verschlechterung der Natur, die Ursünde einfach als eine Handlung zu nehmen, die eben als Handlung ihrem physischen Urheber allein angehörte. Denn das zur wahren und eigentlichen Sündhaftigkeit und Strafwürdigkeit erforderliche Schuldigsein des Subjektes kann nur dem jenigen Subjekte erwachsen, welches auch bei der Verschuldung, die nur als eine freie sündhafte Handlung sich denken läßt, betheiligt ist.

In der That stellt der Apostel ausdrücklich als Grund zunächst der all: gemeinen Strafe, dann aber auch der allgemeinen Sündhaftigkeit auf, daß alle Menschen gesündigt haben, nämlich in dem Einen ersten Menschen und durch die Eine Handlung des Ungehorsams, die pho sisch von diesem Einen vollzogen wurde. Das heißt m. a. W.: die Eine Handlung des ersten Menschen ist moralisch nicht bloj seine eigene persönliche Handlung, sondern eine Gesammt handlung Aller gewesen, und mithin sind auch die Folgen jener Hands lung nicht bloß als solche anzusehen, welche in Adam seinen Nachkommer von ihm bereitet und angethan worden sind, sondern auch als solche, welche die Nachkommen selbst in Adam sich bereitet und zugezogen haben. Die conciliarischen Definitionen heben zwar diesen Punt nicht eigens hervor; aber vor, in und nach den pelagianischen Kämpfen ist derselbe von den VV. und TT. konstant unter Berufung auf das Wort des Apostels betont worden und darum nicht bloß als sichere theologische Wahr heit, sondern als strenges Dogma anzusehen. Dieß um so mehr, weil das von der Kirche in der Verdammung der Säße 46-47 des Bajus zum Wesen der Sünde geforderte (in unserem Falle in die Beziehung zum Willen Adams ver: legte) voluntarium eben als ein solches gefordert wird, wodurch der Inbali der Sünde dem Subjekte derselben als von ihm verschuldet soll angerechne werden können.

279 Die dogmatische Bedeutung der Worte des Apostels Röm. 5, 12: in quo omnes peccaverunt (' & пávτes μaptov) ist ganz unabhängig von der eregetischen Stres

frage, ob das in quo als Relativum auf unum hominem bezogen werde, was eine nicht unbedeutende grammatische Schwierigkeit hat, oder aber nur den Sinn einer kausalen Partikel = 30 quod habe, was grammatisch sehr wohl zulässig ist. Denn 1) wenn man auch den lepteren Sinn annimmt, so find die Worte doch auf eine aktuelle Sünde zu beziehen, burch welche der allgemeine Tod als Strafe begründet worden ist, welche aber nach dem Conterte keine andere sein kann als dasjenige delictum, wodurch das „peccatum" in die Welt oder in die ganze Menschheit eingeführt worden; sie haben alsdann die Bedeutung: eo quod per illum hominem, per quem peccatum in mundum intravit, oder per illius unius inobedientiam, omnes peccaverunt. Dem entspricht 2) durchaus, daß der Apostel hier konstant (V. 12, 18, 19) den Einen Menschen und dessen Eine Handlung bei der Behauptung ihrer universalen Wirksamkeit nur mit der Partikel diá, per, durch konftruirt, also genau so davon redet, wie man sonst die Handlung des Repräsentanten einer Gemeinschaft zu bezeichnen pflegt, wo man derselben eine Wirksamkeit zuschreiben will, die sie nur dadurch haben kann, daß sie im Namen der Gemeinschaft gesezt wird. Wie ferner 3) der Apostel anderswo, (1 Cor. 15, 21. 22: per hominem mors, et per hominem resurrectio mortuorum; et sicut in Adam omnes moriuntur, ita et in Christo omnes vivificabuntur), bei der Andeutung derselben Parallele zwischen Adam und Christus, bez. der Wirkung der Ursünde mit dem per hominem sc. per Adam das in Adam ver bindet: so ist es auch ganz seinem Sinne und seiner Ausdrucksweise entsprechend, daß das Handeln Aller durch Adam zugleich als ein Handeln Aller in Adam angesehen wird. Diese Auffassung wird endlich auch 4) bestätigt durch die Parallele Adams mit Christus. Denn obgleich wir in anderer Weise in Adam waren, als wir in Christus sind, obgleich ferner das Verdienst Christi für uns wirksam sein oder gemacht werden könnte, ohne daß die betr. Handlung uch in unserem Namen gesezt worden wäre, und obgleich es endlich nicht ebenso zum wesentichen Begriffe der habituellen Gerechtigkeit gehört, daß sie eine vom Subjekte erworbene oder uch nur acceptirte Gerechtigkeit sei, wie es der Ungerechtigkeit wesentlich ist, daß sie eine vom Subjekte contrahirte sei: so ist doch die genugthuende Kraft der Handlung Christi wesentich dadurch bedingt, daß er in unserem Namen handelt und so eine uns obliegende Pflicht rfüllt, daß also wir durch ihn und in ihm Gott genugthun, und der Gehorsam Christi, en der Apostel hier dem Ungehorsam Adams gegenüberstellt, erscheint eben hier förmlich als ine den letteren compensirende Genugthuung. Hermes suchte dieser Stelle dadurch a entgehen, daß er meinte, das peccare könne außer dem aktiven Sinne des Sündigens uch den passiven „zum Sünder werden“, oder „in Sünde fallen“ haben. Aber das widerricht wie dem ganzen Conterte so auch der gesammten Tradition (s. u.). indung mit gegenwärtiger Stelle erscheint auch die andere Röm. 3, 23: erunt et egent (ὑστερούνται destituuntur, fraudantur, carent eo, quod deberent abere) gloria Dei, welche unmittelbar bloß auf persönliche Sünden zu gehen scheint, in rem vollen Lichte und erhält die Bedeutung, daß, wie der Tod, so auch der Mangel der errlichkeit Gottes, d. h. des Gott wohlgefälligen Gleichnisses oder der Gerechtigkeit vor ott, der bei allen Menschen, auch bei den Unmündigen vorhanden ist, auf einer ihnen zuschreibenden sündhaften Handlung beruhe.

In VerOmnes pecca

Aug. zieht zur Vergleichung auch Gen. 17, 14 herbei, wo von der Anordnung der 280 eschneidung die Rede ist, indem er nach dem Griech. las: Masculus, qui non circumdetur carne praeputii sui octavo die, interibit anima illa de genere suo, quia teimentum meum dissipavit, und die Worte darauf bezog, daß die neugeborenen Kinder, r welche gerade auf den achten Tag die Beschneidung angeordnet war, durch Unterlassung : Beschneidung der Ausschließung aus dem Reiche Gottes verfielen, und zwar darum, il so die Sünde, die sie durch Uebertretung des paradiesischen Gebotes begangen, getilgt bliebe. Diese Erklärung der Stelle ist nun freilich ganz falsch, wie auch die dazu wandte Lesart ungenau war (die Vulg. hat nach dem Hebr.: Masculus, cujus praetii caro circumcisa non fuerit [ohne: octavo die], delebitur anima illius de polo suo, quia pactum meum irritum fecit); es handelt sich eben um die körperliche desstrafe über diejenigen Erwachsenen, welche an sich selbst oder auch an ihren Kindern ses Fundamentalgebot des Bundes Gottes mit Abraham nicht erfüllten. Wie jedoch Aug. abe aus dogmatischen Gründen auf diese Erklärung fiel: so hat er in derselben auch onders nachdrücklich seine dogmatische Ueberzeugung ausgesprochen, bes. civ. Dei 1. 16. 17.: Cum haec (sc. omissio circumcisionis) nulla culpa sit parvuli, nec ipse disScheeben, Dogmatik. II.

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sipaverit testamentum Dei, sed majores, qui eum circumcidere non curarunt: quomodo dixit animam ejus perituram: nisi quia etiam parvuli, non secundum vitae suae proprietatem, sed secundum communem generis humani originem, omnes in illo uno testamentum Dei dissipaverunt, in quo omnes peccarunt? Testamentum autem primum, quod factum est ad primum hominem, profecto illud est: Quo die comederitis, morte moriemini. Cum autem lex postea fuerit data et dicat Apostolus: Ubi non est lex, nec praevaricatio: quo pacto verum erit quod legitur in psalmis: Praevaricantes reputavi omnes peccatores terrae? nisi quia omnes legis alicuius praevaricatae sunt rei, qui aliquo peccato tenentur obstricti? Quamobrem si etiam parvuli, quod vera fides habet, nascuntur non proprie, sed originaliter peccatores, unde illis gratiam remissionis peccatorum necessariam confitemur: profecto eo modo, quo sunt peccatores, etiam praevaricatores legis illius, quae in paradiso data est, agnoscuntur. Ac per hoc, quia circumcisio signum regenerationis fuit, non immerito parvulum propter originale peccatum, quo primum Dei dissipatum est testamentum, generatio disperdet, nisi regeneratio liberet. Proinde verba illa Dei sic intelligenda sunt, quasi dictum esset: qui non fuerit regeneratus, interibit anima ejus, quia testamentum meum dissipavit, quando in Adam cum omnibus etiam ipse peccavit.

Was die Tradition betrifft, so bildet dieser Punkt ein wesentliches Moment der kirchlichen Lehre, wie Aug. sie gegen die Pelagianer vertheidigt hat. Vgl. außer der angeführten Stelle noch de pecc. mer. 1. 1. c. 10.: Certe manifestum est, alia esse propria cuique peccata, in quibus hi tantum peccant, quorum peccata sunt, aliud hoc unum, in quo omnes peccaverunt, quando omnes ille unus homo fuerunt. Ibidem 1. 3. c. 7.Unde nec illud liquide dici potest, quod peccatum Adae etiam non peccantibus nocuit, cum scriptura dicat, in quo omnes peccaverunt. Nec sic dicuntur ista aliena peccata, tamquam omnino ad parvulos non pertineant. Siquidem in Adem omnes tunc peccaverunt, quando in ejus natura illa insita, in qua eos gignere poterat, adhuc omnes ille unus fuerunt: sed dicuntur aliena, quia nondum ipsi agebant vitas proprias, sed quidquid erat in futura propagine, vita unius hominis continebat Aber schon vor dem pelagianischen Streite, und namentlich auch bei den Griechen, war dieser Punkt den VV. geläufig. Iren. 1. c. 16.: Deum in primo Adam offendimus, not facientes ejus praeceptum, und ib. c. 17: Delevit [Christus] chirographum, det ita nostra affigens cruci, ut, quemadmodum per lignum debitores facti sumus Deo, per lignum accipiamus debiti remissionem. Basil. or. 1. de laude jejun.: Jejunium paradiso lege constitutum est; primum enim mandatum accipit Adam: de ligno ... non manducabitis . . . Quia non jejunavimus, decidimus de paradiso. — Greg. Naz or. 38. n. 18.: Diaboli invidia et mulieris insultu heu meam infirmitatem, mes quippe, quae primi parentis accepti mandati oblitus est.-Hil. Pict. in Matth 18, 6: Ovis una homo intelligendus est, et sub homine uno universitas sentienda est; sed unius Adae errore omne humanum genus aberravit.

Der Charakter der Gesammthandlung in der Sünde wird von den F. und besonders von den TT. technisch dadurch ausgedrückt, daß sie sagen: Adan habe eben als juristisch-moralisches Haupt, genauer als Stammhaupt des ganzen, noch wurzelhaft in ihm verborgenen Körpers der Menschheit d. h. des menschlichen Geschlechtes als Einer moralischen Person oder Eines Gesammtmenschen, dessen Glieder die einzelnen Nachkommes werden sollten, gehandelt und diese Handlung als Uebertretung eines dur ihn und in ihm für alle zu erfüllenden, alle in ihm solidarisch verbindenden Gesetzes gesetzt. Die betr. Handlung gehöre daher den übrigen Menschen an, weil und in wiefern die Handlung des Hauptes Handlung des gamer Körpers und sein Wille der Wille des ganzen Körpers sei, indem der gar Körper im handelnden Haupte als Ein durch dessen Willen solidarisch dz delndes Subjekt moralisch miteinbegriffen sei.

Der hl. Augustinus freilich betont hier vorherrschend und fast aus-288 schließlich das wurzelhafte Enthaltensein der aus Adam zeugbaren, aber noch nicht actuell gezeugten Menschen im Schooße Adams, wodurch sie mit Adam noch Ein Mensch und Adam die ganze Menschheit gewesen sei. Aber eben dies hat nur die Bedeutung, daß einerseits Adam den Charakter eines Stammhauptes gehabt, aus dem die Glieder hervorwachsen sollten, und daß andererseits das Haupt für die Glieder gehandelt habe, ehe sie noch aus ihm herausgetreten und sich von ihm abgezweigt und einen eigenen Willen erlangt hatten, wo folglich sein Wille in vollerer und naturgemäßerer Weise für sie mitgelten konnte, als wenn sie schon in sich selbst existirt hätten. Dieselbe - Bedeutung hat die Anselmische Fassung, daß vermöge jenes wurzelhaften Enthaltenseins der Glieder im Stammhaupte letztere in Bezug auf die Determination ihrer Existenz durch den Akt der Zeugung vom Willen des Stammhauptes in ähnlicher Weise abhängig waren, wie die aktuellen Glieder des menschlichen Organismus vom Willen der Seele in Bezug auf ihre Bewegung abhängig sind, und daß folglich die Nachkommen zur Zeit der Handlung virtuell auch im Willen Adams enthalten waren. M. E. W. das wurzelhafte und virtuelle oder kurz das physische Enthaltensein des Geschlechtes im Schooße und im Willen Adams bestimmt hier nur die spezielle Grundlage und Form des moralischen Enthaltenseins derselben in Adam als handelndem Haupte. In dieser Beziehung ist es aber hier um so mehr zu betonen, weil es hier eben darauf ankommt, eine habituelle Sündhaftigkeit zu erklären, welche von Adam als der Wurzel aus, durch die Zeugung aus derselben, auf alle zukünftigen aktuellen Glieder jenes Hauptes übertragen werden, also ihrer Wirkung nach eine infectio radicis und omnium in radice darstellen soll.

In diesem Sinne sagen denn die Scholastiker gewöhnlich, Alle hätten 284 in Adam und durch seinen Willen gehandelt, weil und inwiefern das ganze Geschlecht in Adam als dem principium totius naturae enthalten gewesen und so sein Wille nicht bloß irgendwie eine voluntas capitis, sondern eine voluntas capitis naturae, mithin auch schlechthin eine voluntas naturae gewesen sei. Darum heißt auch die aktuelle Sünde Adams in ihrem allgemeinen Charakter ebenso peccatum naturae, d. h. der Natur oder dem Geschlechte als handelndem Subjekt angehörig, wie die habituelle Sünde Adams so heißt, inwiefern sie der Natur Adams und aller Nachkommen anhaftet; oder vielmehr die lettere 'ann als peccatum originatum nur darum ein peccatum naturae totius = totam naturam afficiens sein, weil die erstere als peccatum originans benfalls in ihrer Weise peccatum naturae totius = a natura prodiens ist.

Der universale Charakter der Ursünde im erklärten Sinne wurde von den Refo r= 286 natoren theils ganz indifferent behandelt, theils ganz bestritten, weil sie zur Frklärung der förmlichen Sündhaftigkeit des Zustandes der Nachkommen Adams einer BeLehung auf eine freie Verschuldung desselben nicht zu bedürfen glaubten oder gar meinten, ie innere Sündhaftigkeit jenes Zustandes werde durch die Betonung der Concurrenz einer ußer dem Subjekte desselben liegenden Verschuldung abgeschwächt. Während sie bei der lechtfertigung nur eine Zurechnung der gerechten Handlungen Christi annehmen, wollten sie mgekehrt bei der Sünde keine Zurechnung oder Zurechenbarkeit der fündhaften Handlung es ersten Menschen annehmen, während doch der Apostel Röm. 5, 18. 19 das Gerechterden durch Christus und das Sünderwerden durch Adam auf eine Linie stellt. Da

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