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Gottes zu verzichten; denn mit der läßlichen Sünde ist immer noch der Wille vereinbar, dieselbe zu unterlassen, wofern sie von Gott strenge verboten würde oder wäre. Ebenso grell oder noch greller tritt der Unterschied hervor in der Redeweise der heiligen Schrift, welche den schweren Sünder als feindselig gegen Gott darstellt, dem daher auch von Seiten Gottes Feindseligkeit ent gegengestellt werde, während sie das niemals von der läßlichen Sünde sagt.

Hiernach ergibt sich, daß die schweren und die leichten Sünden auch da, 51 wo sie in Bezug auf den materiellen Inhalt oder den nächsten Zweck der betr. Geseze nicht spezifisch verschieden sind, doch stets spezifisch verschieden sind in dem, was die eigentliche innere Form und das theologische Wesen der Sünde ausmacht, in Bezug auf ihre Gottwidrig keit. Ja, von dieser Seite angesehen, verhalten sie sich nicht einmal wie zwei koordinirte Arten desselben Genus, sondern wie die vollkommene, primäre und gleichsam substantielle, und die unvollkommene, sekundäre und gleichsam accidentelle Form der Verwirklichung eines höheren Begriffes.

Von den konstitutiven Merkmalen des innern Unterschiedes zwischen Todsünde und läß- 52 licher Sünde kursiren unter den TT. verschiedene, theilweise dem Wortlaute nach ganz 4-widersprechende Formeln, welche jedoch größtentheils nicht so sehr auf widersprechender Auffassung, als auf einseitiger Betonung einzelner Momente oder einer enger oder weiter gefaßten Bedeutung der Ausdrücke beruhen. 1) Nach Skotus sind die Todsünden contra praeceptum, die läßlichen contra consilium; er versteht jedoch unter consilium ein praeceptum de non necessariis absolute ad finem vel salutem. 2) Nach Hal., Bonav., Thom., sind die Todsünden contra legem, die läßlichen praeter legem, resp. die ersteren contra substantiam legis, die letteren contra modum legis. Hierbei wird das Geseß Gottes als ein Ganzes gefaßt, dessen Tendenz zunächst und direkt auf das schwer Verbotene fällt, und welches an lezterem sowohl seine eigenste und volle Kraft geltend macht, wie auch in ihm als dem zu seinem leßten Zwecke unbedingt Nothwendigen seinen substanziellen Inhalt hat. (Vgl. dazu unten n. 54.) Diese Auffassungsweise liegt auch manchen Stellen der heiligen Schrift zu Grunde, wo die Gerechten troß ihrer läßlichen Sünden als solche dargestellt werden, welche das ganze Gefeß Gottes beobachten. Zuweilen sprechen sogar einzelne TT. ser läßlichen Sünde den Charakter der „inobedientia“ ab, nämlich den des völligen und rozigen Ungehorsams, welcher in der Todsünde liegt. 3) Thom. an manchen Stellen cheint in der läßlichen Sünde gar keine Versagung der Gott schuldigen reverentia und aritas und folglich keine Mißachtung Gottes zu sehen, resp. dieselbe nicht als deordinatio irca finem ultimum (Deum), sondern bloß als deordinatio circa media (res creatas) nzusehen. Aber Ersteres ist bloß so zu verstehen, daß in der läßlichen Sünde keine solche Rißachtung Gottes enthalten ist, die man als eine Lossagung von der Ehrfurcht und liebe gegen Gott und als Verachtung (contemptus) bezeichnen könnte; und Lepteres soll tur ausdrücken, daß man in der läßlichen Sünde Gott nicht als Endziel preisgibt, sondern loß nicht so darnach strebt, wie man darnach streben sollte, und nicht alles so einrichtet, aß es auf dieses Ziel bezogen werden kann. 4) Einige Theologen, bes. Bonav. (in 2. ist. 42. a. 2. q. 2. ad 6), läugnen, daß die läßliche Sünde eine Beleidigung Gottes offensa Dei) sei; aber Bonav. nimmt die offensa Dei hier im engeren Sinne, wie sie er Verachtung Gottes oder auch einer feindseligen Gesinnung entspricht: „,non enim diitur Deus offendi, nisi cum contemnitur;" der contemptus aber liegt nach ihm darin, quod plus appretiatur creatura, quam Deus". 5) Alle TT. stimmen darin überein, daß e aversio a Deo im eigentlichen und strengen Sinne, wo sie mit der conversio ad alium nem ultimum verbunden ist, nur in der schweren Sünde stattfinde. Sie leugnen aber Damit nicht, daß eine gewisse aversio oder vielmehr diversio (etwa Wegwendung) auch in rläßlichen Sünde liege. Bonav. 1. c. q. 1: Quia veniale fit praeter mandatum, in eniali etiam peccato creatura non refertur in Deum. Hinc est, quod per veniale omo quodammodo recedit a via mandati, quodammodo etiam adhaeret ei, per quod eberet transire; unde et in veniali est quaedam elongatio et quaedam retardatio;

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et, si large nomen aversionis acciperetur, ut se extenderet ad elongationem et retardationem, in veniali esset aversio quaedam. Quia tamen nomen aversionis sonat contemptum, ideo tenendum est, quod avertere a Deo sit mortalis peccati proprie. Näheres über die Art und Weise, wie bei der Todsünde der finis ultimus von Gett weg in die Creatur verlegt, in der läßlichen Sünde Gott noch als finis ultimus festge: halten werde, was Thom. eine relatio habitualis actus resp. creaturae (per actum intentae) nennt, s. bei Gonet 1. c. a. 3 und 4.

53 Ueber die Frage nach dem formellen Charakter des Unterschiedes, ob er ein spezifischer oder generischer sei, s. Thom. q. 88. a. 2, welcher dies insofern läugnet, als nicht alle Todsünden hinsichtlich ihres spezifischen Objektes einer andern Art angehören, als die entsprechenden läßlichen Sünden. Soweit jedoch der spezifische Unterschied einen wesent lichen bedeuten soll, erkennt er ihn 1. 2. q. 72. a. 5 an, und q. 88. a. 1. ad 1 erklärt er sogar, daß beide Sünden nach ihrer innern Seite nicht einmal als zwei koordinirte Spezies eines gemeinschaftlichen Genus betrachtet werden können. Divisio peccati in veniale et mortale non est divisio generis in species, quae aequaliter participant rationem generis, sed analogi in ea, de quibus praedicatur secundum prius et posterius; et ideo perfecta ratio peccati, quam Augustinus ponit, convenit peccato mortali. Peccatum autem veniale dicitur peccatum secundum rationem imperfectam et in ordine ad peccatum mortale, sicut accidens dicitur ens in ordine ad substantiam secundum imperfectam rationem entis; non enim est contra legem, quia venialiter peccans non facit, quod lex prohibet, nec praetermittit id, ad quod lex per praeceptum obligat, sed facit praeter legem, quia non observat modum rationis, quem lex intendit.

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IV. Aus der gegebenen Erklärung der Verschiedenheit der Bosheit bei der schweren und der leichten Sünde ergibt sich von selbst, daß diese Verschiedenheit formell nicht in dem verschiedenen Verhältnisse beider Sünden zu den speziellen Geboten des Sittengesetzes, sondern in ihrem verschiedenen Verhältnisse zu dem ersten und höchsten und zugleich allgemeinten Gebote des Gesetzes, dem der Liebe Gottes, liegt. Wie alle Sünden aller besonderen Arten im Widerspruche gegen dieses Gebot ihre gemeinsame Form haben, so liegt in der wesentlich verschiedenen Weise des Wideriprus gegen dieses Gebot der wesentliche Unterschied der läßlichen von der Todsünde. Bei der läßlichen Sünde ist der Widerspruch ein bloß negativer, inwiefern dieselbe überhaupt von dem Wege und der Ordnung abweicht, welche das Gebot der Liebe vorschreibt; bei der Todsünde aber ist er ein conträrer, weil dieselbe so von dem Wege und der Ordnung der Liebe abweicht, daß sie sich in umgekehrter Richtung bewegt, d. h. ihr Endziel in der Creatur sucht. Deßgleichen ist bei der läßlichen Sünde der Widerspruch nur ein ac cidenteller, d. h. gegen die allseitig vollkommene Erfüllung des Gebetes der Liebe resp. gegen die sekundären Ansprüche desselben, welche auf die Ber meidung aller irgendwie Gott mißfälligen Handlungen lauten, gerichteter; de der Todsünde aber ist er ein substantieller, d. h. gegen das Wesen und die Substanz des Gebotes gerichteter, indem dessen wesentliche Forderung dara besteht, daß man kein anderes Gut Gott vorziehe oder auch nur ihm gleic stelle. Während demgemäß die läßliche Sünde nicht unvereinbar ist mit der substantiellen Fortdauer der liebevollen Gesinnung gegen Gott, ist die letztere mit der Todsünde schlechthin unvereinbar, weil sie dadurch förm lich aufgehoben und gekündigt wird. Besonders von dem Gebote der Lithe Gottes verstehen daher die TT. den Satz, daß die Todsünde contra, die las liche Sünde praeter legem sei, indem sie diesen Ausdruck gleichbedeutend nehmen mit dem anderen: contra resp. praeter ordinem caritatis.

Der der schweren Sünde eigenthümliche conträre und substantielle Wider- 55 spruch gegen das Gebot, die Ordnung und den Akt der Liebe Gottes richtet sich aber in der übernatürlichen Ordnung zugleich gegen das Prinzip dieses Aktes, die habituelle Kraft und Neigung zu demselben oder den habitus caritatis, und überhaupt gegen die in ihm hervortretende habituelle Heiligkeit des Subjektes, wodurch dasselbe auf übernatürliche Weise auf Gott hingeordnet und mit ihm verbunden ist. Wie nun jener Widerspruch in ersterer Beziehung den gleichzeitigen Fortbestand der dem Gebote entsprechenden liebevollen Gesinnung gegen Gott metaphysisch aufhebt und ausschließt: so involvirt er in lezterer Beziehung eine moralische Unverträglichkeit der sündhaften Gesinnung mit dem gleichzeitigen Fortbestande des habitus caritatis und überhaupt der habituellen Heiligkeit, welche zur Folge hat, daß mit dem Eintreten der schweren Sünde der Fortbestand der heiligmachenden Gnade unmöglich gemacht oder vielmehr diese selbst durch den sündhaften Akt aus dem Subjekte ausgeschlossen wird. Weil aber in der heiligmachenden Gnade das übernatürliche Lebensprinzip besteht und folglich durch den Ausschluß der ersteren das letztere zerstört, also das Subjekt geistig getödtet wird: so charakterisirt sich das spezifische Wesen der schweren Sünde in der übernatürlichen Ordnung in letter Instanz dadurch, daß ihr vermöge ihres unverträglichen Widerspruches mit der heiligmachenden Gnade die wirksame Tendenz zur Zerstörung des übernatürlichen Lebens innewohnt, daß sie also m. E. W. eine tödtliche Sünde oder eine Todsünde ist.

Hieraus ergibt sich zunächst, daß die schwere Sünde im Gegensatz zur 56 leichten in der übernatürlichen Ordnung einen ganz speziellen Charakter der inneren Bosheit und bösen Wirksamkeit besigt, den sie in der natürlichen Ordnung nicht hat, und den der Apostel ebenso tief wie anschaulich dadurch ausdrückt, daß er die Todsünde als Attentat gegen den Tempel Gottes bezeichnet. Zugleich aber wird dadurch auch in spezieller Weise die der schweren Sünde gegenüber der leichten als einer läßlichen eigene Frreparabilität begründet und erklärt. Wenn nämlich die TT. die Frreparabilität der schweren Sünde dadurch erklären, daß dieselbe das Prinzip und das Fundament der sittlichen Ordnung angreife und zerstöre: dann kann man dieß in der natürlichen Ordnung nur moralisch verstehen, inwiefern man durch die schwere Sünde einerseits die liebevolle Gesinnung gegen Gott aufgibt und andererseits durch die Verachtung Gottes ihm einen solchen Schimpf anthut, daß derselbe natürlicher Weise nicht gesühnt werden kann, daß man also eine unendliche, mit Endlichem nicht bezahlbare Schuld auf sich ladet. In der übernatürlichen Ordnung aber ist das nicht bloß moralisch, sondern auch phys is ch zu verstehen, indem hier das physische Prinzip und die Wurzel der Verwirklichung des jener Ordnung entsprechenden sittlichen Lebens zerstört, und damit die Möglichkeit, in Zukunft dieses Leben in seinem wesentlichsten Momente fortzusetzen oder wiederanzufangen, von Grund aus vernichtet wird.

Das Nähere über die hier berührten Punkte, soweit sie die effektive Wirksamkeit der 57 Todsünde betreffen, folgt in § 190, wo von den Wirkungen der Sünde die Rede ist, woselbst zugleich gezeigt wird, daß die läßliche Sünde nicht nur die heiligmachende Gnade nicht gänzlich aufhebt, sondern auch dieselbe nicht in ihrer graduellen Vollkommenheit vermindert.

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§ 188. Die Wirkungen der aktuellen Sünde im Subjekte derselben: 1) die formellen Wirkungen: Befleckung und Schuldbarkeit, Hassens- und Strafwürdigkeit vor Gott.

Die Lehre von den Wirkungen der Sünde ist bei den TT. selten vollständig und im Zusammenhange behandelt. Am vollständigsten ist die Darstellung von Thom. 1. 2. q. 85-87, wo er drei Wirkungen anführt: 1) corruptio boni naturae (worunter er nicht bloß das natürlich Gute, sondern das ganze ursprünglich der Natur verliehene Gute versteht), 2) macula animae und 3) reatus poenae. Das, was später habituelle Sünde genannt wurde, begreift er unter der macula animae. Indem wir uns dieser Eintheilung im Ganzen anschließen, glauben wir doch zur leichteren Beseitigung vieler später aufgetauchter Schwierigkeiten eine andere Formulirung und Gruppirung wählen zu sollen. Namentlich scheiden wir die habituelle Sünde, worin die aktuelle moralisch fortlebt, als eine Wirkung für sich aus, welche zur Fortdauer der übrigen theils als sie bedingend, theils als durch sie bedingt sich verhält. Zugleich stellen wir den übrigen Wirkungen diejenigen voran, welche ihrer Natur nach die ersten sind, die formellen Wirkungen, welche bei Thom. gelegentlich der zweiten und dritten Wirkung besprochen werden.

Die Wirkungen der Sünde, worum es sich hier handelt, sind diejenigen, welche durch die Sünde als solche im Subjekte derselben entstehen. Wir abstrahiren also hier von denjenigen Wirkungen, welche durch fündhafte Handlungen in dem von ihnen berührten Objekte oder überhaupt in einem andern Subjekte herbeigeführt werden, z. B. der dem Nächsten zugefügte Schaden, oder, wie bei jeder Sünde, die Gott und seinem Geseze angethane Schmach unt Unbill. Die lettere Wirkung muß freilich bei der Erklärung der übrigen berücksichtigt werden; sie ist aber theils schon früher erklärt (n. 27 ff), und was noch fehlt, wird im fel genden S nachgetragen, weil es sich unmittelbar auf die Fortdauer der Sünde selbst bezicht

I. Formelle Wirkung eines Aktes ist diejenige, welche demselben als einer causa formalis zufommt, d. h. in seinem Subjekte unmittelbar daraus resultirt, daß der Akt in ihm und von ihm ist. Je nachdem man mehr auf die innere objektive Natur des Aftes, der in dem Subjekte ist, oder mehr auf sein Verhältniß zum Subjekte als seinem freiwirkenden Prinzip sieht, stellt sich bei freien Akten deren formelle Wirkung in einer doppelten Richtung dar.

61 In ersterer Beziehung erscheint der sündhafte Aft, weil er als eine sitt liche und gottwidrige Unordnung etwas absolut Unschönes und Här liches ist, als eine Entehrung und Verunzierung des Subjektes. Er bewirkt somit eine Befleckung seines Subjektes wie durch einen ihm anhaftenden Schmuß, womit zugleich eine Verdunkelung des durch den Schmutz verdeckten Glanzes seiner Schönheit und Würde gegeben ist, sowie eine Schädigung und Verminderung des Strahlenkleides. mit welchem das Subjekt durch sein sittliches gutes Handeln umgeben je sollte. Diese Befleckung zeigt sich in positiver Gestalt besonders bei den Be gehungssünden, worin das Subjekt ausdrücklich sich an Objekte hängt, da seiner Liebe unwürdig sind und so mit häßlichen Dingen in inneren geis stigen Contakt tritt. Bei den Unterlassungssünden erscheint dieselbe mehr nut in negativer Gestalt als Mangel eines nothwendigen Schmuckes. Als der Fleck oder die Makel kann hier sowohl der positive Akt der Sünde, we der Mangel des nothwendigen Glanzes, dessen Ursache jener Akt in. angesehen werden; der hl. Thomas mimmt die Makel durchweg in leyterem, der hl. Bonaventura dagegen im ersteren Sinne, indem er das andere Mo ment deformitas, Verunstaltung, nennt.

Die Bezeichnung der Sünde als einer Befleckung ist der heiligen Schrift so geläufig, 62 daß es hier keiner Belege bedarf. Thom. 1. 2. q. 86. a. 1 erklärt die Befleckung wie folgt: Macula proprie dicitur in corporalibus, quando aliquod corpus nitidum perdit suum nitorem ex contactu alterius corporis, sicut vestis et aurum et argentum aut aliud huiusmodi. In rebus autem spiritualibus ad similitudinem huius oportet maculam dici. Habet autem anima hominis duplicem nitorem: unum quidem ex refulgentia luminis naturalis rationis, per quam dirigitur in suis actibus, alium vero ex refulgentia divini luminis, scilicet sapientiae et gratiae, per quam etiam homo perficitur ad bene et decenter agendum. Est autem quasi quidam animae tactus, quando inhaeret aliquibus rebus per amorem; cum autem peccat, adhaeret rebus aliquibus contra lumen rationis et divinae legis, ut ex supradictis patet; unde ipsum detrimentum nitoris ex tali contactu proveniens macula animae metaphorice vocatur.

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In der zweiten Beziehung, inwiefern nämlich die Sünde eine pflicht-63 mäßig zu verhütende und gegen die Pflicht freiwillig, mithin durch Verschuldung (culpa agere culpabiliter) herbeigeführte, also selbstverschuldete und zurechenbare Unordnung ist: erscheint als formelle Wirkung derselben die Schuldbarkeit (culpa esse in culpa) des Subjektes und damit die Haftbarkeit und Verantwortlichkeit desselben für eine Pflichtverletzung, mithin eine Belastung oder Verstrickung (resp. Verhaftung) des Subjektes durch in ihm angelegtes Band der Schuld (reatus culpae), d. h. der Nothvendigkeit oder Verbindlichkeit, für den verschuldeten Akt oder das schuldbare Berhalten zur Rechenschaft gezogen zu werden oder sich ziehen zu lassen.

Wie jedoch im sündhaften Akte seine Freiheit und seine Innerlichkeit 64 intrennbar verbunden sind, so sind diese beiden Momente auch gegenüber einen Wirkungen nicht von einander zu trennen. Im Gegentheil erlangt ie Befleckung erst dadurch ihre volle Bedeutung, daß sie als eine selbst= erschuldete das Subjekt nicht bloß unschön und häßlich, sondern auch tadelnserth macht. Desgleichen kann andererseits schon die Schuld an und für ch, in wiefern auch sie das Subjekt entehrt und verunziert, als eine Beleckung desselben angesehen werden. Die heilige Schrift faßt den aus der Sünde resultirenden Zustand des Sünders gewöhnlich unter dem Namen der ngerechtigkeit (injustitia, dò:xía) des Menschen auf und behandelt die(be abwechselnd bald als Befleckung oder Unreinheit, bald als Fessel oder Last.

II. Aus diesen ersten und fundamentalen formellen Wirkungen 65 r aktuellen Sünde ergeben sich sofort drei andere, in welchen deren Beutung flarer hervortritt. Das Subjekt der aktuellen Sünde wird nämlich s solches ipso facto und nothwendig: 1) Gegenstand des Mißfallens nd Abscheus Gottes (der displicentia und abominatio oder des odium Dominationis), oder vor Gott mißfällig und verabscheuungswürdig. 3 wird 2) Gegenstand des Hasses Gottes (des odium inimicitiae) er vor Gott hassenswürdig, wenigstens im Sinne der Unwürdigkeit r ferneren Zuwendung des vollen früheren Wohlwollens Gottes. 3 wird endlich 3) Gegenstand des Zornes Gottes und mit der Nothndigkeit behaftet, die Wirkungen des göttlichen Zornes zur Aufrechthaltung r Ordnung durch gewaltsame Reaktion gegen die Sünde oder durch Strafen tragen, also strafwürdig. Alle drei Wirkungen werden in der Schriftd Kirchensprache gewöhnlich unter dem Namen Hassenswürdigkeit 3 Sünders zusammengefaßt, weil alle drei je einzeln eine gewisse Form des

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