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der Einheit der göttlichen Personen ist (ut sint unum, sicut et nos unum sumus, Joh. 17, 22) und demgemäß nicht bloß eine Versammlung oder ein Volk, sondern ein geschlossenes organisches Ganzes darstellt. Diese Einheit des Volkes Gottes schildern die Apostel in den citirten Stellen (Eph. 2, 21 f.; I. Petr. 2, 2 ff.) durch die Analogie eines Hauses, resp. eines Tempels, zu dem die Begnadigten zusammengebaut werden und dessen Grundstein der Sohn Gottes, dessen Kitt der hl. Geist ist. Als ein lebendiges wird dieses Haus mit dem menschlichen Leibe verglichen, indem der Sohn Gottes als Haupt und der hl. Geist als Seele desselben erscheinen. Dadurch aber wird es auch möglich, die ecclesia Dei und die communio sanctorum als Eine Braut des Sohnes Gottes aufzufassen.

So gipfelt zuletzt die ganze übernatürliche Weltordnung darin, daß Gott in und aus seiner Schöpfung sich seine Kirche als ein in seinem Sohne gründendes und vom hl. Geiste erfülltes Heiligthum baut und sie mit seinem Sohne als dessen Leib und Braut verbindet, damit sie, wie der Apostel (Erk. 1, 23) so schön sagt, die plenitudo (ŕpwuz) dessen sei, qui [per] omnia in omnibus adimpletur.

In dieser höheren Einheit der übernatürlichen Ordnung, welche die Men schen nicht weniger als die Engel umfaßt und beide zu Einer Kirche Gottes vereinigt, treten die natürlichen Unterschiede beider, ähnlich wie nach Ept. 2, 18. die der Juden und Heiden gegenüber der christlichen Kirche, in d Hintergrund, so daß die Menschen, indem sie über die natürliche Würde der Engel zur Kindschaft Gottes erhoben werden, mit diesen als gleichberechtigte Bürger des himmlischen Jerusalems dastehen. Ja, die Menschen erscheinen sogar, obgleich in der Ordnung der Natur die letzten, in der Ordnung der Gnade, deren Wesen eben auf huldvoller Herablassung Gottes zur Niedrigt der Geschöpfe beruht, besonders bevorzugt, indem die Gnade bei ihnen wunderbarer Weise die Mängel ihrer Natur beseitigt und überwindet, urd überdieß gerade mit ihrem Geschlechte der Sohn Gottes jene Verbindur eingehen sollte, kraft welcher er persönlich in die Reihe der Creaturen eintra. um in ihrer eigenen Natur der Erstgeborene und das Haupt derselben und d Mittler der Gnade zu werden.

Der Begriff der übernatürlichen Ordnung, und namentlich das in derselben entbalieme Verhältniß zum Sohne Gottes, ist an sich schon derart, daß die Incarnation des Sens Gottes, auch abgesehen von der Sünde, als das naturgemäße Complement und Gentrar derselben erscheint, und es ist auch wahrscheinlich, daß sie von vornherein in der Abf Gottes zu diesem Geheimniß in Beziehung gesezt wurde. Diese Beziehung läßt sich järs erst in der Lehre von der Incarnation entwickeln. Wenn wir aber manche Ausbrück der hl. Schrift, welche zunächst und in ihrem vollen Sinne auf das durch die Incarnate begründete Verhältniß des Menschen zum menschgewordenen Sohne Gottes sich bejter auf das Gnadenverhältniß überhaupt angewandt haben: so liegt die Berechtigung da darin, daß die Incarnation eben nur eine festere Grundlage und einen höheren Elana 12. demjenigen Verhältnisse hinzufügt, welches durch die einfache Adoption zwischen der Greatat und dem Sohne Gottes gegründet wird. Andererseits war die Idee der übernatürlides Ordnung überhaupt und speziell auch die Idee der Kirche hier schon darum bervet.. heben, weil nur von ihr aus auch die Bedeutung der durch die Incarnation bewirt: : Restauration als einer Wiedererhebung der Creatur nicht in ihren natürlichen, sondern z einen übernatürlichen Stand und einer Wiederherstellung und Vollendung eines himmli'* Reiches Gottes verstanden werden kann.

Dritte Abtheilung.

Theorie des relativ Uebernatürlichen, d. h. der übernatürlichen Vervollkommnung der menschlichen Natur als solcher im Unterschied von der der Engel.

§ 175. Webernatürlicher Inhalt und Charakter der in der endlichen Betimmung und ursprünglichen Ausstattung des Menschen enthaltenen Verherrlichung der menschlichen Natur im Allgemeinen.

Literatur zu diesem und den folgenden SS: Mag. 2 dist. 19, 24, 25; Thom. 1. p. q. 94-103; c. gent. 1. 4 c. 52; Bellarm. de gr. pr. hom.; Suarez proleg. ad tr. de gr. u. de opere 6 dierum 1. 3; Ripalda contra Bajanos disp. 9-12; Estius in 2. d. 19 u. 25; Goudin, de gr. q. 2; De Rubeis de pecc. orig. cc. 41-52; Kleutgen 2. Bd. 2. Abh. 9; Berlage 4. Bd. § 44 ff.; bes. Casini, quid est homo?

Das relativ Uebernatürliche, soweit es, ähnlich wie das in der Gnade 1008 enthaltene absolut Uebernatürliche, als Auszeichnung nicht bloß einzelner Individuen, sondern einer ganzen Art von Wesen zur Geltung kommt, besteht (1. oben n. 602 ff.) in Gütern oder Vorzügen, welche nicht für die ganze geschaffene Natur, also auch für die Engel, sondern bloß für die menschliche, übernatürlich sind, und welche eben diese Natur in ihrer Totalität und in ihrer Eigenthümlichkeit den Engeln resp. Gott selbst in höherer Weise ähnlicher machen, als sie es von sich aus ist oder sein kann.

I. Bei der durch die Constitution der menschlichen Natur bedingten Gebrech- 1009 lichkeit und Dürftigkeit derselben bedarf es unter allen Umständen, damit dieselbe ihre wesentliche Bestimmung erreiche, irgend einer übernatürlichen Einwirkung Gottes oder eines supernaturale quoad modum — sei es um der Seele nach Auflösung der Natur ein seliges Leben nach Art der reinen Geister zu ermöglichen, sei es um derselben während der Vereinigung mit dem Leibe trotz der entgegenstehenden Schwierigkeiten die Erfüllung ihrer wesentlichen sittlichen Aufgabe möglich zu machen. Aber diese Einwirkung Gottes hat dann auch nicht den Charakter einer Erhebung der menschlichen Natur als solcher, indem sie entweder die Auflösung der Gesammtnatur voraussetzt oder aber vor der Auflösung bloß die Person befähigt, die Unvollkommenheiten ihrer Natur namentlich in sittlicher Beziehung zu überwinden. Eine Erhebung der menschlichen Natur als solcher findet nur durch eine solche übernatürliche Einwirkung Gottes statt, wodurch jene Natur, troß und in ihrer Zusammenseßung, über ihren natürlichen Zustand erhoben und in einen der rein geistigen Natur der Engel ähnlichen Zustand versezt, und das in ihr vorhandene sichtbare Bild Gottes, von seinen natürlichen Mängeln befreit, zu einem glorreichen Gleichnisse Gottes erhoben wird.

II. Es ist ein Fundamentaldogma des Christenthums, daß das Endziel des Menschen thatsächlich den unvergänglichen Bestand und daz ungestörte gute und selige Leben nicht bloß seiner geistigen Seele, sondern seiner ganzen Natur oder nach dem Ausdruck des hl. Frenäus die salus totius hominis" einschließt. Der Mensch soll also, sei es ohne oder nach vorheriger Auflösung seiner Natur, seine endliche Vollendung in

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seinem ganzen Wesen erreichen und mithin am Ende seiner Laufbahn in einen. solchen Zustand seines ganzen Wesens eintreten, in welchem weder eine Auflösung der Natur noch auch auf irgend einem Punkte eine Störung des Friedens und der Ordnung ihres Lebens zu befürchten ist.

Diesen Zustand der endlichen Vollendung bezeichnet die Offenbarung näher als eine durch übernatürliche Einwirkung Gottes zu Stande kommende Verklärung oder erhebende Umwandlung und Erneuerung, Neuschaffung und Neugeburt der Natur, wodurch dieselbe auch dem Leibe nach (1 Cor. 15, 42 ff.) aus einer animalischen geistig, aus einer irdischen himmlisch werde und, kraft dieser Vergeistigung auch dem Leibe nach ihrer Hinfälligkeit und Schwäche enthoben, an der Incorruptibilität und Im passibilität des reinen Geistes theilnehme. Demnach wird hier zunächst der niedere animalisch-irdische Theil der Natur vermöge der Kraft des Geistes Gottes, der in ihrem geistigen Theile wohnt, von letzterem so durchdrungen und durchherrscht, daß er demselben in seiner geistigen Beschaffenheit ähnlich wird und mit ihm nicht mehr ein aus fremdartigen Elementen zusammengesettes, sondern ein homogenes Ganzes ausmacht. In Folge dessen ist dann zunächst eine Auflösung oder Corruption des Ganzen natürlicher Weise nicht mehr möglich, und a fortiori fallen die natürlichen positiven Bedingungen des körperlichen Lebens gänzlich weg. Ferner ist jedes Erleiden eines störenden Einflusses innerlich ausgeschlossen und desgleichen jede Erregung sinnlicher Strebungen, die nicht im Voraus vom Geiste genehmigt oder hervor gerufen sind. A fortiori fann hier das animalische Leben keinen störenden Einfluß mehr auf die Entwicklung des geistigen, d. h. auf die Erkenntniß der Wahrheit und das Wollen des Guten, üben; im Gegentheil wird hier die menschliche Seele einer ebenso rein geistigen Erkenntniß fähig, als ob sie reiner Geist wäre, und folglich auch in sich selbst zu einer höheren Form des Seins verklärt und erhoben.

Daß ein solcher Zustand übernatürlich ist im negativen Sinne. wenigstens insoweit er über das Sein und die Kräfte der menschlichen Natur erhaben und eine Erhebung ihrer selbst ist, versteht sich von selbst, bes. nat dem oben § 155-156 über die Animalität der menschlichen Natur Gejagten. Ebenso klar ist es, daß dieser Zustand übernatürlich ist im positiven Sinne. indem dadurch der Mensch in seiner ganzen Natur zur Aehnlichkeit mit der natürlichen Beschaffenheit der Engel (erunt sicut angeli Dei in coelo Matth. 22, 30) und somit zur Theilnahme an der diesen von Natur zustehenden erhabenen Gottähnlichkeit, also auch aus einem mangelhafter Bilde zu einem von himmlischer Herrlichkeit verklärten Gleichnis Gottes erhoben wird.

1013 Das Nähere über die Verklärung der menschlichen Natur und insbesondere über die Eigenschaften des verklärten Leibes folgt in der Lehre von der Vollendung (f. vorl. unsere „Mysterien“ Hptst. 9). Hier war nur darauf hinzuweisen aus demselben Grunde, 298 welchem beim absolut Uebernatürlichen die visio beatifica vorangestellt wurde, weil nämlic das Endziel einer Ordnung maßgebend ist für die auf dasselbe berechneten Einrichtungen. Freilich liegt das Verhältniß zwischen Endziel und Vorbereitung hier injetern anders, als hier die Anticipation des Zustandes der endlichen Verklärung in den betreffenden Gaben des Urstandes nicht das wesentlich nothwendige Mittel zur Erlangung des selben ist, sondern nur der Ausdruck der Absicht Gottes, daß der Mensch von vornberen,

beim Ausgange seines Weges zum Endziele, dem letteren möglichst nahegestellt sei und schon unterwegs möglichst vollkommen als Bild Gottes erscheine. Die Väter drücken das innige Verhältniß zwischen den betreffenden Gaben des Urstandes und der einstigen Verklärung des animalischen Theiles der menschlichen Natur bes. dadurch aus, daß sie die leştere geradezu als eine Wiederherstellung (restitutio, drozatástasis) des ersteren betrachten, freilich ist es eine restitutio abundans, welche in vollkommenerer Weise das bewirkt, was das Verlorene bewirkte; aber immerhin zeigt dieser Gedanke, daß man die beiderseitigen Güter zu derselben Ordnung rechnete.

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Als Gesammtname für die hierhin gehörigen Gaben wird von den VV. entweder 1014 ἀφθαρσία incorruptio oder incorruptela (bes. bei Jren.) oder immortalitas gebraucht. Lepterer Ausdruck ist zwar an sich weniger umfassend, hebt aber ebenso ein hervorspringendes und für das Ganze charakteristisches Moment an der Vergeistigung und Beseligung der Gesammtnatur hervor, wie die „Unsterblichkeit der Seele“ an der Geistigkeit der Seele, und „das ewige Leben“ an der Seligkeit des Geistes; und er ist um so mehr bedeutungsvoll, weil die Unsterblichkeit des Leibes in statu termini ihren Zweck durchaus verfehlen würde, wenn sie nicht von den übrigen Gaben begleitet wäre.

III. Es ist aber auch ein Grunddogma der Kirche, daß Gott 1) von 1015 vornherein den ununterbrochenen Bestand der menschlichen Natur gewollt, und daß er ebenso 2) schon für den status viae eine dem Wesen des letzteren entsprechende Anticipation der dereinstigen Verklärung oder eine vorläufige übernatürliche Verherrlichung der Gesammtnatur des Menschen eingerichtet hat, indem er den Menschen, so lange der= selbe wollte, gegen alle aus seiner animalischen Natur resultirenden Störungen der Ordnung und des Friedens seines inneren und äußeren Lebens sicherstellte. M. a. W. Gott hatte von vornherein die menschliche Natur von ihrer natürlichen Gebrechlichkeit, der infirmitas carnis sowohl, wie der mit ihr zusammenhängenden infirmitas mentis, in der Weise befreit und über dieselbe erhoben, daß der Mensch, wenn er nicht selbst wollte, der Nothwendigkeit, ihre Folgen zu empfinden, entzogen war, oder die Macht besaß, den Eintritt dieser Folgen zu verhüten.

Gegenüber den einzelnen Momenten der natürlichen Gebrechlichkeit, wie 1016 sie oben § 155-156 erklärt wurden, treten in dieser Befreiung und Erhebung der menschlichen Natur folgende einzelne Vorzüge hervor:

1. Die Befreiung von der Nothwendigkeit zu sterben, oder die Erhebung zu der Macht, sich vor dem Tode zu bewahren (immortalitas posse non mori).

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2. Die Befreiung von der Nothwendigkeit körperlicher Leiden, oder die Erhebung zu der Macht, alle körperlichen Leiden von sich abzuhalten (impassibilitas posse non pati).

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3. Die Befreiung von der Nothwendigkeit, unwillkürliche Regungen der sinnlichen Begierlichkeit zu erdulden, oder die Erhebung zu der Macht, allen Regungen der Begierlichkeit zuvorzukommen resp. sie nach Belieben zu unterdrücken (immunitas a concupiscentia rebelli).

4. Die Befreiung von den aus dem Einflusse der Sinnlichkeit resultirenden Hindernissen der geistigen Erkenntniß, also die Erhebung zur Macht leichter, klarer und sicherer Erfassung der ganzen natürlich erkennbaren Wahrheit und der Vermeidung jedes irrigen Urtheils (immunitas ab ignorantia i. e. a difficultate veri, et ab errore i. e. a necessitate et pronitate errandi), welche in ihrem Grunde

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nichts Anderes ist als die Macht, die geistige Erkenntniß vor jedem störenden Einflusse der sinnlichen zu bewahren.

5. Die Befreiung von den aus der Sinnlichkeit direkt oder indirekt resultirenden Hindernissen des geistigen Wollens, also die Erhebung zur Macht einer leichten und vollen Bethätigung und Durchfüh rung der ganzen natürlichen Sittlichkeit und der Vermeidung jeder, auch der kleinsten, formellen oder materiellen Sünde, ja jeder Unordnung im Wollen und Handeln (immunitas a difficultate boni et ab omni peccato i. e. a necessitate et pronitate peccandi resp. possibilitas perficiendae justitiae), welche in ihrem Grunde nichts Anderes ist als die Macht, den Willen vor jeder durch Unvollkom menheit der Erkenntniß und den Einfluß der Sinnlichkeit be dingten unordentlichen Regung zu bewahren.

6. Die Befreiung von den natürlichen Schranken der Herrschaft über die äußere Natur, oder die Erhebung zu der Macht, die äußere Natur, namentlich die Thiere, in vollkommener Unterwürfigkeit zu erhalten, über alle zu seinem Wohlstande gehörigen Güter zu verfügen und alles ihm Schädliche fernzuhalten, also zu einem dominium perfectum über die Natur in Verbindung mit den entsprechenden Reichthümern, welche in dem paradiesischen Wohnsize gegeben waren.

Obgleich diese Vorzüge keine umwandelnde Verklärung der ganzen Natur einschließen, so sind sie doch nicht minder wahrhaft, sowohl im negativen als im positiven Sinne, übernatürlich, wie die dereinstige Verklä rung. Wie nämlich jeder von ihnen weder in der Natur des Menschen ent halten noch durch sie bewirkbar ist: so hat auch jeder von ihnen, und noch mehr alle zusammen, die Wirkung, daß dadurch der Mensch in seinem spezifischen Wesen zur Theilnahme an den natürlichen Vorzügen der Engel und ihrer erhabenen Gott ähnlichkeit erhoben wird, und so aus einem mange haften Bilde zu einem von himmlischer Herrlichkeit strahlenden Gleichnisse Gottes emporsteigt. Die Väter bezeichnen daher sehr treffend im Anschlusse an die heilige Schrift die Verleihung dieser Vorzüge als eine gnadenvolle Verherrlichung der Natur oder als Bekleidung und Krönung des Menschen mit himmlischer Ehre und Herrlichkeit.

Die thatsächliche Verleihung der erwähnten Vorzüge ist de fide, weil entweder, wie bes. bei 1. und 3., ausdrücklich in der heiligen Schrift bei der Urgeschichte des Menisea und in der formulirten Kirchenlehre bezeugt oder doch in der Kirchenlehre über die Erbsünde vorausgesezt und allgemein von Vätern und Theologen, von jenen namentlich den Belz gianern gegenüber, vorgetragen.

Zu 1. Vgl. Gen. 2, 17 die Androhung des Todes für den Fall der Sünde, welche ihrer ganzen Fassung nach vorausseßt, daß der natürlicher Weise mögliche und nothwendige Tod ohne Sünde nicht eintreten würde. Desgleichen weist die heilige Schrift Gen. 2, 22 darani hin, daß Gott einen Baum gepflanzt hatte, der im Unterschiede von den gewöhnlichen Bäumen die Kraft besaß, das menschliche Leben ewig zu erhalten. Daher heißt es Weish. 1, 13 f.: Deus mortem non fecit, nec laetatur in perditione vivorum; creavit enim ut essent (els to ɛivat) omnia; 2, 23 f.: Deus creavit hominem inexterminabilem (in' zps13) . . . invidia autem diaboli mors introivit in orbem terrarum. Namentlich aber ift die ursprüngliche Eremption vom Tode beim Apostel Röm. 5 die wesentliche Vorausiezung der Lehre von der Erbsünde und ihren Folgen; und von diesem Gesichtspunkte aus bat auch die Kirche dieselbe gegenüber den Pelagianern definirt im Conc. Miler. II. c. 1:

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