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Analogie mit einer positiven habituellen Neigung, als sie das unwillkürliche Entstehen aktueller Neigungen begründet, kann also auch nur in diesem Sinne als Wurzel der letzteren bezeichnet werden. Sie ist mithin, wie in ihrem Gegenstand und Ziel, so auch in ihrem Grund und Wesen das gerade Widerspiel der natürlichen Neigung zum Guten, indem sie nichts Anderes ist als die Passibilität des Willens in Verbindung mit der jedem geschöpflichen Willen anhaftenden Defektibilität im Handeln, während die Neigung zum Guten direkt aus der die Natur des Willens ausmachenden positiven Kraft desselben hervorgeht.

Demnach ist es evident, daß darum, weil eine solche Neigung zum Bösen 574 dem Menschen natürlich ist, Gott weder Urheber der Sünde noch der Neigung zu derselben sein muß. Denn die habituelle Neigung verursacht er ebenso wenig positiv, wie die Möglichkeit zu sündigen; er läßt sie bloß als einen Mangel zu, der sich ebenso von selbst aus der Vereinigung der Seele mit dem Körper ergibt, wie die Möglichkeit der Sünde vermöge des Ursprungs der Seele aus dem Nichts. Die aktuelle Neigung verursacht er noch weniger positiv, weil sie nur auf Grund der habituellen durch geschöpfliche Einwirkung entsteht und von ihm nur als ein Leiden des Willens zugelassen wird, und zwar nicht zugelassen wird, damit sie zur Sünde führe, sondern damit sie vom Willen bekämpft werde und dieser so größeres Lob und Verdienst erwerbe.

V. Alle bisher besprochenen, aus der Constitution der menschlichen Natur 575 oder aus der Vereinigung der gottebenbildlichen Seele mit einem korruptibeln sich ergebenden Unvollkommenheiten sind selbstverständlich ebenso viele Mängel in der vollen Verwirklichung der göttlichen Idee vom Menschen als dem sichtbaren Ebenbilde Gottes, oder genauer des Gleichnisses Gottes in seinem sichtbaren Ebenbilde.

Zunächst und vor Allem gilt dieß schon von der inneren Seite des 576 Ebenbildes, der Befähigung zu gottähnlichem geistigem Leben. Denn einerseits kann der Mensch von Natur sich nicht zu einer so lichten und vollen Erkenntniß und einer so energischen und beharrlichen Liebe des Guten erheben, wie der Engel, und andererseits ist auch die Entfaltung seines geistigen Lebens analog der des animalischen an ein allmäliges Wachsthum geknüpft, und dieses wieder mit bedeutenden Schwierigkeiten verbunden und nur auf mühsame Weise mit spezieller Nachhilfe von Außen zu bewerkstelligen. Kurz, er ist von Natur, wie Aug. sich ausdrückt, der ignorantia und difficultas boni unterworfen und darum kein vollendeter Baum, sondern ein ,rude virgultum" im geistigen Garten Gottes.

Ebenso ist das Bild Gottes im Menschen von Natur sehr unvollkommen, 577 inwiefern ihm die Bethätigung und Darstellung der geistigen Aehnlichkeit im sichtbaren Leibe eigenthümlich ist, weil die Herrschaft des Geistes über den animalischen Leib keine absolute, sondern eine beschränkte ift. Er kann nämlich ebenso wenig die Begierden des Fleisches dem Streben des Geistes in der Weise vollkommen dienstbar machen, daß sie nur als Ausdruck der Gerechtigkeit des Geistes auftreten können, wie er bewirken kann, daß sein ganzes animalisches Leben nur zur Ergänzung der Seligkeit des Geistes und nicht zur Störung derselben dienen. Insbesondere ist er wegen seiner Sterblichkeit nicht im Stande, das sichtbare Ebenbild Gottes in seiner

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Gesammtnatur auch seiner Substanz nach ewig zu erhalten und das leibliche Leben an der Unvergänglichkeit des geistigen theilnehmen zu lassen.

Endlich ist das Bild Gottes im Menschen auch insofern von Natur un vollkommen, als es sich in der Herrschaft über die sichtbare Natur kundgeben soll. Denn die natürliche Herrschaft des Menschen über diese ent spricht derjenigen, die er über den sinnlichen Theil seiner eigenen Natur besigt; wie er in letzterem nicht alles Leiden abwenden kann, so kann er auch nicht alle schädlichen Einflüsse der äußeren Natur abwenden; und wie ihm die eigene Sinnlichkeit nicht ad nutum gehorcht, so sind ihm auch die sinnlichen Wesen außer ihm, die Thiere, nicht unbedingt gefügig. Auch hier ist also seine Herr schaft keine absolute, sondern eine beschränkte, keine despotische, sondern blog politische; die Geltendmachung seiner Herrscherwürde bedarf der Aufbietung von Kunst und mannigfacher Anstrengungen, und selbst so kann er es nicht erreichen, daß die ihm unterworfene Natur in Nichts ihm schade und in Allem ihm diene.

Daß die menschliche Natur solchergestalt in Folge ihrer Constitution die göttliche Idee noch erst unvollkommen verwirklicht, darf nicht Wunder neh men; denn da die Idee des sichtbaren Ebenbildes Gottes nur in einem geistig irdischen Wesen verwirklicht werden, dieses aber als ein animalisches Wesen Gott nicht so ähnlich sein kann, wie ein rein geistiges Wesen: so folgt von selbst, daß das volle Gleichniß hier erst durch eine Vergeistigung des Animalischen im Menschen erreicht werden kann, also der „animalische Mensch" zu einem geistigen Menschen gemacht werden muß. Ebenso wenig darf es Wunder nehmen, daß der Mensch bei der einzigen Zusammensegung seiner Natur aus Hohem und Niedrigem, die ihn zum Centrum und Binde glied der ganzen Schöpfung macht, durch seine Natur allein weniger im Stande ist, seiner besonderen Stellung und Bestimmung so vollkommen zu genügen, wie die rein geistigen Wesen über ihm und die rein animalischen Wesen unter ihm. Es wäre daher höchst willkürlich und frevelhaft, im Interesse der Ehre seines Schöpfers zu verlangen, der Mensch müsse schon allein kraft der Constitution seiner Natur so beschaffen sein, daß er von sich aus der vollsten Verwirklichung seiner Idee genüge. Im Gegentheil bietet die natürliche Unvollkommenheit seiner Natur nicht minder als ihre wunderbare Zusammenseyung selbst dem Schöpfer eine Gelegenheit, sich in ihr auf eine ganz beson dere Weise zu verherrlichen, wie es bei den Engeln nicht geschieht, theils durch übernatürliche Hebung der Mängel der Natur, theils durch Unterstützung des Menschen im Kampfe mit denselben. Daher ist der Abstand zwischen dem Werke Gottes und seiner Idee nicht nur kein Fehler seiner Weisheit, Mach: und Güte, sondern ist sogar positiv auf eine besondere Offenbarung derselben berechnet.

Da der Apostel offenbar „den alten Menschen“ (vetus homo) dem animalischen gleichstellt; da er ferner, wie er leyteren Christo als dem durch sich selbst geistlichen Menschen,

1 Vgl. August. de mor. Manich. 1. 2. c. 8: Nondum tamen spiritalem hominem debemus intelligere, qui factus est in animam viventem, sed adhuc animalem. Tunc enim spiritalis effectus est, cum in paradiso h. e. in beata vita constitutus praeceptum perfectionis accepit.

resp. dem durch Christus vergeistigten, gegenüberstellt, so ersteren Christo als dem durch sich selbst neuen Menschen, resp. dem durch Christus erneuerten Menschen gegenüberstellt; und da er endlich I. Cor. 15. den animalischen Menschen gegenüber dem geistlichen Menschen als dem nachher gemachten als den zuerst von Gott gemachten bezeichnet: so ist es klar, daß der Name des alten Menschen“ beim Apostel formell nicht im Sinne eines veralterten, d. h. durch Verlust einer ihm natürlichen Neuheit verkümmerten Menschen zu nehmen ist, sondern eben das bezeichnet, was der Mensch ursprünglich in der Unvollkommenheit seiner Natur ist, resp. sich selbst überlaen durch das Leben nach der Unvollkommenheit seiner Natur geworden ist. Daß auch cieser alte Mensch einmal „neu“ war, wird freilich dabei nicht aus- sondern eingeschlossen, also auch eine Veralterung durch Verlust der Neuheit miteinverstanden. Aber die verlorene „Neuheit“ selbst ist dann als eine nicht durch die Natur mitgegebene, sondern damals schon durch eine „Erneuerung oder Verjüngung der an sich alten“, d. h. den Gebrechen des Alters, der infirmitas und corruptibilitas (I Cor. 15.) unterworfenen Natur bewirkte gedacht. Dem entsprechend bedeutet auch die „Neuheit“ nicht formell den guten Zustand des ersten Menschen, wie er aus der Hand Gottes hervorging, sondern den Zustand vollendeter oder angebahnter Freiheit von allen Gebrechen des Alters oder die virtus und incorruptio (I Cor. 15), welche beim ersten Menschen, ebensowohl wie jezt, erst durch eine Erneuerung von Seiten Gottes eingeführt wurde, weßhalb denn auch hier wie dort die renovatio nicht bloß als Wiederherstellung der Neuheit, sondern zunächst und vor Allem im Sinne des Griech. dva véwsts als Herstellung der Neuheit, d. h. als eine erhebende, veredelnde und verklärende Wirksamkeit Gottes zu fassen ist.

$157. Die natürliche Bestimmung der vernünftigen Creatur und natürliche Ordnung derselben.

I. Die vernünftige Creatur hat vermöge ihrer höheren substanziellen 581 und vitalen Beschaffenheit von Natur aus schon eine höhere Bestimmung als alle unvernünftigen Wesen. Als Ebenbild Gottes ist sie nicht bloß fähig, sondern auch dazu berufen, Gott förmlich zu verherrlichen und in sich selbst selig zu werden. Inwieweit diese Bestimmung schon durch die Natur der vernünftigen Creatur ermöglicht und gefordert wird, oder die Erfüllung und Erreichung derselben nur diejenige Idee realisirt, welche Gott als weiser Schöpfer der Creatur zum Mindesten haben mußte, nennt man dieselbe die natürliche Bestimmung der vernünftigen Creatur: und ebenso nennt man die von Gott zur Realisirung derselben nothwendig getroffenen Einrichtungen die natürliche Ordnung der vernünftigen Creatur.

Die Glaubenslehre beschäftigt sich zwar, wie wir später sehen werden, 582 direkt und zunächst nur mit der übernatürlichen Bestimmung und Ordnung der vernünftigen Creatur. Aber eben diese seht ihrem Begriffe nach nicht bloß die Natur selbst, sondern auch eine der Natur als solcher wesentlich entsprechende Bestimmung und Ordnung derselben voraus und kann daher in sich selbst nicht richtig und vollständig verstanden und gewürdigt werden, ohne die letztere mit in Erwägung zu ziehen.

II. Zur natürlichen Bestimmung der vernünftigen Creatur gehört vor 583 Allem, daß dieselbe im Unterschied von den unvernünftigen lebendigen Wesen nothwendig zu einem individuellen und persönlichen ewigen Leben, und mithin zu einer ewigen Fortdauer, wenigstens ihres geistigen Theiles, berufen ist. M. a. W.: wie die vernünftige Creatur als solche fraft ihrer substanziellen Beschaffenheit nicht durch Auflösung und Corruption untergehen kann, also wesentlich im engeren Sinne des Wortes unsterblich“

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ist: so ist sie auch vermöge ihrer Würde wesentlich dazu bestimmt, daß Gott sie nicht durch Entziehung seines erhaltenden Einflusses untergehen läßt, also auch unsterblich im Sinne der Unvergänglichkeit. Die natürliche Unsterblichkeit im ersteren Sinne ist de fide (nad) Lateran. V. f. oben n. 388), die thatsächliche Bestimmung zur Unvergänglichkeit ebenfalls, die Nothwendigkeit derselben aber mindestens doctrina catholica, weil immer und überall als etwas Selbstverständliches gelehrt. Sie ist aber auch für die Vernunft evident, weil die Bestimmung der vernünftigen Creatur zur Verherrlichung Gottes an sich ein ewiger Zweck ist, und die Bestimmung zu der ihrem natür lichen Verlangen entsprechenden Seligkeit der Creatur selbst niemals auch nur für einen Augenblick realisirt werden könnte, wenn nicht wenigstens die Aussicht auf ewigen Fortbestand derselben gewährt wäre.

Auf die philosophische Begründung der Unsterblichkeit im vollen Sinne des Wortes brauchen wir uns hier nicht einzulassen. Vgl. Thom. c. gent. 1. 2. c. 55; Hauzeur in 2. sent. q. 8. resp. 4. nach August.; Stöckl Philos. § 139; Kleutgen Phil. 8. AS. 3. Hauptst.; L. Schüß, Vernunftbeweis für die Unsterblichkeit der menschlichen Seele (Paderb. 1874.)

III. Es gehört ferner zur natürlichen Bestimmung der vernünftigen Creatur, daß sie nicht immer in einem Zustande der Bewegung bleiben, sondern, falls sie sich dessen nicht unwürdig macht oder selbst den Eintritt verhindert, in einen Zustand definitiver, ewig bleibender Vollendung eintreten soll, worin sie ihre naturgemäße volle Verähnlichung mit Gott, ihre dauernde Ruhe und Befriedigung oder ihre Seligkeit, und die volle, unge: störte Ausgestaltung und Sicherheit ihres Lebens oder ihr,,Heil" findet. Weil nun aber zu dieser definitiven Vollendung wesentlich mitgehört, daß auch die Richtung des Willens auf das sittlich Gute dauernd sichergestellt wird. so fällt auch irgend welche Befestigung der sittlichen Freiheit mit unter de natürliche Bestimmung der vernünftigen Creatur. Diese Säße ergeben sic von selbst aus der Weisheit des Schöpfers und sind jedem unverdorbenea Geiste evident.

IV. Das Maaß und die Art der definitiven Vollendung der vernüni. tigen Creatur, insoweit dieselbe zu der natürlichen, d. h. durch ihre Natur geforderten Bestimmung gehört, ist offenbar zu bestimmen nicht nach der bloßen Empfänglichkeit der letzteren für eine wünschenswerthe Vervollkommnung, sondern nach dem Maaße der ihr wesentlichen aktiven Kräfte, ic daß die betr. Vollendung als volle und stetige Entwicklung dieser Kräfte oder des in ihnen vorhandenen Keimes angesehen werden muk Denn nichts kann von Natur zu etwas bestimmt sein, was es nicht durc seine Natur zu leisten oder zu erreichen vermag. Wie aber alles, was en: wickelt wird und dadurch zu seiner Vollkommenheit fortschreitet, theils äußerer Nahrung, theils des fördernden Einflusses Gottes bedarf: so ist damit nic ausgeschlossen, daß bei der vernünftigen Creatur, deren geistige Entwicklung namentlich unter dem direkten Einflusse Gottes steht, der Eintritt in ibre de finitive Vollendung und besonders die Befestigung in derselben einen besonderen Einfluß Gottes erheische; nur muß dieser bloß als eine ergänzende un befestigende Nachhilfe in der positiven Entfaltung der in der Natu: vorhandenen Kräfte, resp. als eine befreiende Nachhilfe zur Beseitigung

der dieser entgegenstehenden oder die Ruhe des Geistes störenden Hindernisse begriffen werden können. Mithin kann namentlich die Erkenntniß und Liebe Gottes, worin die Substanz der Vollendung des Geistes besteht, soweit sie zur natürlichen Bestimmung. desselben gehört, nur eine solche sein, wie sie durch die Natur des geschöpflichen Erkenntniß- und Willensvermögens ohne eine Verklärung und Erhebung desselben möglich ist.

Obiges Prinzip ist an sich evident und ist auch insofern im katholischen Dogma_im= 587 plizirt, als dieses die Bestimmung zur visio beatifica deßhalb als auf einer Gnade beruhend darstellt, weil jene visio über alle Kräfte des geschaffenen Geistes hinausgeht. Die Reformatoren hingegen haben das Prinzip geradezu auf den Kopf gestellt, indem sie vorerst eine natürliche, d. H. von der Natur geforderte, Bestimmung des Geistes fingirten und dann tie dazu nothwendigen Kräfte als zur Natur gehörig erklärten. Am leichtesten begreift sich die natürliche Seligkeit als Abschluß und Resultat der Entwicklung der Natur bei den Engeln bes. nach der thomistischen Anschauung, daß der Wille derselben durch einmalige energische Entscheidung für das Gnte darin befestigt worden. Beim Menschen ist das nicht der Fall, und überhaupt bedarf es bei ihm zur Erzielung seiner definitiven geistigen Vollenbung einer Verseßung seines Geistes in einen höheren, dem der Engel ähnlichen Zustand, sei es außer dem Körper, sei es im Körper selbst, vermöge einer besonderen Einwirkung Gottes, der zwar dem gegenwärtigen Zustande gegenüber übernatürlich ist, aber insofern natürlich bleibt, als er eben die wesentliche Bedingung der vollen und stetigen Entwicklung der im Geiste von Natur liegenden Kräfte ist. Einige Theologen meinen nun, zu der in Rede stehenden Vollendung des Menschen gehöre nothwendig ein ewiges Leben der Seele im Körper, und so brauche selbst die Auferstehung nach dem Tode darum, weil sie nur durch ein Wunder bewirkt werden kann, noch nicht absolut als nicht zur natürlichen Bestimmung des Menschen gehörig betrachtet zu werden, weil sie zwar nicht durch Entwicklung der natürlichen Kräfte erfolge, aber den Bestand der Natur selbst zum Zwecke habe, und dieser sowohl der Idee des Menschen als dem sichtbaren Ebenbilde Gottes wie der natürlichen Neigung der Seele zum Körper entspreche. Gleichwohl tragen die meisten TT. mit Recht Bedenken, ein seliges Leben der Seele im Körper oder die salus totius hominis als zur wesentlichen Bestimmung derselben gehörig zu betrachten, zumal dasselbe, um wahrhaft selig und unwandelbar zu sein, zugleich ein ganz neues Verhältniß der Seele zum Körper involvirt, welches nur durch eine wunderbare Verklärung beider möglich ist. Vgl. unten § 175 ff.

V. Die Erreichung ihrer natürlichen Vollendung ist von Gott der Creatur 588 vorgesteckt als Endziel ihres eigenen Strebens und Wirkens, so daß sie durch ihre eigene freie Thätigkeit dasselbe erreichen oder doch desselben, resp. der dazu nothwendigen Nachhilfe Gottes sich würdig machen und so es als Lohn ihres Verhaltens erwerben soll. Der Anspruch auf die im Falle des guten Verhaltens zu gewinnende Vollendung ist aber wesentlich, abgesehen von besonderer Verheißung Gottes, nicht ein striktes Recht auf Gegenleistung von Seiten Gottes (ein jus justititiae commutativae), sondern beruht vielmehr darauf, daß derjenige, welcher sich der Würde seiner Natur gemäß beträgt, auch dasjenige Gut erreichen muß, zu dessen Erreichung Gott die Natur vermöge ihrer Schöpfung bestimmt hat oder ihre natürliche Bestimmung ausmacht (im jus justitiae distributivae resp. providentialis). Vgl. B. II. n. 609 ff. Er ist folglich nur insofern ein natürlicher Anspruch, als in der Natur selbst schon ein hypothetischer Anspruch von Gott selbst verliehen worden ist, und er kann sich mithin an sich auch nicht weiter erstrecken, als dieser.

VI. Hieraus ergibt sich der Begriff der natürlichen Ordnung, in 589 welche die vernünftige Creatur ipso facto durch ihre Erschaffung hineingestellt ist. Dieselbe hat nämlich zur Wurzel die Hinordnung der vernünftigen

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