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seze des Wachsthums und der Fortpflanzung und dem Bedürf nisse äußerer Nahrung. Das ist ausdrücklich in der Genesis ausge sprochen, indem Gott den Menschen ebenso wie die Thiere auf die Fortpflanzung hinwies und ihm wie diesen die nothwendige Nahrung anwies. Und dies ist das erste Moment, weßhalb der Leib des Menschen und der Mensch selbit im Gegensatze zu den reinen Geistern „animalis“ ist, d. h. nicht einfach durch sich selbst, sondern durch Aufnahme substanzieller Nahrung lebt; denn das Bedürfniß solcher Nahrung spricht sich am entschiedensten in der Einathmung respiratio aus, welche dem Leben des Menschen so wesentlich ist, daß das Leben selbst bei ihm als ein respirare bezeichnet werden kann.

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544 II. Weil der menschliche Leib in seinem vegetativen Leben der äußeren Nahrung auch zu seinem Bestande bedarf: so ist damit schon von selbst aus gesprochen, daß er an sich, wie der der übrigen irdischen Wesen, nicht bloß der Möglichkeit, sondern auch der Nothwendigkeit der Abnahme und Auflösung seines Lebens, also dem Tode unterworfen ist, wofern nicht die Nahrung, die Gott für ihn bestimmt hat, so beschaffen ist, daß er dadurch für immer gegen Abnahme und Auflösung gesichert wird. Allerdings hat Gott dem ersten Menschen im Baume des Lebens eine solche Nahrung vorgesehen, welche nach ausdrücklicher Lehre der Genesis ihn vor der Noth wendigkeit und dem natürlichen Eintritt der Abnahme und Auflösung sicher stellen sollte. Aber diese Thatsache beweist nur um so mehr, daß der Mensch vermöge seiner Natur allein, und selbst mit Hülfe der gewöhnlichen allgemeinen Nahrungsmittel, durch die Kraft seiner unsterblichen Seele ien leibliches Leben nicht würde haben erhalten können, und daß er dazu einer besonderen außer und übernatürlichen Vorsehung Gottes bedurfte. Ebenic weist die gleichzeitige Androhung des Todes im Falle der Sünde in Verbin dung mit dem Richterspruche: pulvis es et in pulverem reverteris daran hin, daß der Tod gerade insofern Folge der Sünde sein sollte, als wegen leyterer der Mensch seiner natürlichen Hinfälligkeit überlassen werden sollte. Withi ist die Sterblichkeit des Menschen, sowohl hinsichtlich der Nothwendigkeit der Möglichkeit des Sterbens, eine Folge der Constitution seiner Natur, er natürliches Attribut seines Leibes als eines corpus animale; sie hat date: ihre Wurzel in der Natur selbst, nicht erst in der Sünde, als ob sie er" durch diese überhaupt begründet worden wäre; im Gegentheil ist sie in Fo der Sünde nur darum eingetreten oder vielmehr zur Geltung gekommen, we Gott sie durch eine positive Verfügung auf so lange suspendirt hatte, als d Mensch sich der Sünde enthalten würde.

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Diese Lehre ist nach der ausdrücklichen Lehre der hl. Schrift de fide. Vgl. pr damn. Baj. 78: Immortalitas primi hominis non fuit gratiae beneficium, sed naturalis conditio. Wenn dagegen an den Pelagianern (Miler. c. 1.) verdammt wuit daß der Tod necessitate naturae dem ersten Menschen zugestoßen sei, dann geschab das etc mit ausdrücklicher Rücksicht darauf, daß die necessitas naturae bei den Pelagianern ein unbedingte, von Gott nicht suspendirte Nothwendigkeit bedeutete. Sogar die Bajaner Jansenisten wagten übrigens nicht, in dem hier erklärten Sinne zu läugnen, daß die Ster lichkeit dem Menschen natürlich sei, und lehrten nur, die Unsterblichkeit sei kein benefic · 1 gratuitum indebitum. Selbst die dem ersten Menschen thatsächlich verliehene üt natürliche Unsterblichkeit schränken die Väter, bes. August., so ein, daß sie sagen, et dadurch keine Unmöglichkeit zu sterben, sondern bloß die Möglichkeit, nicht zu sterben,

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geben, und mithin nicht, wie in der immortalitas resurrectionis, die dem corpus animale natürliche Möglichkeit zu sterben aufgehoben, sondern bloß die Nothwendigkeit zu sterben, wegen deren der Apostel Rom. 8, 10. den Leib des gefallenen Menschen corpus mortuum nennt, auf wunderbare Weise, also über und gegen den Lauf der Natur, beseitigt worden. Vgl. August. de Gen. ad lit. 1. 6. bef. c. 25: Aliud est enim non posse mori, sicut quasdam naturas immortales creavit Deus; aliud est autem posse non mori, secundum quem modum primus creatus est homo immortalis; quod ei praestabatur de ligno vitae, non de constitutione naturae. Mortalis ergo erat conditione corporis animalis, immortalis beneficio conditoris. Dazu de pecc. mer. et rem. 1. 1. c. 3. n. 3: Si Deus Israelitarum vestimentis et calceamentis praestitit, quod per tot annos non sunt obtrita: quid mirum, si obedienti homini ejusdem potentia praestaretur, ut animale et mortale habens corpus haberet in eo quendam statum, quo sine defectu esset annosus, tempore, quo Deus vellet, a mortalitate ad immortalitatem sine media morte venturus? Sicut enim haec ipsa caro, quam nunc habemus, non ideo non est vulnerabilis, quia non est necesse ut vulneretur: sic illa non ideo non fuit mortalis, quia non erat necesse, ut moreretur. Talem puto beatitudinem adhuc in corpore animali atque mortali, etiam illis, qui sine morte hinc translati sunt, fuisse conIpsum mortale non factum est mortuum, nisi propter peccatum.

cessam.

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III. Wenn die Möglichkeit und Nothwendigkeit der Abnahme und Auf- 546 lojung des körperlichen Lebens beim Menschen durch die geistige Wesenheit der Seele nicht ausgeschlossen wurde: dann noch weniger die Möglichkeit und Nothwendigkeit der mit Schmerz verbundenen Störungen dieses Lebens; oder weil der animalische Leib der vollen Corruptibilität und Vergänglichkeit unterlag, so noch mehr der Leidensfähigkeit im engeren Sinne, nicht bloß gegenüber äußerer Gewalt durch Verwundung, sondern auch gegenüber innerer Zerrüttung durch Krankheit, wofern Gott nicht durch besondere Mittel derselben vorbeugte. Die Möglichkeit solcher Leiden war jedenfalls dieselbe beim ersten Menschen, wie beim gegenwärtigen; die Nothwendigkeit des Eintritts bestimmter Leiden ist aber von allerlei natürlichen Bedingungen abbängig, wie auch die natürlich mögliche Dauer des Lebens, und braucht man daher nicht zu sagen, daß dieselbe beim ersten Menschen, abgesehen von dem vorbeugenden beneficium creatoris, so groß gewesen sein würde oder auch nach dem Verluste dieses beneficium durch die Sünde sofort so groß gewesen sei wie gegenwärtig. Wohl aber ist anzunehmen, daß die sofort als Strafe der Sünde über das Weib verhängten Geburtswehen, wie sie gegenwärtig sich aus der thatsächlichen organischen Einrichtung des Körpers ergeben, so auch vor der Sünde ohne eine besondere übernatürliche Fügung Gottes ebenfalls natürlicherweise vorhanden gewesen sein würden, obgleich Gott diese nicht bloß auf übernatürliche Weise, sondern auch, wie bei manchen Thieren, auf natürliche Weise durch eine anderweitige Einrichtung des Organismus hätte befeitigen oder mildern können, und dieselben sogar ein körperliches Leiden bilden, welches den Menschen mehr als die übrigen animalia trifft.

Im Allgemeinen ist obige Lehre ebenfalls de fide und von Niemand bestritten. Be- 547 züglich der dolores partus hat Bajus (de pr. hom. just. c. 7.) dieselbe geläugnet, weil tiefelben ja auch bei manchen Thieren gar nicht vorkämen. Aber das beweist nichts gegen bie thatsächliche Einrichtung des Körpers der ersten Menschen; im Gegentheil, da die Sünde wenigstens den körperlichen Organismus des Menschen nicht ändern konnte, folgt aus dem gegenwärtigen Bestande der dolores partus, daß dieselben beim ersten Menschen natürlicher Weise ebenfalls vorhanden sein mußten, wofern Gott der Seele nicht eine übernatürliche Macht zur dilatatio viscerum verlieh. Diese besondere Einrichtung des Drganismus beim Menschen hängt damit zusammen, daß bei ihm die Geburt eines neuen

Wesens wegen der persönlichen Würde des lepteren an ein Opfer ihrer selbst von Seiten der Mutter geknüpft sein, so das Liebesband zwischen beiden befestigen, und zugleich der Schmerz der Geburt ein Gegengewicht gegen die Lust der Zeugung sein soll.

548 IV. Mit der Pajjibilität des vegetativen Lebens, die sich in ihm selbst als Zerstörung oder corruptio substantialis, im animalischen als Schmerz oder Leiden im engsten Sinne offenbart, stellen die Väter auf eine Stufe die Passi bilität des animalischen Lebens selbst, d. h. die dem sinnlichen Strebe und Begehrungsvermögen eigene Affizirbarkeit oder Erregbarkeit, in Folge deren dasselbe durch bloß sinnliche Erkenntniß seiner Objekte in Bewegung gesetzt werden kann, ehe eine vernünftige Abschätzung der Begehrbarkeit des Gegenstandes stattgefunden, und in Erregung erhalten werden kann, ohne sich durch das eintretende verwerfende Urtheil der Vernunft sofort unterdrücken und suspendiren zu lassen. Denn die so entstehenden Affekte sind nicht bloß in dem Sinne ein gewisses Leiden, wie es auch die durch die Vorstellungen des objektiv Schönen entstehenden Anregungen zum bonum honestum im Willen sind, sondern in dem spezielleren Sinne, daß sie unter dem bloßen Eindruck des Gegenstandes auf Grund eines subjektiven Bedürfnisses entstehen und mehr oder weniger durch die Affizirbarkeit des körperlichen Organismus selbst, der bei ihnen mit angegriffer. wird, bedingt sind; sie heißen daher auch passiones oder „Leidenschaften“ schlechthin. Die Fähigkeit, sinnlich erkannten Gegenstände gegenüber in Tha: tigkeit zu treten, ist allerdings eine positive Kraft, und legtere ist um so größer. je größer die Energie ist, womit die Thätigkeit vollzogen werden kann; aber daß das Begehren und Streben unmittelbar und nothwendig durch eine bloß sinnliche Erkenntniß der Objekte von deren Einfluß bestimmt und durf eine Alteration des Organismus mitbestimmt und unterhalten, also die Thá tigkeit durch ein Leiden bedingt und bestimmt wird, ist an einem Begeh rungsvermögen eine Unvollkommenheit und mithin eine Schwäche an dez aktiven Kraft. Schon von diesem Gesichtspunkte aus kann man daher auch die dem sinnlichen Begehrungsvermögen eigene Spontaneität, weil sie keine rein aktive Regsamkeit, sondern passive Erregbarkeit ist, nic: schlechthin mit den Pelagianern als einen vigor naturae und als Zeichen ihrer physischen Gesundheit und Lebensfrische bezeichnen, sondern muß sie viel mehr mit dem hl. Augustinus infirmitas und languor naturae oder morbida qualitas naturae nennen, als was August. sie selbst bei den Thieren bezeichnet.

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Dieses vorausgesetzt, verlangt zwar die katholische Lehre wie eine gefunde Philosophie, daß im Menschen wegen der Geistigkeit seiner Seele im Gegen saße zu den Thieren das sinnliche Begehrungsvermögen nicht eine herrschende. d. h. die Handlungen bestimmende, sondern bloß eine dienende Stellung ein zunehmen hat, daß es mithin so viel als möglich von der Vernunft geleite: werden soll, und auch in Wirklichkeit so weit von ihr beherrscht werden kann. als der von den sinnlichen Regungen intendirte Gebrauch des Körpers nu mit Zustimmung des Willens eintritt und auch die Regungen selbst in ihrer:Entstehen und Bestehen wenigstens zum Theil durch den vernünftigen Wille beeinflußt oder behindert werden können. Dagegen ist die Passibilität dieie: Kraft, in Folge deren ihre Regungen sofort durch sinnliche Eindrücke err

stehen und vermöge einer Disposition des körperlichen Organismus festgehalten werden, also auch die spontane Erregbarkeit dieser Kraft beim Menschen so wenig wie bei den Thieren durch die Geistigkeit seiner Seele in der Weise aufgehoben, daß jene Regungen erst auf Anstoß des vernünftigen Willens erfolgen und auf dessen Wink sofort aufhören müßten, und daß der Geist über die Bewegungen der Sinnlichkeit dieselbe „despotische“ Macht hätte, wie über die äußern Bewegungen des Körpers. Vielmehr besitzt der Geist an sich nur eine „politische" (heutzutage würde man sagen konstitutionelle) Herrschaft über bas sinnliche Begehrungsvermögen 1, indem dieses nicht, wie eine Maschine, sondern wie ein Lebendiges, das seine eigenen Bewegungen hat, dem vernünftigen Willen untergeordnet ist und daher ihm theils zuvorkommen, theils widerstreben oder rebellisch auftreten fann und muß. Und obgleich die dem innlichen Begehrungsvermögen eigene Erregbarkeit selbst nur auf einer gewijen infirmitas oder languor beruht, so fehlt doch auch der geistigen Seele die Kraft, den languor zu beseitigen, indem sie als Form eines corruptibeln Leibes diesen nicht anders belebt, als die ungeistigen Seelen, und daher ihre im und durch den Körper wirkenden Kräfte dieselbe Wirkungsweise haben, wie in den übrigen irdischen Wesen, mithin vermöge ihrer Vereinigung mit einem irdischen reibe jene Schwäche auch an dem ihr eigenen sinnlichen Begehrungsvermögen hervortreten muß.

Es besteht demnach beim Menschen vermöge der Constitution seiner Natur 550 eine natürliche Möglichkeit und Nothwendigkeit, spontane Erregungen des sinnlichen Begehrungsvermögens zu erleiden und zu dulden; und da diese Spontaneität auch von selbst eine Regellosigkeit dieser Regungen, d. h. ein von dem Urtheil der Vernunft und der Genehmigung des Willens unabhängiges und darum unter Umständen der Vernunft widerstrebendes Auftreten derselben einschließt: so liegt in der Constitution der menschlichen Natur auch der Grund und das Gesetz der Nothwendigkeit des Entstehens und Erduldens regelloser Bewegungen oder ungeordneter Begehrungen, welche die Theologen schlechthin concupiscentiae (actuales) nennen. Während aber bei den Thieren die Nothwendigkeit dieses Erduldens, obgleich sie auch hier an sich eine Unvollkommenheit ist, doch die einzige ihnen mögliche Bethätigung bedingt, und ihre Bethätigung der Herrschaft der Vernunft, die nicht da ist, nicht entgegentritt, also bei ihnen nicht contra, sondern secundum naturam animae ist: gestaltet sie sich beim Menschen als Nothwendigkeit, eine Störung der ruhigen Herrschaft der Vernunft und der naturgemäßen Ordnung seines Lebens, eine perturbatio animae et recti ordinis, erdulden, oder als eine Unterwerfung der Seele unter eine störende Gewalt. Sie fällt daher beim Menschen nicht nur in ihrem Prinzip, sondern auch in ihrer Erscheinung und Wirkung unter dieselbe Kategorie, wie die Möglichkeit und Nothwendigkeit des Sterbens und des physischen Leidens, nämlich der Passibilität und Corruptibilität im animalischen Leben. Wie jedoch

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Bgl. über diese doppelte Herrschaft des Geistes hinsichtlich des sinnlichen Begehrungsvermögens Thom. 1. p. q. 81. a. 3. Dieser klaren Lehre gegenüber ist es unbegreiflich, we Kuhn (Chr. Lehre v. d. Gnade, S. 283) einfach daraus, daß nach dem hl. Thomas ber Bille als reuovizóv über die Sinnlichkeit zu herrschen berufen ist, herleiten ́kann, nach Thomas müsse der Wille von Natur eine despotische Herrschaft besißen.

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die Corruptibilität des Körpers, die Sterblichkeit, nicht bloß die Möglichkeit, sondern auch die Nothwendigkeit zu sterben ausdrückt: so braucht auch hier die Nothwendigkeit, die Störung zu erdulden, nicht eigens ausgedrückt zu wer den, und reicht der Name Passibilität oder Corruptibilität der Sinnlichkeit vollkommen auch für diese aus, während allerdings beim Willen die Defektibilität desselben im Handeln nicht zugleich die Nothwendigkeit des Handelns einschließt. Darum kann auch die in dieser Passibilität gegebene spontane Beweglichkeit zu ungeregelten Begierden oder die „Begierlichkeit“ als Eigenschaft des Begehrungsvermögens und als Prinzip jener Be gierden, was die Theologen auch concupiscentia habitualis nennen, im Lateinischen streng genommen einfach als concupiscibilitas bezeichnet werden; und so ist sie um so mehr zu bezeichnen, weil sie eben nicht eine positive und aktive Richtung der Kraft und ein rein positives Prinzip, sondern bloß eine habilitas oder pronitas im Sinne der Beweg barkeit oder Erregbarkeit darstellt. In der Sprache des hl. Augustinus freilich wird, weil die necessitas patiendi die passio schon virtuell einschließt, die concupiscibilitas selbst schon als concupiscentia bezeichnet, und ebenso das Subjekt derselben nich: bloß corruptibile, sondern corruptum genannt, in derselben Weise, wie er den Leib wegen der necessitas moriendi mit dem Apostel nicht bloß corpus mortale, sondern mortuum nennt.

Daß die Spontaneität des sinnlichen Begehrungsvermögens überhaupt aus der Constitution der menschlichen Natur folgt, ergibt sich schon daraus, daß nach kirchlicher Lehre die Freiheit von der spontanen und rebellischen Sinnlichkeit sogar ein donum indebitum ist (s. unten § 161). In der Genesis wird zwar die Freiheit von der Beger lichkeit vor der Sünde nur als Thatsache konstatirt, ohne daß zugleich ausdrücklich, wie de der Unsterblichkeit, auf einen übernatürlichen Ursprung hingewiesen würde. Dagegen wirt ebenso wenig der Eintritt der Begierlichkeit ausdrücklich als Strafe der Sünde angedroht; da er aber doch mit zur Strafe gehörte, so muß die Androhung desselben in der Androhung det Todes enthalten sein, er selbst also mit der Sterblichkeit derselben Kategorie angehören mithin auch die Freiheit von der Begierlichkeit denselben Gharakter haben wie die Un sterblichkeit. In der That verstehen die Väter allgemein an dieser Stelle das Eintreten der Begierlichkeit als Vorboten des Todes und lassen es nur dadurch bewirkt werden, daß de: Geist eine übernatürliche Kraft verlor, mit welcher Gott ihn gnädig befleidet hatte, um au bewirken, daß der an sich animalische Leib (oder das Fleisch), der seiner Natur nat ebenso affizirbar war wie bei den Thieren, troßdem keine Begierlichkeit empfände. He sonders klar und oft hebt dieß August. hervor, obgleich er andererseits mehr als aïe anderen Väter, die Freiheit von der Begierlichkeit zur „Einrichtung der Natur“ des erien Menschen rechnet. So sagt er Gen. ad lit. 1. 11. c. 31: Mox ut ergo praeceptum transgressi sunt, intrinsecus gratia deserente omnino nudati, quam typho quodam e superbo amore suae potestatis offenderant, in sua membra oculos conjecerunt ea motu, quem non noverant, concupierunt. . Haec mors ea die accidit, qua fact est, quod Deus vetuit. Amisso quippe statu mirabili, corpus ipsum, cui stat etiam de ligno vitae virtute mystica praestabatur, per quem nec morbo tentari, t mutari aetate potuissent, ut hoc in eorum carne, quamvis adhuc animali et in mei postea commutanda, jam tamen significaretur per esum ligni vitae, quod ex i spiritali alimento sapientiae, cujus sacramentum illud lignum erat, fit in Angelis p· aeternitatis participationem, ut in deterius non mutentur; hoc ergo amisso sta corpus eorum duxit morbidam et mortiferam qualitatem, quae inest etiam pecuru carni, ac per hoc etiam eundem motum, quo fit in pecoribus concupiscendi appetit ut succedant nascentia morientibus. Sed tamen etiam in ipsa jam poena, su generositatis index (al. vindex), anima rationalis bestialem motum in membris sus carnis erubuit eique incussit pudorem, non solum quia hoc ibi sentiebat, ubi nur

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