Archivalische Zeitschrift, Tomy 12-13Theodor Ackermann, 1887 |
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Strona 2
... cantzley durch unns Bertholden ertzbischoff zu Maintz etc. furgenomen zu Mecheln uff denn dritten tag des monats octobris anno XCIIII . I. Secretarien berurenndt . 1. Item sollen die secretarien globen unnd schweren der ko . mt . unnd ...
... cantzley durch unns Bertholden ertzbischoff zu Maintz etc. furgenomen zu Mecheln uff denn dritten tag des monats octobris anno XCIIII . I. Secretarien berurenndt . 1. Item sollen die secretarien globen unnd schweren der ko . mt . unnd ...
Strona 4
der cantzley oder sunst sehen horen schrey ben oder lesen oder darinn sie unnd ir yeder innsonnder gepraucht1 ) werden , seiner mt . unnd dem reich zu schaden oder nachteyl nit offenbarenn , sonnder ewiglich verschweygen unnd bey inen ...
der cantzley oder sunst sehen horen schrey ben oder lesen oder darinn sie unnd ir yeder innsonnder gepraucht1 ) werden , seiner mt . unnd dem reich zu schaden oder nachteyl nit offenbarenn , sonnder ewiglich verschweygen unnd bey inen ...
Strona 5
... cantzley leihen wurde . 12. Item das kein schuldbrief quitantz oder was gelt oder vinantz an- trifft one wissen oder geschefft der , so uber das gellt verordent sein , ausgehe und darnach daneben solich sachen an die ku . mt . auch ...
... cantzley leihen wurde . 12. Item das kein schuldbrief quitantz oder was gelt oder vinantz an- trifft one wissen oder geschefft der , so uber das gellt verordent sein , ausgehe und darnach daneben solich sachen an die ku . mt . auch ...
Strona 6
... cantzley finden lassen . 24. Unnd ob einer , so nit uberig gescheffte furhanden weren , ausgeen wollt , sol er mit wissen der andern thun ; doch sollen sy sich dermassen schicken , das alweg der halbteyl bey der cantzley pleyb . 25. Es ...
... cantzley finden lassen . 24. Unnd ob einer , so nit uberig gescheffte furhanden weren , ausgeen wollt , sol er mit wissen der andern thun ; doch sollen sy sich dermassen schicken , das alweg der halbteyl bey der cantzley pleyb . 25. Es ...
Strona 96
... Cantzley mit ainem Secretarj , zwaien gesellen und ainem oder zwaien knaben zu fursehen wie die notturfft erfodert Wann gleich gar nichtz aus den allten brieffen gesucht , auch von denselben und andern neuen zufellen registrirt werden ...
... Cantzley mit ainem Secretarj , zwaien gesellen und ainem oder zwaien knaben zu fursehen wie die notturfft erfodert Wann gleich gar nichtz aus den allten brieffen gesucht , auch von denselben und andern neuen zufellen registrirt werden ...
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Strona 270 - Haft wird bestraft: 7) wer unbefugt die Abbildung des kaiserlichen Wappens oder von Wappen eines Bundesfürsten oder von Landeswappen gebraucht; 8) wer unbefugt eine Uniform, eine Amtskleidung, ein Amtszeichen, einen Orden oder ein Ehrenzeichen trägt, oder Titel, Würden oder Adelsprädikate annimmt, ingleichen, wer sich eines ihm nicht zukommenden Namens einem zuständigen Beamten gegenüber bedient.
Strona 115 - Ich habe keine gewisse, sonderliche eigene Sprache im Deutschen, sondern brauche der gemeinen deutschen Sprache, daß mich beide, Ober- und Niederländer, verstehen mögen. Ich rede nach der sächsischen Kanzlei, welcher nachfolgen alle Fürsten und Könige in Deutschland.
Strona 265 - Der sog. Beutelstand, die Bischofsmütze, der Zweitimp, und eine Menge anderer Kleinodsformen lassen sich auf den Hut zurückführen. Doch auch der Rumpf ist alt; wer in aller Welt sollte den aufs Haupt setzen ? Aber ist es denn auf den ältesten Bildnissen wirklich ein Rumpf, oder nicht vielmehr ein blosses Menschenhaupt, und zwar mit verwildertem Haar und Bart und eingefallenen Zügen ? So barbarisch die Vorstellung ist , gleichwohl lässt sich der Gedanke an das abgehauene Feindeshaupt nicht abweisen....
Strona 282 - Ne igitur posteros lateat suos, cyrographum, quod Teutonica lingua hantgemalehe vocatur, suum videlicet et nepotum suorum, filiorum scilicet sui fratris, ubi situm sit, ut hoc omnibus palam sit, hie fecit subscribere: cyrographum illud est nobilis viri mansus, sittus est apud Giselbach in cometia Morsfuorte; et hoc idem cyrographum obtinent cum eis Hunespergere et Prucchepergere...
Strona 263 - Umbe den heim ein liste gie von golde zweier finger breit. oben was dar in geleit mit gesmelze ein adamas, von golde dar uf gemeistert was ein trake, als er lebete und uf dem helme swebete. Wo der Dichter, wie bei der Schilderung der Heiden, eine Menge Ritter auf...
Strona 279 - Grosse beobachten, nicht aber die Helmzierden gleich in voller Ausbildung, als etwas allgemein Bekanntes, vor uns haben. Warum aber erscheinen sie nicht früher? Man findet sie vor Ende des zwölften Jahrhunderts weder auf Bildern und Siegeln, noch in Urkunden, Chroniken und Dichtungen. Das ist der Hauptgrund, auf welchen sich die Ansicht stützt, dass sie erst im dreizehnten Jahrhundert entstanden seien. Liesse sich dieser Grund nicht leicht durch die Gegenfrage abwerfen : wo wurden denn vor jener...
Strona 266 - Isidor86), non solum in vestibus, sed et in corpore aliqua sibi propria quasi insignia vendicant, ut videmus cirros Germanorum, granos et cinnabar Gothorum. Wenn die Vorfahren der Angelsachsen noch das rohe Eberhaupt mit den weissen Hauern sich auf den Kopf setzten, so finden wir Beowulfs Ritter schon mit dem .Eberhauptschmuck" als „ heerfestem Helm
Strona 269 - Wülkühr jedoch, wie die alterthümliche Rauhheit änderte sich im vierzehnten Jahrhundert. Die Helmkleinode erhielten bestimmte Beziehungen auf ein altes Herkommen, auf eine ehrenvolle Erinnerung, ein Amt, oder eine besondere Liebhaberei. Wohl zeigte man bald die ganze bald die halbe Figur, bald dieses bald jenes hervorragende Stück derselben: die Figur selbst aber wurde festgehalten. Man bildete sie schöner und reicher aus, passender zu Helm und Wappen, und nicht leicht...
Strona 316 - Graf, Die Urkunden des Bisthums Freising aus der Zeit der Karolinger. Nachträge, Erörterungen, Berichtigungen. Die Bischöfe und kirchlichen Würdenträger des karolingischen Zeitraumes in den Urkunden des Bisthums Freising.
Strona 249 - Wer dem anderen pfant antwurt, daz aign oder leben ist, und daz pfant in seiner gewalt bleibt und daz er es jenem ze hant nicht unterthänig macht, da sol er im brief über geben mit seinem insigel und mit gerichtz insigel.