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geschmückt, in der Ecke links eine abgewendete Nymphe auf Felsen ruhend, rechts Amor auf eine Fackel gestützt, gegen die er den Kopf senkt, daneben Köcher und Bogen. Der Giebel zeigt an der unteren Fläche Zapfenlöcher. Hart daneben lag ein Sockelstein, profilirt und oben mit einer Vertiefung zum Einlassen einer Tafel versehen. Südlich vom Grabe bendlich traf man auf eine sehr grosse Zahl von Bruchstücken (bei sechshundert) eines zerschlagenen Monumentes aus demselben Marmor, der zu St. Nikola in der Sölkerscharte (Steiermark) bricht, und zwischen diesen Fragmenten bei c einen Hochreliefkopf

(Maske), das naturgrosse Porträt einer Frau, das an einer Wand befestigt gewesen sein muss, da die Rückseite vollkommen flach ist (Fig. 6). Von der obengenannten Inschriftplatte wurde die obere linke Ecke mit dem schön gemeisselten Buchstaben T aufgelesen.1

Endlich kam man in grösserer Tiefe, 1.25 M. unter dem alten Boden des Raumes B, also 2.83 M. unter der Wiese in angeschwemmtem Erdreich (Sand und Lehm) auf einen Bronzesesterz von Kaiser Antoninus Pius aus dem Jahre 143 (Beilage I, Nr. 13).

Von einem dritten Grabe ist nicht mehr als eine kurze Notiz in einem Briefe Ramsauer's vom 31. März 1860 aufzufinden gewesen. Er schreibt an J. v. Arneth: ,Mit den Ausgrabungen im Echernthale war ich in diesem Jahre nicht glücklich, ich fand nebst kleineren Bruchstücken von dem bekannten Grabmonumente weiter nichts als Mauerwerk und einen einzigen Leichenbrand, der sorgfältig mit Steinplatten bedeckt und 9 Fuss (2.84 M.) tief in der Erde war, auf, und zu meinem grössten Verdruss bei denen Knochenresten nichts als zerbrochene Thongefässe sich vorfanden."

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Fig. 6.

Wie daraus hervorgeht, war dieses dritte Grab ebenfalls mit Steinmäuerchen umgeben und befand sich im Raume B, da nur in diesem Bruchstücke des oder der Grabmonumente aus Marmor vorkamen, und da dort in derselben Tiefe, in der das ebenerwähnte Grab lag, auch die obenangeführte Münze des Antoninus Pius angetroffen wurde, die vielleicht zu eben diesem Grabe gehörte. Genauer kann die Fundstelle des dritten Grabes nicht angegeben werden, da der von Ramsauer in Aussicht gestellte Plan entweder nicht eingelangt oder späterhin in Verlust gerathen ist.

Die Verschiedenheit der Tiefenlage der drei Gräber (a und b in 1.58 M., das dritte in 2.83 M.) ist nicht nothwendig ein Anzeichen höheren Alters des tieferliegenden Grabes, sondern kann sehr wohl aus einer Abstufung des Terrains erklärt werden; ganz ähnliche merkwürdige Vorkommnisse sind auf dem Neuen Markt, am Stock-im-Eisenplatz, im k. k. Versatzamt und jüngst wieder in der Bräunerstrasse in Wien beobachtet worden, wo nebeneinander liegende Gräber gleicher Zeit in verschiedener Tiefe antraf, je nachdem sie auf höheren Terrainstellen oder in ihren Abhängen angelegt worden waren. Die Tiefenlage schwankte hier zwischen 1.5 bis 4.5 M.

1 Aufgeführt auch im C. I. L. III, 2, Nr. 5619, abgebildet bei v. Arneth, S. 710.

2 Vgl. meinen Bericht über römische Funde in Wien in den Jahren 1896-1900, herausgegeben von der k. k. CentralCommission für Kunst- und historische Denkmale, Wien 1900, S. 53, 65, 67.

Die obenangeführten Fundobjecte bieten einige Anhaltspunkte für die Bestimmung der Zeit dar, in welcher die Gräber errichtet worden sind; sie betreffen aber nur das Grab b und die Denkmäler, die im Raume B getroffen wurden. Denn die Beigaben des Grabes a geben uns ausser der Münze von Domitian kein Merkmal der Zeitbestimmung an die Hand. Diese Münze beweist eben nur, dass das Grab a nicht vor dem Jahre 90 auf 91 entstanden sein kann, sie lässt aber keinen Schluss darüber zu, ob dies kürzere oder längere Zeit nach jenem Jahre geschehen ist. Die Vorderseite wird als gut erhalten, die Rückseite als ,sehr abgenützt bezeichnet. Die Abnützung kann nun nicht eine Folge der Circulation sein, da sonst sicher auch die Vorderseite verschliffen wäre, muss also aus einem anderen Grunde erklärt werden. Es scheint nicht ausgeschlossen, dass das Bild der Rückseite die Glücksgöttin Fortuna dem einstigen Besitzer den Anlass geboten habe, die Münze als ein Unterpfand des eigenen Glückes in seinem Hause zu verwahren, vielleicht auch bei sich zu tragen, weshalb sie ihm oder seinem letzten Nachkommen ins Grab mitgegeben wurde. Wie dem sein mag, es kommt auch sonst vor wir werden über solche Fälle auch im Laufe dieser Untersuchung noch zu berichten haben - dass ältere, nicht mehr cursirende Münzen als Beigaben von Leichen in einer Zeit verwendet wurden, die weit von den Prägejahren abliegt.

Die andere Münze, jene des Antoninus Pius, ist zwar gut erhalten, zeigt aber doch die Merkmale eines längeren Umlaufes; ihre Verwendung als Todtenobolus muss also später angesetzt werden als ihr Prägejahr (143 n. Chr.). Wie wir noch sehen werden, sind die Gräber in einem anderen römischen Gebäude, das nicht ferne von dem hier in Rede stehenden aufgegraben wurde, gleichfalls in der Zeit nach dem Tode des Kaisers Antoninus Pius (161 n. Chr.) errichtet worden. Diese Uebereinstimmung zeigt, dass der ebenerwähnten Münze ein grösserer Werth für die Zeitbestimmung beigelegt werden muss als der Münze des Kaisers Domitian.

Die Objecte aus dem Raume B weisen zum Theile ebenfalls auf das ausgehende zweite, zum Theile aber auf das dritte Jahrhundert hin.

Der bei c gefundene Hochreliefkopf (Fig. 6) zeigt eine Binde, die wohl nur aus der landesüblichen Tracht zu erklären ist, und eine Frisur, welche durch den breiten, über das Hinterhaupt gelegten Haarzopf auffällt. v. Arneth dachte an die Mode, die in der ersten Hälfte des zweiten Jahrhunderts üblich war und auf Münzen mit dem Bildniss der Schwester des Kaisers Trajan, Matidia, oder der Gemahlin des Kaisers Hadrian, Sabina, dargestellt ist, was nicht zutrifft, während v. Sacken nach dem Charakter der Arbeit das dritte Jahrhundert annimmt. Es scheint aber, dass sich aus letzterem Merkmale bei einer so entschieden provinziellen Ausführung, wie sie hier vorliegt, ein sicherer Schluss nicht ableiten lässt, wogegen Aeusserlichkeiten eine grosse, ja vielleicht eine um so grössere Rolle spielen, je geringer das künstlerische Können ist. In der That steht die geschilderte Haartracht der Zeit der älteren Faustina, Gemahlin des Kaisers Antoninus Pius, näher, wie sie Büsten und namentlich die trefflichen Bildnisse auf den Münzen zeigen, die der Kaiser nach ihrem Tode (sie starb im Jahre 141) zu ihrem Andenken in grosser Zahl prägen liess. Da der Porträtkopf aus dem Raume B eine ältere Frau darstellt, die weit entfernt von der Hauptstadt, dem Brennpunkte des Modenwechsels, in einem abgeschiedenen Orte lebte, und da ältere Frauen in der Regel in späteren Jahren ihres Lebens eine gewohnte Art, das Haar

1 v. Arneth, a. a. O., S. 712, abgebildet S. 713.

zu tragen, beibehalten, wird auch die Herstellung des Marmorkopfes um einige Decennien nach dem Tode der älteren Faustina herabgerückt werden müssen.

Auch die Form der Fibeln (Fig. 3), welche der in den Donauländern gebräuchlichen Construction des dritten Jahrhunderts mit glattem Bügel, Querstange mit Knäufen und in Charnieren beweglicher Nadel vorausgeht, gehört noch dem zweiten Jahrhundert an.

Endlich ist diesem auch der Inschriftstein zuzuschreiben. Von ihm ist allerdings nur ein Bruchstück von 25 Cm. Höhe und 18.7 Cm. Breite erhalten geblieben, welches der linken oberen Ecke der Tafel angehört und knapp in dem Winkel den 3.3 Cm. hohen Buchstaben T zeigt; zwischen ihm und dem profilirten Rahmen ist nur ein Zwischenraum von kaum 1 Cm. frei. Es ist also kein Zweifel, dass er den Beginn einer Inschrift bezeichnet, der wir eine Beziehung zur Grabstelle zuschreiben müssen. An einen Grabstein wird nicht zu denken sein, da für die Siglen DM (Diis Manibus), die doch über der ersten Zeile einer Grabinschrift innerhalb der Umrahmung zu stehen pflegen, auf unserer Tafel kein Platz war und es sehr unwahrscheinlich ist, dass sie ausserhalb derselben, etwa auf einem giebelförmigen Aufsatze, angebracht gewesen seien; denn die Tafel ist schon nach der Umrahmung als Ganzes für sich zu betrachten und hatte sicher einen derartigen Aufsatz nicht. Wohl aber ist nach Art von Bauinschriften denkbar, dass der Errichter der Gräber auf der Tafel sich und jene Glieder seiner Familie nannte, für welche die Grabstelle bestimmt sein sollte.. Da ferner auf den Buchstaben T nicht unmittelbar ein weiterer folgt, sondern ein kleiner Zwischenraum vorhanden ist, müssen wir ihn als Sigle für einen Vornamen auffassen. Der Betreffende hiess also Titus, ein Name, der auf einen Freigelassenen des Kaisers Antoninus Pius und an einen solchen müssen wir zunächst denken hinweist, da der Kaiser selbst nach seiner Adoption durch Hadrian Titus Aelius hiess. Wir dürfen uns vorstellen, dass dieser freigelassene Titus seine Laufbahn bei einer kaiserlichen Procuratur gemacht und sie schliesslich als Amtmann oder als nächster Unterbeamter desselben in Hallstatt beendet habe. Als solcher, jedenfalls also in vorgerückten Jahren und in der Voraussicht, hier sein Leben zu beschliessen, hat er für eine Grabstelle Vorsorge getroffen, obwohl er noch am Leben war. Dies kommt sehr häufig vor und können als naheliegende Beispiele die Grabsteine von Ischl und Altmünster genannt werden. Es scheint, dass unser Titus den Raum B als eine Art von Familiengrabstelle erworben hat und zurichten liess, indem die kurz vorher errichteten tieferen Gräber mit einer Erdschichte bedeckt wurden, um die Bodenfläche auszugleichen.

Auch diese Erwägungen führen uns in einen Zeitabschnitt, welcher einige Decennien nach dem Tode des Kaisers Antoninus anzusetzen ist.

Es fehlen aber im Raume B auch nicht Objecte einer späteren Zeit. Vor allem gehört der Giebel (Fig. 5) dem dritten Jahrhundert an. Das Frauenbildniss in der Mitte desselben zeigt jene Haartracht, welche zum ersten Male von Julia Domna, der Gemahlin

1 Die hier angeführten Grössenverhältnisse ergeben sich aus dem Massstabe, welcher der Abbildung des Bruchstückes bei v. Arneth (S. 710) beigefügt ist.

2 Die am Thurm der Pfarrkirche sichtbar eingelassene Tafel zeigt eine wohlerhaltene Inschrift, der zufolge Romanus, Sohn des Maternus, den Grabstein bei Lebzeiten für sich und seine wohlverdiente Gattin Romana Argentonia, die in einem Alter von 80 Jahren gestorben war, errichtet hat. C. I. L. III, 2, Nr. 5620.

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Lupus, ein Villicus, d. h. Verwalter, wahrscheinlich in Privatdiensten, setzte den Grabstein seinem mit 40 Lebensjahren verstorbenen Schwiegervater Probinus, einem Actor (Geschäftsvermittler), und seiner (des Lupus) Frau Ursa, die damals noch am Leben war; auch die Schwester des Probinus, Proba mit Namen, betheiligte sich an den Kosten der Errichtung des Grabsteines. C. I. L. II, Nr. 5622. Beide Steine zeigen übrigens die Siglen D M über der Inschrift, da in beiden Fällen eine der Personen, für die sie bestimmt waren, schon gestorben war.

des Kaisers Septimius Severus (193-211), benützt wurde, aber auch in den folgenden Jahrzehnten bis über die Mitte des Jahrhunderts hinaus in Gebrauch blieb. Vielleicht kann auch das kleine Sigillatagefäss hieher gezogen werden, insoferne es glatt ist und der Mangel jeglicher Reliefdecoration dem vorgeschrittenen dritten Jahrhundert zugeschrieben wird. Dagegen ist die Glasflasche mit dem Fadenornament chronologisch nicht zu verwerthen, da sie gewiss eine Importwaare aus fernen Gegenden darstellt, welche durch längere Zeit als Kostbarkeit eines Familienbesitzes gehegt und bewahrt sein mochte, bevor sie als Grabbeigabe ihre letzte Verwendung fand.

Von einem prähistorischen Objecte, dem Bronzekelt mit Schaftlappen (Fig. 3), der im Raume B zu Tage kam, sprechen weder v. Arneth noch v. Sacken, wohl aus dem Grunde, weil in den ihnen vorliegenden Berichten Ramsauer's von ihm keine Erwähnung gemacht war. Aber in der die Funde aus diesem Raume betreffenden Tafel des Herrn Isidor Engl ist er neben der Fibel und der bronzenen Haarnadel aus dem Grabe b abgebildet und scheint mir bei der Verlässlichkeit von Herrn Engl's Arbeiten eine Vermengung mit dem Inhalte eines etwa an anderer Stelle gefundenen keltischen Grabes ausgeschlossen zu sein. Das Auftauchen des Keltes nun in einem römischen Grabe ist eine befremdende Erscheinung, aber durchaus nicht unerklärlich. Man hat doch gewiss auch in römischer Zeit ein oder das andere Stück aus der Vergangenheit zufällig aufgefunden, das etwa verstreut oder durch Wasser herabgeschwemmt war, und es als etwas Seltsames, damals nicht Bekanntes aufbewahrt, endlich der Leiche des letzten Besitzers oder der letzten Besitzerin als einen von ihnen werthgeschätzten Bestandtheil ihrer Habe mitgegeben.

Die Gräber im Gebäude auf dem Höll'schen Grunde können nach den wenigen chronologischen Merkmalen, die sie bieten, sicher nicht vor dem Jahre 143, sondern nur eine geraume Zeit später entstanden sein. Mit diesem Ergebniss begnügen wir uns vorläufig und wenden uns ähnlichen Erscheinungen auf einer anderen Stelle des Thales zu.

7. Auf dem Wiesengrunde des Johann Zauner in Lahn (Nr. 20) veranlasste das k. k. naturhistorische Hofmuseum im Jahre 1876 und 1889 Ausgrabungen an Terrainstellen, welche als Parcelle 193/2 und 194/1 im Katasterplane verzeichnet sind (Fig. 1). Die Ergebnisse der Ausgrabungen vom Jahre 1876 sind von dem Intendanten des genannten Hofmuseums, Hofrath Ritter v. Hochstetter, auf Grund der Berichte des Grabungsleiters, Bergrath Josef Stapf, und der Abbildungen von Herrn Isidor Engl, im Jahre 1878 nach Abschluss der Untersuchungen über die dort gefundenen Skelete veröffentlicht worden.1 Herr Custos Szombathy, dem ich die Kenntniss dieser Abhandlung verdanke, ermöglichte mir auch die Benützung der von Herrn Isidor Engl geführten Protokolle, Pläne und Zeichnungen beider Ausgrabungscampagnen. Von ihnen sind insbesondere jene vom Jahre 1889, welche die älteren vom Jahre 1876 ergänzen, für unser Thema von grosser Wichtigkeit, da sie bisher meines Wissens noch nicht publicirt sind.

Vom Höll'schen Grunde etwa 600 M. östlich und vom Wohnhause des Johann Zauner 20 M. nördlich entfernt, begannen Anfangs September 1876 die Nachgrabungen auf Parcelle 194/1 (Fig. 1). Man gerieth dort 12 M. östlich vom Wege zum Salzberg, der den Zaunerschen Grund durchzieht, in 1.6 M. Tiefe auf das kurze Stück einer Grundmauer von 1 M. Stärke, die in der Richtung von SW. nach NO. strich, 1 M. weit verfolgt werden konnte

1 Mittheilungen der Anthropologischen Gesellschaft in Wien, VII (1878), S. 310 f.

und dort abbrach; an ihrer südlichen Seite fand man unter dem Humus Mörtel gemischt mit Scherben von Gefässen aus Glas, sowie aus rothem und schwarzem Thon und Thierknochen. Von diesem Punkte 8 M. weiter östlich traf man eine zweite Grundmauer, die in der gleichen Richtung in einer Länge von 8 M. blossgelegt werden konnte und dann aufhörte. Diese Mauer war nur 70 Cm. stark. Eine dritte Versuchsgrabung, 11 M. nördlich von der letztgenannten Mauer vorgenommen, blieb ohne Ergebnisse.

So geringfügig diese Reste sind, so bezeugen sie doch das Vorhandensein eines römischen Gebäudes aus solid aufgeführten Steinmauern, von welchen die stärkere zu 1 M. Dicke wohl als Umfangsmauer zu betrachten ist.

Daraufhin änderte man den Schauplatz und verlegte ihn 45 M. westlich von dem zum Salzberg führenden Wege auf Parcelle 193/2; hier zeigten sich die Nachgrabungen weit ergiebiger. Es gelang, ein grösseres Wohngebäude blosszulegen, welches gleichfalls später zur Anlage von Gräbern benützt worden ist. Die beiliegende Tafel zeigt den Grundriss, in welchem durch schwarze Farbe die im Jahre 1876, durch rothe Farbe die im Jahre 1889 aufgedeckten Theile des Baues kenntlich gemacht sind, sowie die Durchschnitte nach den angezeigten Linien.

Die Mauer a-a, von N. gegen S. gerichtet, ist 218 M. lang bei 62.5 Cm. Stärke, aus Bruchsteinen und Mörtel aufgeführt und zeigt fast in der Mitte ihrer Länge die Reste eines Anbaues (I), der gegen O. gerichtet war und in der Breite 3 M. misst. Man fand in demselben viele Ziegeltrümmer und Stücke von verschiedenfärbig bemaltem Wandbewurf.

Innerhalb der Mauer a-a und von ihr durch einen 1.3 M. breiten Gang (II) getrennt, liegt ein oblonger Raum (III) von 2.1 M. lichter Breite und 8 M. lichter Länge, der gegen N. einen Zugang von 18 M. Breite zeigt.

An diesen Raum schliesst ein grösserer (IV) von 8.8 M. Breite und, soweit er verfolgt werden konnte (C-D), von 103 M. Länge an; er ist längs der beiden erhalten gebliebenen Seiten, d. h. der Langseiten und längs der südlichen Schmalseite mit Heizcanälen (b, b, b) ausgestattet. Jene an den Langseiten fand man noch überwölbt, die Bruchsteinmauern sind nach innen mit Bauziegeln verkleidet, aus solchen bestehen auch die pfeilerartigen Vorsprünge, welche bestimmt waren, als Widerlager der gleichfalls aus Ziegeln hergestellten Kreuzgewölbe zu dienen.

Die Breite des Heizcanales, der Vorsprung der Pfeiler und die Höhe des Gewölbes betragen durchschnittlich 60 Cm.

Auf der südwestlichen Seite (Linie AB) springt eine apsisförmige Nische C vor, auch diese aus Bruchsteinen gebaut, innen mit Ziegelbelag und mit Vorsprüngen und Gewölben aus Ziegeln versehen.

Der Boden dieses Rundbaues sowie aller Canäle war mit einer Schichte von Kohlen und Asche bedeckt, ein Zeichen, dass sie unmittelbar geheizt wurden.

Umgeben war Raum IV mit einem 87 Cm. breiten Gange (d, e, e), von welchem, wenigstens gegen S., noch ein 4 M. langes Stück mit Ziegelpflaster (d-e) erhalten ist. Neben diesem Gange, der als eine Fortsetzung des etwas breiteren Ganges II betrachtet werden muss, lief, wie das Fragment E zeigt, die 1 M. starke Umfangsmauer, von der sich ein kleiner Rest auch bei g, neben der Apsis, hier bis 50 Cm. abnehmend, erkennen liess. Die Richtung der Apsis gegen SW., welche der Vorschrift Vitruv's über die Anlage von Bädern entspricht, lässt die Vermuthung zu, dass hier nicht blos der Unterbau einer

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