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nur in seiner eigenen Person die göttliche Gerechtigkeit verherrlicht fähe. Durch eine innere Erleuchtung, wie in einem Spiegel, der innerlich vor die Seele tretend das Leben der Menschheit und des einzelnen Menschen mit denkbar größter Treue darstellt, wird Gott alle alles erkennen lassen, auch das Böse, was die Guten einstmals thaten, damit jeder einzelne und. alle erkennen, wie Gott in den einzelnen und in allen durch seine Liebe, Barmherzigkeit, Langmuth, Weisheit und Gerechtigkeit vom Anfang bis zum Ende so bewun= derungswerth und herrlich waltete./

6. Wie lange Zeit von Gott gegeben werden wird, damit der einzelne mit geistigem Blick das alles schauen könne, ist ungewiß. Daß ein einziger, untheilbarer Moment genügt, damit der Menschengeist kraft göttlicher Hülfe mit einem einzigen großartigen Lichtblicke alles bis in die kleinste Einzelheit erkenne, was er erkennen muß, wird zuzugeben sein; denn das Erkenntnißobject, so groß und reich es ist, ist dennoch endlich. Daß jene Erkenntniß thatsächlich in dieser Weise zu Stande kommen werde, ist Lehre des h. Bonaventura. Gleichzeitig vieles zu erkennen, bemerkt der seraphische Lehrer, wird den Guten sogar in dreifacher Weise möglich sein, zunächst in Kraft der seligen Anschauung, da sie Gottes Wesen schauend in Gott gleichzeitig alles schauen, was sie betrifft; dann auch in Kraft der Glorie ihres Geistes, die den Intellect befähigt, dem Engel ähnlich zahlreiche Objecte gleichzeitig zu umfassen; endlich, abgesehen von dieser dauernden Erhebung des Geistes, auch noch durch einen speciellen vorübergehenden Einfluß Gottes, der den Geist vorübergehend zu einer Leistung fähig macht, die über seiner natürlichen Kraft schlechthin erhaben ist. Die wunderbare Erleuchtung der verdammten Seelen und Geister wird sich selbstredend ausschließlich in dieser lezten Form vollziehen müssen 1).

1) Omnes repente vel simul omnia peccata videbunt, et credendum est magis quod simul. Ad quod intelligendum notandum est, quod simul videre multa ut multa, hoc potest esse tripliciter. Aut ratione eius, in quo videt, quia videt multa in uno; et sic in speculo aeterno est videre multa, quia per idem ibi homo videt diversa. Aut ratione sublimitatis intellectus, qui efficitur deiformis per gloriam; unde videt plura sicut Deus, licet non omnimode, sicut angelus beatus simul cognoscit Deum in se et creaturam in Deo et in proprio genere. Aut ratione divinae virtutis hoc facientis, quae tamen non efficit gloriam, ut ostendat ei exemplar aeternum, sed levat intellectum, ut possit aliquid supra se vel ad gloriam vel ad poenam. His tribus modis videbunt simul animae

Auch der h. Thomas, obgleich er die thatsächliche Dauer des Gerichtes mit Recht dahingestellt sein läßt, hält es immerhin für möglich und denkbar, daß die ganze Handlung, falls sie in einem bloß innern und geistigen Vorgang bestehen sollte, sich in einem einzigen Moment vollziehe; daß sie aber in einem rein geistigen Vorgange bestehen werde, hält der h. Lehrer für die wahrscheinlichere Annahme 1). Für die Möglichkeit tritt auch Suarez ein; doch hält dieser Theologe die Annahme für wahrscheinlicher, daß die innere Erleuchtung einen successiven Verlauf und deßwegen zeitliche Dauer haben werde. Denn einmal statuire die entgegengesetzte Annahme ohne zwingenden Grund ein ganz ungeheueres Wunder; dann aber erscheine es angemessen, daß eine sichtbare, so großartig feierliche Handlung nicht mit Blizesschnelle und im Nu vergehe, sondern mit einiger Dauer hochernst und in erhabener Ruhe auch vor den körperlichen Augen der Betheiligten vorüberziehe 2). Daß überhaupt das ganze Gericht nur eine kurze Dauer haben werde, lehren so ziemlich alle Theologen, und sie berufen sich zu dem Ende einerseits auf Gottes Allmacht, andererseits auf das Wort der Schrift, daß die Ankunft des Menschensohnes dem Blize gleiche, und daß der Herr ein schneller Zeuge im Gerichte sein werde 3). /

7. Ob sich mit dieser innern Erleuchtung auch eine vernehmliche Ansprache des Richters verbinden wird, der den Guten unter Lobeserhebungen ihre Tugenden und Verdienste, den Bösen aber zürnend ihre Frevel vorhält, ist nicht gerade unwahrscheinlich, wie Richard, Sotus, Suarez u. a. meinen. Denn da das Gericht nun einmal ein fichtbares ist, bei dem der Richter und die zu Richtenden sich gegen=

bonae in iudicio, primis duobus modis in patria, sed tertio tandum modo animae malae in iudicio. 1. c. a. 3. q. 3.

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1) Si autem mentaliter (hoc iudicium) perficeretur, in momento fieri poterit. Dist. 45. q. 1. a. 1. Sol. 2. ad 1. Quid sit verum circa hanc quaestionem, definiri pro certo non potest; tamen probabilius aestimatur, quod totum illud iudicium et quoad discussionem et quoad accusationem malorum et commendationem bonorum et quoad sententiam de utrisque, mentaliter perficietur. Sol. 2.

2) Credibile est, non esse futuram (causae manifestationem) in unico instanti, quia non possent homines, praecipue reprobi, tam multa simul distincte et perfecte cognoscere sine ingenti miraculo non necessario. Item non oportet, ut tam celebris actio uno temporis instanti transigatur; fiet ergo in mora aliqua per successivam mentalem locutionem omnibus proportionatam. 1. c. n. 5.

3) Mal. 3, 5./

seitig schauen; und da das mündliche Wort für die Menschen das naturgemäße Vehikel der Gedankenmittheilung ist, so erscheint es angemessen, daß, auch zur größern Verherrlichung der Guten, zur größern Beschämung der Gottlosen, auch die mündliche Rede, wenigstens in einem gewissen Umfange, zur Anwendung komme. An eine mündliche Verhandlung des Richters mit den einzelnen Menschen kann selbstredend nicht gedacht werden; der Richter wird sein Lob und seinen Tadel vielmehr in kürzere und allgemeinere Formen kleiden müssen. Wenn Richard von Mediavilla meint, speciell die Liebe und die Lieblosigkeit mit ihren Werken würden Gegenstand dieses öffentlichen Lobes oder Tadels sein, so läßt sich hiergegen geltend machen, daß Christus bei Matthäus die der Barmherzigkeit entsprechenden und widersprechenden Werke vielleicht nur beispielsweise erwähnt. Möglich ist, daß der Richter die hauptsächlichsten Gattungen der Tugend und des Lafters der Reihe nach zur Sprache bringt, die Barmherzigen, die Jungfrauen, Martyrer u. s. w. lobend, die Unbarmherzigen, Unzüchtigen, Abge= fallenen u. s. w. tadelnd und beschuldigend; möglich auch, daß Lob und Tadel in noch allgemeinerer Form sich einfach an die Guten und die Bösen richtet. Speciell die bei Matthäus angeführten Widerreden der Verdammten und die demüthigen Fragen der Gerechten dürften im bildlichen Sinne zu verstehen und in das Innere des Menschen zu verlegen sein. Die Gerechten werden eben in heiliger Ehrfurcht schweigen; und die Gottlosen, von Angst und Schreck gelähmt, werden nicht den Muth besigen, sich in derartigen, obendrein ganz müßigen und erfolglosen Gegenreden zu ergehen./

8. Ist nun in solcher Weise durch innere Erleuchtung, vielleicht auch zum Theil durch äußeres Wort die Discussion geschlossen, und so allen alles klar geworden, dann findet die ganze Verhandlung ihren Abschluß im feierlichen Urtheilsspruch, dessen unendliche Wahrheit und Gerechtigkeit jezt alle anerkennen müssen. Daß Christus speciell jedem einzelnen in mündlicher Rede sein Urtheil sprechen werde, ist wiederum höchst unwahrscheinlich, denn die dazu erforderliche Zeit würde gar nicht abzusehen sein, wenn man auch hier nicht ganz ungeheuerliche und geradezu unmöglich scheinende Wunder statuiren will. Auch das Urtheil über den einzelnen, das Lohn und Strafe genau abmißt, wird jedem einzelnen durch innere Ansprache und Erleuchtung kundgegeben werden. Durch dieselbe oder auch durch neue Erleuchtung wird dann jeder einzelne auch das Urtheil ganz genau erkennen, was um dieselbe Zeit

über die vielen Millionen ergeht, die vor dem Richter stehen. Durchaus wahrscheinlich aber ist es, daß dann zum Abschluß des Ganzen Christus mit vernehmlicher Stimme, deren majestätisch hehre Klänge die ganze Stätte des Gerichtes wunderbar durchtönen, alles zusammenfassend das Urtheil in der Fassung wiederholt, die er selbst in seiner prophetischen Schilderung mittheilt: Venite, benedicti Patris mei, possidete paratum vobis regnum a constitutione mundi! Discedite a me maledicti in ignem aeternum, qui paratus est diabolo et angelis eius 1).

Die Vollstreckung des Doppelurtheils erfolgt sofort; die Erde öffnet sich und verschlingt Satan und seinen Anhang; der Himmel öffnet sich und nimmt Christus und die Seinigen auf. Et ibunt hi in supplicium aeternum, iusti autem in vitam aeternam./

1) Vgl. Suarez sect. 9 u. 10.

Baut, Weltgericht und Weltende.

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Fünfter Abschnitt.

Das Ende der Welt.

§. 20.

Das Weltende im allgemeinen.

/ 1. Der ewige Kreislauf" der Natur und Welt, eine dem Materialismus so geläufige Redensart, ist von der Wissenschaft gerich= tet. „Die Wärme, welche ein Naturprozeß durch Umsaß aus einer andern Kraft liefert, kann nie wieder ganz in diese Naturkraft umgesezt werden. Wenn nun doch bei allen Naturprozessen Wärme auf Kosten der übrigen Kräfte erzeugt wird, so muß die Wärme in der Welt stetig zunehmen, bis alle Bewegung in Wärmebewegung umge= wandelt ist. Da sich nun alle Bewegungsdifferenzen auszugleichen suchen, so muß sich die Wärme endlich gleichmäßig über alle Körper verbreiten. Dann haben aber alle Molecüle der Welt dieselbe Geschwindigkeit, eine gegenseitige Einwirkung ist dann ebensowenig mehr möglich, als wenn alle ruhten; thatsächlich sind sie ja gegen einander in Ruhe, wenn sie ein Bewegungssystem von stabilem Gleichgewicht bilden. Damit ist der Stillstand aller Naturprocesse, das Ende der Welt gegeben. Somit kann die Welt weder a parte post, noch auch a parte ante ewig sein 1)." Die Schlußfolgerung ist für den Materialismus niederschmetternd. Die Vertreter desselben haben Einwendungen versucht, sie wurden aber scharfsinnig widerlegt, und die Schlußfolgerung steht nunmehr auf der Höhe wissenschaftlicher Gewißheit 2). Die Welt wird untergehen, das ist ein Dogma auch im ganzen Heidenthum; und nur über die Dauer und das Ende des großen Weltjahres lauten die Angaben hier und da verschieden 3). /

1) Vgl. Gutberlet, Naturphilosophie. Münster 1884. S. 48 f.

2) Pohle im Lit. Handw. n. 341. S. 466.

3) Lüken, Götterlehre der Griechen und Römer. Paderbon. 1881. S. 397.

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