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solche in der That besißt, ist schon gezeigt.

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-Von Seiten des Richters ist dann zweitens ein Erkenntnißact erforderlich, durch. welchen er auf Grund des Thatbestandes und nach Maßgabe des geltenden Gesezes richtig urtheilt, welches Maß von Strafe oder Lohn im gegebenen Falle Rechtens ist. Das zu einem richtigen Urtheil erforder= liche Wissen befißt die menschliche Seele Chrifti ebenfalls, und zwar in vollendeter Weise. Vermöge des ihr eingegossenen Wissens, vermöge der seligen Anschauung erkennt sie alle geschöpflichen und menschlichen Dinge, auch die geheimsten Gedanken jedes einzelnen Menschen von Adam bis zum Leztgeborenen; sie erkennt bei jedem einzelnen das Maß des Verdienstes und des Mißverdienstes; sie erkennt endlich das göttliche Gesez, welches von Ewigkeit her den verschiedenen sitt= lichen Zuständen das entsprechende Maß von Lohn und Strafe an= paßte 1). Ebendeßwegen bedarf es für Christus auch keiner eigentlichen Untersuchung (discussio), wie bei menschlichen Gerichten, um erst nach und nach zur flaren Kenntniß des Thatbestandes zu gelangen. Wenn die h. Schrift mitunter den Richter und die Menschen Rede und Gegenrede führen läßt 2), so sind das lediglich bildliche, der menschlichen Anschauungsweise angepaßte Redeweisen. - Der richterliche Act ist nun aber kein bloßes subjectives theoretisches Urtheil; er muß außerdem die eigenthümliche Kraft haben, zu bewirken, daß das, was Recht ist, in der That geschieht. Es ist also drittens von Seiten des Richters auch noch ein Willensact erforderlich, er muß wollen, daß entsprechend seinem Urtheile verfahren werde, er muß. die Vollstreckung wollen, und dieses sein Wollen muß die Vollstreckung wirksam im Gefolge haben. Zu dem Ende ist es nothwendig, wenig= stens für den gewöhnlichen menschlichen Richter, daß er sein Urtheil und seinen Willen in Form eines richterlichen Erkenntnisses (prolatio sententiae) manifestire, damit es so bei den Betheiligten zur Kenntniß und zum Vollzuge gelange. Auch in dieser dritten und legten Beziehung übt Chriftus als Mensch wahrhaft richterliche Thätigkeit. Auch Christus will, daß nach seinem gerechten Urtheile jedem werde, was ihm gebührt, und dieses sein Wollen hat die Vollstreckung

1) Cognoscere occulta cordium et diiudicare per se quidem pertinet ad solum Deum, sed ex refluentia divinitatis ad animam Christi convenit etiam ei cognoscere et iudicare occulta cordium. S. 1. q. 59. a. 2. ad 3. 2) Joel 3, 2. Matth. 25, 34 ff.

unmittelbar zur Folge. Denn was Christus kraft seiner Auctorität als Richter der Wahrheit und Gerechtigkeit gemäß erkennt und will, ist nichts anderes, als der heilige Wille Gottes selbst, der, was Christus will, sofort vollzieht. Auch ist Christus mit Leichtigkeit im Stande, soweit es nöthig ist, sein Urtheil nach außen kundzuthun, sei es, bei Engeln und Seelen, durch geistige Ansprache, oder sei es, bei den auferstandenen Menschen, in vernehmlicher Rede. /

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7. Chriftus empfing das Richteramt im Augenblicke der Menschwerdung; denn eben durch die hypostatische Union wurde er ja das Haupt der Menschheit und ihr geistiger König, und die königliche Würde schließt die richterliche als Bestandtheil in sich. Gleichwohl hat der Erlöser während seines irdischen Pilgerlebens von diesem seinem Amte keinen practischen Gebrauch gemacht, wie er ja selbst versichert: Gott hat seinen Sohn nicht in die Welt geschickt, damit er die Welt richte, sondern auf daß die Welt gerettet werde durch ihn 1)." Er begann seine richterliche Thätigkeit erst mit seiner Verklärung und Erhöhung, oder, genauer genommen, gleich nach seinem Tode, als er den Seelen in der Vorhölle die Befreiung ankündigte und ihnen das Paradies der seligen Anschauung eröffnete. Er setzt fie fort, wenigstens nach der wahrscheinlicheren Ansicht, durch das specielle Gericht über die einzelnen Seelen gleich nach dem Tode; auch wohl durch die Gerichte, welche in Form von Belohnungen und Bestrafungen schon hier auf Erden über die Lebendigen ergehen. So deutet wenigstens der h. Thomas an 2), und auch die Bemerkung unseres Heilandes selbst, daß der Vater niemand richte, sondern alles Gericht dem Sohne übergeben habe 3), dürfte dahin zu verstehen sein. Wir nennen diese Gerichte verborgene (iudicia occulta), weil das Urtheil, seine Gründe und Absichten uns hier auf Erden der Regel nach verborgen bleiben. Christus frönt und vollendet dann endlich nach der Lehre des Dogmas seine richterliche Thätigkeit durch das allgemeine Gericht am jüngsten Tage 4). /

1) Joh. 3, 17; vgl. 12, 47.

2) Ante incarnationem huiusmodi iudicia exercebantur per Christum, inquantum Dei Verbum est, cuius potestatis facta est particeps per incarnationem anima ei personaliter unita. q. 59. a. 4. ad 3.

3) Joh. 5, 22.

4) Vgl. zum Ganzen Suarez, Disp. 52. sect. 1 u. 2.

§. 16.

Ort des Gerichtes; die Erscheinung des Richters.

/1. Aus dem Umstande, daß Christus als Mensch das Gericht abhalten wird, folgt nicht ohne weiteres, daß er zur Abhaltung desselben nothwendig den Himmel verlassen und zur Erde hinabsteigen müsse. Er könnte ja auf seinem himmlischen Throne sizend sein Urtheil fällen, und wie Stephanus ihn einstens zur Rechten des Vaters erblickte, so würde durch ein ähnliches Wunder auch die ganze Menschheit ihren Richter schauen und sein Urtheil vernehmen können. Indessen schon das theologische Denken hält es für angemessen, daß nicht bloß die zu richtende Menschheit, sondern das Gericht selbst hier auf Erden sei, und daß zu dem Ende auch der Richter zur Erde hinabsteige. Zunächst wäre ja die zuerst angedeutete Form des Gerichtes ohne ein außerordentliches Wunder gar nicht möglich; nach einem allgemeinen Grundsaß aber soll man kein Wunder statuiren, am allerwenigsten ein so außerordentliches, so lange kein zwingender oder doch triftiger Grund dafür gegeben ist. Dazu kommt nun aber, daß gerade die Erde als Stätte des Gerichtes sich ganz besonders eignet, sowohl mit Rücksicht auf den Richter Christus, als auch mit Rücksicht auf die zu richtende Menschheit. Ist ja die Erde die Stätte, an welcher Christus so tief erniedrigt wurde; billigerweise muß sie auch die Stätte sein, wo er, von den Seinigen umhuldigt, über seine Feinde triumphirend, als siegreicher König, als gerechter Richter und Vergelter am Schlusse seiner Thätigkeit erscheint. Für die Menschen aber war die Erde der Ort des Kampfes, wo sie die Kämpfe Gottes kämpften. Billig also, daß die Sieger auf dem Schlachtfelde selbst die ewige Krone empfangen, während die geschlagenen Feinde, die Verräther, die Abtrünnigen und Feiglinge ebendaselbst der ewigen Schmach verfallen. /

Daß der göttliche Richter zur Erde herabsteigen werde, ist evident flare Lehre der H. Schrift. So lehren es schon die alttestamentlichen Propheten, die in ihren Gerichtsschilderungen entweder direct das allgemeine Gericht zum Gegenstande haben, oder dasselbe doch im Hintergrunde erscheinen lassen. In allen diesen Schilderungen ist die Erde der Schauplag des Gerichtes, und steigt zu dem Ende Jehova zur Erde nieder: Der Herr wird heimsuchen die Könige der Erde;

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der Mond erröthet und die Sonne wird zu Schanden, weil der Herr der Heerschaaren auf dem Berge Sion königlich herrscht und verherrlicht wird angesichts seiner Aeltesten 1)." Laut dem Propheten Ezechiel aber wird Jehova in den lezten Tagen den Gog und seine Heerschaaren auf die Berge Israels führen und wird sich dort vor den Augen der Nationen an ihnen heiligen 2). Auch die Erscheinung des Menschensohnes auf den Wolken des Himmels beim Propheten Daniel ist nicht ausschließlich auf die erste Ankunft Christi zu beziehen 3). Laut dem Propheten Habakuk durchschreitet Jehova richtend die Erde und macht in seinem Zorné die Völker erstarren 4). Der Prophet Joel aber schildert uns, wie Jehova alle Völker versammelt und sie hinführt in das Thal Josaphat, um dort mit ihnen zu rechten 5)./

Noch klarer ist die Lehre der neutestamentlichen Schrift. Daß der Menschensohn auf den Wolken des Himmels wiederkommen werde zum Gerichte, versichert Christus selbst den Aposteln gegenüber wiederholt, dann auch dem Hohenpriester gegenüber 6). Deßwegen fordert er die Seinigen auf, am Tage des Gerichtes ihre Häupter zu erheben, weil die Erlösung naht, und tröstet sie mit dem Hinweise darauf, daß er zwar hingehe, daß er aber wiederkommen werde, um auch sie hinzuführen, wo er ist 7). Auch die beiden Engel trösten die Apostel und Jünger mit der Versicherung, daß Jesus, der von ihnen hinweggenommen in den Himmel, ebenso wiederkehren werde, wie sie ihn hätten hinauffahren gesehen 8). Der H. Paulus spricht wieder und wieder seine Hoffnung auf die Wiederkehr des Erlösers aus: „Denn der Herr selbst wird bei der Stimme des Erzengels und bei der Posaune Gottes vom Himmel herniedersteigen, und die Todten, die in Christo sind, werden zuerst auferstehen 9),“ und der apocalyptische Seher zeigt uns den Richter wiederum, wie er thronend auf den Wolken des Himmels zum Gerichte niederschwebt: „Siehe, er kommt in den Wolken, und es werden ihn sehen alle Augen, und die ihn durchstochen haben; und es werden seinetwegen weheklagen alle Ge= schlechter der Erde 10)."

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9) I Theff. 4, 15 f. Tit. 2, 13. Phil. 3, 20. I Cor. 1, 7. Hebr. 9, 28. 10) Offb. 1, 7.

)

Die Lehre der Väter, ganz übereinstimmend, schließt sich an die evidente Schriftlehre an; die Kirche aber verkündet bereits im apoftolischen Symbolum als Glaubenslehre: Inde venturus est iudicare vivos et mortuos1).

2. Steht es nun von der einen Seite dogmatisch fest, daß der göttliche Richter zur Erde herabsteigen, und daß die Erde Schauplah des Gerichtes sein wird, so bleibt es von der andern Seite unbestimmt, an welchen Punct der Erde speciell zu denken sei. Uralte Tradition bezeichnet das Thal Josaphat bei Jerusalem als Stätte des lezten Weltgerichtes.

Der Ausdrud Thal Josaphat beim Propheten Joel zur Bezeichnung der Stätte des allgemeinen Gerichtes verdankt seinen Ursprung einer Niederlage, welche die Edomiter, Ammoniter und andere Völkerschaften unter dem Könige Josaphat bei Thekua, drei bis vier Stunden südlich von Jerusalem durch göttliche Dazwischenkunft erlitten hatten. Israels Feinde entzweiten sich untereinander und rieben sich im gegenseitigen Kampfe auf. In einem Thale unweit der Stätte dieser Niederlage veranstaltete König Josaphat eine Dank- und Siegesfeier 2), und das Thal erhielt den Namen Nachal-Berachah, vallis benedictionis (Vulg.), Thal der Benedeiung. Eingedenk jener Siegesfeier hier im Thale bei Thekua unter König Josaphat, eingedenk des Gerichtes und Sieges Jehova's über seine Feinde in der Nähe dieses Thales, eingedenk endlich der Bedeutung des Wortes Josaphat (Gericht Gottes oder Gott richtet), bezeichnet Joel jene Stätte, wo Jehova das letzte Gericht abhalten und mit den Seinigen über alle gottfeindliche Macht siegen und triumphiren wird, mit dem Namen Thal Josaphat, wobei er an das „Thal des Preises" oder an soust eine geographisch bestimmte Oertlichkeit wohl kaum gedacht hat 3). /

1) Christus Deus homo vere ac realiter veniet de coelo ad terram ad universale iudicium peragendum. Hic est articulus fidei, quem illis verbis symboli profitemur: Inde venturus est. Suarez, Disp. 53.

sect. 2. n. 2.

2) II Chr. 20, 20 ff.

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3) Congregabo omnes gentes et deducam eas in vallem Josaphat et disceptabo cum eis ibi super populo meo et hereditate mea Israel, quos disperserunt in nationibus et terram meam diviserunt.

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Consurgant

et ascendant gentes in vallem Josaphat, quia ibi sedebo, ut iudicem omnes gentes in circuitu. Joel 3, 2 u. 12.

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