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die darauf bezüglichen Forderungen zu befriedigen, nur sollten der Veronica die Rechtsansprüche welche sie nach dem Ableben ihres Gemahles auf das Schloss zu haben vermeint, so wie dem Herzoge die seinigen vorbehalten bleiben. Hinsichtlich der fahrenden Habe welche Bernhard Gradner seiner Hausfrau als Morgengabe vermacht haben soll, wurde entschieden, dass sowohl die von Bernhard als auch von Veronica ausgestellten Weisungen (Documente) weder dem Herzoge einen Schaden, noch der Veronica einen Nutzen zu bringen vermögen, sondern dass Herzog Sigmund von allen darauf bezüglichen Forderungen und Klagen frei gesprochen werden müsse. Was die der Veronica persönlich zugehörigen Fahrnisse anbelangte1), vertrugen sich beide Parteien ausserhalb dem Rechte auf gütlichem Wege; Herzog Sigmund bezahlte der Starkenbergerinn für das was ihr nicht mehr zurückgestellt werden konnte, dreihundert Gulden rheinisch).

Wäre nun auch Veronica von Starkenberg mit den Entscheidungen des Innsbrucker Rechtstages zufrieden gewesen, so war es doch nicht ihr Gemahl Bernhard Gradner. Dieser suchte vielmehr neuerdings Schutz bei den Eidgenossen und es gelang ihm nicht nur sie für seine Sache wieder in Bewegung zu setzen, sondern auch die Beziehungen zwischen ihnen und dem Herzoge in gefahrdrohender Weise zu verwickeln. Es liegen die Documente über die ersten wieder aufgenommenen Verhandlungen nicht vor; aber bis zum 27. Juli, anderthalb Monate nach dem Rechtsspruche zu Innsbruck, waren beide Parteien so weit gekommen, dass sie sich über einen in Constanz zu haltenden Tag verständigten, auf welchem insbesondere die Frage entschieden werden sollte, ob die Gradner in den bisherigen Friedensschlüssen begriffen seien oder nicht? Dass man Constanz zum Verhandlungsorte wählte, mag mit einer frühern Äusserung Sigmund's zusammenhängen, in welcher er sich bereit erklärt hatte, diese Frage, wenn die Eidgenossen darauf bestünden, entweder einem Fürstengerichte oder einigen Städten, darunter besonders der Stadt Constanz zur Entscheidung vorzulegen3).

Auf dem Tage zu Constanz erschienen als Anwalt Bernhard Gradner's der Bürgermeister von Zürich Rudolf Cham, als Anwälte des Herzogs dessen Hofmeister und Vogt zu Bregenz Jacob Trapp und Dr. Lorenz Blumenau. Schiedsrichter waren der Bürgermeister und die Räthe der Stadt Constanz. Die Verhandlungen drehten sich um die eidgenössische Behauptung, dass sowohl der fünfzig-, als fünfzehnjährige Friede auf Bernhard Gradner Anwendung finde, was die herzoglichen Anwälte leugneten, da Bernhard zur Zeit seiner Fehde mit Sigmund nicht eidgenössischer Bürger, sondern Untersass und Diener des Herzogs war. Der endliche Ausspruch der Constanzer Richter lautete dahin: dass Herzog Sigmund um das was zwischen ihm und Bernhard Gradner vor der Aufnahme des Letztern in das Zürichsche Bürgerrecht streitig geworden und um dessentwillen Bernhard Forderungen an den Herzog Sigmund zu haben meint, nicht schuldig sei, dem Gradner zu Recht zu stehen; was aber von der Zeit an, seit welcher Bernhard Gradner das Bürgerrecht zu Zürich erlangt hat, zwischen ihm und Sigmund streitig geworden, darum soll der Herzog seinem Gegner nach dem fünfzig- und fünfzehnjährigen Frieden das Recht zu gestatten verpflichtet sein').

Dass auch dieser Rechtsspruch den Gradner und dessen Beschützer, die Eidgenossen, nicht befriedigen würde, war vorauszusehen, da es ihnen nicht um die Ermittelung oder Anerkennung des obigen einfachen, jedem auch dem beschränktesten Verstande von selbst einleuchtenden Ausspruches, sondern um eine Entscheidung in ihrem Sinne zu thun war. Sie strebten daher aufs Neue, den Handel vor ihr Forum zu ziehen, um so mehr, als ihnen fast gleichzeitig von einer anderen Seite her Anlass geboten wurde, sich als Schiedsrichter in Sigmund's Streitigkeiten zu mischen.

1) „Von der Frauen Veronica Leibplunder wegen, als Pett und Pettgewant, Mentel, Stauchen etc." wie die Urkunde sich ausdrückt. 2) Urk. im Innsbr. Schatzarch. dd. Innsbr., 12. Juni 1462. Veronica's Quittung um ettlich Kleider, Clainet und Hausrath, dd. Sonntag nach heil. Pfingstag (12. Juni) 1462 im Schatzarch. Repetor. III.

3) Siehe Anmerk. 3, pag. 281.

4) Urk. im Innsbr. Schatzarch. dd. Constanz, 27. Juli 1462.

Das kirchliche Zerwürfniss zwischen dem Herzoge Sigmund und dem Papste Pius II. hatte im Laufe des Jahres 1461 den höchsten Grad der Spannung erreicht. Versuche, selbes auf den Tagen zu Frankfurt, Mainz und Landshut1) beizulegen, misslangen, ebenso wie die Bemühungen des Erzbischofes Sigmund von Salzburg, und des Pfalzgrafen Ludwig, Herzogs in Baiern. Erst als im Anfange des Jahres 1462 eine drohende Bewegung unter Volk und Fürsten zu Gunsten Sigmund's sichtbar zu werden anfing und der Nachfolger des Erzbischofes Sigmund von Salzburg, Burkhard, sowohl dem Papste als auch dem Cardinal Cusanus die Gefahren und Bedrängnisse zu Gemüthe führte, denen Kirche und Klerus in Tirol und den umliegenden Landschaften bei weiterer Fortdauer der Zerrüttungen ausgesetzt sein würden'), begegnen wir den ersten Friedensanträgen von Seite des Cardinals Cusanus3). Vom Monate Juni angefangen bis in den März des folgenden Jahres 1463 fanden hierauf auf Betrieb und unter Vermittelung des Dogen von Venedig Cristoforo Mauro, theils durch seinen Gesandten Paolo Morizeno in Innsbruck und Brixen, theils unmittelbar in Venedig Aussöhnungsversuche Statt1).

Unter diesen Umständen konnte es vom Cardinal Cusanus kaum aufrichtig gemeint sein, wenn er zu einer Zeit, wo die vom Dogen eingeleiteten Friedensverhandlungen im besten Zuge waren3), seinen Streithandel mit dem Herzoge Sigmund der schiedsrichterlichen Entscheidung der Eidgenossen unterziehen wollte"). Das hiess mit anderen Worten, die Friedensverhandlungen vereiteln und sie an Vermittler weisen, von deren gutem Willen sich Herzog Sigmund nichts erwarten durfte. Man durchschaute auch die Absicht, wie aus dem Schreiben eines Ungenannten aus Brixen, der Gesandter in Venedig war, hervorgeht, dieser liess dem Herzoge dringend rathen, nicht zuzugeben, dass die Sache in die Hände der Eidgenossen übergehe').

Es hätte dieses Rathes kaum bedurft, denn Herzog Sigmund war so wenig geneigt, den Eidgenossen Gelegenheit zur Einmischung in die Cusanischen Streitigkeiten zu geben, als er die Austragung seines Zerwürfnisses mit den Gradnern ihrem Rechtsspruche unterwerfen wollte. Wie er daher die erste Zumuthung ablehnte, so kam er auch der zweiten zuvor. Er schlug den Herzog Ludwig von Baiern zum Vermittler und Schiedsrichter in der Gradner Sache vor), und wirklich arbeitete dieser mit dem Pfalzgrafen Friedrich bei Rhein im Herbste 1462 zu Constanz mit vieler Mühe und vielem Fleisse an einer Verständigung

1) 31. Mai; 4. Juni; 20. Juli 1461.

2) Handlung etc. Brixn Arch. p. 432 etc. Instruction des Erzbischofs für Joh. Tröster an Papst Pius II. „Der verstorbene Erzbischof habe gerne die Befehle des päpstlichen Stuhles vollzogen; eben so gerne gehorche der neue"; testantur hoc gravissimae indignationes principum, quas sustinere cogitur, ob idque passus est et hodie patitur duci et dari in rapinam et praedam multa dominia Ecclesiae Salisburg; homines sui tam ecclesiastici quam coloni captivi ducuntur, spoliantur, anxariantur et caeduntur, timetque Salisburgensis, si non erit harum differentiarum aliquis status multa dominia et major et utilior pars ecclesiae de facili ad devastationem ducetur et ruinam. Colligatio enim principum ex omni parte inter eos confirmata etc. Das Schreiben des Erzbisch. an den Cardinal Cusanus etc. p. 435. Unter andern: „Ex Austria et Frankonia propter bella nulla vietualia adduci possunt; hinc nulla curatur excommunicatio, quando alimenta deducantur a terra Athesina. Sacerdotes de Diocesi Salzburg praesertim vicini jam diu se fortissime opposuerunt (dem Verkehr mit Tirol) sed his jam maxima infertur violentia, rapiuntur ex domibus eorum bona, in personis graviter violantur, nullibi apud ecclesias tuti sunt, adeo ut cogantur ecclesias sine divino cultu mittere desertas, et tanta est in rebus his obloquentium temeritas et audacia, ut non nisi de proximo máxima cleri suppressio timenda sit." 3) Chmel, Material. II, 260.

4) Handlung etc. Brixn. Arch. p. 275 an verschiedenen Stellen bis P. 498. Raynald, ad ann. 1463, num. 95.

5) Am 25. Juli 1462 wurde die Verwaltung des Fürstenthums Brixen interimistisch bis zum Austrage des Streites in die Hände des venetianischen Botschafters Paul Morizeno gelegt. Am 24. Aug. richtete das Domcapitel zu Brixen auf Anrathen des venetianischen Gesandten die schriftliche Bitte an den Cardinal, der nahe bevorstehenden Friedensunterhandlung zu Venedig kein Hinderniss in den Weg zu legen. Handlung etc. P. 300.

6) Handlung etc. Brixo. Arch. p. 299, Urk. dd. 10. Aug. 1462, macht dazu die Bemerkung: dass der Bischof v. Constanz, an welchen Cusanus sich gewendet hatte, um den Handel vor die Eidgenossen zu bringen „in cassum trivit tempus vano labore se implicans, quia jam res nedum coepta sed pro maxima parte per Venetos solidata est."

7) Der Brief bei Phil. Ner. Puell, histor. Tirol. Tom. III. Bibl. Tirol. Tom. 189 beginnt: Vir illustris, domine magnifice! Illi foederati, qui jam dudum se quaesierunt submittere tractatui inter principem nostrum et Card. S. Petri nune rursus aggrediuntur, dupplicem occasionem usurpantes etc.

8) Burglehn. I, 2. Abth. p. 317.

der Parteien in der Gradner Streitsache '). Im Februar 1463 hatte Herzog Sigmund eine Zusammenkunft mit dem Pfalzgrafen Ludwig zu Wasserburg in Baiern, wo neben anderen wichtigen, den Streit des Kaisers mit seinem Bruder Albrecht betreffenden Dingen auch die eidgenössischen Angelegenheiten besprochen wurden). Im März hätte hierauf zu Constanz ein Rechtstag gehalten werden sollen; Pfalzgraf Ludwig verlegte ihn aber auf den 24. Juni 1463, an welchem Tage die Boten der Eidgenossen und des Herzogs Sigmund daselbst sich einfinden sollten). Der Rechtstag fand aber aus nicht hinlänglich bekannten Ursachen am 24. Juni zu Constanz nicht Statt *); dafür liess Herzog Sigmund von Landshut aus, wo seine Räthe am 29. Juni mit dem Herzoge von Baiern zusammenkamen, Vergleichsvorschläge machen 3). Am 17. Juli brachte Pfalzgraf Ludwig neue Ausgleichungsmittel in Vorschlag, des wesentlichen Inhaltes: Die Gradner und auch Veronica von Starkenberg sollten dem Herzoge Sigmund alle Gnaden-, Gaben- und Schuldbrief, die sie von ihm erhalten hatten, sammt allen Ansprüchen welche sie an ihn oder an dessen Land und Leute wirklich hatten oder zu haben glaubten, abtreten; dagegen sollte Herzog Sigmund den Gradnern an dem Tage, an welchem sie zu Constanz die Briefe auslieferten, 22.000 an Gewicht und Gehalt vollgültige rhein. Gulden in Gold auszahlen. Vermöge Herzog Sigmund am dazu bestimmten Tage diese Summe nicht zu erlegen, so soll er Macht haben, bei den Städten Augsburg, Constanz, Ulm, Memmingen, Ravensberg, Kempten oder Überlingen, bei je zwei oder einer von ihnen, wie es ihm beliebe, eine Verschreibung zu erwirken, worin die zwei oder die eine in gewöhnlicher landläufiger Form sich verpflichten, den Gradnern oder deren Erben jährlich 1100 Gulden zu erlegen, bis Herzog Sigmund diese jährliche Gült ganz oder zur Hälfte je einen Gulden mit zwanzig abgelöst hätte.

Diese Vorschläge liess Pfalzgraf Ludwig dem Herzoge Sigmund durch dessen Räthe die sich bei ihm befanden, mit dem Ersuchen überbringen, sich innerhalb zwei Monaten zu erklären, ob sie ihm angenehm seien oder nicht, damit sie im ersteren Falle den Gradnern verkündet und beiden Parteien ein Tag zu Constanz festgesetzt werden könne, um allem Zwiespalte endlich einmal ein Ziel zu setzen). Auch den Eidgenossen wurden die Anträge mitgetheilt und sie ebenfalls eingeladen, ihre Zwistigkeiten mit dem Herzoge Sigmund ihm, dem Pfalzgrafen, zur Entscheidung anheimzustellen, was um so nothwendiger war, als man auf die Geneigtheit der Gradner zur Annahme der gemachten Vorschläge nicht zählen konnte, so lange dieselben von den Eidgenossen in Schutz genommen und der Streit über die Frage, ob die Friedensschlüsse auf sie Anwendung fanden, nicht entschieden war.

Welche weiteren Verhandlungen nun durch mehr als ein halbes Jahr hindurch zwischen dem Pfalzgrafen Ludwig, dem Herzoge Sigmund und den Eidgenossen stattgefunden haben, kann aus Abgang der Documente nicht nachgewiesen werden; die Dinge verwickelten sich aber neuerdings so sehr, dass man beim Beginne des Jahres 1464 beinahe wieder auf dem Puncte stand, zum Schwerte zu greifen, und zwar diesmal, wie es scheint, mehr desshalb, weil die Eidgenossen, nicht aber Herzog Sigmund auf die Vermittelungsvorschläge des Pfalzgrafen eingehen wollten. Vom 24. Februar 1464 haben wir eine Zuschrift des Bürgermeisters von Zürich, Rudolf von Cham, und des Landammans von Schwyz, Ytal von Reding, an den Pfalzgrafen Ludwig, worin sie sich über den Herzog Sigmund beschweren, der ihren Antrag, den Gradner Handel an ihn, den Pfalzgrafen, bringen zu wollen, nicht beantwortet habe; sie können in dieser Nichtbeantwortung ihrer Anträge nur den Ausdruck der Verachtung gegen sie erblicken. Bernhard Gradner

1) Tschudi II, 623.

2) Häberlin, Teutsch. R. Gesch. VI, 490.

3) Urk. dd. Constanz, 8. März 1463 bei Chmel: Fontes rer. austr. II, 125.

Tschudi II.

4) Vielleicht wegen des inzwischen erfolgten Todes des Bischofs Heinrich; vielleicht wegen des oben erwähnten abmahnenden Briefes eines Brixners.

5) Urk. im Innsbr. Schatzarch. dd. Landshut, 29. Juni 1463.

6) Urk. im Innsbr. Sehatzarch. dd. (Landshut?) 17. Juli 1463.

Thomas Ebendorfer bei Pez II, 976.

habe bereits die Züricher um Hilfe angerufen; sie hätten ihm aber gerathen, noch stillzusitzen, indem sie vorher den Pfalzgrafen um Auskunft ersuchen wollten, ob Herzog Sigmund geneigt sei, eine Ausgleichung durch ihn anzunehmen oder nicht; sie ersuchen um ein einfaches Ja oder Nein'). Pfalzgraf Ludwig schickte die Zuschrift der Stadt Zürich und des Landammans von Schwyz an den Herzog Sigmund mit der Aufforderung, ihm seinen Willen gen Rosenheim kund zu geben). Herzog Sigmund schlug aber einen neuen, in den Streitigkeiten mit den Gradnern von ihm noch nicht betretenen Weg ein; er schickte die Zuschriften des Pfalzgrafen und der Eidgenossen an Jakob Trapp und Leonhard von Weineck, die sich am kaiserlichen Hoflager befanden, und trug ihnen auf, sie dem Kaiser Friedrich mit der Bitte zu übergeben, er möge den Eidgenossen befehlen, dass sie ablassen von ihrer Forderung und von der Bemühung, den Gradner Handel an sich zu ziehen, da er, der Herzog, die gütliche oder rechtliche Austragung dieser Sachen dem Kaiser überlasse. „Berichtet uns," fügte Sigmund hinzu, ohne Verzug, was des Kaisers Wille ist;" und so wurde der Gradner Handel nach einem Streite von acht Jahren und nach einem seit dem Regierungsantritte Sigmund's mehr oder weniger immer feindseligen Verhältnisse zwischen ihm und Friedrich, in die Hände des Letzteren übertragen, und zwar in der vom Herzoge Sigmund ausgesprochenen Absicht, den Handel den Eidgenossen zu entziehen und Schutz wider sie beim Kaiser zu erlangen 3).

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In den Jahren 1463 und 1464 gingen nämlich grosse Veränderungen in den Verhältnissen des Hauses Österreich vor sich. Am 2. Dec. 1463 starb der rast- und ruhelose Erzherzog Albrecht. Mit seinem Tode erlosch jene Feindschaft gegen den Kaiser Friedrich, in welche auch Herzog Sigmund von seinem Vetter Albrecht fort und fort war hineingezogen worden. Zwischen Friedrich und Sigmund gestaltete sich jetzt ein freundschaftliches Verhältniss. Auf dem Landtage zu Linz (2. Jänner 1464) trat Herzog Sigmund den ihm nach dem Tode des Königs Ladislav zugefallenen dritten Theil des Landes Österreich an den Kaiser ab1); dafür versprach dieser dem Herzoge seine Hilfe zur Herstellung der Ordnung in den vorder-österreichischen und insbesondere seine Verwendung zur Herstellung des Friedens mit Rom in den Cusanischen Streitigkeiten. Das Letztere erreichte auch Friedrich durch seinen Kniefall vor dem Legaten des päpstlichen Stuhles, dem Bischofe Rudolf von Lavant3), noch mehr aber in Folge des Todes sowohl des Cardinals Cusanus, der am 11. August 1464, als auch des Papstes Pius II., der um drei Tage später am 14. August erfolgte, indem der neue Papst Paul II. bereitwilliger die Hand zur Versöhnung bot.

Der im Frühjahre 1464 mit dem Kaiser eingetretene und mit der Kirche in Aussicht gestellte Frieden wirkte aber zurück auf die Beziehungen des Herzogs Sigmund zu den Gradnern und Eidgenossen und machte ihn diesen gegenüber weniger nachgiebig; daher die obenerwähnte Wendung, durch welche er den Gradner Handel vor ein neues Forum brachte und das kaiserliche Schiedsgericht anrief.

Wirklich erliess der Kaiser am 3. Mai 1464 ein Mandat, in welchem er sämmtlichen Eidgenossen in Städten und Landen von kaiserlicher Macht wegen befiehlt, mit den Ihrigen zu schaffen und selbst daran zu sein, dass Bernhard Gradner sich nicht unterstehe mit ihrer offenen oder geheimen Mitwirkung, die Lande des Herzogs Sigmund oder andere dem Hause Österreich gehörige Lande und Leute zu beschädigen oder zu bekriegen, mit Verachtung des billigen Rechtsweges, zu welchem Herzog Sigmund sich vor dem Kaiser erbiete. Hat Bernhard Gradner Ansprüche, so mag er sie an den Kaiser bringen; dieser werde darüber nach Recht oder in Güte entscheiden").

1) Urk. im Innsbr. Schatzarch. dd. 24. Febr. 1464.

2) Urk. im Innsbr. Schatzarch. dd. Ingolstadt, 5. März 1464.

3) Urk. im Innsbr. Schatzarch. dd. Insbr., 16. März 1464.

*) Pritz, Gesch. d. Landes ob der Enns II, 150. Chmel, Regest. K. Friedr. III. Bd. II, num. 4072, dann num. 4087-91.

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6) Urk. im Innsbr. Schatzarch. dd. Neustadt, 3. Mai 1464. Chmel, Regest. K. Friedr. Bd. II, num. 4071. Herzog Sigmund hielt dieses kaiserl. Mandat bis zum Herbste zurück.

Denkschriften der philos.-histor. Cl. IX. Bd.

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Aber schon am 7. Mai verlangten Rudolf Cham und Ytal von Reding vom Pfalzgrafen Ludwig Auskunft, ob Herzog Sigmund seine Vermittelung annehme oder nicht? Für den letzteren Fall fügten sie die Drohung hinzu, dass, weil die Gradner weder auf rechtlichem noch gütlichem Wege Billiges erlangen mochten, sie für die Folgen nicht stehen könnten und auch die Gradner nicht verlassen wollten '). Am 12. Juni drängten die Eidgenossen wieder um Antwort). Inzwischen verwickelten sich die Beziehungen Sigmund's zu den Schweizern auch noch wegen der Fehde des Ritters Piligrim von Hödorf mit denen von Fulach und mit der Stadt Schaffhausen eine Fehde die bereits den Samen zum späteren Waldshuter Krieg in sich trug3). Im Anfange des Herbstes erhielt Herzog Sigmund von mehreren eidgenössischen Orten bereits eine Art Absagebriefes, indem sie ihm Zuschriften sendeten mit der Forderung, dem Wiguleis Gradner Hab und Güter, um derentwillen er vom Herzoge Verschreibungen in Händen habe, zurückzustellen und ihm für allen entgangenen Nutzen Schadenersatz zu leisten; widrigenfalls sollte Herzog Sigmund wissen, dass sie sich verpflichtet haben, dem Gradner mit all' ihrem Vermögen beizustehen *).

Jetzt liess Herzog Sigmund das vom Kaiser am 3. Mai ausgefertigte, aber bisher nicht publicirte Mandat allenthalben verkünden und Vorkehrungen zur Abwehr der von den Eidgenossen drohenden Angriffe treffen. Die Gesellschaft zu Schwaben wurde in Kenntniss gesetzt, dass Wiguleis Gradner, wie verlaute, dem Herzoge bereits abgesagt habe und mit Unterstützung der Eidgenossen zum Losschlagen bereit stehe; Sigmund erbat sich die Erklärung, wessen er sich zu ihr versehen dürfe? Herzog Ludwig von Baiern wurde vermöge der zwischen ihm und Sigmund bestehenden Verbindung um Hilfe und Beistand angegangen. Jakob von Ems und andere Vögte in Vorarlberg erhielten die Weisung, Bregenz und andere Schlösser wohl zu versehen, Knechte nach Gutemberg zu legen und insbesondere das Schloss Laufenburg stark zu besetzen"). An die eidgenössischen Orte wendete sich der Herzog mit der Klage über den gegen den fünfzehnjährigen Frieden dem Gradner gewährten Schutz, und über die Unterstützung die er bei ihnen sogar zu Angriffen auf die österreichischen Lande finde; er forderte sie auf, den Frieden einzuhalten und den Gradner auf den ihm angebotenen Rechtsweg zu weiseno).

Von Zürich erhielt Sigmund unter dem 20. September eine grobe Antwort und den rohen Vorwurf, dass er alle Rechtsangebote verachtet und hintertrieben habe, mit dem Beisatze, dass Bürgermeister und Räthe bei dem bleiben, was sie dem Herzoge am 28. August eröffneten). Zugleich fertigten sämmtliche eidgenössische Orte dem Herzoge die Erklärung zu, dass nunmehr sie sich der Gradner Sache ohne andere Dazwischenkunft annehmen und auf einem allgemeinen Tage das Weitere berathen werden $). Am 8. Novbr. fand dieser allgemeine Tag zu Luzern Statt, dessen Ergebniss dem Herzoge Sigmund mit Vorwürfen über das bisher dem Gradner verweigerte Recht und mit der Drohung bekannt gemacht wurde, dass, wenn der Herzog den Wiguleis Gradner nicht ungesäumt zu seinem Eigenthume kommen lassen wolle, sie die Züricher nicht weiter hindern könnten, ihrem Bürger auf anderen Wegen zu seinem Rechte zu verhelfen ").

1) Urk. im Innsbr. Schatzarch. dd. 7. Mai 1464. Bernhard Gradner hatte bereits zahlreiche Schaaren unter seinen Fahnen vereinigt (Chmel Regest. loc. cit.). Pfalzgraf Ludwig schickte die eidgenössische Zuschrift an Sigmund (dd. Landshut, Sonntag Exaudi. 13. Mai), Sigmund schrieb aber an die Aussenseite des Briefes: „Herzog Ludwigs Schrifft, daran nit gelegen ist dismal.“ 2) Urk. Sehatzarch. dd. 12. Juni 1464.

3) Tschudi II, 647.

4) Urk. im Innsbr. Schatzarch. dd. 28. Aug. und 6. Sept. 1464.

5) Urk. im Innsbr. Schatzarch. ohne Dat. 1464.

6) Urk. 1. c. dd. Ehrenberg, 7. Sept. und Füssen 14. Sept.

7) Urk. I. c. 20. Sept. 1464.

8) Urk. I. c. Sieben an der Zahl.

9) Orig. Urk. im Innsbr. Schatzarch. Luzern, 8. Nov. 1464. Der Eidgenossen gemeinsame Erklärung zu Gunsten der Gradner gegen den Herzog Sigmund mit dem Vorwurfe, dass er denselben bisher das Recht verweigert habe. Luzern, Donnerstag vor S. Marteinstag (8. Nov.) 1464.

„Durchlauchtiger.. Fürst.. Üwer schriben, so Ir vnsern Herrn vnd Obern getan hand, berürend vnsere Eidgenossen von Zürich vnd Irem Bürgern Herrn Wiguleisen Gradner, habent sy mit samt den ingeschlossen Copien vernomen, vnd die an die

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