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gesammten Eidgenossenschaft vollendet ward. Am 12. Oct. wurde der Theil der Landgrafschaft, der den Eidgenossen noch nicht geschworen hatte, zur Eidesleistung gegen das Versprechen genöthigt, dass die von Frauenfeld und der Grafschaft Thurgau im Genusse ihrer Freiheiten erhalten und geschützt werden sollten. Am Montag nach St. Katharinentag (1. Dec. 1460) fertigte die Eidgenossenschaft über den Unterwerfungsund Einverleibungsact die Documente aus, und hiermit wurde die Herrschaft der sieben Orte über Thurgau nach Beseitigung der österreichischen, als zu Recht bestehend erklärt1).

Um die Mitte des Monats October sagten auch die von Schaffhausen und Appenzell dem Herzoge Sigmund ab, und legten sich gemeinsam mit den übrigen Eidgenossen vor Winterthur. Die Belagerung dieser kräftig vertheidigten Stadt gab aber den Schweizern mehr zu schaffen, als sie vermuthet hatten. Darum beschlossen sie zur Erleichterung des Unternehmens zuerst Diessenhofen zu erstürmen. Die Banner von Zürich und Zug blieben vor Winterthur, die von Luzern, Schwyz, Glarus, Schaffhausen, Appenzell und Rapperschwyl zogen am 18. October vor Diessenhofen. Bald stiessen zu ihnen die Fähnlein der Berner, Freiburger und Solothurner. Diessenhofen ward am 28. Oct. bewältigt, und nun kehrte die ganze eidgenössische Streitmacht wieder vor Winterthur zurück). Diese Stadt vermochten aber die Eidgenossen nicht zu nehmen; sie lagen bis zum 11. December davor, wo der Friede dem Kampfe ein Ende machte 3). Am Thurgauerkriege hatten auch die beiden Gradner den thätigsten Antheil genommen; sie waren es ja, die am Feuer geblasen und ihn hauptsächlich entzündet hatten. Ich hielt es daher für zweckmässig, der Thätigkeit dieser bittern Feinde Sigmund's in obiger Darstellung nicht zu erwähnen, sondern sie unter einem eigenen Überblick hervorzuheben. Unmittelber nach der Veröffentlichung ihrer Absage zogen sie mit einer Schaar im Gebiete der Züricher und anderer Eidgenossen geworbener Knechte ins Feld. Anfangs betheiligten sie sich an der Belagerung von Winterthur; bald aber unternahmen sie auf eigene Faust einen Zug gegen das Schloss Sonnenberg. Dieses erhebt sich auf einem Vorsprunge des weinreichen Ymmenberges im Thurgau, zwischen Wyl und Frauenfeld auf der rechten Seite der Murg. Vertheidigt wurde es vom Ritter Hugo von Landenberg, Rath und Diener des Herzogs Sigmund. Es ist ungewiss, ob sie das feste Schloss in ihre Gewalt bekamen '); wahrscheinlich nicht; denn bald darauf fanden sie sich bei den Schaaren ein, die durch den Thurgau hinauf über den Rhein gegen Fussach zogen. Vermuthlich waren sie die Urheber dieses Streifzuges herüber auf vorarlbergischen Boden, denn zu dem Edelmanne von Mühlegg, der das zwischen Bregenz und Rheineck gelegene Schloss bewohnte und vertheidigte, „hatte", wie Stumpf sich ausdrückt, „Bernhard Gradner besondern Willen"). Auch die Behandlung des erstürmten Schlosses Fussach und seiner Besatzung deutet auf blutdürstige Rache. Später hatten sie es auf Diessenhofen abgesehen. Dass aber diese Stadt ein viel milderes Schicksal als Fussach erfuhr, war nicht das Verdienst der Gradner, sondern des Bischofs Ortlieb von Chur. Diesen hatten die Eidgenossen, vermuthlich die Gradner, als einen Fürsten dessen Herrschaft sich tief in's Tirol hinein erstreckte und der wie der Bischof von Brixen dem Herzog

(Tschudi II, 598.) Und dennoch (wie derselbe Tschudi p. 600 erzählt) obwohl vom mehreren Theil der Orte auf dem Tage zu Zürich beschlossen ward, den Frieden zu halten, „so mocht es doch an ettlichen Orten nit funden werden, dann dass je der Krieg angefangen ward."

1) Tschudi II, 603. Zellweger, Geschichte der diplomat. Verhältnisse etc. I, 17 macht hierzu die treffende Bemerkung: „Wenn auch nach Tschudi, Joh. v. Müller diesen Zug (der Eidgenossen in's Thurgau) noch so schön schildert, so müssen wir es nur bedauern; denn der Erfolg der Sache, das fait accompli unserer Zeit, kann nie eine ungerechte Sache rechtfertigen, und wenn eine Obrigkeit durch Besitznahme eines solchen Gegenstandes die schlechte That billigt, und das Volk zu neuen Ungerechtigkeiten aufmuntert, so ladet sie auch die ganze Verantwortung auf sich." Fast noch schärferen Tadel spricht Zellweger über „diese mitten im Frieden ganz gegen das Völkerrecht gemachte Eroberung" aus in seinem „Versuche die wahren Gründe des burgundischen Krieges darzustellen" p. 8.

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5) Stumpf loc. cit. Fussach, Bregenz und Dorenbürn waren ja früher Pfandbesitzungen der Gradner gewesen.

Sigmund die grössten Verlegenheiten bereiten konnte, zur Theilnahme am Kriege eingeladen und in der Zuschrift besonders hervorgehoben, dass sie denselben zum Schutze des Cardinals Cusanus und der Gradner führten1). Bischof Ortlieb liess sich durch die Vorspiegelung nicht verleiten und erschien, friedfertig wie er war, im Lager der Eidgenossen vor Diessenhoffen, nicht als Vertheidiger der Gradner, sondern als Vermittler des Friedens. Seinen vielen und emsigen Unterhandlungen muss es zugeschrieben werden3), dass die ganze Besatzung von Diessenhofen frei abziehen und die Bürger der Stadt für die weitere Dauer des Krieges still sitzen durften3).

Der Krieg hatte bisher, wie die Thatsachen zeigen, einen für den Herzog Sigmund unglücklichen Verlauf genommen. Alle österreichischen Besitzungen in der Schweiz, mit Ausnahme von Winterthur, waren verloren gegangen. Dem Krieg eine günstige Wendung zu geben, waren keine Aussichten vorhanden. Die Ursache des bisherigen Unglücks und der Aussichtslosigkeit auf bessern Erfolg lag hauptsächlich in dem Umstande, dass die Verwickelungen mit Cusanus in Tirol gerade um diese Zeit alle Kräfte lähmten und der Papst fortfuhr, die Eidgenossen zum muthigen Kampfe aufzumuntern 1), Andere hingegen, von denen Sigmund Hilfe erwartete, davon abzuschrecken). Da fingen mehrere Fürsten an, sich in's Mittel zu legen. Der Herzog Philipp von Burgund, an welchen sich Sigmund's Gemahlinn Eleonora klagend über die durch den Papst hervorgerufene Verwüstung ihrer Besitzungen in der Schweiz gewendet hatte, bat den heil. Vater, den Streit mit Sigmund auf eine mildere Weise beizulegen; er bot sich zum Vermittler an, und führte dem Papste die Bedrängnisse der Kirche und die Ärgernisse Ärgernisse zu Gemüthe, die aus der Fortsetzung des Kampfes und Streites entstehen müssten). Herzog Philipp hatte sich gleichzeitig auch an den Bischof von Arras gewendet mit der Bitte um seine Vermittlung). Selbst König Georg (Podiebrad) von Böhmen ersuchte die Eidgenossen in einer eigenen Zuschrift, vom Kriege gegen Österreich abzulassen). Insbesondere verwendete sich Erzherzog Albrecht beim Papste für Sigmund, klagte bitter über den Länderverlust den das Haus Österreich litt, und trug seine Vermittelung zwischen Sigmund und dem Cardinal Cusanus an ').

1) Zürich 28. Oct. 1460. Churer Urkunden-Sammlung Ms. Siehe Archiv für Kunde österr. Gesch.-Quellen Bd. XV, p. 362. 2) Stumpf, Schweiz. Chron. p. 353.

3) Tschudi II, 606.

4) Handlung etc. Brixn. Arch. p. 410. Urk. dd. Rom, 25. Oct. 1460: „Pius. . dilectis filiis Turicensibus et universis . . conjuratis . . Intelleximus vos contra Sigismundum. . arma movisse, quod justissime de judicio Dei factum esse non ambigimus, ut hujusmodi salutaris correctionis virga ferrea ab impietate retrabatur." Am Schlusse: „Notificamus igitur vobis. . ne per interpositos aliquos mediatores sub specie fortasse concordiae decipiamini.“ Sie sollen: „nec ullo modo cum ipso de quocunque foedere, concordia etc. contractum inire, donec eum sanctae apostolicae sedi per obedientiam, humiliationem etc. reconciliatum respexeritis." 5) Die Herzoge von Baiern, Johann und Sigmund, verweigerten dem Herzog Sigmund ihren Beistand gegen die Eidgenossen. Zuschrift dd. Landsberg 6. Oct. 1460. Chmel, Regest. K. Friedr. IV. Bd. II, num. 3831. Schatzarch. Repertor. V, 643.

6) Urk. im Innsbr. Arch. dd. Brüssel, 13. Nov. 1460. Philipp, Herzog von Burgund, ersucht auf Bitten Herzoginn Eleonora, den Papst Pius II. den Streit mit dem Herzoge Sigmund auf eine mildere Weise beizulegen, und erbietet sich zur Vermittelung. Brüssel 13. Nov. 1460. (Original im Schatzarch. zu Innsbruck.)

„Beatissime Pater! Scripsit ad me illustrissima ducissa filia regis Scotie consanguinea mea percarissima et conthoralis illustris ducis Sigismundi Austrie... etiam consanguinei mei carissimi. Conqueritur gravissime de invasione et vastatione, quas in suis terris et dominiis faciunt Swisseri occasione capta cujusdam sententie Vre Sanctitatis contra ... ducem consanguineum meum late propter capturam Cardinalis S. Petri ad vincula (Cusani) amici mei singularis, prout etiam jam ex rumore multorum didiceram : petiit super his ipsa illustrissima ducissa consanguinea mea favores meos et auxilia. Inde ad Sanctitatem Vestram scribere decrevi, si, Pater beatissime! exauditione merear. Considero tempora moderna, quibus ecclesia non solum affligitur, sed proh dolor! deseritur a multis. Audio etiam multos principes simul colligari, ut prefato consanguineo meo Sigismundo subveniant, unde scandala quam plurima et strages hominum verisimiliter evenire poterunt, quibus obviare utile videretur. Si ergo V. S. alia via mitior eligenda videretur, qua posset dissensio haec sedari, et consulerem et optarem, et si non offenderem Sanctitatem Vestram humillime supplicare cuperem, ut si ad pacem, hujus turbationis quaerendam aliquid utile possem operas meas, et quid in me est, sponte offero, ad honorem ecclesie, quantum mihi possibilitas erit. Dignetur ergo, V. S. ex solita clementia Vestra, paci intendere, et scandala vitare, que his temporibus reprimenda potius videntur. Et si qua jubeat S. V. mihi possibilia et honestati meae congrua adimplere conabor." Datum ut supra.

7) Schatzarch. Repert. V, 818.

8) Chmel, Regest. K. Friedr. IV. Bd. II, num. 3838. dd. Prag 3. Dec. 1460.

9) Raynald. ad ann. 1461. num. 13.

Obwohl nun alle diese Bemühungen, den Papst für mildere Massregeln zu stimmen, ohne Erfolg blieben und derselbe dem Erzherzoge Albrecht antwortete, dass die Eidgenossen für ihren Eifer, die Schmach der Kirche zu rächen, nur Lob verdienten, und es sich durchaus nicht mehr um den Cardinal Cusanus, sondern um die vom Herzoge Sigmund verachtete Autorität des päpstlichen Stuhles handle'); so fanden dieselben Bemühungen der Fürsten doch anderwärts Anklang. Dass sich die günstige Stimmung überhaupt dem Unglücke zuwendete, bewies die unter dem Volke Wurzel schlagende Meinung, dass der ganze Krieg nur von der Geistlichkeit heraufbeschworen worden sei'). Welchen Schmerz alle Freunde des Hauses Österreich empfanden, geht unzweideutig aus der Klage des Zeitgenossen Thomas Ebendorfer von Haselbach hervor, der die lautwerdenden Stimmen der Missbilligung wiedergibt3). Der Doge von Venedig Pasquale Maripietro äusserte dem Herzoge Sigmund sein Mitleid wegen der Unbilden die ihm widerfahren, und erbot sich zu allen gefälligen Diensten *). Die Stadt Kempten gelobte dem Herzoge, zu verhindern, dass sein Land durch ihr Gebiet von den Eidgenossen überzogen würde"). Der Markgraf Karl von Baden traf mit Zustimmung seiner Brüder ein Übereinkommen mit Sigmund zu dessen Vertheidigung gegen die Eidgenossen. Dasselbe that der Graf Ulrich von Würtemberg). Markgraf Albrecht von Brandenburg schloss am 28. December 1460 zu Innsbruck ein Bündniss mit Herzog Sigmund auf 5 Jahre). Der König von Böhmen und Erzherzog Albrecht verständigten sich im Beginne des Jahres 1461 zu Eger, den Herzog Sigmund in ihr Bündniss aufzunehmen). Dass überhaupt noch mehrere Fürsten im Begriffe waren, sich zu Sigmund's Schutze zu verbinden, geht aus dem oben angeführten Schreiben des Herzogs Philipp von Burgund hervor"); endlich im März 1461 schlossen Albrecht und Sigmund eine enge Verbindung zur kräftigeren Führung des Krieges gegen die Eidgenossen 10).

Den besten Weg schlugen aber die Bischöfe von Basel und Constanz ein. Diese arbeiteten schon seit einiger Zeit mit aller Anstrengung an der Aussöhnung der Parteien. Der Papst zwar forderte auf die erste Kunde von Ausgleichungsanträgen die Züricher und ihre Bundesgenossen unter dem 25. October auf, mit Sigmund, dem Gebannten und Heresiarchen, unter keiner Bedingung Versöhnung, Verbindung oder andere

1) Raynald. loc. cit. „Cui (Alberto) respondit Pius, Helvetios in ulciscenda illata ecclesiae injuria laude dignos, neque jam de cardinalis Brix. juribus sed de pontificia auctoritate agi... Non aliud de Sigismundo ultionis genus a se expeti, quam ut eite resipisceret, ac tum eum amantissime paterno sinu exceptum iri.“ „Si dilecti filii Switenses confoederati castra domus austriacae invaserunt, et obsident, faciunt quod sacrilegum Sigismundi et imponitens cor digne meretur: mandasse nos illis quidquam tale non sane meminimus."

2) Handlung etc. Brixn. Arch. p. 286: „Emerserat eo tempore bellum Switensium, rumorque erat, id malum a clero exortum.“ Brief des Brixn. Capitels an das Cardin.-Collegium in Rom, dd. 9. Juli 1462.

3) Thom. Ebendorfer bei Pez, script. rer. austr. II, 923 etc. Ebendorfer bringt zuerst die Gründe derjenigen, welche das päpstliche Verfahren gegen Sigmund rechtfertigen; dann fährt er fort: „His objectionibus mallem digitum ori supponere, calamo quoque sub silentio parcere, quam quidquam respondere. Urget tamen naturalis soli naturalis amor, zelus quoque ad principes, sub quorum tutela in pace versati sunt mei progenitores. Audivi processum hunc, et non minus formam appellationis.. Ex quibus plurima utrimque oriuntur perplexa dubia, an videlicet sub horum temporum malitia licuerit tentare praemissa, et si, an hoc sit expediens reipublicae nunc ecclesiasticae supra modum a Turcis et fidelium bellis intestinis conquassatae?.. Dum etiam ceteri, sumta occasione, in clerum garriunt, eumque indicibilibus modis hoc nostro infelici aevo lacerare non postponunt, dicentes: Ecce incrassati et dilatati, impinguati fidelium donariis, nedum sua posttergant exercere officia, sed et super cervices regum et principum desudant auferre temporalia dominia, et pro eorum fastu dilatando principes confundere, et patriis privare honoribus, quos Deus et natura eisdem munifice donaverat. Et quid restat, nisi ut dum Germani usque Italorum fuimus asini, tandem etiam illecti, nudatos nostris facultatibus, etiam ad eruendum nobis oculos ad unum eorum grinnitum adveniant?.. Numquid romanus clerus diligit oves sine lana? etc. Die Invectiven der damaligen Zeit sind in den stärksten Ausdrücken gegeben. 4) Schatzarch. Repert. VI, 185.

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Regest. bei

9) Siehe Anmerkung 6, p. 285. „Audio etiam multos principes simul colligari, ut praefato consanguineo meo Sigismundo subveniant.“ 10) Urk. dd. Innsbr. 30. März 1461, bei Bergmann im I. Bd. d. Archiv. f. österr. Gesch.-Quell. VIII. Stück, p. 43. Chmel (K. Friedr. IV.), Bd. II, num. 3861.

Verträge einzugehen1). Nichtsdestoweniger kamen in den ersten Tagen des Decembers die Bischöfe Johann von Basel, Heinrich von Constanz, dann der Pfalzgraf Ludwig und Graf Ulrich von Montfort, Heinrich von Freiberg und der Kanzelschreiber Breitenlauer; ferner der Bürgermeister von Basel Johann von Flachsland, die Grafen Johann zu Werdenberg und Jos Niclas zu Zollern und Parcival von Annenberg als Unterhändler, Räthe und Machtboten des Herzogs Sigmund, und von Seite der Eidgenossen die Abgeordneten von Zürich, Bern, Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Glarus, Schaffhausen, St. Gallen und Appenzell in Constanz zusammen, um wenigstens einen Waffenstillstand herbeizuführen 2). Man verständigte sich dahin, dass die Waffen ruhen sollten von Sonnenaufgang des nächstfolgenden Mittwochs (10. December 1460) bis Sonnenuntergang am nächsten Pfingstsonntag (24. Mai 1461). Zur vollen Beilegung des Krieges sollte aber ein anderer gütlicher Tag gehalten werden zu Constanz am Montag nach dem ersten Maitag (4. Mai 1461), an welchem Tage Abends die Friedensvermittler in genannter Stadt beisammen sein müssten, um mit nächstem Morgen zu den Sachen greifen zu können. Bis zum Tage des vollen Friedensschlusses hätten alle Feindschaften, die der Grafen von Sargans und der Gradner wurden insbesondere hervorgehoben zu ruhen; die Winterthurer müssten zu den Heiligen schwören, bis zur vollständigen Austragung des Krieges stillzusitzen, aber auch von den Eidgenossen sollten sie nicht belästigt werden. Nicht bezahlte Brandschatzungen dürften während des Waffenstillstandes nicht eingefordert werden; was aber jeder Theil bis zum Datum dieses Briefes erworben und inne habe, dabei sollte er auf die Dauer des Waffenstillstandes bleiben. Die Gefangenen könnten sich innerhalb der bezeichneten Frist beiderseits loskaufen. Und damit dieser Vertrag desto fester gehalten würde, sollte jeglicher Theil nach seinem besten Vermögen dafür sorgen, dass keinem aus des andern Städten, Schlössern und Gebieten irgend welcher Schaden zugefügt werde; auch sollte jedweder Theil dem andern während der Friedenszeit feilen Kauf gestatten und in keiner Weise denselben stören. Beiden Theilen sollte ein gleichlautendes Exemplar des Vertrages ausgefertigt und von den beiderseitigen Bevollmächtigten beschworen und mit ihren Siegeln bekräftigt werden3).

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Durch diese Übereinkunft war also der dem österreichischen Hause so verderbliche Krieg vorderhand wenigstens beigelegt. Was Tschudi dazu bemerkt, hat freilich seine volle Richtigkeit, dass, wenn auch die Bestimmung, jeder Theil sollte im Besitze dessen bleiben, was er erobert, zunächst nur Geltung hatte für die Dauer des Waffenstillstandes, der ganze Thurgau dennoch jetzt schon für Österreich unwiederbringlich verloren war1); doch die Ruhe ward wenigstens auf einige Zeit wiederhergestellt.

Nicht zufrieden mit dieser Übereinkunft erklärte sich nur Rom. Das Zerwürfniss zwischen Herzog Sigmund und dem päpstlichen Stuhle wegen der Bannung des ersteren war auf den höchsten Grad gestiegen; freilich war am Hofe Sigmund's in der Zwischenzeit Gregor von Heimburg, wohl der bitterste Gegner des Cardinals Cusanus und des Papstes Pius II., als Verfasser der heftigsten Angriffs- und Streitschriften aufgetreten, und hatte Öl in die ohnehin lodernde Flamme gegossen. Dem Papste Pius kam daher die Aussöhnung der Eidgenossen mit dem Herzoge nicht gelegen. Darum forderte er auf die erste Nachricht von dem zu Constanz abgeschlossenen Waffenstillstand die Schweizer auf, mit Sigmund keinen Verkehr und kein Bündniss einzugehen, sondern ihr gegebenes Versprechen treu zu halten "), da das Gegen

1) Handlung etc. Brixn. Arch. p. 410. Urk. dd. Rom, 25. Oct. 1460.

2) Urk. bei Chmel, Material. II, 227.

3) Urk. loc. cit. Constanz, 7. Dec. 1460. Damit zu vergleichen Thom. Ebendorfer bei Pez II, 926. Tschudi II, 609. 4) Tschudi loc. cit.

5) Handlung etc. Brixn. Arch. pag. 421. Meminimus alias ad vos misisse Servatium Regis scriptorem nostrum, ut vos de mente nostra, quam contra Sigismundum conceperamus, latius informaret, et duo de vobis deposcebamus. Ad primum per eundem Servatium grate nobis respondistis; ad secundum post vestram congregationem, quam propter eam causam fecistis, per vestras nobis literas respondistis etc. (Siehe Anmerkung 1, p. 286.)

theil, worüber man sich zu Constanz verständiget haben soll, um so schändlicher wäre, als sie dem heiligen Stuhle bisher treu ergeben und gehorsam die Lande Sigmund's tapfer angegriffen hätten '). Dem Bischofe von Basel, wohl auch dem von Constanz, machte er heftige Vorwürfe, dass sie nicht nur den Verkehr mit Sigmund fortsetzten, auf Interdict und Censuren keine Rücksicht nahmen, sondern sich sogar zu Friedensmittlern zwischen den Eidgenossen und dem Gebannten herbeigelassen haben; er wiederholte den strengsten Auftrag allen Verkehr abzubrechen). Dieselbe Mahnung und Aufforderung erliess er am 1. Februar an die Stadt Constanz3).

Die Aufforderungen des Papstes blieben aber sowohl bei den Eidgenossen als auch bei den Bischöfen und Städten von Constanz und Basel, wie der Verlauf zeigte, ohne Erfolg. Der Waffenstillstand wurde bis zum Monate Mai 1461, wo die Verhandlungen zur Herstellung des definitiven Friedens laut Vertrag vom 7. December 1460 wieder aufgenommen werden sollten, nicht mehr gestört. Herzog Sigmund wie auch Herzog Albrecht und viele andere deutsche Fürsten waren in der Zwischenzeit von dem schlauen Könige von Böhmen, Georg Podiebrad, zu ganz anderen, für das deutsche Reich, wenn sie ausgeführt worden wären, folgenschweren Unternehmungen verleitet worden, zu nichts Geringerem nämlich als zu einem Projecte der Absetzung Kaiser Friedrich's III. Diesen Umstand benützte Pius II., um dem Herzoge Sigmund, da die Eidgenossen die nur so lange gehorsame Söhne des heiligen Stuhles waren, bis sie ihre Wünsche befriedigt sahen, ihm ihre Hilfe versagten, einen neuen Feind zu erwecken. Er forderte den Herzog von Mailand, Franz Sforza, zum Kriege gegen den Herzog Sigmund auf, und stellte ihm das Unternehmen als ein dem Kaiser willkommenes dar, welches dieser ohne Zweifel mit der bisher verweigerten Belehnung vergelten würde *). Allein Franz Sforza, zu klug um nicht einzusehen, in welche Schwierigkeiten er sich dadurch verwickeln würde, lehnte die Aufforderung ab*).

Nun ruhte der Streit zwischen Sigmund und den Eidgenossen bis zum Frühjahre 1461. Da mit dem 24. Mai dieses Jahres der am 7. December 1460 geschlossene Waffenstillstand ablaufen sollte, befürchteten die Friedensvermittler, die Bischöfe von Constanz und Basel und der Pfalzgraf Ludwig Herzog in Baiern, dass der Krieg, wenn nicht vorgebeugt würde, wieder beginnen dürfte. Sie machten daher grosse Anstrengungen, den Frieden, noch ehe die Frist abliefe, vollends herzustellen. Die Städte Basel und Constanz unterstützten ihre Bemühungen mit dem redlichsten Willen, und so brachten sie es dahin, dass man sich über eine vorläufige Zusammenkunft verständigte. Am 2. Mai sollte ein Tag zu Constanz gehalten werden, auf welchem beide Parteien ihre Ansprüche vorzutragen und Artikel und Mittel in Vorschlag zu bringen, aber auch den Schiedsrichtern das Recht einzuräumen hätten, den Waffenstillstand nöthigenfalls um einige Wochen zu verlängern bis zum vollen Abschlusse der Vorverhandlungen).

Am 2. Mai erschienen sofort zu Constanz die beiderseitigen Bevollmächtigten. Da wurden sowohl von den Anwälten des Herzogs Sigmund als auch der Eidgenossen alle Ansprüche und Klagen vorgebracht,

1) Handlung loc. cit. „Post hoc dum declarassemus Sigismundum incidisse in poenas excomunicationis et pro diffidato inimico haberi debere, vobis bullam declarationis misimus et scripsimus, quod ita agatis, prout sententia nostra contineret. Mox vos terras Sigismundi animose aggressi estis tamquam diffidati inimici. Quo intellecto iterum misimus ad vos literas nostras per Johannem Hering doctorem, confortando vos in inceptis, et amonendo, ne cum ipso Sigismundo ullum tractatum concordiae iniretis, eo in excommunicatione perdurante.“ (Man vergl. damit die Anmerkung 6, p. 285.) *) Urk. dd. Rom, 10. Jän. 1461, bei Freher script. rer. germ. II, 120 (editio 1602). Sinnach. VI, 509. 3) Handlung etc. loc. cit. p. 423. Urk. dd. Rom, 1. Febr. 1461.

4) Raynald. ad ann. 1461. num. 12. „Non modo pontificiae auctoritati obniti non perhorruit Sigismundus, verum cum conjuratis, qui imperialem etiam dejicere dignitatem moliebantur, iniit foedus." Quaeritur, so schreibt Pius an Fr. Sforza, illi (imperatori) a nonnullis principibus Germaniae scandalum grave, inter quos Sigismundus esse non in postremis asseritur: hunc cum vicinus sit dominio tuo, optat imperator a te diffidari et bello invadi, sperans malo propinquo illum implicitum curaturum potius sua, quam aliena negotia.“

5) Raynald. loc. cit.

6) Tschudi II, 617.

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