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Alles geduldig ertragen, besonders aber die Dummen. Jesus, der Sohn Maria's, hat gesagt: Ertragt der Blöden Einen, so habt ihr gewonnen für Zehn. Hüte dich vor aller üblen Meinung, denn diese ist der Beginn der Feindschaft, und dieses ist nicht erlaubt nach den Worten des Propheten (welchem Gott gnädig und dem er Heil verleihen wolle!): Meinet von den Rechtgläubigen nur Gutes, denn gegentheilige Meinung entspringt nur aus neidischer Absicht und schlechter Sitte, wie Ebu Tajib (Motenebbi) gesagt:

Die schlechte That macht schlechte Meinung,
Einbildung wird dann wahr zum Theil;
Dem Freunde schadet falsche Rede 1),

Der Zweifel haust die finstre Nacht.

Was noch von dem Mufti erfordert wird, ist, dass gleich wie er in Nichts nachgibt den Drängern in den Geschäften des Gesetzes, so auch dass er denselben nicht lästig falle, und ihnen den Gehorsam des Gesetzes verhasst mache. Er muss die Mittelstrasse halten zwischen der Laxität (Rachss) und dem Rigorismus (Teschdid). Man erzählt, dass den Ibn Abbas Einer gefragt: ob Einer der einen getödtet, Busse thun müsse? und dass er die Frage verneint, einem anderen aber dieselbe Frage bejaht habe. Um die Ursache befragt, sagte er: bei dem ersten betrachtete ich nur die Absicht (des zufälligen) Todschlags, und verneinte daher die Nothwendigkeit der Busse, beim zweiten hatte ich den Vorsatz (des Mordes) im Auge, und sah desshalb die Busse nicht nach. So erzählt man von Ssaimeri, dass ihn Einer gefragt: tritt die Strafe der Wiedervergeltung ein, wenn ich meinen Sclaven absichtlich getödtet? und er sagte: ja, denn der Prophet (welchem Gott der Höchste gnädig sein und Heil verleihen wolle!) hat gesagt: Wer seinen Sclaven schlägt, den schlagen wir todt, denn das Wort Katl (Todtschlag) hat zwei Bedeutungen, je nachdem derselbe vorsätzlich oder nicht vorsätzlich geschieht. Der Mufti hüte sich auch in den Worten seiner Entscheidung vor allem Räthselhaften, wodurch er nur das Volk in grosse Unwissenheit, sich selbst in grossen Verdruss stürzt, indem zuletzt das Ganze mit Blutvergiessen endet, wie z. B. das Wort: Ena ahmed ennebie, was mit dieser Vocalisirung gelesen: ich lobe den Propheten, anders vocalisirt aber Ena Ahmedennebi, ich bin lobenswerther als der Prophet, heisst. So das Wort dessen der da sagt: Mit mir ist was Gott nicht erschaffen, worunter das unerschaffene Wort Gottes, der Koran, gemeint ist, und dergleichen mehr; berühmt ist die Geschichte einiger Schriftgelehrten unter dem Chalifen Mamun; wenn dergleichen vorfällt, so hüte sich der Mufti gleich mit dem Ausspruche, dass dieses Unglauben sei, ohne reifes Nachdenken hervorzubrechen, denn wenn er seiner Leidenschaft den Zügel schiessen lässt, so zieht er sich dadurch nur Verachtung und Schande zu.

Von den Gebühren und Manieren des Richteramtes. Wisse dass die Gelehrten der vormaligen Zeiten sich wohl bedachten, ehe sie das Amt eines Richters auf sich nahmen, in Gemässheit des Wortes des Propheten (welchem Gott gnädig sein und Heil verleihen wolle!): Wer sich zum Richter einsetzt, der schlachtet seine Seele als Opfer ohne Messer. Der Prophet (welchem Gott gnädig sein und Heil verleihen wolle!) hat gesagt: zwei Richter sind im ewigen Feuer und einer ist im Paradiese. Es ist allgemein unter den Menschen bekannt, dass Ebu Hanife (über welchem Gottes Wohlgefallen sei!) sich lieber dem Gefängniss und Schlägen ausgesetzt, als das Richteramt angenommen; man sagt, dass er dreimal hiezu augefordert, sich dessen geweigert, bis dass er jedesmal dreissig Prügel erhalten. Beim drittenmal begehrte er sich mit seinen Gefährten zu berathen; er berieth sich mit Ebu Jusuf, welcher ihm sagte: wenn du dich mit dem Richteramte bekleidest, wirst du den Menschen nützen. Ebu Hanife blickte ihn zornig an und sagte: glaubst du, dass wenn du mir befiehlst das Meer zu durchschwimmen, ich im Stande wäre, dasselbe zu thun? und so ists mit dem Richteramte, zu dem du mich für fähig erachtest. Man erzählt von ihm, dass, als er aus seinen Gefährten den Nuh mit dem Richteramte bekleidet,

1) Motenebbi, der grösste arabische Dichter. Wien 1824, S. 341.

er ihm geschrieben: „Dein Brief ist mir zugekommen, und ich habe was daran vernommen: du bist mit ,, einem wichtigen Amte bekleidet worden, welchem die Grössten der Menschen nicht gewachsen, du bist „wie Einer der, im Ertrinken begriffen, sich zu retten sucht; dir liegt vor Allem die Tugend ob, denn diese „ist die Retterinn aus allen Gefahren und Unglücken, und nur mittels derselben werden die schönen End„zwecke erreicht. Gott gebe unseren Geschäften ein glückliches Ende, und lasse uns sein Wohlgefallen „verdienen, denn er ist der Allhörende, der Allnahe!" Rechtsgelehrte haben gesagt: Wenn der Sultan oder Richter so viel weiss als sein Amt erfordert, so erweitere er sein Wissen nicht, denn sonst wird ihm diese Erweiterung nur zum Hinderniss. Einige haben gesagt: es hat Nichts auf sich wenn einer das Richteramt antritt, welcher fest entschlossen seine Pflicht zu erfüllen; nur scheue sich dasselbe zu übernehmen, wer sich zu schwach dazu fühlt, und vor seinen Leidenschaften sich fürchtet. Einige haben sich das Richteramt anzunehmen gescheut, und diese Scheu ist alsdann als ein Verbot dasselbe anzunehmen ausgelegt worden. Das Sicherste aus diesen verschiedenen Worten ist, dass es erlaubt das Richteramt anzunehmen, und dass es nicht erlaubt dasselbe aufzugeben, es sei denn, dass ein Tüchtigerer hiezu vorhanden. Es ist Pflicht sich mit demselben zu bekleiden, um die Rechte der Diener Gottes zu schützen und um das Verderben der Welt zu hindern. Dem Richter liegt es ob unter den Menschen nach Recht und Billigkeit zu entscheiden, den Unterdrückten zu helfen, weder Besuch noch Geschenk anzunehmen, weder er noch seine Gehilfen; doch sagt man ist es erlaubt Geschenke anzunehmen von Verwandten, wenn mit denselben keine Feindschaft obwaltet, wegen der Bande des Blutes; wenn aber Feindschaft obwaltet, darf das Geschenk nicht angenommen werden, da dasselbe nur wegen des Richteramtes gegeben wird. Auch ist es durch die Gewohnheit erlaubt Geschenke vor dem Richteramte selbst anzunehmen zum Bewillkomm desselben, indem diese Geschenke sich nicht auf den richterlichen Spruch beziehen, und durch die Gewohnheit festgesetzt sind, desshalb soll aber auch nicht mehr genommen werden als herkömmlich. Der Behutsamste ist der welcher gar keine nimmt, aus Furcht um sich nicht stufenweise an mehr zu gewöhnen. Der Richter fürchte nicht den Sultan und spreche die Wahrheit vor demselben, wenn dieselbe auch bitter, und spreche nicht nach seiner Leidenschaft wider Wahrheit und Recht, und theile dasselbe zwischen ihm (dem Sultan) und seinem Gegner mit Unparteilichkeit. Er erkundige sich genau nach seinen Stellvertretern und Untergebenen, damit dieselben nicht das Volk bedrücken; er sitze öffentlich, damit leicht zu ihm gelange der Fremde, der Arme, der Schwache ohne Anstand und Schwierigkeit; er höre das Wort des Edlen und des Niederen, ihnen mit Billigkeit und Milde antwortend, er neige sich in seinen Sprüchen zu keiner Classe vorzugsweise vor der anderen hin, er demüthige sich vor keinem Reichen um dessen Reichthums willen, und vor keinem der in Würden steht ob dessen Würden, sondern seine Demuth sei nur wegen Gottes des Allerhöchsten und Allergeehrtesten, so dass der welcher bei Gott der Geehrteste (der Tugendhafte und Gottesfürchtige) auch von ihm am meisten geehret werde. Er liebe die, so Gutes thun, und ermuntere sie zu guten Werken, er grolle dem Bösen und Lasterhaften, er halte sie von ihren bösen Handlungen ab, und leite sie zu guten und auf den Weg der Rechtlichkeit; er sei aufrichtig in seiner Rede, gerade in seinen Handlungen mit ihnen, gerecht in seinen Sprüchen ihrer Händel; er ertheile ihnen Rath und lade sie zum Gehorsam ein, er gebiete ihnen was geboten, und verbiete ihnen das Verbotene. Dies sind die Pflichten des Richters, und dessgleichen des Emirs. Beide seien von festem Sinne, wahrhaftigem Vorsatze; sie seien energisch ohne Heftigkeit, mild ohne Schwäche, freigebig ohne Verschwendung, haushälterisch ohne Geiz. Der Richter sei der Bereiter (Sais) des Landes mittelst der Wissenschaft, er richte dasselbe ab (wie der Bereiter die Pferde abrichtet) mit Sanftmuth, und schmücke dasselbe mit Eingezogenheit aus. Er sei von angenehmen Gesichtszügen und gefälliger Lebensart, er biete seine Hände zu Allem was erlaubt, und halte die Güter in Verwahrung. Er sei gegen den Schwachen eben so billig wie gegen den Mächtigen, und entscheide zwischen ihnen mit Gerechtigkeit. Er sei tugendhaften Herzens, grossmüthiger Natur; denn

Tugend und Grossmuth sind zwei Säulen des Wohlstandes der Menschen. Er sei mitleidsvoll und liebreich gegen dieselben, sei nicht unzugänglich für die Dürftigen und Armen, so bei Tag als bei Nacht; er liege immer mit Fleiss den Geschäften des gemeinen Wesens ob, sei es wachend, sei es schlafend, auf der Reise und in der Ruhe; er sei gerecht gegen beide der streitenden Parteien, selbst in seinem Blicke, Winke, Sitze und Worte; er bediene sich gegen dieselben nur der Sanftmuth, er lasse meistens Nachsicht und Milde angedeihen, beeile sich nicht in der Bestrafung des Schuldigen, suche für denselben einen Ausweg von der Strafe zu finden, und die Strafe von demselben abzuwenden. Ein Irrthum und Fehler im Verzeihen ist besser als ein Irrthum und Fehler im Strafen. Er spreche nicht Recht zwischen zwei streitenden Parteien, als wenn sein Hunger und Durst durch Speise und Trank gestillt sind und er sich in einem ruhigen und nicht in einem durch Zorn aufgeregten Zustande befindet. Das Erste ist, dass der Richter vom öffentlichen Schatze aus in seinem Lebensunterhalte unterstützet werde, indem er sich mit den Nothdürften der Moslimen beschäftigt. Man sagt, er erhalte aus demselben soviel als ihm nöthig ein Weib zn nehmen, ein Reitthier und einen Sclaven zu kaufen; wenn er mehr als dies erhält, so ist er ein Entfremder und Dieb öffentlichen Gutes; doch ist erlaubt, dass er die Schreibgebühren für die Ausfertigung der öffentlichen Urkunden nehme, wie er dafür einem anderen zahlen müsste, denn dieses gehört nicht in seine richterliche Pflicht. Man sagt: der Richter erhalte seinen Lohn (vom Staatsschatze), denn er handelt nicht des Lohnes wegen, sondern wegen Gottes des Allerhöchsten, und desshalben sei für seine Bedürfnisse auch aus dem Schatze Gottes gesorgt. So handeln auch die Schriftgelehrten (Ulema), die Rechtsgelehrten (Fukeha), die Mufti wegen Gottes des Allerhöchsten, und müssen daher ihren Unterhalt aus dem öffentlichen Schatze erhalten, dessgleichen auch der Lehrer des Korans. Er sage, wenn er sich zum Richten niedersetzt: „O mein Gott! ich bitte dich, dass ich entscheiden möge mit Wissenschaft und richten mit Sanftmuth, ich bitte dich um Gerechtigkeit im Zorne und um dein Wohlgefallen." Er spreche kein Urtheil zu Gunsten der einen der beiden streitenden Parteien, ohne zuvor die andere gehört zu haben, und verständige dieselben von der Art (den Beweggründen) seines Urtheils, damit sie dasselbe verstehen mögen.

Von den Gebühren und Manieren des zum Guten Ermahnenden (des Predigers). Wisse: die Vorfahren pflegten nicht sich mit Ermahnungen und Unterricht abzugeben, denn sie waren gewohnt zu schweigen, und das Hören ist besser als das Reden, und die Zurückgezogenheit im Dunkeln besser als die Berühmtheit. Sie waren gewohnt sich mit der Überlieferung und der Antwort auf die Frage zu begnügen, und wenn es heute nicht so ist, so sollte es so sein. Ihnen liegt es ob die Menschen von der Heftigkeit zur Gelindigkeit, vom Zweifel zur Gewissheit, von der Heuchelei zur Aufrichtigkeit, vom weltlichen Verlangen zur Abgeschiedenheit, vom Hochmuth zur Demuth, von der Feindschaft zur Versöhnung einzuladen. Das Erste ist, dass die Handlungen des Ermahnenden im Einklange seien mit seinen Worten, er gebiete nur das, wovon er selbst durch seine Handlungen zuerst das Beispiel gegeben, wie man sagt: Verbiete nicht dem Volk' das was du thust,

Denn Schande ist für dich, folgst du der Lust.

Er schmücke die Überlieferungen des Propheten (welchem Gott gnädig sein und Heil verleihen wolle !) auf die beste Weise aus, das heisst er gebe denselben die schönste Auslegung, und unterstütze dieselbe mit den festesten Autoritäten. Er überliefere Nichts, wovon er nicht Zeugenschaft beibringen kann, denn wer eine Überlieferung vorbringt, deren Wahrheit zweifelhaft, ist einer der Lügner. Er überliefere Nichts, als was die Wahrheit der Grundfesten der Religion bezeugt und bestätigt; dasselbe gilt von den berühmtesten der Kunden und Denkmale, deren Wahrheit er für die Herzen der Einsichtsvollen bestätige, um ihren Geschmack hieran zu befriedigen; mit solchem Geschmacke sind nur die Reinsten und Tugendhaften betheilt. Er hüte sich vor Erzählungen und Sagen der Vorzeit, ohne dieselben mit festem Grunde unterstützen und denselben Achtung verschaffen zu können. Diese Erzählungen sind eine Neuerung der Tage

des Zwistes. Er eröffne seine Rede mit dem Lobe Gottes und den Anwünschungen über den Propheten (welchem Gott gnädig sein und Heil verleihen wolle!), mit der Anrufung Gottes und der Zuflucht zu ihm vor allem Bösen. Er hüte sich vor singendem Tone und den Fehlern der Aussprache. Er wähle die schönste der Sprachen, nämlich die arabische, in welcher die Bewohner des Paradieses sprechen, er hüte sich vor Solöcismen und Persismen, und gebrauche dieselben nur nothgezwungen, denn dies ist die Sprache der Bewohner der Hölle. Er spreche mit wohlberedten, klaren Worten, nicht mit versteckten, dunkeln, hüte sich vor übermässiger Breite und allzugrosser Tiefe, er trage seine Rede mit klarer, deutlicher, angenehmer, wohlklingender Stimme vor1) und bringe seine Erzählung in gehörigen Fluss. Die Worte unseres Propheten (welchem Gott gnädig sein und Heil verleihen wolle!) sind meistens von der Art, dass, wer dieselben höret, auch versteht; er beschränke die Zahl derselben nicht, damit sie der Hörer verstehen möge. Der Prophet (welchem Gott gnädig sein und Heil verleihen wolle!) grüsste, wenn er grüsste, meistens dreimal, und wenn er sprach, so sprach er dreimal. Er vermeide in seinen Worten die Sylbenmasse der Poesie, und jage nicht nach Reimen und Assonanzen, denn der Prophet (über welchen Heil sei!) verbot dieses'). Er sagte: Ich und die Auserwählten meines Volkes sind frei von Affectation und Redezwang; er sagte: Hütet euch vor den Reimfällen, in denen die Wahrsager sprechen. Der Ermahner (Überlieferer oder Prediger) wiederhole oft in seiner Rede die Anwünschungen für den Propheten (welchem Gott gnädig sein und Heil verleihen wolle!), die Bittformel um Verzeihung der Sünden3) und die des Einheitsbekenntnisses1), vorzüglich wenn er die Überlieferung die er vorbringen wollte, vern3); er wiederhole bei dieser Gelegenheit die Anwünschungen für den Propheten, und vielleicht wird ihm die vergessene Überlieferung einfallen, wenn nicht, so werden diese Anwünschungen die Stelle derselben vertreten. Will er sicher sein eine Überlieferung nicht zu vergessen, so sage er: Lob sei Gott welcher das Gute in Erinnerung bringt. Er berufe sich nur auf ein allgemein anerkanntes Grundwerk, wie die Wiedererweckung der Wissenschaften von Ghasali, wie der Garten der Frommen und die Erwähnungen, beide von Newewi), die Waffen des Gläubigen in den Stossgebeten von Ibn-ol Imam, die Heilung der Krankheiten im Besuche des Besten der Menschen von Sobki'), die paränetischen Bücher Ibn-ol Dschewsi's). Der Prediger nehme für seine Predigten keinen Lohn von den Menschen; was er zu seinem nothwendigen Lebensunterhalte bedarf, erhalte er aus dem öffentlichen Schatze, welcher das Mass desselben bestimme.

gessen

Das zehnte nothwendige Erforderniss. Von den Sitten der Gelehrten im Essen und in der Kleidung. Der Gelehrte verweichliche sich nicht, weder im Essen noch in der Kleidung; er fliehe den Luxus im Hausgeräthe und in der Wohnung, er begnüge sich hierin nur mit dem Erforderlichen; er ähnele hierin den frommen Männern der Vorzeit; je mehr er sich hierin auf die Seite des Wenigen hinneigt, um so mehr

1) Alle diese vier Epitheta liegen im Sinne des Adverbs tertilen.

2) Um die Nachahmung des Korans, der lauter Reim und Assonanzen, zu verhindern.

3) Istaghfer allah.

4) Allah Ahad.

5) Diese Stossgebetformeln sollen ihm zum Nothbehelf des Gedächtnisses dienen, wie die Mährchenerzähler gewisse Formeln haben, mit denen sie, wo sie ihr Gedächtniss im Stiche lässt, die Rede ausfüllen.

6) Der grosse Scheich der Schafii Jahja Ben Scheref-en-Newewi von New e in Hauran und dort begraben, gest. i. J. d. H. 676 (1277), dessen Läuterung der Namen durch Wüstenfeld's Herausgabe des Anfangs derselben bekannt.

7) Takij-ed-din Ali Ben Abd-ol-Kiafi, gest. i. J. 756 (1355). S ob ki, nicht Seba ki von seinem Geburtsorte, dem Dorfe Sobk in Ägypten so genannt, Verfasser mehrerer in Herbelot unter Sobki aufgeführten Werke, worunter sich das obgenannte jedoch nicht befindet. *) Von den zwei als Geschichtschreibern berühmten Ibn-ol Dschewsi ist hier nicht der erste, der Verfasser der wohlgeordneten Geschichte (el-Montadhen), gest. i. J. 597 (1200), sondern der zweite mit dem Beinamen Sebt, der Verfasser des Zeitenspiegels (Miret es-saman), gemeint, welcher Verfasser zahlreicher Werke, deren ein halbes Dutzend allein sich mit der Geschichte des Propheten beschäftigt (aufgezählt in dem LXIX. B. der Jahrbücher der Litteratur S. 17).

nähert er sich Gott dem Höchsten, und erhält so höheren Grad unter den Gelehrten in der anderen Welt. In der That ist die Ausschmückung mit Erlaubtem nicht verboten, aber wer sich darein versenkt, gewöhnt sich daran so sehr, dass es ihm schwer fällt sich davon zu trennen. Fortgesetzte Zierbengelei führt gefährliche Verhältnisse und Rücksichten der Schmeichelei gegen den Sultan und das Volk herbei; dagegen ist sich in Acht zu nehmen, denn wer sich in die Welt versenkt, der gelangt gewiss nicht zum Heile. Das Nähere über den Zustand des Reichthums und Gutes geben die folgenden Worte: Diese Welt ist nur das Saatfeld für die andere, und die Liebe zur selben ist aller Laster Anfang. Wie mancher Genügsame, Glückliche liebt dieselbe nicht, und wie viele Arme, Lasterhafte lieben dieselbe! In derselben ist gar vieles Nützliches, aber auch tödtliches Gift, dieselbe ist gleich einer Schlange welche Theriak für den, der sie zu solchem zu verwenden weiss, und Gift für den Unwissenden. In der Unterscheidung des Nützlichen von dem Schädlichen sind fünf Zustände wohl zu betrachten. Der erste Zustand ist die Erkenntniss des wahren Werths des Reichthums. Wisse, alle erworbenen Güter sind entweder durchaus bediente (solche, denen man durchaus dient,) wie der Wissenschaft welche die Vollkommenheit der Seele; oder sie sind nur zum Theile bediente (denen man dient), zum Theile dienende, wie die körperlichen Zustände des Essens, der Kleidung, des Beischlafes, denn diese dienen der Wissenschaft und werden von ihr bedient. Der Reichthum welcher zu den körperlichen Zuständen gehört, dient entweder der Begier, oder dient überhaupt, wie z. B. das Silber und Gold; auf denjenigen welcher jedes dieser Dinge an seinen gehörigen Platz zu stellen weiss, sind die Worte Gottes (im Koran) anwendbar: Und er hilft Euch mit Gütern und Kindern, und das Wort des Propheten (dem Gott gnädig sein und Heil verleihen wolle!): Wie gut wird nicht bekommen Habe und Gut dem Frommen! Das Gegentheil findet Statt, wenn Gold und Silber nicht Dienende, sondern Bediente sind, wenn alles Streben nur auf den Erwerb derselben gerichtet ist, wenn die Liebe dazu von Bösem in Böses stürzt; auf dieses sind die Worte Gottes (im Koran) anwendbar: Eure Güter und Euere Kinder sind Unruhe, und das Wort Gottes des Allerhöchsten: Die so dieses thun, werden von den Verworfenen sein. Der Freund Gottes Abraham (über welchen und unseren Propheten Gottes Segnungen seien!) hat gesagt: 0 Herr! verhüte, dass ich und meine Söhne Idole anbeten! solche Idole sind die beiden Minerale Gold und Silber. Die Würde des Prophetenthums steht erhabener, als dass zu fürchten wäre, dass ein Prophet an die Gegenwart Gottes in Steinen glauben könne. Der Prophet (welchem Gott gnädig sein und Heil verleihen wolle !) hat gesagt: der Diener des Geldes preiset und wird nicht gepriesen. Siehe da das Ding, weshalb du nicht gepriesen wirst! Du sollst das Gold und Silber nur zur Stärkung des Körpers begehren, um damit Wissenschaften und Kenntnisse zu erwerben, welches der Höchste der Zwecke und das vornehmste der Begehren, sonst wird es dir ergehen wie dem der in einem Schiffe mit Leuten nach einem der edelsten Länder reiste, um die höchste Stufe des Glückes zu erlangen. Sie stiegen, um die gesetzliche Reinigung zu verrichten, auf einer Insel aus, auf welcher Schwarze und schwarze giftgeschwollene Schlangen, vor denen sie sich in Acht nahmen ; da sahen sie einen glänzenden, leuchtenden Stein dem sie nachgingen, und so sich von ihren Gefährten trennten, bis es Nacht ward. Da überfielen sie die Schwarzen und die schwarzen Schlangen und griffen sie an und bissen sie. Der Eine schrie: o dass ich Staub wäre! und der Andere: wie gerne entbehrte ich des Gutes, wodurch ich der Herrschaft verlustig gegangen, und der Dritte: Wehe mir, dass ich von Gott abgewichen! Von diesem hat der Prophet Gottes (welchem Gott gnädig sein und Heil verleihen wolle!) gesagt: 0 Rothe (Gold) betrüge einen anderen als mich! Weisse (Silber) betrüge einen anderen als mich! Der zweite Zustand ist die Art des Eingangs in die Wissenschaft welche eine doppelte, entweder durch Erwerb oder durch Glück, wie man z. B. eine Erbschaft erhält, einen Schatz findet, ein unerwartetes Geschenk empfängt. Alles was Glück, ist zufällig und bedarf keiner Erklärung. Der Erwerb muss von Seite des gesetzlichen Befugnisses betrachtet werden, wenn darin Etwas Gutes gefunden wird,

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