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Am Schlusse seines ausführlichen Berichtes fügte Erzherzog Albrecht noch die Versicherung hinzu, dass er in allen vorgeschriebenen Stücken nichts seinem lieben Vetter zur Last lege; Se. Liebden sei jung und habe alle die erwähnten Dinge nicht, wie es nöthig gewesen wäre, selbst in Betracht gezogen; hätten ihn aber die welche ihn leiten, richtig unterwiesen, wie sie es schuldig gewesen, und nicht ihren Eigennutz im Auge gehabt, so wären alle die oben erwähnten Dinge nicht geschehen. Er, Erzherzog Albrecht, habe nie eine andere Absicht gehabt, als den Zwiespalt mit seinem Vetter durch die Landschaft beilegen zu lassen; mit seinem Berichte habe er dieser nur die Augen öffnen wollen, da er nicht zweifle, dass sowohl Herzog Sigmund als auch die Landschaft, wenn sie genaue Kenntniss von den Umtrieben der treulosen Gradner gehabt hätten, ihnen zuvorgekommen sein würden. Er habe nichts Anderes im Auge als den Nutzen zuvörderst seines Vetters, dann des Hauses Österreich und sämmtlicher Länder und Leute; darum bitte er die Landschaft sammt und sonders, bei seinem lieben Vetter mit Ernst daran zu sein, dass er den versiegelten Verträgen nachkommen und sich darin niemals wieder beirren lassen wolle, indem die wichtigsten, den Herzog, das Haus Österreich und die Landschaft selbst betreffenden Dinge vor sie gebracht werden sollen. Sollten aber diejenigen die nur ihren Eigennutz suchen, ihre Bemühungen zu hintertreiben im Stande sein, was er nicht erwarte: so sollte die Landschaft selbst ihm einen Tag setzen; zu diesem wolle er sich persönlich mit einer der Landschaft gefälligen Anzahl Volkes einfinden und alsdann die Stände über alle den Herzog Sigmund, Länder und Leute und das ganze Haus Österreich berührenden Dinge aufklären, sofort nur nach ihrem Rathe und Gutdünken handeln und weder Person noch Vermögen von der Landschaft trennen, bis der von eigennützigen Leuten seinem Vetter, dem Hause Österreich und den Ländern zugefügte Schaden abgewendet sei1).

Die Aufklärung welche Erzherzog Albrecht über die ihm zu Vils widerfahrene Beleidigung von Füssen aus in wiederholten Zuschriften vom Herzoge Sigmund verlangt hatte, war ihm inzwischen so wenig zu Theil geworden als die Erfüllung des zweiten Wunsches, mit seinem Vetter an der Grenze irgendwo zusammenzutreffen. Da nun Albrecht die Schuld von alle dem dem bösen Einflusse der Gradner zuschrieb, so beklagte er sich unter dem 24. September aus Tann in Oberelsass, wohin er sich nach den erfolglosen Verhandlungen zu Reute begeben hatte, neuerdings bitter über diese treulosen Räthe und verlangte von Sigmund die Festsetzung eines Rechtstages, damit dieselben wegen ihrer Übelthaten zur Strafe gezogen werden könnten. „Der Herzog habe aus den vielen Briefen die Albrecht um Sr. Liebden eigener Person, um Land und Leute und um des ganzen Hauses Österreich willen an ihn geschrieben, entnehmen können, wie gerne er mit Sr. Liebden zusammengekommen wäre. Da aber solches allein durch der Gradner Eigennutz hintertrieben worden sei, damit deren grobe seit langer Zeit in mannigfacher Weise verübte Handlungen, deren er sie auch noch seiner Zeit überführen werde, nicht an das Licht kommen sollten, so bitte und begehre er von Sr. Liebden mit allem Fleisse und Ernste, dieselbe wolle ihm die beiden Gradner vor Sr. Liebden eigenen Räthen und vor gemeiner Landschaft zu Recht stellen und ohne Aufschub einen Tag hiefür festsetzen. Vor diesem Gerichte werde er die Beweise liefern, dass dieselben als untreue und unfromme Leute Eide und Gelübde an Sr. Liebden, zumal auch an Land und Leuten gebrochen haben. Se. Liebden wolle ihm aber hierauf dieselben Gradner also handhaben, dass ihm das Recht gegen sie ohne Verkürzung vollzogen werde. Und da er nichts Anderes als Recht wider die Gradner verlange, so erwarte er, Se. Liebden werde, wie sie auch als Fürst des heiligen Reiches verpflichtet sei, ihm sein Verlangen gerne gewähren, damit er nicht Ursache habe, sein Recht anderswo zu suchen 2).

Die Gradner waren schon seit längerer Zeit nicht mehr im Lande Tirol, wohl nicht aus dem Grunde der sie später gänzlich aus demselben entfernte, sondern wahrscheinlich um ihrer Geschäfte, möglicherweise

1) Bericht dd. Füssen Montag S. Gilg. Tag (1. Sept.) 1455, im Schatzarch. zu Innsbruck.

2) Urk. dd. Tann 24. Sept. 1455, im Schatzarch. zu Innsbruck.

wohl auch schon um ihrer Sicherheit willen. Sobald sie daher Kunde von den Klagen und Forderungen des Erzherzogs erhielten, schrieben sie, ohne den Ort ihres Aufenthaltes im Briefe zu nennen, unter dem 5. October gleichfalls die Bitte an den Herzog Sigmund, ihnen einen Tag zur Verantwortung gegen den Erzherzog, aber nicht vor den Räthen und der Landschaft, sondern vor ihm, dem Fürsten selbst, festzusetzen. „Würden sie sich auf diesem Tage nicht zu verantworten vermögen, so sollte Herzog Sigmund die Macht haben, sie zu büssen; im entgegengesetzten Falle werde er aber auch ihnen nach Recht und Billigkeit Genugthuung verschaffen. Gnädigster Herr und Fürst! fügten sie hinzu, Euer Gnaden thue Solches in Kürze und gewähre uns gnädige Antwort; denn wollten sich Euer Gnaden damit nicht beladen, so müssten wir unser Recht weiter suchen, indem uns nicht ziemt, die Sache auf sich beruhen zu lassen"

Es scheint nicht, dass Herzog Sigmund die Bitte der Gradner berücksichtigte und den verlangten Rechtstag nach ihrem Wunsche festsetzte; denn unter dem 25. October erneuerten beide Brüder, jeder in einer eigenen Zuschrift an den Herzog die Bitte, ihnen den verlangten Rechtstag vor Sr. fürstlichen Gnaden festzusetzen; sie erbieten sich Ehre, Leib und Leben für den Herzog einzusetzen und vor ihm Recht zu nehmen und zu geben, wie es ihm billig dünke; sie bitten um Gottes und um der Gerechtigkeit willen um den Tag in einer Sache die ihre Ehre und ihren Glimpf so nahe berühre, und zugleich um das nothwendige sichere Geleite, um vor dem Herzoge erscheinen zu können3).

Zu dieser letzteren Bitte mochten sie sich bewogen gefunden haben durch die Wendung, welche ihre Angelegenheit allmählich zu nehmen anfing. Der Bericht des Erzherzogs Albrecht vom 1. Sept. aus Füssen an die Tiroler Landschaft war inzwischen nicht ohne Wirkung geblieben. Es ist leider nicht aufgezeichnet worden, welche Zusammenkünfte, Berathungen und Verhandlungen er veranlasste; der Mittelpunct der ständischen Thätigkeit scheint aber der Cardinal und Bischof von Brixen, Nicolaus Cusanus, geworden zu sein; bei ihm gingen längere Zeit Mitglieder der Landschaft ein und aus und beriethen sich über Mittel und Wege, die Eintracht unter den beiden Fürsten wieder herzustellen und das Verhältniss des Herzogs Sigmund zu den Gradnern, welches den tirolischen Ständen nicht minder verhasst war als dem Erzherzoge Albrecht, zu sprengen 3).

Gegen das Ende des Monats September 1455 fand hierauf ein förmlicher Landtag in Brixen Statt. Die Verhandlungen mit dem Herzoge müssen sehr ernst gewesen sein, indem Sigmund selbst, wenn wir eine Äusserung die er bald darauf in einem Schreiben fallen liess, nach ihrem Wortlaute nehmen dürfen, in Furcht gerieth, er könne mitsammt den Gradnern aus dem Besitze des Landes verdrängt werden *). Vor Allem verlangte die Landschaft, der Herzog solle den Gradnern die ihnen in Tirol übergebenen Burgen abfordern, die sie ihm auch laut ihrer Zusicherungen und Verschreibungen zu jeder Stunde abtreten müssten. Die Landschaft scheint nämlich von Seite der Gradner die sich im Besitze einiger der festesten Schlösser des Landes befanden, Widerstand befürchtet zu haben; sie wollte sie daher, ehe man energischer gegen sie vorging, entwaffnen. Dann sollte der Herzog überhaupt dieser eigennützigen Räthe sich entschlagen, ihnen im Lande weder Handel noch Wandel weiter gestatten und zur Beruhigung der Landschaft für alle Zukunft eine schriftliche Versicherung hierüber ausstellen. Weil aber die Gradner einen Rechtstag verlangen, soll ihnen zuvor ein solcher festgesetzt werden und zwar auf den ersten Tag nach Erhardi,

1) Urk. dd. 5. Oct. 1455 im Innsbr. Schatzarch. mit der Anmerkung: „geschrieben mit meiner Wigelois hantgeschrift.“ 2) Urk, dd. Samst. nach eilftaus. Maidtag (25. Oct.) 1455 im Innsbr. Schatzarch.

3) Gründlich. Vorstellg. etc. Bibl. Tirol. Tom. 1088. „Anno 1456 (ist unrichtig; gehört ins J. 1455) unterredeten sich ettwelche Stände sine formali congressu mit dem card. Cusan. in Brixen, wie die Gradner aus des Herzogs Ministerio und aus dem Lande zu bringen.“ 4) Aus Sigmund's Schreiben o. O. u. D. an einen Unbekannten: „Von erst Inen fürzehalten, was grossen Unwillen unser Landschaft fürgenommen hab, daran wir lauter merken, dass nicht anders daran sein mag, dann daz wir vns Ir äussern müssen, wan teten wir des nicht, so sind die lewff also hert vorhanden, daz on Zweifel zu besorgen ist, wir möchten samt In von unserm Land gedrungen werden."

9. Jänner 1456. Beide Brüder sollten das freieste und sicherste Geleite erhalten sowohl für ihre Person, als auch für alle diejenigen die mit ihnen zum Rechtstage in's Land kommen würden. Es soll ihnen nicht verwehrt sein, Kundschaften zu erheben und sich alle Behelfe zu verschaffen, deren sie zur Erweisung ihres Rechtes bedurften. Das sichere Geleite soll auch für die Rückkehr Geltung haben, wenn etwa der Rechtstag weiter aufgeschoben werden müsste 1).

Herzog Sigmund willigte in alle diese Forderungen der Landschaft, gelobte sich der Gradner zu entäussern und stellte bald darauf, am 21. December, den Ständen Tirols die hierüber verlangte Versicherungsurkunde aus). In derselben bekennt Sigmund, dass er in Berücksichtigung der Vorstellungen und Bitten welche Prälaten, Adel, Städte und Gerichte der Tiroler Landschaft ihm, zumal auf dem am jüngstvergangenen Michaelstag zu Brixen gehaltenen Landtage vorgetragen, und in Berücksichtigung der Bitten seines lieben Vetters des Erzherzogs Albrecht eingewilligt habe, die Brüder Wiguleis und Bernhard Gradner aus seinem Rathe zu entfernen, sich ihrer zu entschlagen und ihnen weder in der Grafschaft Tirol, noch in den Herrschaften Feldkirch und Bregenz, noch in irgend einem andern seiner Länder weiteren Aufenthalt zu gönnen; er werde ihnen die Schlösser, in deren Besitz sie sich befinden, abnehmen und mit anderen Leuten besetzen, gegen die tirolische Landschaft aber, weder sammt noch sonders, wegen ihrer Bitten und Vorstellungen nicht den geringsten Unwillen hegen, oder seine Ungnade sie fühlen lassen, sondern das was sie that, als einen Act der Treue und Ergebenheit gegen ihren rechten Landesfürsten betrachten.

Da auf dem Landtage zu Brixen beschlossen worden war, den Gradnern den von ihnen verlangten Rechtstag zu gewähren, so wurde ihnen dieser Beschluss, wie sich von selbst versteht, auch mitgetheilt. Unter dem 15. und 17. Dec. wendeten sich hierauf beide Brüder, wieder ohne Angabe ihres Aufenthaltsortes, schriftlich an den Herzog und erklärten sich bereit zum festgesetzten Rechtstage zu erscheinen; sie baten um das sichere Geleite, „dessen sie, wie sie beifügten, Unsicherheit halber bedürftig seien; denn, wie verlaute, wolle man ihnen sicheres Geleite weder geben noch halten. Da auch beide Bischöfe auf dem Tage zu Brixen gewesen, so sollen auch diese ihnen für ihre Gebiete dasselbe geben, ebenso der Hauptmann an der Etsch." Am Schlusse wurde Bernhard's Brief ganz gemüthlich: „O gnädiger Herr!“ ruft er aus, „wie hat sich Euer Gnaden sogar von mir gekehrt, was ich doch nie um Euch verdient habe; aber ich bitte um sicheres Geleite! Lasset mich nicht auf die Schlachtbank führen, sondern schicket mir den Bischof von Trient oder den Hauptmann an der Etsch, damit ich in ihrer Begleitung zum Rechte mich stellen könne❝ 3).

Die Antwort Sigmund's auf diese Zuschriften liegt nicht vor; aber unter dem 22. December forderte er aus Füssen den Bernhard Gradner zur Erklärung auf, ob er die schon in einem frühern Schreiben bezeichneten Schlösser abtreten wolle oder nicht. Der Herzog spricht sein Befremden aus, dass er auf seinen früheren offenen Brief noch keine Antwort erhalten habe; Bernhard soll durch den Überbringer des vorliegenden Mandates unumwunden erklären, ob er seinen früheren Zusagen gemäss die verlangten Schlösser abtreten wolle. Was den ihm und dem Erzherzoge Albrecht anberaumten Rechtstag betreffe,

1) Urk. im Innsbrucker Schatzarchive dd. Montag nach Lucia (15. Dec.) 1455, Burglehn. I. Th., 2. Abth., 314. P. deutschland I, 283.

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2) Urk. in den Tirol. Landesfreiheiten Ms. dd. Innsbruck S. Thom. von Candelberg, abgedruckt bei Brandis Gesch. d. Landeshauptl. p. 247. Im Auszuge bei Burglehn. I, 2. Abth., 314. Arch. f. Süddeutschl. I, 283. Diese Urkunde wird überall in das Jahr 1456 gesetzt, aber offenbar mit Unrecht; denn in dem Decrete, durch welches Herzog Sigmund die Gradner ächtet und für immer aus dem Lande weiset und welches datirt ist vom 11. Jänner 1456, bezieht sich Sigmund schon auf sein den Ständen gegebenes Versprechen. Ferner gebraucht Sigmund in der vorliegenden fraglichen Urkunde den Ausdruck: „Auf dem Landtage zu S. Michelstag nechstvergangen zu Brixen gehalten.“ Wäre die Urkunde erst am 21. Dec. 1456 ausgefertigt worden, hätte der Michaelistag des Jahres 1455 wohl nicht mehr nechstvergangen genannt werden können.

3) Urk. dd. 15. und 17. Dec. 1455 im Innsbr. Schatzarch.

so habe er sich mit seinem lieben Vetter jetzt zu Füssen versöhnt und freundlich wieder vereint. Beide hätten sich über die früher erhobene Anklage dahin verständigt, die Sache in Güte beizulegen; wolle aber Bernhard Gradner dem nicht beistimmen und lieber sein Recht verfolgen, so werde Herzog Sigmund Ort und Zeit dafür festsetzen, da der früher anberaumte Tag dringender Geschäfte wegen nicht werde eingehalten werden können. Nichtsdestoweniger begehre Sigmund ernstlich die Zurückgabe der berührten Schlösser, wozu Bernhard Gradner laut seiner früheren Zusagen ohne weiters verpflichtet sei').

Aus dieser Urkunde entnehmen wir unter anderm, dass zwischen den beiden Fürsten Erzherzog Albrecht und Herzog Sigmund eine Aussöhnung zu Stande gekommen, die ohne Zweifel durch Vermittelung der Stände Tirols herbeigeführt worden war. In welcher Verlegenheit sich übrigens Herzog Sigmund vor dieser Aussöhnung einerseits den Gradnern, anderseits seinem Vetter und der tirolischen Landschaft gegenüber befunden hatte, geht aus einem geheimen Briefwechsel hervor, welchen sowohl die Gradner mit Sigmund als auch dieser mit einem Ungenannten neben den offenen Sendschreiben unterhielten. So schrieb Wiguleis Gradner ohne Orts- und Datumsangabe, aber ohne Zweifel in diesen Tagen, „der Herzog möge nicht ungnädig nehmen, dass er der Aufforderung zur Rückgabe der Schlösser noch nicht entsprochen. Sigmund wisse wohl, welche Verschreibungen er ihm und seinem Bruder darum gegeben. Ob von diesen Verschreibungen vor dem Hauptmanne an der Etsch (also wohl vor der Landschaft?) gesprochen werden solle oder nicht, darüber möge der Herzog sich selbst rathen; er empfehle ihm die Forderung nicht zu stellen, da eine solche gegen des Herzogs Briefe, Siegel und Handschrift verstossen würde. Er, Wiguleis, hätte aber mit dem Herzoge etwas zu besprechen, was das Allergrösste betreffe, so der Herzog in der Welt habe; er möge ihm aber das nicht auf Umwegen entbieten, sondern wolle es ihm nur mündlich mittheilen; es berühre nicht die Gradner, nur den Herzog, darum wünschte er sehr das Geheimniss ihm eröffnen zu können 2).

Um eben diese Zeit schrieb Herzog Sigmund an einen im Briefe nicht Genannten, offenbar in der Absicht, durch diesen auf die Gradner einzuwirken. Der Ungenannte soll ihnen vorstellen, welch grosser Unwille ihretwegen bei der Landschaft entstanden sei, so dass Sigmund nur zu klar erkennen müsse, wie ihm nichts Anderes übrig bleibe, als sich ihrer zu entschlagen; denn, wo er das nicht thun wollte, müsste er ohne Zweifel besorgen, sammt ihnen vom Lande verdrängt zu werden, so drohend gestalteten sich die Verhältnisse! Nun glaube er aber einen Ausweg gefunden zu haben, auf dem sowohl er als auch sie grösserem Unrathe entgehen könnten, auf dem sie nicht gar zu hart gehalten würden und nicht völlig entblösst von ihm scheiden müssten. Dieser Ausweg bestehe darin, dass entweder er ihnen alle Schlösser die sie in seinen Ländern besitzen, mit Ausnahme Lichtenberg's, des Steins unter Löwenberg und des Goldecker Hofes abfordern, oder dass sie selbst freiwillig sie ihm abtreten müssten. Das Zerwürfniss mit dem Erzherzoge Albrecht wünschte er in Güte beizulegen. Würden die Gradner auf diesen Vorschlag eingehen, so wollte er sich bemühen, die Dinge zu ihrem Besten zu wenden; wo nicht, so wüsste er weder Rath noch Mittel sich ihrer anzunehmen und sie weiter zu schirmen. Gegen den Erzherzog Albrecht und Andere, die wider sie Recht suchten, könnte er sie um so weniger in Schutz nehmen, als ihnen das Recht, wie er höre, schwer fallen möchte; auch müsste er jedem der einen Anspruch gegen sie erheben wollte, dies gestatten. Die Gradner sollten daher alles das erwägen und den obberührten Vorschlag annehmen").

Bei Wiguleis Gradner scheinen diese Vorstellungen nicht ohne Erfolg geblieben zu sein. Am Montag nach dem heil. Tage, 29. December, that er Schritte die als eine Annäherung an Sigmund betrachtet werden konnten; er ersuchte den Herzog, ihm den Landeshauptmann entweder nach Tölz oder Rattenberg

1) Urk. im Innsbr. Schatzarch. dd. Füssen Montag vor h. Christtag (22. Dec.) 1455.

2) Urk. o. O. u. D. im Schatzarch. zu Innsbruck.

3) Urk. o. O. u. D. im Innsbrucker Schatzarch.

Denkschriften der philos.-histor. Cl. IX. Bd.

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zu senden; er wolle mit demselben über die Geschäfte und Forderungen des Fürsten auf eine Weise sprechen, dass dieser sein Vergnügen darob haben solle. Sigmund müsste ihm aber sowohl von seiner als auch des Erzherzogs Albrecht Seite ein vollkommen sicheres Geleite verschaffen und den Tag bestimmen, an welchem er in einer der genannten Städte zu erscheinen hätte. Auch sollten die Zusagen die der Gradner dem Herzoge gemacht habe, dem Landeshauptmanne mitgetheilt werden, denn er werde ihn darum fragen'). Auch ein zweiter Brief des Wiguleis Gradner vom 1. Jänner 1436 kann in obigem Sinne aufgefasst werden. Er bestätigt darin den Empfang der herzoglichen Aufforderung, die Schlösser die sich noch in seinen Händen befanden, abzutreten; erinnert aber den Herzog, dass sowohl er als auch sein Bruder Verschreibungen auf die Schlösser erhalten haben und bittet, ihn wie seinen Bruder gnädig dabei belassen zu wollen. Dass er ein Versprechen abgegeben, diese Schlösser auszuliefern, erinnere er sich nicht, sei aber gar nicht abgeneigt, mit dem Herzoge wegen ihrer Abtretung zu unterhandeln. Dasselbe könne er von Seite seines Bruders versichern *).

Die Tiroler Landschaft und Erzherzog Albrecht erblickten aber in diesen Zuschriften der Gradner nicht den guten Willen, sich dem Herzoge zu nähern, sondern Umschweife und Verweigerung der an sie gestellten Forderung; insbesondere musste der Satz auffallen, dass Wiguleis sich nicht erinnere, dem Herzoge wegen Zurückgabe der Schlösser irgend ein Versprechen gegeben zu haben. Das war zu arg. Es war z. B. im Kloster zu Wilten geschehen, dass Herzog Sigmund versiegelte Pergamentbriefe den beiden Gradnern mit den Worten übergeben: „Nehmet hin, da habt ihr die Briefe über Bregenz!" worauf Wiguleis dieselben aus der Hand des Herzogs mit den Worten hingenommen: „Gnädiger Herr! es sei Euern Gnaden hiermit versprochen, dass wenn Ihr diese Briefe von mir wieder begehrt, ich sie bereitwillig zurückgebe.“ Darauf haben beide Gradner dem Herzoge die Hand gereicht. Alles dessen wussten sich Zeugen nur zu gut zu erinnern3). Darum mussten ernstlichere Maassregeln gegen sie ergriffen werden, und das am 9. Jänner 1456 an sie erlassene Schreiben des Herzogs war der Anfang derselben. Sigmund forderte sie darin auf, die Schlösser die sie noch besassen, wie sie dies zu wiederholten Malen sowohl ihm allein als auch in Gegenwart mehrerer seiner Räthe mündlich versprochen, abzutreten; weigerten sie sich dessen, so müssten sie begreifen, dass er ihre früheren Zusagen nur als Kniffe betrachten könnte, mit denen sie ihn unter dem Scheine guter Treue hinter die Sache gebracht hätten; in ihrer Handlungsweise vermöchte er nichts weiter als Muthwillen und Unbilden zu erblicken, womit sie ihn zur Ungnade reizen wollten *).

Da aber gleichzeitig beobachtet wurde, dass nicht nur die Gradner selbst wieder im Lande erschienen, sondern auch Schritte und Anstalten wahrgenommen wurden, die darauf hindeuteten, dass sie gewaltsamen Widerstand zu leisten beabsichtigten, so wurde, ohne Zweifel auf Andringen der Landschaft, ein zweiter Punct des Landtags zu Brixen vollzogen und die Gradner förmlich aus den herzoglichen Ländern verwiesen. Unter dem 11. Jänner 1456 liess ihnen Herzog Sigmund den Ausweisungsbrief zustellen mit der Erklärung, dass ihnen bekannt sein müsse, wie er sich verpflichtet habe, sich ihrer zu entschlagen. Nun aber komme ihm zu Ohren, dass sie in den herzoglichen Ländern und Gebieten noch wandeln und handeln, was sich nicht zu gestatten gebühre; weder sie noch die ihrigen hätten in des Herzogs Ländern fortan sich aufzuhalten; handelten sie dawider, so hätten sie die Folgen sich selbst zuzuschreiben 3).

Sigmund's Ausweisungsmandat kam aber schon zu spät. Bernhard Gradner hatte sich bereits in die festeste seiner Burgen, in das Schloss Bisein geworfen und beantwortete von dort aus des Herzogs Forderungen und Landesausweisung nicht ohne Trotz. Er beschwerte sich über den Ausdruck, dass die

1) Urk. dd. Mont. nach dem heil. Tage (29. Dec.) 1435 im Innsbr. Schatzarch.

2) Urk. im Innsbr. Schatzarch, dd. Freitag vor dem Obristen, 1456.

3) Kuntschaft dd. Gratz 23. Juli 1466 im Innsbr. Schatzarch.

4) Urk. dd. Innsbr. 9. Jänner 1436 im Innsbr. Schatzarch.

5) Urk. dd. Innsbr. Montag vor S. Antonitag (11. Jänner) 1456 im Innsbr. Schatzarch.

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