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einverstanden erklärt hatte, worüber Beide sich verständigen würden. Der Widerspruch mag darin seine Erklärung finden, dass Friedrich nach den Vorgängen zwischen Sigmund und Ladislav von Unterhandlungen des ersteren mit dem Erzherzoge Albrecht kaum etwas Anderes als eine Verstärkung des gegen ihn gerichteten Bündnisses erwarten konnte, daher unter einem Vorwande der sich mit einem Scheine von Recht vorschützen liess, Verhandlungen zwischen seinem Bruder und Vetter verhindern wollte. Auch ist es sehr wahrscheinlich, dass Männer, wie die Gradner und Truchsesse von Waldburg, welche bei der ausgesprochenen Abneigung des Erzherzogs Albrecht gegen sie von Verhandlungen vor der nicht weniger ihnen abgeneigten Tiroler Landschaft Alles zu befürchten hatten, sich hinter den Kaiser steckten, um die gefährliche Zusammenkunft zu hintertreiben. Diese Vermuthung gewinnt um so grössere Wahrscheinlichkeit, als Erzherzog Albrecht bald hernach, als die verabredete Zusammenkunft in Innsbruck nicht stattfinden konnte, die Schuld davon Niemand Anderem als den Gradnern beimass.

Indessen hätte es zur Verhinderung der Zusammenkunft der beiden Fürsten des kaiserlichen Verbotes nicht bedurft; Herzog Sigmund wollte, entweder aus eigener Abneigung, oder von den Gradnern dawider eingenommen, selbst nichts mehr davon hören, und es kam hierüber zu ärgerlichen Auftritten, aber auch zu einer Wendung der Dinge, welche die Gradner sich am allerwenigsten erwartet hatten.

Im August machte sich der Erzherzog Albrecht zufolge einer, wie er vorgab, an ihn ergangenen Einladung auf den Weg zur Zusammenkunft mit dem Herzoge Sigmund in Innsbruck. Er näherte sich über Constanz und Kempten den Grenzen Tirols. In Vils angelangt, vernimmt er von einigen herzoglichen Amtleuten zu seiner nicht geringen Überraschung, dass ihm der Eintritt in's Land verwehrt sei. Voll Erstaunen und Entrüstung über einen solchen Empfang zieht er sich nach Füssen zurück, um dort Aufklärung abzuwarten und seine weiteren Schritte zu thun. Er konnte sich ein so unerwartetes Benehmen seines Vetters nicht anders erklären, als dass dieser von seinen Günstlingen, den Gradnern, dazu verleitet worden sein müsse, die freilich Ursache hatten, Alles aufzubieten, um die Zusammenkunft und den schiedsrichterlichen Spruch der Tiroler Landschaft zu hintertreiben.

War diese Vermuthung des Erzherzogs Albrecht richtig, dann könnten wir uns allerdings auch eine andere Handlung Sigmund's erklären, welche um eben diese Zeit, am 19. August zu Innsbruck stattfand, und die mehr als alles Andere Zeugniss gibt, in welcher Furcht die Gradner damals lebten, und wie ängstlich sie bemüht waren, sich gegen Gefahren die ihnen drohten, sicher zu stellen. Am obengenannten Tage liess Herzog Sigmund in Gegenwart des Cardinals und Bischofs von Brixen, Nicolaus Cusanus, und des Bischofes Georg von Trient, ferner in Gegenwart und mit Zustimmung aller seiner Räthe 1) den Brüdern Gradner eine Versicherungs- und Bestätigungs-Urkunde über alle ihnen bisher eingeräumten und abgetretenen Pfandschaften und Güter ausstellen. Die Gradner waren eben damals aus nicht näher angegebenen Gründen aus dem Lande abwesend und hatten den Herzog um diesen Act zu ihrer Beruhigung gebeten. Darum bekennt Sigmund in der Einleitung zur Urkunde, dass er den beiden Brüdern Wiguleis und Bernhard in Erwägung der treuen, ihm seit seinem Regierungsantritte erwiesenen Dienste obige Versicherungsurkunde zu ihrer Beruhigung ausstelle, da sie jetzt ausser Landes und wegen des Besitzes ihrer erblichen Schlösser und Güter nicht ohne Sorge wären, auch dieselben wegen ihrer Abwesenheit nicht nach Nothdurft hätten versehen können. Es seien dies insbesondere die Veste und Herrschaft Bregenz und Hoheneck,

1) Sie sind in der Urkunde namentlich aufgeführt, als: Vogt Ulrich von Matsch der Jüngere, Hans von Castelbark, Parcival von Annenberg Hauptmann an der Etsch und Burggraf auf Tirol, Meister Hans von Sulzbach Dechant zu Trient, Oswald Sebner Kammermeister, Ulrich von Fuchsberg, Leonhard von Velseck, Arnold von Niederthor, Cyprian von Lannenberg, Christoph Botsch, Konrad von Freiberg, Heinrich Fuchs der Herzoginn Eleonora Hofmeister, Konrad Vintler oberster Amtmann, Happe Hack, Hans von Metz und Hans Kripp.

Denkschriften der philos.-histor. Cl. IX. Bd.

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die Gülten und Steuern im hintern Bregenzer Walde, Fussach, Dornbürn, Höchst u. s. w., dann die Vesten und Herrschaften Telphan, St. Petersberg, Caldonazzo und andere ').

Aus Füssen verlangte nun Erzherzog Albrecht in wiederholten Zuschriften vom Herzoge Sigmund Aufklärung über die Beleidigung die ihm angethan worden. Da erschienen Sigmund's Räthe Konrad von Freiberg und Hans von Kronmetz mit dem Begehren, der Erzherzog möge seine Räthe nach Reute schicken, dort wolle Herzog Sigmund die beiderseitigen Angelegenheiten verhandeln lassen. Obwohl Albrecht höchlich erbittert war, willfahrte er dennoch dem Verlangen, in der Hoffnung, mit seinem Vetter der sich auf dem Schlosse Ehrenberg aufhielt, zu einer persönlichen Zusammenkunft zu gelangen. Allein es fand weder eine solche Zusammenkunft Statt, noch führten die mit vieler Bitterkeit zwischen den beiderseitigen Räthen vorgenommenen Unterhandlungen zu einem erwünschten Ergebnisse.

Nun wendete sich Erzherzog Albrecht unter dem 1. September aus Füssen mit einer sehr ausführlichen Klagschrift, worin er über die ihm zugefügte Schmach und über die vereitelten bisherigen Verträge und Verhandlungen Beschwerde führt, und die Gradner und Truchsesse von Waldburg als die alleinigen Urheber der Umtriebe bezeichnet, an die Tiroler Landschaft und setzte sie in Kenntniss, dass er vor ihr Recht zu nehmen sich gegen Sigmund erboten und von ihm verlangt habe').

Er setze voraus, schreibt Erzherzog Albrecht, dass die Tiroler Landschaft Kenntniss habe von dem Übereinkommen, das vor nicht langer Zeit (16. April) zwischen beiden Fürsten in Betreff ihrer Länder und Leute zu Innsbruck verabredet worden, und wie er in Folge schriftlicher Aufforderung von Seite des Herzogs Sigmund nach Vils gekommen, dort aber zu seinem höchsten Befremden von den herzoglichen Amtleuten vernommen habe, dass ihm das Land verschlossen sei. Er habe sich hierauf nach Füssen begeben, dort längere Zeit abgewartet und in wiederholten Zuschriften seinen Vetter um Aufklärung ersucht. Damit nun aber die Tiroler Landschaft die genaueste Einsicht erlange, wie diese Dinge gekommen seien, welche Schmach man ihm zugefügt habe, wovon er die Schuld keineswegs der Person seines lieben Vetters beimesse, und damit die Landschaft die Überzeugung gewinne, welches Unrecht an dem Herzoge und an Land und Leuten begangen werde, sende er ihr ein versiegeltes Register mehrerer Vereinbarungen, Bündnisse und Verschreibungen die von beiden Fürsten ausgegangen seien; daraus werde sie genugsam ersehen, wie viel Ursache er gehabt habe, darauf zu dringen, vor gemeiner Landschaft mit Sigmund zu sprechen. Vor allem weise ein Übereinkommen nach, dass keiner von ihnen ohne des andern Wissen und Wollen ermächtigt sein sollte, Schlösser, Städte, Länder und Leute seines Verwaltungsbezirkes vor der Zeit der erblichen Theilung durch Kauf oder Vermächtniss wegzugeben. Wer aber von ihnen aus Nothdurft etwas versetzen müsste, sollte es zuerst dem andern anbieten. Auch haben beide Fürsten in derselben Vereinigung sich gegen einander verpflichtet, ihre Landleute, jeder in seiner Regierung, gnädig zu halten und bei deren alten Herkommen, Rechten und Freiheiten zu schützen3). Eine zweite Übereinkunft enthalte die Verpflichtung, dass wer von ihnen aus merklicher Ursache genöthigt wäre, einige seiner Schlösser zu verpfänden, sie nur an Leute hingeben dürfe, welche die Wiedereinlösung den Fürsten oder deren Erben zu jeder Stunde ohne Hinderniss gestatten würden. Eine dritte Verschreibung bestimme, dass innerhalb der auf ihr Datum folgenden acht Jahre keiner von ihnen gegen den andern feindlich auftreten und keiner sich wider den andern mit einem Dritten verbinden sollte. Die Urkunde trage das Datum Innsbruck in der Fasten 1450. Weiter haben sie sich gegen einander verschrieben, gemeinsamen Fleiss anzuwenden, um den Aargau wieder zu ihren Handen zu bringen, und das wiedererworbene Land gemeinsam zu geniessen.

1) Urk. im Innsbr. Schatzarch. dd. Innsbruck 19. Aug. 1455.

2) Urk. im Innsbr. Schatzarch. dd. Füssen 1. Sept. 1455. 3) Siehe die Anmerkung 2, Seite 243.

Und dennoch trotz aller dieser Verschreibungen und trotz des klaren Wortlautes, dass keiner wider den andern sein sollte, sei ihm, dem Erzherzoge Albrecht, begegnet, was vorerwähnt wurde; man habe ihm das Land verschlossen. Und obwohl nach den ausdrücklichen Bestimmungen der vorgelegten Verträge keiner von ihnen sich mit Jemand wider den andern verbinden sollte, habe er doch sicher erfahren müssen, dass mit den grössten Feinden des Hauses Österreich, mit dessen Erbfeinden, den Eidgenossen, Bündnisse und Vereinbarungen nachgesucht und geschlossen worden, was Niemand schwerer treffen könne als ihn und seine Länder. Dessgleichen sollen auch jetzt vor Kurzem, wie er zuverlässige Kunde habe, mit mehreren Fürsten Bündnisse und Verträge zu Stande gekommen sein über Schlösser und Länder die zum Theil noch bei Lebzeiten des Herzogs Sigmund, zum Theil nach dessen Tode auf ewig vom Hause Österreich abgelöst werden sollten, was doch wider die Ordnung älterer Fürsten von Österreich, wider die vorgelegten Verschreibungen und gegen des ganzen Hauses Österreich Herkommen wäre. Und obwohl eine der vorgelegten Verschreibungen ausdrücklich bestimme, dass keiner von ihnen ohne des Andern Wissen und Wollen etwas hingeben oder sich dessen entäussern dürfe, sei dennoch nicht nur dieser Bestimmung zuwider gehandelt worden, sondern es sei auch der Tiroler Landschaft wohl bekannt, wie viele Schlösser, Länder und Leute, namentlich die festesten und bedeutendsten, die Gradner und Eberhard Truchsess an sich gezogen haben mit dem frechen Bestreben, dieselben dem Hause Österreich gänzlich zu entfremden. Er habe auch auf die zuverlässigste Weise erfahren, wie derselbe Truchsess und die Gradner bei den Eidgenossen ernstlich dahin gearbeitet, mehrere Schlösser welche das Haus Österreich früher in deren Ländern gehabt habe, sich zuzueignen, dafür aber die Ansprüche aller Fürsten dieses Hauses an die Eidgenossen, des Aargaues und anderer Dinge wegen, aufzugeben, im Namen des Herzogs Sigmund darauf zu verzichten und zugleich ein ewiges Bündniss mit den Schweizern wider das Haus Österreich einzugehen. Ein anderer Artikel der zwischen dem Erzherzoge Albrecht und Herzog Sigmund geschlossenen Verträge setze fest, dass jeder innerhalb seines Regierungsbezirkes die Landleute gnädig halten und bei ihren Rechten und Freiheiten schirmen sollte, dessen ungeachtet seien ihm mannigfaltige Anzeigen zugekommen, wie sowohl die ganze Landschaft als auch einzelne Personen ihres Gutes und Rechtes entwehrt, auf vielerlei Wegen wider ihre Freiheiten und altes Herkommen beschwert und anders gehalten worden seien als ihm billig zu sein dünke, woraus nicht sein lieber Vetter Herzog Sigmund und dessen Land und Leute, sondern Andere Nutzen geschöpft haben und woraus bei längerer Fortdauer dem Hause und den Fürsten von Österreich merklicher Schaden erwachsen müsste.

Über alle diese Erfahrungen und Beschwerden habe nun Erzherzog Albrecht, wie die Landschaft aus den Abschriften ersehen möge, nicht nur an Herzog Sigmund, sondern auch an die Bischöfe von Trient und Brixen, an den Hauptmann an der Etsch und an mehrere Mitglieder der Landschaft, die zur Zeit wo die Verträge geschlossen wurden, in Innsbruck anwesend waren, geschrieben. Die Folge sei gewesen, dass Herzog Sigmund seine Räthe Konrad von Freiberg und Hans von Kronmetz an den Erzherzog abgeordnet und begehrt habe, er möge seine Räthe nach Reute senden, um dort Mittel und Wege zu finden, wie man sich näher kommen könne. Auf dieses Begehren habe Albrecht seine Räthe, an ihrer Spitze Thüring von Hallwil, nach Reute abgeordnet und dabei sich der Hoffnung überlassen, mit Sigmund persönlich zusammen kommen zu können, da er sich in der nächsten Nähe, auf dem Schlosse Ehrenberg aufhielt, was ihm aber nicht zu Theil wurde. Dadurch sei nun Albrecht's Verlangen, die ganze Angelegenheit vor die Tiroler Landschaft zu bringen und der Gradner und des Truchsessen gröbliche wider den Fürsten und Land und Leute gerichtete Missethat an's Licht zu ziehen, vereitelt worden, und dass sie auch in Zukunft einem solchen Ansinnen den Weg verlegen werden, gehe klar aus den Verhandlungen des Tages von Reute hervor.

Erzherzog Albrecht setzte hierauf mit weitläufigem Berichte die Tiroler Landschaft in Kenntniss über die zwischen den Räthen der beiden Fürsten zu Reute stattgefundenen Verhandlungen. Vor allem bemerkte

er, dass grosse Bitterkeit von Seite der Gesandten Sigmund's wahrzunehmen gewesen sei. Auf die Klage seiner Abgeordneten, dass man ihn zwecklos bis an die Grenzen Tirols habe herankommen lassen, da er doch nur mit Nachtheil seiner Geschäfte von Hause habe abkommen können, erwiederten Sigmund's Räthe, dies sei nicht ihres Herrn sondern seine eigene Schuld, da ja Herzog Sigmund den nach Innsbruck angesetzten Tag wieder abgeschrieben habe; im Gegentheile, ihr Herr habe über des Erzherzogs Herankommen zu klagen; denn aus dem Drängen nach einer Verhandlung vor der Tiroler Landschaft könne Herzog Sigmund nichts Anderes abnehmen, als der Erzherzog wolle die Landschaft wider ihn aufbringen; sie seien aber ermächtigt zu erklären, dass, je mehr der Erzherzog dem nachjage, desto mehr werde Herzog Sigmund davor fliehen. Die Zusammenkunft sei von beiden Herren willkürlich verabredet worden, ohne ein Pfand oder eine Strafe darauf zu setzen, die sie verpflichtet hätte, die Sache vor die Landschaft zu bringen. Die Tiroler Landleute seien ihre Unterthanen nicht ihre Obrigkeit 1). Es versteht sich, dass Erzherzog Albrecht's Räthe eine so verletzende Anklage zurückwiesen und sich darauf beriefen, dass Herzog Sigmund sich nie eines Andern zu dem Erzherzoge zu versehen hätte als vetterlicher Liebe, Treue und Freundschaft; wer ihm etwas Anderes beibringe, thue Beiden Unrecht. Gerade der Umstand, dass Erzherzog Albrecht seine Räthe nach Reute gesendet, sei ja Beweis desselben Wohlwollens indem er dabei beabsichtigte, dem Schaden des Hauses Österreich zuvorzukommen und die beiden Herren zu besserem Verständnisse zu bringen. Die Behauptung, dass die Verabredung vom 16. April den Herzog nicht weiter verbinde als sein guter Wille wäre, sei etwas gar fremd zu hören und könne eine solche Meinung dem Herzoge nur unbilliger Weise von Jemand beigebracht worden sein. Zwischen gebornen Fürsten und so nahen Verwandten sei es nicht gewöhnlich, auf Verschreibungen Strafen zu setzen; wozu sie sich herbeilassen, was sie verschreiben und versiegeln, dem seien sie genugzuthun schuldig und verbunden. Nun sei das Innsbrucker Übereinkommen von beiden Herren persönlich und mündlich zugesagt worden; sie haben sich mit Brief und Siegel versprochen (was unter Fürsten gewiss die höchste Art von Verpflichtung sei), vor die Landschaft zu kommen. Man könne auch nicht behaupten, es sei eine solche Berufung auf die Landschaft etwas Neues, sowohl zur Zeit der alten Fürsten von Österreich als auch unter den jetztlebenden Vettern haben Beispiele dieser Art oftmals stattgefunden.

Nach diesen Erörterungen sei man zur Hauptsache übergegangen. Albrecht's Gesandter Thüring von Hallwil habe sich darauf berufen, dass in Betreff der Abtretungen zwischen den beiden Herren in Innsbruck keine Misshelligkeit obgewaltet habe; wollte man nun in dem damaligen Sinne von der Hauptsache sprechen, so seien die erzherzoglichen Gesandten bereit, davon zu hören und gebührliche Antwort zu geben. Sigmund's Räthe haben sich hierauf Bedenkzeit genommen und am folgenden Tage im Wesentlichen geantwortet: Die Regierung in Schwaben wolle Sigmund für sich selbst behalten; nur das Hegau, Thurgau und die zwei Städte Zell in Untersee und Schaffhausen, dessgleichen die Ansprüche an die Eidgenossen sollen ihnen Beiden gemeinsam gehören, jedoch mit dem Vorbehalte, dass keiner ohne des andern Wissen und Willen Krieg anfange; überdies wolle Herzog Sigmund eine Summe von 100,000 Gulden an Erzherzog Albrecht bezahlen. Wollte dieser das Dargebotene annehmen, so hätten die Gesandten Sigmund's den Auftrag, weiter über die Sache zu sprechen, ohne jedoch ermächtigt zu sein, mehr zu geben;

1) Diese Ansicht dürfte Herzog Sigmund kaum aus der Geschichte seiner Vorfahren geschöpft haben. Allerdings waren die Stände der verschiedenen Erbländer Unterthanen der Herzoge von Österreich, das wusste auch Herzog Albrecht der Weise, und dennoch verordnete er in seinem Testamente, dass, wenn Zwietracht unter seinen Söhnen entstünde, die Landherrn einschreiten sollten. „Wer aber das unser sune jeman.. mit seinen Brüdern nit lieblich noch brüderlich leben wollt, welcher das wer, junger oder älter, so haben wir unser und ihr Lantherrn gebeten, die uns auch, und ihne das verheissen haben, und darum zu den Heiligen geschworen, daz sie den davon nemen sollen, und ihm beweisen, das er von allem Unwillen und unfreuntschaft gänzlich lasse, und mit sein brüder lieblich und gütlich leb, und sol er in das folgen." Steyerer p. 185. Vergl. Kurz, Albrecht d. Lahme p. 310.

meine aber Erzherzog Albrecht das Angebot nicht annehmen zu können, so müssten sie jede fernere Verhandlung abbrechen.

Die Abgeordneten des Erzherzogs Albrecht konnten sich mit dieser Erklärung nicht zufrieden stellen, da ihnen aus dem Munde des Herzogs Sigmund von den früheren Verhandlungen her bekannt war, was dieser dem Erzherzoge bewilligt hatte; darum entgegnete der Marschall Thüring von Hallwil, dass es ihn sehr befremde, zu hören, wie jetzt „der Regierung halber zu Schwaben" weniger geboten werde als zu Innsbruck und an andern Orten geboten worden sei, nachdem doch beide Herren zuletzt in Innsbruck so vetterlich und freundlich von einander geschieden seien, beide einander ihre Länder und Leute empfohlen und Albrecht seither in keiner Weise unfreundlich gegen Sigmund gehandelt habe. Zwischen beiden Fürsten sei zu Innsbruck wegen der Theilung und Abtretung keine Irrung gewesen, nur in Betreff der Gradner und Truchsesse hätten sie sich nicht vereinigen können, da Erzherzog Albrecht auf so viele merkliche Herrschaften, Städte und Schlösser, die sie vom Hause Österreich innehaben und die ihnen auf ewige Zeiten überlassen bleiben sollten, nicht verzichten und in deren Abtretung nicht einwilligen wollte, indem es bis auf den heutigen Tag offenbar sei, dass die Gradner mehr auf ihren Eigennutz als auf beider Herren Länder und Leute Bedacht nehmen.

Auf diese Bemerkungen der erzherzoglichen Gesandten habe Konrad von Freiberg mit einiger Bitterkeit erwiedert, dass in Betreff der Verpfändungen und Vergabungen beide Fürsten einander wenig vorzuwerfen hätten, sei aber dann ganz unerwartet mit dem Antrage hervorgerückt, Erzherzog Albrecht möge Schiedsrichter wählen, die ihm angenehm seien, drei aus dem Lande zu Schwaben, drei aus der Grafschaft Tirol und vier aus dem Lande Österreich; vor diese sollten beide Herren ihre Streitsache zur Entscheidung bringen; würde man eines Obmannes bedürfen, so sollte König Ladislav dazu erbeten werden, dessen endlichem Ausspruche man sich ohne weitere Weigerung zu unterwerfen hätte.

Thüring von Hallwil habe den Vorwurf, als wären beide Herren in Veräusserungen nicht saumselig gewesen, nicht liegen lassen, sondern darauf bemerkt, dass Konrad von Freiberg keine Ursache hätte, so etwas dem Erzherzoge Albrecht nachzusagen; denn zur Zeit, wo dieser Fürst in die Oberlande gekommen, sei der grössere Theil der Schlösser, Städte, Länder und Leute der Herrschaft Österreich daselbst durch weiland Herzog Friedrich und andere Fürsten von Österreich verpfändet gewesen. Erzherzog Albrecht habe einen grossen Theil derselben im Werthe von 200,000 fl. wiederum zu des Hauses Österreich Handen gebracht, aber nur mit schwerer Aufopferung seines eigenen Vermögens und mit vieler Sorge und Mühewaltung. Was das Haus Österreich heutzutage in diesen Ländern besitze, wäre allein durch ihn nach schweren Kriegen und grossen Opfern erhalten worden. Gegen den Antrag, die Entscheidung des Streites einem andern Schiedsgerichte als den Ständen Tirols zu übertragen, habe er protestirt, nicht nur weil König Ladislav zu sehr mit Ungern beschäftigt sei, sondern der ganze Antrag nur darauf hinauszugehen scheine, die Sache in die Länge zu ziehen. Früher habe Erzherzog Albrecht den König Ladislav zum Schiedsrichter vorgeschlagen, Herzog Sigmund aber den Antrag abgelehnt und die Sache auf seine eigene Landschaft erboten; sobald Erzherzog Albrecht darauf eingegangen, sei der Vorschlag durch Wiguleis Gradner auf mannigfaltige Weise hintertrieben worden, wie dies der Cardinal und Bischof zu Brixen bezeugen könne. Erzherzog Albrecht sei aber noch bereit, den Streit an die Landschaft zu bringen und glaube, dass man erst dann andere Wege und Mittel versuchen solle, wenn die Landschaft die Parteien zu vereinigen nicht im Stande wäre. Auf diese Erklärungen der Abgeordneten des Erzherzogs Albrecht habe Konrad von Freiberg entgegnet, dass, wenn sein früher gemachtes Angebot nicht angenommen werde, er keinen weitern Auftrag habe und die Unterhandlungen somit als abgebrochen zu betrachten seien, worauf denn auch die beiderseitigen Abgeordneten Urlaub genommen hätten.

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