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den Burgen Schelkingen und Reisensberg, Albrecht hingegen dem Herzoge Sigmund als Unterpfand dafür auf die Dauer des Krieges die Städte Waldshut, Seckingen und Laufenburg sammt der gleichnamigen Veste einräumen sollte. Käme Herzog Sigmund in denselben Fall, so sollte er gegen Zurückgabe des Unterpfandes die obgenannten dem Herzoge Albrecht eingeräumten Städte für sich benützen können. Würde Herzog Albrecht eine der überlassenen Städte im Kriege verlieren, so sollte er seinen Vetter mit den zum Unterpfande gegebenen Städten und Burgen schadlos halten. Nach Beendigung des Krieges sollte jeder das Seinige wieder zurückerhalten'). Hinsichtlich der Besitzungen des Hauses Österreich im Aargau, welche die Eidgenossen an sich gerissen, verpflichteten sich die beiden Herzoge, falls sie dieselben zurückerobern würden, sie unter einander zu theilen und gemeinschaftlich zu regieren). Endlich gelobten sich Beide, innerhalb der bezeichneten acht Jahre einander nicht anzufeinden und wenn einer von ihnen ein Bündniss einzugehen genöthigt wäre, den Andern immer auszunehmen3). Zum Schlusse erliess Herzog Albrecht an alle seine Unterthanen in der Markgrafschaft Burgau, in der Stadt Freiburg im Uechtlande, in Thurgau, Hegau und Schwaben ein Mandat, in welchem er ihnen die mit dem Herzoge Sigmund getroffene Übereinkunft anzeigte und sie aufforderte, diesem als ihrem neuen Landesherrn zu huldigen1).

Bei dieser wichtigen Zusammenkunft in Innsbruck verständigten sich aber die beiden habsburgischen Fürsten nicht nur über die Theilung und Verwaltung der vorderösterreichischen und tirolischen Länder, sondern sie gingen noch weiter und zogen die sämmtlichen Erblande des österreichischen Hauses in den Kreis ihrer Berathungen und Verfügungen. Sie verständigten sich über eine Theilung aller österreichischen Länder für den Fall, dass ihre Verwandten, der römische König Friedrich IV. und der König von Ungern und Böhmen, Ladislaus, innerhalb des für die obigen Verträge ausgesteckten Termins von acht Jahren mit Tod abgehen sollten. Stürbe Friedrich, so sollte Herzog Albrecht die innerösterreichischen Länder allein, Sigmund hingegen die sämmtlichen vorderösterreichischen Länder erhalten und zugleich der Zahlung der früher stipulirten 20.000 oder 9000 Gulden enthoben sein. Stürbe König Ladislaus, so sollten beide einander unterstützen, zu ihrer Gerechtigkeit zu gelangen, die ihnen zu des Verstorbenen Land und Leuten zustünde. Auf gleiche Weise gelobten sie einander, gemeinsam dahin zu arbeiten, um Friedrich zur Herausgabe des ihnen gebührenden Erbtheiles der von den Grafen Friedrich und Ulrich von Cilly hinterlassenen Länder zu nöthigen 3).

Das waren die vielen und höchst wichtigen Verträge, welche 1450 zwischen den Herzogen Albrecht und Sigmund geschlossen wurden. Was sie zu solchen einseitigen, die nächstbetheiligten Verwandten ausschliessenden Verträgen, insbesondere zu dem auf das Ableben Friedrich's und Ladislav's berechneten Übereinkommen bewog, war wohl nicht die Aussicht auf den nahen Tod des einen oder des andern dieser beiden Fürsten, sondern einerseits die Stellung der Herzoge, zumal Albrecht's zu Friedrich, die mehr oder weniger immer eine feindselige war und anderseits der im habsburgischen Hause in Folge der unbestimmten Erbfolgegesetze seit nahe hundert Jahren obwaltende Theilungsgeist.

Im Anfange des Jahres 1453 stand nun aber Herzog Albrecht mit seinem Bruder, dem inzwischen am 19. März 1452 in Rom zum Kaiser gekrönten, in seinen eigenen Ländern von Österreichern und Ungern schwer bedrängten Friedrich wieder einmal auf gutem Fusse. War es nun Dankbarkeit für Albrecht der sich am Trotze und an der Empörung der Österreicher nicht betheiligt hatte ), während Herzog

1) Urk. dd. Innsbr. 4. März 1450 aus dem Innsbr. Schatzarch. bei Chmel Material. I, 309.

2) Urk. von demselben Datum aus derselben Quelle bei Chmel loc. cit. 3) Urk. loc. cit.

4) Urk. loc. cit. bei Chmel Material. I, 310. In Chmel's Regest. K. Friedr., Bd. I. num. 2611. 5) Urk. dd. Innsbruck 4. März 1450 im Schatzarch. daselbst. Vergl. Chmel Material. I, 310. 6) Kurz, Österreich unter Friedrich IV. Erst. Th., 24. Hauptstück. Wien 1812, p. 101.

Schatzarchivs Repertor. V, 703, 707.

Sigmund von Tirol der Bewegung nicht ganz fremd geblieben '), oder war es überhaupt die Absicht Friedrich's, die Demüthigung die seine Linie in dem Vormundschaftsstreite wegen Ladislaus erlitten, durch Verleihung eines neuen Glanzes zu verwischen, am 6. Jänner 1453 nahm der Kaiser zu Neustadt einen Act vor, der, wie er später zur Verherrlichung des ganzen habsburgischen Hauses gedieh, im ersten Augenblick doch nur ein Ergebniss seiner Empfindlichkeit gegen den König Ladislaus und Herzog Sigmund war; er erhob die Prinzen der steierischen Linie des habsburgischen Hauses, also zunächst sich selbst und seinen Bruder Albrecht zur Würde der Erzherzoge von Österreich. Anwesend beim feierlichen Acte war Friedrich's Bruder Albrecht, der sich an der Spitze der weltlichen Zeugen das erstemal als Erzherzog unterzeichnete. Von Tirol, so wie von Ungern, war Niemand zugegen, mit Ausnahme des vor kurzem zum Bischofe von Brixen beförderten Cardinals Cusanus, der an der Spitze der geistlichen Zeugen die Urkunde unterfertigte3). Vom Cardinal Cusanus kann aber nicht angenommen werden, dass er im Auftrage Sigmund's oder aus eigenem Antriebe zu dessen Gunsten am kais. Hoflager verweilte; denn eben bei dieser Gelegenheit schmiedete er Waffen zum spätern Kampfe gegen den Herzog, indem er sich vom Kaiser Friedrich IV. (7. Dec. 1452) jenes Privilegium Friedrich's II. vom Jahre 1218 bestätigen liess, welches dem Bischofe Berchtold von Brixen alle Silber- und andern Bergwerke im Umfange des Brixner Gebietes verlieh3), durch dessen Ausdehnung vom weltlichen Gebiete des Brixner Bischofes auf den Umfang der Diöce se der Cardinal einige Jahre später die heftigsten Streitigkeiten gegen den Herzog Sigmund heraufbeschwor1).

Bei dieser Zusammenkunft in Neustadt und bei dem ausnahmsweise einmal freundlichen Verhältnisse zwischen Friedrich und seinem Bruder Albrecht müssen sofort auch Verhandlungen stattgefunden haben, die auf die Vernichtung der zwischen Albrecht und Sigmund im Jahre 1450 geschlossenen Verträge abzielten. Kann auch diese Behauptung nicht unmittelbar aus Urkunden erwiesen werden, so berechtiget doch zu ihrer Annahme das was später über die Verhandlungen zum Vorschein kam, und die bald darauf vom Erzherzoge Albrecht an Sigmund gestellte Forderung, vermög welcher er nicht weniger als die Abtretung des grössten Theils der ihm 1450 überlassenen schwäbischen Länder verlangte. Zwei Tage nach der Erhebung der steierischen Linie zur erzherzoglichen Würde trafen Kaiser Friedrich und Erzherzog Albrecht eine Hausordnung die für beide lebenslänglich dauern sollte, in welcher sie sich den Besitz ihrer Länder gegenseitig verbürgten. Während von Seite Albrecht's dem Kaiser der ungestörte lebenslängliche Genuss der innerösterreichischen Länder zugesichert wurde, verbürgte der Kaiser jenem die ebenfalls von seiner Seite unbeirrte lebenslängliche Regierung der oberen Erblande mit Namen, in Schwaben, Elsass, Sundgau, Aargau, Thurgau, Breisgau, am Schwarzwald, am Rhein, an der Donau und am Neckar; ferner die Grafschaften Habsburg, Kyburg, Pfirt und alle andern Erbländer, Städte, Leute und Güter ausserhalb des Arls und Verns. Nun waren aber die Markgrafschaft Burgau, Freiburg im Uechtlande, Thurgau, Hegau, nebst allen schwäbischen Städten und Herrschaften sammt Schaffhausen, Zell und Rheinfelden im Vertrage von 1450 vom Herzoge Albrecht an Sigmund auf acht Jahre abgetreten und vom Letztern dafür bereits ein grosser Theil der damals stipulirten Summe bezahlt worden. Es kam also die vorberührte Bestimmung der Neustädter Hausordnung einer indirecten Aufhebung des Vertrages von Innsbruck gleich.

In dieser Hausordnung wurde ferner festgesetzt, dass der Kaiser seinem Bruder, damit dieser die Regierung der ihm zugesicherten Länder desto löblicher führen und seinen fürstlichen Stand desto besser einhalten könnte, eine Summe von 108.000 Gulden vorschiessen sollte, die auf gewisse Städte verschrieben

1) Siebe: Instruction der österr. Gesandten an Herzog Sigmund, März 1452, bei Chmel Material. I, 379.

2) Urk. dd. Neustadt 6. Jän. 1453, bei Chmel Material. II, 36.

3) Urk. bei Sinnach. IV, p. 180. Vergl. p. 67, 132.

4) Chmel Regest. Friedrich IV., Bd. II. num. 2969. Sperg's Tirol. Bergwerksgesch. p. 30. Lichnowsky Reg.

und vorzüglich zur Wiedereinlösung der verpfändeten oder dem Hause Österreich in anderer Weise entfremdeten Städte und Schlösser verwendet werden müsste, deren Eigenthum aber immerdar dem Kaiser und seinen männlichen Erben zuzustehen hätte'). Da aber die Länder und Herrschaften welche Herzog Sigmund besass und regierte, weit einträglicher wären, auch in viel friedlicherem Stande sich befänden als die ihrigen, und Herzog Sigmund nicht soviel Darlegens darauf hätte, als ihrer einer bedürfte, so ermächtigte der Kaiser seinen Bruder mit Sigmund zu unterhandeln, dass auch dieser, wie es nicht anders als billig wäre, zur fürstlicheren Ausstattung des Erzherzogs Albrecht und zur Wiedereinlösung der des mehreren Theiles versetzten oder sonst verkümmerten oberen Lande in Schwaben, am Rhein, in Elsass und an andern Enden beitragen sollte. Friedrich erklärte sich zum voraus mit Allem einverstanden, was Erzherzog Albrecht in dieser Beziehung durch Unterhandlung von Sigmund erlangen würde').

Es dauerte nicht lange, so zeigte es sich, dass diese Neustädter Hausordnung, zumal die dem Erzherzoge Albrecht ertheilte Vollmacht, die Quelle vielfacher Verwickelungen mit dem Herzoge Sigmund und weiterhinaus die Veranlassung des heftigen Auftretens Albrecht's gegen die Brüder Gradner wurde. Wir besitzen leider nicht mehr die Documente über die Verhandlungen, welche Erzherzog Albrecht in den Jahren 1453 und 1434 im Sinne der Neustädter Übereinkunft mit dem Herzoge Sigmund angeknüpft haben mag, ob er zuerst nur erhöhte Zahlungen für die 1450 abgetretenen vorderösterreichischen Länder von ihm verlangte, oder ob er, obgleich erst vier von den zu Innsbruck stipulirten acht Jahren verflossen waren, die gänzliche Zurückstellung derselben forderte. Wir finden nur, dass im Jahre 1454 ein Tag zu Bregenz gehalten wurde, auf welchem Erzherzog Albrecht's Räthe mit denen des Herzogs Sigmund „der Regierung der vordern Lande halber" unterhandelten). Waren nun die Forderungen der einen oder der anderen Art, beide mussten den Herzog Sigmund entrüsten. Er war den zu Innsbruck 1450 übernommenen Verpflichtungen getreu nachgekommen und hatte die zu den bestimmten Fristen treffenden Zahlungen richtig geleistet, wie dies nicht nur die Quittungen des Erzherzogs Albrecht, sondern auch eine am 20. April 1457 von dem Markgrafen Wilhelm von Röteln, Thüring von Hallwil, Leonhard von Velseck und einem Sarntheiner in Wien zusammengestellte Specification der theilweisen Abzahlungen unwidersprechlich darthut'). Die Zurückforderung der schwäbischen Länder war eine Verletzung des Innsbrucker Übereinkommens. Überdies musste sich Herzog Sigmund gekränkt fühlen nicht nur durch die einseitige Erhebung eines Zweiges des habsburgischen Hauses zur erzherzoglichen Würde, was einer Zurücksetzung der zwei andern Linien gleich kam, sondern auch durch die zwischen Friedrich und Albrecht ohne sein Wissen getroffene und ihn so nahe berührende Hausordnung. Wie also früher Friedrich zu Neustadt seinen Unmuth über Sigmund und Ladislaus nicht bezähmt, sondern sich bemüht hatte, den Herzog Albrecht von seiner Verbindung mit der Tiroler Linie abzuziehen, so verweigerte es Herzog Sigmund jetzt, den Neustädter Beschlüssen entgegenzukommen, und trat auch mit Ladislaus in eine engere Verbindung. Dass nun auch Erzherzog Albrecht über diese Weigerung zu grollen anfing und es zwischen ihm und Sigmund sofort zu Reibungen kommen musste, ist begreiflich; dass aber sein Zorn über die Brüder Gradner sich entlud, um dadurch indirect auch Sigmund zu treffen, wird erst begreiflich wenn man Folgendes erwägt. Es musste den Erzherzog erbittern, dass Sigmund ihm das verweigerte, was er eben damals den beiden Günstlingen mit vollen Händen zumass, Herrschaften, Einkünfte u. s. w. Dann schrieb er Sigmund's Widerstand vorzüglich dem Einflusse dieser Räthe zu, hielt also sie für seine grössten Gegner; ferner kannte Albrecht die Erbitterung der Tiroler gegen die Gradner, konnte daher auf ihre Mitwirkung rechnen;

1) Urk. dd. Neustadt 8.-10. Jän. 1453 in Chmel's Material. II, 39.

2) Chmel Material. II, 40. Urk. dd. Neustadt 10. Jän. 1453.

3) Innsbr. Schatzarch. Repertor. V, p. 706.

4) Die Quittungen bei Lichnowsky's Regest. v. 1450—1457.

Die Specificat. in Chmel's Material. II, 126.

endlich war noch der Schein des Rechtes für ihn, weil Sigmund nach den Innsbrucker Verträgen nicht berechtigt war, Fremden etwas zu verpfänden oder zu verkaufen, ehe er es dem Erzherzoge angeboten hätte, was bei den den Gradnern überlassenen Pfandschaften und Gütern von Sigmund nicht beobachtet worden war. Erzherzog Albrecht fand also nicht bloss den erwünschten Vorwand, gegen die Gradner aufzutreten, sondern erschien sogar als Verfechter der habsburgischen Hausgesetze die nicht gestatteten, Besitzungen auf ewige Weltzeiten zu veräussern, was doch zu Gunsten der Gradner von Seite Sigmund's geschehen war.

Es müssen nun viele Verhandlungen stattgefunden haben, deren Acten leider nicht erhalten zu sein scheinen. Als die letzte kann die betrachtet werden, zu welcher die beiden Fürsten Albrecht und Sigmund im Frühjahre 1455 persönlich in Innsbruck zusammentraten und sich über eine Ausgleichung ihrer Zwietracht verständigten. Auch über diese Verhandlung sind uns nur fragmentarische Nachrichten überliefert worden. Herzog Sigmund muss sich zur Abtretung eines grossen Theiles der schwäbischen Lande herbeigelassen haben, was daraus hervorgeht, dass Albrecht im Herbste dieses Jahres sich mit dem was Sigmund ihm wirklich überlassen wollte, nicht zufrieden stellte und seinem Vetter den Vorwurf machte, dass er sein Wort nicht halte und weniger geben wolle als er im Frühjahre zu Innsbruck versprochen1). Im Übrigen bestand der Vertragsentwurf in Folgendem. Beide Herzoge liessen ihre gegenseitigen Forderungen aufzeichnen und waren einverstanden dieselben durch die tirolische Landschaft entscheiden zu lassen. Als aber Albrecht auf einmal noch vier Stücke verlangte, wurde Sigmund schwierig und berief sich auf den König Ladislav, mit welchem er sich zuvor berathen müsse. Es ist zu bedauern, dass in der Urkunde nicht angegeben wird, welcher Beschaffenheit diese vier vom Erzherzoge Albrecht begehrten Stücke waren; offenbar aber müssen sie der Art gewesen sein, dass Herzog Sigmund sich veranlasst sah, wohl zur Vergeltung der von Friedrich und Albrecht einseitig zu Neustadt gefassten Beschlüsse, in eine engere Verbindung mit Ladislav zu treten. Erzherzog Albrecht suchte das zu verhindern und Sigmund zu bereden, dass es das Kürzeste, Freundlichste und Austräglichste sei, wenn sie ihre Misshelligkeiten unter einander ausglichen und zu diesem Zwecke einen neuen gütlichen Tag festsetzten. Herzog Sigmund liess sich bereden und beide Fürsten kamen überein, diesen Tag in Innsbruck zu halten und zwar in der Art, dass Herzog Sigmund der aus andern Gründen eine Fahrt nach Österreich vorhatte, vierzehn Tage nach seiner Rückkehr den verabredeten Tag dem Erzherzoge Albrecht ankündigen sollte, worauf die Zusammenkunft vier Wochen später in Innsbruck stattzufinden hätte. Zu den Verhandlungen sollte Sigmund einen Ausschuss der tirolischen Landschaft einberufen, beide Fürsten dabei erscheinen und ihre Forderungen vorbringen; die Landleute hätten zu versuchen, eine Verständigung zwischen den Fürsten herbeizuführen; worüber man sich vereinigen würde, dabei sollte es bleiben. In Betreff der Puncte, über welche die Landschaft keine Einigung zu erzielen vermöchte, sollten den Herzogen ihre Rechte und Ansprüche gegen einander vorbehalten bleiben 2). Es scheint also, dass die beiden Fürsten bei ihrer Zusammenkunft in Innsbruck der Hauptsache nach sich verständigten. Nur über einen Punet mögen sie sehr verschiedener Ansicht geblieben sein. Erzherzog Albrecht weigerte sich nämlich seine Zustimmung zu geben zu den vielen Abtretungen und Verpfändungen, die den Gradnern und Truchsessen von Waldburg vom Herzoge Sigmund gemacht worden waren, am allerwenigsten wollte er von einer Vergebung so bedeutender Herrschaften, Städte und Schlösser auf ewige Zeiten etwas wissen; es kam hierüber sogar zu ernstlichen Erörterungen 3).

Bald nach diesen Verhandlungen zu Innsbruck begab sich Sigmund nach Wien, wo wir ihn am 14. Mai und 23. Juni sowohl mit dem Könige Ladislav als auch mit dem Grafen Ulrich von Cilly wichtige

1) Urk. im Innsbr. Schatzarch. dd. Füssen 1. Sept. 1455.

2) Urk. dd. Innsbr. 16. April 1455 in Chmel's Material. II. 79.

3) Urk. dd. Füssen 1. Sept. 1455 im Innsbr. Sehatzarch.

Bündnisse und Verträge abschliessen sehen. Ladislav und Sigmund verpflichteten sich zu gegenseitigem Beistande, um ihre Ansprüche und Forderungen gegen den Kaiser Friedrich durchzusetzen und, vereinigten sich mit dem Grafen Ulrich von Cilly zu dem Beschlusse, den Kaiser, sobald er entweder selbst oder durch Bevollmächtigte einen von ihnen an Land oder Leuten beschädigen wollte, mit vereinten Kräften anzugreifen, wo und wie das am füglichsten geschehen möchte 1).

Wurde auch die nächste Veranlassung zu einem so feindseligen Auftreten gegen den Kaiser, wie uns Thomas Ebendorfer berichtet, einerseits durch die Forderungen Ladislav's und Sigmund's gegeben, von denen der erste die Zurückgabe von Burgen sowohl in Ungern als auch in Österreich, der zweite die Herausgabe des väterlichen Schatzes verlangte, den der Kaiser wie die Burgen während der Vormundschaft über die zwei jungen Fürsten sich zugeeignet hatte; anderseits durch die Forderung einer Geldsumme die Friedrich als Entschädigung ansprach, die aber über die Kräfte Österreich's ging, so wie durch die von ihm verweigerte Aufnahme des Grafen Ulrich von Cilly in die Friedensverhandlung: so schliesst diese nächste Veranlassung keineswegs, wie ebenfalls Thomas Ebendorfer andeutet, tiefer liegende Ursachen der Feindschaft aus). Wir werden nicht irren, wenn wir diese tiefer liegenden Ursachen in den Neustädter Verhandlungen vom Jahre 1453 suchen. Nicht nur die einseitige Begünstigung der steierischen Linie musste die Opposition der zurückgesetzten tirolischen und österreichischen wie von selbst hervorrufen, sondern die zwischen Friedrich und Albrecht getroffene Hausordnung, welche dem Letztern Länder die an Sigmund abgetreten waren, wieder einseitig zuerkannte und welche noch überdies Sigmund verpflichten sollte, über die bereits bezahlten grossen Entschädigungssummen neuerdings, nebst der Zurückgabe von Ländern, zur bessern Ausstattung Albrecht's beizutragen, musste den Herzog Sigmund erbittern. Darum fand in Wien nicht nur keine Aussöhnung Statt, sondern das obenerwähnte Bündniss zwischen Ladislav, Sigmund und Ulrich v. Cilly scheint die Beschützung Sigmund's gegen die Forderungen des Kaisers zum Zwecke gehabt zu haben.

Im Anfange oder gegen die Mitte des Monats Juli mag Herzog Sigmund wieder nach Tirol zurückgekommen sein. Da sollte dem Vertrage vom 16. April gemäss der damals zwischen ihm und Albrecht verabredete Tag dem Letztern angekündigt und bald darauf in Innsbruck gehalten werden. Allein, datirt vom 17. Juli 1455 aus Neustadt, traf ein kaiserliches Schreiben an den Bischof Georg von Trient mit dem Auftrage ein, den von Albrecht und Sigmund ohne Wissen Friedrich's einberufenen Landtag zu verhindern 3). Herzog Sigmund selbst erhielt unmittelbar darauf ein Sendschreiben Friedrich's mit der Weisung, sich's nicht beigehen zu lassen, ohne des Kaisers Vorwissen und „wider ihrer drei ungetheilter Fürsten Verschreibung" mit dem Erzherzoge Albrecht irgend welche Ordnung im Hause Österreich zu machen *).

Dieses Verbot muss um so mehr auffallen, als Friedrich im Jahre 1453 selbst seinen Bruder ermächtigt hatte, mit Sigmund wegen Aufbesserung seiner Einkünfte zu unterhandeln und damals mit allem sich

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1) Innsbr. Schatzarch. Repert. V, 529, 706. Lichnowsky Regest. Wien 14. Mai 1455. - Chmel Fontes rer. Austr. II, 18. 2) Thom. Eberdorfer bei Pez II, 814 und folg.: „Celebrata est solennis diaeta Austriae omnium statuum in Vienna, quanta in centum annis celebrata asseritur minime. . . . Praestolabamur. . Domini Ladislai regis a diaeta Wratislaviensi in Vienna ad praefatum festum celeriorem adventum in dies. Qui et comitante se gratia Dei decimo sexto Februarii, qua tune Dominicam Esto mihi etc. celebrabat ecclesia, Viennam intravit, 1455. Intercesserunt postea plurimi tractatus pacis inter imperatorem et Ladislaum regem, sed usque incasso labore nisum est in praemissa ratione una, ut fama personabat; et quia imperator magnum auripondus expetiit, quod dare Austria nequivit; et quia Udalricum Comitem Ciliae rex Ladislaus includere voluit, quod imperator detrectavit, qua ratione permotus exploratum habere ad plenum non licuit. Vereor tamen, quod vel privatum ab una eorundem, vel latens medullitus odium, quod nedum dividit, sed et necessitudine sanguinis foederatos disgregat et dissolvit, parte ab altera hujus altercationis non modicum fermentum praestiterit. Sic omnis labor nunc per hos nunc per alios pro pace assumtus frustra incasseque visus est absumi pro hujus anni aestate."

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3) Regest. im Trident. Arch. Verzeich. p. 736. — Bonelli Monument. Trid. III, P. I, p. 258. Urk. dd. Neustadt 17. Juli 1455. 4) Innsbr. Schatzarch. Repert. III.

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