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Gradner nicht in zweiter Linie. Nachdem sie sich um ihrer Dienste willen" mit dem Fette des Landes hatten grossnähren lassen, benützten sie die Geldverlegenheit ihres Gönners, um ihm abzumäckeln, was ihnen gelegen war. Gewinnreiche Besitzungen die früher nur pflegweise und jeden Augenblick widerrufbar ihnen übergeben waren, sollten fest in ihre Hände übergehen; neue sollten erworben werden. Jenes geschah schon am 5. August 1451 mit den Gerichtsherrschaften Persen und Telvana. Herzog Sigmund lieh von seinem Hofmarschalle Bernhard Gradner eine Summe von 24,000 guter Gulden, „die er, wie er treuherzig in der Urkunde bekannte, um merklicher Nothdurft willen zur Bezahlung von Geldschulden brauchte"; eine zweite Summe in gleichem Betrage und aus demselben Grunde von Wiguleis Gradner. Dem ersteren verpfändete er dafür die Burgen und Gerichte Telvana, Petersberg (S. Pietro ober Borgo) und Tesobo ober Roncegno; dem zweiten die Vesten und Gerichte Persen und Caldonazzo, beides mit allen dazu gehörigen Nutzungen, Diensten, Renten, Zöllen und Gefällen, und zwar bis auf Wiedereinlösung der Pfandschaft. Wenn Herzog Sigmund oder dessen Erben diese Wiedereinlösung vornehmen wollten, müsste die Kündigung zwei Monate vorher stattfinden und der Pfandschilling fünfzig Meilen im Umkreise von Innsbruck an jenem Orte erlegt werden, den der Wunsch der Gradner bezeichnen würde; einen Monat nach der Auszahlung der Pfandsumme sollten hierauf die Vesten abgetreten werden1). Anderthalb Monate nach dieser Verpfändung geschah eine zweite, indem die Gradner für ein Darlehen von 3600 Pfund Pfennige Constanzer Münze sich vom Herzoge den Weinzehent an den Ardetzen zu Feldkirch mit mehreren Weinbergen daselbst als Pfand abtreten liessen. Es waren dies Güter welche Sigmund's Vater Herzog Friedrich für 1700 Pfund Pfenninge an Luzius Griesinger verpfändet, Sigmund aber von Griesinger's Tochter Agatha, eines Bürgers von Feldkirch, Namens Walther Hahn, Hausfrau, wieder eingelöst hatte, wozu ihm die Gradner 1600 Pfund vorschossen, so wie sie ihm zu andern Zwecken 2000 Pf. Pfennige Constanzer Münze liehen 2).

Nachdem die Gradner in dem prächtigen Ländchen jenseits des Arlberges, in und um Feldkirch, bereits festen Fuss gefasst, war es blos ein natürlicher Wunsch, auch in dem lieblichsten Theile des Landes, an den reizenden Ufern des Bodensee's, Burgen und Herrschaften sich verschreiben zu lassen. Zu günstig war die sich hiefür darbietende Veranlassung. Elisabeth geborne Gräfinn von Montfort, des Markgrafen Wilhelm von Hochberg eheliche Gemahlinn, war durch Schulden dahin gebracht, dass sie sich zum Verkaufe eines Theiles ihrer Besitzungen entschliessen musste. Unter andern Gütern ihres väterlichen Erbes besass sie auch die Hälfte der Herrschaft Bregenz und die Burg und Herrschaft Hoheneck. Herzog Sigmund trat als Käufer auf. Schon am 30. Nov. 1449 kam zwischen ihnen zu Constanz eine Übereinkunft zu Stande, in welcher ihm der Verkauf dieser Herrschaften zugesichert wurde3). Am 12. Juli 1451 wurde der Kaufvertrag selbst in Gegenwart des Bischofes Heinrich von Constanz, des Dechants desselben Hochstiftes, des Grafen Ulrich von Werdenberg, und des Grafen Hugo von Montfort abgeschlossen. Die Markgräfinn Elisabeth trat ihren Halbtheil an der Herrschaft Bregenz und die Herrschaft und Veste Hoheneck um die Summe von 35,592 Gulden an Herzog Sigmund ab, leistete feierlich Verzicht auf ihr bisheriges Eigenthum und gab alle darauf bezüglichen Urkunden heraus1). Herzog Sigmund schien mit Liebe an der neuen Erwerbung zu hangen; denn er bestätigte unter dem 5. Sept. alle von der früheren Besitzerinn im Jahre 1424, dann vom Markgrafen Wilhelm von Hochberg und vom Grafen Stephan von Montfort im Jahre 1436 derselben ertheilten Freiheiten und Satzungen, so wie er am folgenden Tage der Markgräfinn die Übernahme und Tilgung mehrerer ausdrücklich genannter Schulden zusicherte). Dem Ammanne, Rathe und den Bürgern

1) Urk. im Innsbr. Schatzarch. dd. Innsbr. 5. Aug. 1451. Vergl. Montebello notiz. stor. della Valsugana, p. 267.

2) Urk. im Innsbr. Schatzarch. dd. Innsbr. S. Michaeltag 1451.

3) Urk. in Chmel's Geschichtsforsch. II. 468. Regest. bei Lichnowsky.

4) Urk. dd. (Constanz?) 12. Juli 1451 bei Chmel Material. I. 347.

5) Lichnowsky Regest.

seines Halbtheiles von Bregenz, dann den Gemeinden der drei Gerichte im Hof zu Staig, Lingenau und Alberschwende gestattete er, Elisabeth ein jährliches Leibgeding von 100 Gulden rhein. zu verschreiben'), und verpflichtete sich selbst, ihr jährlich 300 rhein. Gulden zu entrichten, bis die Schuld von 6000 Gulden bezahlt sein würde 2).

Beide Herrschaften an den lieblichen Ufern des Bodensee's waren eine zu reizende Erwerbung, als dass sie die lüsternen Blicke der Gradner nicht sollten auf sich gezogen haben; es verflossen nicht anderthalb Jahre und sie hatten die Beute schon in ihren Händen. Am 8. Jänner 1453 verpfändete ihnen Herzog Sigmund Alles was er von seiner Muhme, der Markgräfinn Elisabeth, erworben, um die Summe von vierzig Tausend rhein. Gulden, den Halbtheil der Herrschaft Bregenz mit Stadt und Burg, sammt allen Leuten. herrschaftlichen Rechten, Gerichten, Zwingen und Pönen, mit allen Gütern, Zinsen, Nutzungen, Früchten und Gülten, kurz mit Allem was von Gewohnheit und Rechtswegen dazu gehörte; ferner die Herrschaft und Veste Hoheneck mit Burg und Burgstall, mit allen Rechten und Gefällen, wie bei Bregenz, allerdings unter den gewöhnlichen Bedingungen der Instandhaltung der Burgen, ihrer Öffnung und ungesäumten Zurückstellung. sobald diese verlangt würde. Geldverlegenheit in die der Herzog gerathen, Dienste der Gradner die er belohnen müsste, und besondere Gnade mit der er ihnen gewogen sei, waren nach Sigmund's eigenem Bekenntnisse die Gründe welche ihn zur Verpfändung bewogen 3).

An demselben Tage, an welchem die Grossmuth des Fürsten sich so freigebig bewies, fügte sein Wohlwollen auch noch ein anderes, kaum geringeres Geschenk hinzu; er verpfändete dem glücklichen Brüderpaare für 20,000 rhein. Gulden das Dorf und Gericht Dornbürn sammt dem hintern BregenzerWalde, auch Höchst und Füssach mit allen von Rechts und Gewohnheit wegen dazu gehörigen Leuten. Gerichten und Nutzungen in der Art und Weise, dass sie den Gradnern fortan zinsen und dienen müssten. wie sie bisher in das landesfürstliche Hubamt zu Feldkirch gedient und gezinset hätten ').

Da dieser Herrnwechsel in den Gemüthern der Bregenzer Besorgnisse wegen ihrer Freiheiten und Rechte hervorgerufen haben mag, so verwendete sich Herzog Sigmund mit den Grafen Hermann und Johann von Montfort bei Kaiser Friedrich um die oberste Bestätigung aller Privilegien der Stadt und Herrschaft Bregenz, die auch mit Urkunde aus Neustadt vom 7. April 1453 ertheilt wurde).

Nun konnte man fragen, was wohl dies- und jenseits des Arlberges dem Herzoge Sigmund noch übrig war an die Gradner zu verschenken oder zu verpfänden? Halb Valsugan, weitläufige Güter im Etschlande und auf dem Nonsberge, ausgedehnte Besitzungen im Vinschgaue und Innthale, die schönsten Herrschaften in Vorarlberg bis an die Gestade des Bodensee's waren den Günstlingen zugewendet worden. Wirklich musste der Herzog auf fremdes Gebiet übertreten, um entweder dem Drange seines Wohlwollens, oder der unersättlichen Lüsternheit seiner Jugendfreunde genügen zu können; er wendete sich an den Bischof von Trient, um von ihm einige der schönsten Lehen des Hochstiftes für seine Gradner zu erlangen.

Auf dem bischöflichen Stuhle zu Trient sass Georg Hack von Themeswald, Sprössling eines schlesischen Adelsgeschlechtes. Er war Bruder des Happi Hack, herzoglichen Marschalls und Hauptmanns von Salurn, vor seiner Erhebung zur Bischofswürde von Trient Pfarrer in Mistelbach und, wie sein Bruder, mit dem Herzoge Sigmund nach Tirol gekommen"). Da er seine Beförderung dem Herzoge zu verdanken hatte'). der ihn mit Beseitigung des von dem Tridentiner Capitel gewählten Diepolt von Wolkenstein und des von

1) Lichnowsky, Regest.

2) Lichnowsky, Regest.

3) Urk. im Innsbr. Schatzarch. dd. Innsbr. S. Erhardstag 1453.

4) Urk. im Innsb. Schatzarch. dd. Innsbr. S. Erhardstag 1453.

5) Chmel, Regest. K. Friedr. IV, Bd. II., num. 3037.

6) Bonelli, Monum. Eccl. Trident. III, P. II., 138.

7) Hippoliti Monum. in Bibl. Tirol. Tom. 548.

Rom begünstigten Abtes Benedict von San Lorenzo im Einverständnisse mit den Vätern des Basler Concils auf den Stuhl des heil. Vigilius erhoben'), so leuchtet von selbst ein, dass er vielfache Gründe hatte, den Wünschen des Herzogs geneigtes Gehör zu schenken. Unter den vielen grossen und kleinen Lehen des Hochstiftes Trient übertraf an Wichtigkeit keines die Burgen und Gerichtsherrschaften Bisein (Beseno) und Stein am Calian (Castell alla Pietra). Der Bischof Friedrich von Wangen hatte den grösseren Theil der stattlichen, auf einem frei aufragenden Hügel ober dem Dorfe Caliano gelegenen Burg im Jahre 1208 von Engelbrecht von Beseno um 6000 Pf. Berner unter der Bedingung gekauft, dass sie ewig beim Hochstifte bleiben sollte. Graf Albrecht von Tirol war Zeuge und Bürge des Kaufes. Drei Jahre später kaufte Bischof Friedrich von der Tochter des Heinrich Menzona den anderen Theil der Veste bis auf einen Fünftheil welcher Eigenthum der Schwester der Verkäuferinn war'). Seit dem Jahre 1314, wo Aldrighet III., der Stammvater der zwei Castelbark'schen Linien von Lizzana und Beseno, die Veste vom Hochstifte zu Lehen empfing, blieb das mächtige, den Bischöfen von Trient nicht immer freundliche Geschlecht der Castelbarker in ihrem Besitze. Zur Zeit des Regierungsantrittes Herzogs Sigmund besass die beiden Burgen Bisein und Stein Marcobrun von Castelbarco-Beseno. Die Bedeutung der einen wie der anderen Veste hat sich in der Landesgeschichte mehr als einmal erwiesen. In den späteren Jahren der Regierungszeit Sigmund's fand einer der ausgezeichnetsten Feldherren der Republik Venedig, San Severino, seinen und seines Heeres Untergang vor den Mauern von Stein am Calian. Marcobrun von Castelbarco war kinderlos und im Alter vorgerückt3), somit Aussicht auf nahen Heimfall des Lehens. Darum begegnen wir schon seit dem 14. Dec. 1446 mehrfachen Verhandlungen, durch welche Herzog Sigmund in den Besitz der zwei wichtigen Burgen und Herrschaften zu kommen strebte. Marcobrun sollte sie ihm für eine jährliche Rente von 600 Ducaten überlassen; der Vertrag kam zu Stande, aber die Übergabe verzog sich von Jahr zu Jahr1). Im Jahre 1448 geschah, wie es scheint, eine solche Abtretung versuchsweise auf ein Jahr). Der Versuch mag wiederholt worden sein; der gänzlichen Überlassung stand aber die Besorgniss des Bischofes im Wege, dass nach und nach eine Entfremdung des Stiftslehens herbeigeführt werden dürfte. Darum stellte im Jahre 1432 Herzog Sigmund einen Revers mit der Versicherung aus, dass die Lehenschaft der beiden Burgen dem Hochstifte nicht entzogen werden sollte). Bis zum Jahre 1454 liegen nun keine weiteren Beweise von Verhandlungen über den Gegenstand vor; in diesem Jahre aber wurden sie neuerdings aufgenommen, und erlangten einen Abschluss der klar an den Tag legte, zu welchem Zwecke sie seither waren gepflogen worden. In einer der hierüber ausgefertigten Urkunden verspricht nämlich Bischof Georg von Trient, die Veste Bisein mit allem Zugehöre nach dem Abgange des Marcobrun von Castelbarco den Brüdern Wiguleis und Bernhard Gradner zu Mannslehen übergeben zu wollen; die Gradner mussten sich verpflichten, sie einstweilen, bis zum Tode Marcobrun's, nur pflegweise inne zu haben, und dem alten Castelbarker den Bezug der Gülten des Amtes Bisein bis dahin unverkümmert zu belassen. Nach Marcobrun's Hinscheiden müssten aber die Gradner behilflich sein, auch den Stein am Calian, wahrscheinlich gegen die Ansprüche der Castelbarker der Hauptlinie und der Linie Lizzana, zum Hochstifte zurückzubringen1). Es war also eines der bedeutendsten und, wegen der Lage seiner Burgen, ein in Freundeshand sehr nützliches, in Feindeshand höchst gefährliches Lehen der Kirche zu Trient an die Gradner übergegangen.

1) Urk. in Collectan. Primisser. Bibl. Tirol. Tom. 255. — Buffa de juribus eccl. Trident. in Bibl. Tirol. Tom. 668. — Hippoliti Monum. ebendaselbst Tom. 548. Bonelli loc. cit.

2) Burglehn. III, 45.

3) Mayerhofen: Genealogie der tirol. Adelsgeschlechter M. S.

4) Deutsch. Trident. Arch. Repertor. p. 242.

5) Innsbr. Schatz. Arch. Repertor. IV, p. 121.

6) Urk. Samml. in Bibl. Tirol. Tom. 284.

7) Urk. Samml. in Bibl. Tirol. Tom. 284.

Denkschriften der philos. -histor. Cl. IX. Bd.

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Mit dieser Erwerbung erreichte aber das Glück der begünstigten Brüder seinen Höhepunet; von jetzt an wandte sich dasselbe ab von ihnen; an die Stelle der Fürstengunst trat Missgunst, an die Stelle der reichen Erwerbungen schneller Verlust des Erworbenen, und rascher, als jemand ahnte, mussten die gestürzten Günstlinge so arm, als sie in's Land gekommen, flüchtig dasselbe verlassen. Das Glück hat nicht immer Bewunderer und Freunde, am seltensten dann, wenn es seine Gunst Verdienstlosen oder gar auf Kosten fremden Verdienstes Emporgekommenen zuwendet; da entsteht, wenn nicht gerechte Entrüstung, doch Neid und Hass. Und wenn der Glückliche die ihm zu Theil gewordene einflussreiche Stellung missbraucht, mag er Acht haben, dass nicht plötzlich, oft in der Stunde wo er sich dessen am wenigsten versieht, ein vernichtender Schlag gegen ihn geführt wird. So erging es den übermüthig gewordenen Gradnern. Die tirolische Landschaft hatte nicht zu dem Zwecke mehr als zwei Jahre mit aller Macht und allem Nachdrucke an der Befreiung des jungen Landesfürsten aus beengender Vormundschaft gearbeitet, damit er, seinem Volke zurückgegeben, unter die Vormundschaft zweier dem Lande fremden Günstlinge gestellt werde. Männer wie der einflussreiche Bischof Johann von Brixen, der rührige Abt Georg von Stams, der adelsstolze Hauptmann an der Etsch, Vogt Ulrich von Matsch, der kluge Oswald Sebner, der thatkräftige Parcival von Annenberg, der kriegerische Heinrich von Mörsberg, der schlaue Hans von Knöringen und die angesehenen Räthe der Städte Meran, Hall, Innsbruck und Bozen waren im Vormundschaftskampfe mit dem Kaiser nicht desswegen an der Spitze gestanden und hatten während der verwirrungsvollen zwei Jahre nicht desswegen die Geschicke des Landes mit Glück und Erfolg geleitet, um jetzt, bei Seite geschoben, zuzusehen, wie zwei eigennützige Fremdlinge die unerfahrene Jugend des Fürsten missbrauchten und ohne Mühe die Früchte der Anstrengung und Aufopferung anderer ernten sollten. Klagen dieser Art waren schon im Jahre 1448 laut geworden. Am 25. August, während Sigmund's Aufenthalt in Trient, wo mit dem Bischofe Georg und mit Marcobrun von Castelbark wegen Überlassung der Herrschaft Bisein und Stein am Calian und zwar, wie der Ausgang zeigte, zu Gunsten der Gradner unterhandelt wurde und wobei den ältern verdienten Räthen des Herzogs Grund zur Besorgniss gegeben worden sein musste, als sollten sie nach und nach alle aus dem Besitze ihrer Pflegämter verdrängt werden, schrieb Hans von Knöringen seine Klagen an den mit einer Botschaft nach Frankreich betrauten Landeomthur an der Etsch, Ludwig von Landsee: „Meines Herrn Gnade", bemerkt er, „hält sich leider noch nicht so vernünftiglich, als wir Räthe gerne sähen; er hat uns jedoch verheissen, sich fürstlich halten zu wollen. Doch hat er dabei mir und uns allen die Burghuten zum dritten Theile abgebrochen. Das haben wir nicht gerne, und haben uns daher, unser etwa Viele, geeint, uns von den Pflegen nicht verdrängen zu lassen. Ihr (Landsee) müsset vorher aus Frankreich zurückkommen; denn wir haben fast grosse Hoffnung auf euch und auf Parcival (von Annenberg); ihr, das erwarten wir, werdet hier uns und unserm Herrn zu Nutzen etwas Gutes stiften. Hans Pachlin wird euch des Mehreren mittheilen" 1).

Doch der Schlag der die Gradner vernichtete, ging nicht von den Ständen Tirols aus; er kam von einer andern Seite. Herzog Albrecht, Kaiser Friedrich's Bruder, war es der ihn führte. Dass sich die Edlen und Landstände Tirols mit dem Vorkämpfer zum Sturze der Übermüthigen vereinigten, bedarf nicht erst versichert zu werden; man mochte im Lande wohl lange schon auf eine Gelegenheit, sich die verhassten Ausländer vom Halse zu schaffen, mit Sehnsucht gewartet haben; eine bessere als wie sie jetzt gegeben wurde, konnte nicht leicht wieder kommen.

Im Herbste des Jahres 1455 trat auf einmal Herzog Albrecht mit heftigen Klagen gegen die zwei Brüder auf. In einer ausführlichen Beschwerdeschrift an den Rath der Stadt Hall setzte er die Umtriebe der Gradner aus einander, nannte sie und die Truchsessen von Waldburg die es in den vorderösterreichischen,

1) Urk. im Innsbr. Schatzarch. dd. Trient, Sonntag nach U. Fr. Tag 1448.

dem Herzoge Sigmund zugefallenen Ländern gerade so machten wie die Gradner in Tirol'), ihrem Fürsten untreue, meineidige und eigennützige Leute, und klagte über Unrecht und Schmach welche diese Verächter und Frevler ihm zugefügt; er wollte, dass seine Beschwerdeschrift den gemeinen Ständen der Grafschaft Tirol mitgetheilt werden sollte, und verlangte vom Herzoge Sigmund vor dessen Räthen und der Tiroler Landschaft Recht gegen die Gradner. Albrecht's Hass gegen die zwei Günstlinge seines Vetters war aber nicht unmittelbar durch Tiroler Ereignisse, sondern durch Zerwürfnisse aufgestachelt worden, die um diese Zeit zwischen den Fürsten des österreichischen Hauses entstanden und zu deren Verständnisse die nachfolgende ausführlichere Darstellung erfordert wird.

Seit dem Jahre 1450 waren zwischen den Herzogen Albrecht und Sigmund, ganz abseits ihrer Verwandten des Kaisers Friedrich und Königs Ladislav, viele Verträge über Länderausgleichung, gegenseitige Unterstützung, Erbtheilung, Heimfall u. s. w. geschlossen worden, die meisten und wichtigsten im genannten Jahre 1450. Im Monate März dieses Jahres hatten sich beide Vettern, in längeren Verhandlungen zu Innsbruck, vor allem über eine neue Ländertheilung welche für die nächstfolgenden acht Jahre giltig sein sollte, verständigt. Herzog Albrecht trat, wahrscheinlich um seinen durch den Schweizer Krieg vollends erschöpften Cassen einigermassen aufzuhelfen, von den im Jahre 1446 bei Herzogs Sigmund Regierungsantritte an ihn überlassenen vorderösterreichischen Ländern mehrere an diesen ab. Es waren dies die Markgrafschaft Burgau, Freiburg im Uechtlande, Thurgau, Hegau und alle schwäbischen Städte und Herrschaften nebst Schaffhausen, Zell und Rheinfelden, welche drei Orte freilich erst wieder erobert werden sollten. Für sich selbst behielt er Elsass, Sundgau, Breisgau, den Schwarzwald und die Herrschaft Hohenberg. Herzog Sigmund musste sich aber verpflichten, für die ihm überlassenen Länder in den nächstfolgenden zwei Jahren 40.000, und nach Ablauf der zwei Jahre in den folgenden sechs Jahren je 9000 Gulden zu bezahlen. Einige in den dem Herzoge Sigmund zugetheilten Kreisen gelegene, dem Hause Österreich entfremdete Besitzungen sollte Herzog Albrecht zurückzubringen suchen und an Sigmund abtreten. Keiner von Beiden sollte in seinem Kreise etwas verpfänden oder verkaufen; zwänge aber Noth dazu, so müsste es einer zuerst dem andern anbieten und dürfte erst dann, wenn dieser innerhalb zwei Monaten das Angebot nicht annähme, es Fremden antragen, jedoch immer mit dem Vorbehalte der Wiedereinlösung).

In einer zweiten Urkunde versprach Herzog Albrecht, dass, wenn er innerhalb der nächsten acht Jahre ohne Söhne, oder auch seine Söhne mit Tod abgingen, sein Antheil an den vorderösterreichischen Ländern dem Herzoge Sigmund zufallen sollte; dasselbe gelobte dieser bezüglich seiner tirolischen und vorarlbergischen und aller vorderösterreichischen Besitzungen für Herzog Albrecht. Hinterliesse Herzog Sigmund Töchter, so müsste Herzog Albrecht sie als Fürstinnen von Österreich standesgemäss versorgen. Der Gemahlinn Sigmund's, der Herzoginn Eleonore, müsste ihr Witthum jedenfalls von beiden Seiten gesichert bleiben3).

An demselben Tage schlossen die beiden Herzoge auch eine Einigung zum Schutze ihrer vorderösterreichischen Länder. Sie verständigten sich dahin, dass Herzog Sigmund, wenn Albrecht mit Fürsten oder Reichsstädten in Krieg verwickelt würde, diesem die drei Städte Ehingen, Waldsee und Günzburg mit

1) Mit Urk. dd. Meran 15. Oct. 1449 verpfändete Sigmund dem Truchsessen von Waldburg Eberhard für eine Schuld von 5000 rh. Gulden Veste und Stadt Bludenz sammt dem Thale Montafon (Lichnowsky Rgeest. VII). An Jacob Truchsess von Waldburg hatte Sigmund die Landvogtei in Ober- und Unter-Schwaben für 1300 fl. versetzt (Lichnowsky VI, Dumont III, 1, 191). Feldkirch war an Eberhard für 16.000 Gulden versetzt (Schatzarch. Repertor. p. 12 74). Im Jahre 1454 bewilligte Herzog Sigmund den Truchsessen von Waldburg, dass ihre Pfandschaften Waldsee, Mengen, Sulgen, Rüedlingen, Mundriching, Bussen, Winterstetten und Elwang nie mehr von ihnen gelöst werden sollten bis zum Aussterben ihres Mannsstammes (Schatzarch. Repert. pag. 1275). Diese Bewilligung hatten sie durch die List der Gradner erlangt (Schatzarch. Repert. pag. 1289).

2) Urkunde dd. Innsbruck 4. März 1450 aus dem Innsbr. Schatzarch. abgedruckt bei Chmel Material. I, pag. 308. Damit zu vergl. Chmel's Gesch. K. Friedrich IV., Bd. II, p. 530.

3) Urk. dd. Innsbr. 4. März 1430 aus dem Innsbr. Schatzarch. abgedruckt bei Chmel Material. I, 307.

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