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zu dunkel gehalten sind und überhaupt ja unser Gedicht nicht eine trockne abstracte, bis in die geringsten Kleinigkeiten ausgeführte Allegorie, sondern eine lebensvolle Schilderung giebt, die in reichster Mannigfaltigkeit und Naturwahrheit, sich dem damaligen Leben und dessen Vorstellungen anschließend, sich vor uns ausbreitet. Nur das Eine sei hier noch hervorgehoben: fassen wir die Gralfeier als Sacrament der Eucharistie, so wird es um so deutlicher, daß seine Segnungen an dem unbußfertigen Parcival wirkungslos vorübergehen mußten. lehrt es noch heute das christliche Dogma.

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Haben wir im Vorstehenden erkannt, wie eng das Graldogma sich an das christliche aus dem reinen Evangelio abgeleitete Dogma anschließt, so bedarf es nur noch einer übersichtlichen Zusammenstellung der Vergleichungspunkte des Gralkultus mit dem Tempelherrnorden, um die Meisterschaft des Dichters zu bewundern, wie trcu, lebensfrisch und in sich abgerundet er ein Vorbild der wirklichen Welt in das Reich der Dichtung übertrug, ohne in eine gezwungne Allegorie oder mysteriöse Geheimnißkrämerei, worin die jüngeren Fortführer der Gralsage sich gefielen, zu verfallen.

In der strengen Unterwürfigkeit unter das Gesetz des Grals erkennen wir das Gelübde des Gehorsams: in der Ehelosigkeit der Templeisen, ihrem Verzicht auf weltliche Minne und Abentheuer, die nicht Folge ihres heiligen Berufs sind, in ihrer Demuth und Bekämpfung von hôchvart, ungenuht, unkiusche und valsch im eignen Herzen, das Gelübde der Keuschheit; in dem Verlassen von Eltern, Heimath, Reichthum und allen irdischen Gütern, lediglich fürderhin alles von Gott selbst durch die Spendung des Grals empfangend, das Gelübde der Armuth. Das sind die drei Substantialgelübde, die jeder geistliche Orden forderte, und zu diesen trat das vierte, der Vertheidigung des H. Grals gegen Außen, das Kämpfen zu seiner Verherrlichung, zur Tilgung menschlicher Sündenschuld, und mit Blut und Leben für die Unverleßlichkeit seines Gebietes einzustehn, also wie im Tempelherrenorden: das Gelübde des Kampfes gegen die Feinde des Kreuzes. Der Name Templeisen (P. 444, 23; 468, 28; 702, 29; 792, 21; 793, 21; 797, 13; 802, 12; 804, 6; 805, 23; 816, 5, 17; 818, 26; 821, 19; T. 11.) und die Verehrung des Grals in einem Tempel (P. 816, 15.) anstatt einer Kirche, deutet die enge Beziehung auf diesen Orden noch unzweifelhafter an. Wie der Gral seinen König als ersten Hüter, seine Dienerinnen, Ritter, Reisige und großes Hofgesinde, so hatten die Templer außer dem Großmeister ihre Ritter, Servienten und dienenden Brüder, Knappen und Kriegsknechte schon vor 1150 eingeführt.

Auch Affiliirte, d. h. Weltleute beiderlei Geschlechts, die in ihren alten Verhältnissen blieben, leisteten einfache Gelübde, lebten strenger und erhöhten die Macht und Ausbreitung des Ordens. Donaten und Oblaten waren Leute, die sich und ihr Eigenthum dem Orden übergaben, oder es waren Kinder, die von ihren Eltern und Anverwandten dem Orden bestimmt waren und nach der Regel erzogen wurden bis sie zur Aufnahme reif waren. Diesen dürfte der pilgernde Fürst Kahenis, da er unangefochten das Gralgebiet betritt, und die Kinder der vom Gral in fremde Lande gesandten Diener und Dienerinnen gleich zu stellen sein. Obwohl die Tempelritter selbst priesterliche Funktionen beanspruchten und übten, so nahmen sie doch für die rein kirchlichen Funktionen, Messelesen, Beichtehören, Gottesdienst und Seelsorge, Tempelkleriker an, die indeß an den Beschlüssen in den Kapiteln nicht theilnahmen und nur eine untergeordnete Stellung hatten. Auch die Absolution sprach der Kleriker nur, wenn er zugegen war; außerdem der Meister oder der Obere im Kapitel. Der Großmeister nennt sich Dei gratia; ihn wählte das Generalkapitel und seine Wahl bedurfte nicht der päbstlichen Bestätigung. Er regierte im Orden und jeder Ordensobere in seinem Gebiet im Namen Gottes, und alle von ihm gegebnen Befehle galten daher als Befehle Gottes. Der Konvent stand dem Meister zur Seite und dirigirte ihn, die Verfassung war daher mehr aristokratisch als monarchisch. Das Generalkapitel, zu dem alle hohen Ordensbeamte gehörten, war die höchste Instanz. Ueber die Ordenspriester hatte der Großmeister bischöfliche Jurisdiction und der Pabst sah ihn in dieser Beziehung als seinen Generalvicar an. So ähnlich im Gralreich. Nur Kinder reiner Art wählt der Gral zu seinen Dienern; nur Ritter, und eines Ritters und einer Edelfrau Söhne aus ritterbürtigem Geschlecht und rechtmäßiger Ehe durften aufgenommen werden, nicht einmal natürliche Kinder der Könige und Fürsten. Der Eintritt in den Orden kann. nicht erzwungen werden; er wählt selbst seine Brüder; so ist auch die Gralkirche mit ihrem Tempel dem nicht vom Gral Berufnen verschlossen und unzugänglich, der Zugang zu ihr nicht mit dem Schwert zu erstreiten. Kein Ritter darf ohne Erlaubniß bei Tag oder Nacht verreisen; so konnte Trevrecent nur heimlich sich von Montsalvage entfernen (S. 241). Bei Rittern und Klerikern gab es kein Noviziat; es wurde sogleich Profeß gethan und ein Rücktritt war nicht gestattet. So verleiht die Berufung des Grals sogleich die Gnade. Gralritter und Templer geben und nehmen im Kampf keinen Pardon. Wie in der ganzen Christenheit war auch bei den Tempelherren der Kelch hochverehrt und ein Kelch mit der Hostie zwischen zwei Fackeln war die Haus

marke ihrer Ordensgebäude in Syrien. *) Die Gestalt des Grals werden wir uns aber als Kelch zu denken haben, nicht blos wegen der neutestamentlichen Einsetzung des Abendmahls, sondern auch wegen Festhaltung der jüdischen Ueberlieferung und Anschauung: „Ich will den heilsamen Kelch nehmen und des Herren Namen predigen,“ Ps. 116, 13, weßhalb auch die Kabbala den Becher des Segens in großen Ehren hält. **) Gewiß aber werden wir fernerhin nicht mehr nöthig haben, nach orientalischen Mythen, nach gnostischen Keßereien und einer templerischen Geheimlehre zu forschen ***), um die mystische Bedeutung des Grals, die ihm der Dichter beilegt, zu ergründen; und ebensowenig in dem Reiche des Grals ein Reich der Seligen oder gar ein Todtenreich, vielmehr nur das dichterische Ideal eines geistlichen Ritterordens erblicken dürfen, das im Tempelherrenorden am Ende des zwölften Jahrhunderts der damaligen Welt fast verwirklicht erschien.

*) Assemann. ad Prosp. Alpini Hist. natur. Aegypti I. p. 41: Calicem addita hostia et duabus taedis fuisse stemma Templariorum in aedibus, quas in Syria et alibi possidebant, appositum.

**) Kabbala denudata, II, in Disc. initial. I. Libr. Sohar, p. 148, §. 6; p. 152, §. 21.

***) Mein „Leben und Dichten Wolfr. v. Eschenbach“ Bd. II., S. 375.

Dritter Abschnitt.

Die Lehre von der Buße und Heiligung.

Sind wir bisher dem Mysterium des H. Grales mit Hülfe der heiligen Schrift und insbesondre des neuen Testamentes näher getreten, so dürfen wir hoffen, daß das Licht dieser Leuchten auch ferner uns führen werde.

Die Sünde des Amfortas bietet sich zunächst dar zur Prüfung, wie die Heilslehre des Grals ihre praktische Anwendung gefunden hat. Noch jung an Jahren ward dem Amfortas die Krone des Grals verliehen; allein mit selher jugent hat minne ir strît (P. 478, 10.). Er erkor sich eine Geliebte, die ihm seiner nicht unwürdig schien; es war die heidnische Königin Sekundille, die zum Dank ihm den reichen Kram von Schastelmarveille nebst dem mißgestalteten Geschwisterpaar Kundrie la Sorcière und Malkreature schenkte. In ihrem Dienst that er gar schöne Ritterthaten; „Amor war sein Feldgeschrei; der ruoft ist zer dêmuot iedoch niht volleclîchen guot (P. 479, 1.). Später verstrickte ihn Orgeluse in ihre Neße und gewann ihn zu ihrem Ritter, um sich seiner als Rachewerkzeug gegen Gramoflanz, der ihren Geliebten, König Cidegast, erschlagen hatte, zu bedienen. Auch in ihrem Dienste leistete er Außerordentliches in Abentheuern durch freude an minnen stiure; aber auch in ihrem Dienste empfing er von dem vergifteten Speer eines Heiden, der sich vorgefeßt, den Gral zu erstreiten und somit unmittelbar ihn an seine eigentliche Gralpflicht mahnte, die unheilvolle Wunde, die ihn den gräßlichsten Schmerzen preisgab. Er war andrer Minne, als der Gral dem König gestattet, nachgegangen, und ward (ähnlich wie Klinschor) an dem Körpertheile gestraft, der ihn zur

Sünde gelockt hatte. *) Seine Treuen trugen den Verwundeten vor den Gral, damit Gott ihm helfe; aber Gott versagte ihm nicht blos feine heilende Hülfe, sondern auch die Erlösung von der Quaal durch den Tod. **) Unter den vielen angewandten Heilmitteln war auch eins, das Reis der Sibylle, das den Aeneas im Orcus beschützt hatte; damit prüften sie, ob daz sper ungehiure in dem helschen fiure waer gelüppet ode geloetet (P. 482, 7.), und siche, das Reis versagte den Dienst! Nicht also aus der Hölle, als eine That des Teufels, die den Gerechten und Tugendhaften ansicht, stammte das Wehe ihres Herrn, sondern die Templeisen mußten erkennen, daß es eine Strafe Gottes sei, die den Sündigen und Ungerechten getroffen hat. Alle Künste der Medicin, natürliche und übernatürliche Heilmittel, das Blut des Pelikans, der Karfunkelstein des Einhorns, selbst das Wasser aus den vier Flüssen des Paradieses wurden zur Heilung aufgeboten, doch umsonst. Trevrecent, sein Bruder, entsagte dem Schwert und ward Einsiedler, daz got durch sîn êre mînem bruoder hulfe von der nôt (P. 480, 3-483, 18), allein vergebens. Der Gral hielt fest an dem Lehrsatz der Kirche: daß die Erlösung nicht von Außen her gegeben, sondern im Innern des Schuldigen, durch die eigne Arbeit der Reue und Buße geboren werden müsse. Doch,, Gott ist barmherzig und seine Gnade währet ewiglich.“ Nachdem die Diener alle äußern Heilmittel erschöpft hatten, da verfielen sie endlich auf das leßte und allein richtige Mittel; unser venje viel wir für den grål! (P. 483, 19) und ihr Gebet half (f. §. 68, Nr. 4.) nicht zwar dem Kranken zur Genesung, wohl aber ihm und den Graldienern zur Hoffnung, denn:,,Allezeit hat Dir gefallen der Elenden und Demüthigen Gebet," Judith 9, 13. „Wir liegen vor Dir mit unserm Gebet, nicht auf unsre Gerechtigkeit, sondern auf deine große Barmherzigkeit,“ Dan. 9, 18. Und es erschien die Schrift am Gral:

*) P. 478, 13: swelch grâles hêrre | dâ von mîn freude gar verdarp

ab minne gert

anders dan diu schrift in wert,

in mîme dienste erwarb er sêr.

der muoz es komen ze arbeit und in siufzebaeriu herzeleit.

**) P. 480, 25: si truogenn künec sunder twâl

P. 479, 12: wart er ze tjostieren durch die gotes helfe für den grâl.

wunt

durch die heidruose sîn.

P. 616, 19 spricht Orgeluse: in mîme dienst der künec erwarp

dô der künec den grâl gesach,
daz was sîn ander ungemach,
daz er niht sterben mohte . . .

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