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Altromanische

Sprachdenkmale

berichtigt und erklärt

nebst

einer Abhandlung über den epischen Vers

von

Friedrich die z

GUSTAF KARSTEN

Bonn,

bei Eduard Weber.

184 6.

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1562

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Die geringen Reste romanischer Litteratur aus dem neunten und zehnten Jahrhundert, theils in französischer theils in provenzalischer Mundart, schienen mir nochmas liger Untersuchung und Auslegung eben so werth wie bes dürftig, wiewohl ich das Verdienstliche des bisher für sie Geleisteten in vollem Maße anerkenne. An ihnen kann die historische Grammatik, die noch sehr viel zu lernen hat, sich öfter versuchen und wird nicht leicht ohne Gewinn da vongehen. Diese Reste sind:

1. Die Eidschwüre vom Jahr 842 (S. 1-14).
2. Lied auf die heilige Eulalia (S. 15-31).
3. Gedicht über Boethius (S. 33-72).

Sie sind nach Inhalt und Form gänzlich unter sich ver schieden. Eins dieser Stücke weist uns auf den Staat, eins auf die Kirche, eins unmittelbar auf das Geistesleben. Das erste ist in Prosa, das dritte in Versen, das zweite hålt fast die Mitte zwischen ungebundener und gebundener Rede. Um so inniger berühren sie sich von Seiten der Sprache: man darf behaupten, daß es kaum möglich wäre sie ohne ihre gegenseitige Unterstüßung genü gend zu erläutern. In den Anmerkungen galt es mir zunächst um Eritik und Erklärung des Textes, wobei ich auch minder Geübte zu berücksichtigen hatte; gelegentliche grammatische Bemerkungen habe ich nur sparsam zugelassen.

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Die beigefügte durch das Boethiuslied veranlaßte Abhandlung über den epischen Vers in Frankreich bitte ich so hinzunehmen wie ich sie gebe, nicht als eine ges lehrte Untersuchung der epischen Formen in ihrem Wesen, ihrem Ursprung und ihren historischen Beziehungen; meine Absicht war Freunde der romanischen Poesie auf einige dahin gehörige Dinge aufmerksam zu machen, die zu fen: nen der Mühe lohnt, wiewohl sie häufig unbeachtet bleiben. Ich habe indessen auch verschiedene Beobachtungen und Ansichten, die den bezeichneten Gegenstand nur ent fernt berühren, hier und da einzustreuen kein Bedenken getragen.

Bonn, am 15. December 1845.

Altromanische Sprachdenkmale.

Diez, rom. Denkmale.

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