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Von dem Papstthum zu Rom wider den hochberühmten Romanisten zu Leipzig. 1520

277

Epitoma responsionis ad Martinum Luther (per Fratrem Silvestrum de
Prierio). 1520

325

.

Ein Sermon von dem neuen Testament, das ist von der heiligen Messe. 1520 349 Conclusiones XVI de fide et ceremoniis. 1520 .

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379

An den christlichen Adel deutscher Nation von des christlichen Standes Vesse= rung. 1520

381

Quaestio circularis de signis gratiae. 1520

470

.

Disputatio de baptismate legis, Johannis et Christi habita. 1520
Erbieten (Oblatio sive protestatio). 1520 . .

472

474

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Erklärung abgekürzter Büchertitel.

=

Corp. Ref. = Corpus Reformatorum edidit Carolus Gottlieb Bretschneider. 1834 ff. De W. oder De Wette Dr. Martin Luthers Briefe, Sendschreiben und Bedenken, vollständig gesammelt, kritisch und historisch bearbeitet von Dr. Wilhelm Martin Leberecht de Wette, Th. I–VI (lezterer bearbeitet von Lic. theol. Johann Karl Seidemann De W.-Seidemann).

=

A. v. Dommer, Lutherdrucke = Lutherdrucke auf der Hamburger Stadtbibliothek 1516-1523 von A. v. Dommer, Leipzig 1888.

Köstlin

Löscher

=

Martin Luther. Sein Leben und seine Schriften. Von Dr. Julius Köstlin. Zweite, neu durchgearbeitete Auflage. 2 Bände. Elberfeld, 1883.

Vollständige Reformations -Acta und Documenta, ausgefertigt von Valentin Ernst Löscher, D. Tomus I-III. Leipzig, 1720-1729.

Panzers Zus.

=

Zufäße zu den Annalen der ält. deutschen Literatur von Geo. Wolfg. Panzer. Leipzig, 1802.

Riederer, Nachrichten

Weller

=

Nachrichten zur Kirchen-, Gelehrten- und Bücher - Geschichte, aus gedruckten und ungedruckten Schriften gesammlet von D. Johann Bartholomäus Riederer. 4 Bände. Altdorf, 1764-1768.

=

Repertorium typographicum. Die deutsche Literatur im ersten Viertel des sechzehnten Jahrhunderts. Im Anschluß an Hains Repertorium und Panzers deutsche Annalen. Von Emil Weller. Nördlingen, 1864.

Andere Bücher sind hinreichend erkennbar angeführt.

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Mit dem Aufschwung des Handels und Verkehrs war zu Anfang des sechzehnten Jahrhunderts in Deutschland auch der Geldbedarf gewachsen. Nun aber galt nach dem kanonischen Recht, und dies war herrschende Ansicht in Volke ge= worden, jede Forderung von Zins für Darlehen als Wucher. Dadurch war die Bewegung des Kapitals gehemmt. Gesetz und Sitte wurden in Folge deffen immer mehr gebrochen. Man begann daher einen rechtlichen Ausgleich mit den realen Verhältnissen zu suchen, und man erörterte die Frage, ob es erlaubt sei, Zins zu nehmen, oder nicht. Das römische Recht gestattete es innerhalb gewisser Grenzen. Demgemäß hatte Eck, allerdings, wie man allgemein glaubte, von reichen Kaufherren in Augsburg bestochen, schon 1514 einige Säße aufgestellt, in denen er den Wucher bis zu fünf Procent für zulässig erklärte, und hatte dieselben 1515 in Bologna öffentlich vertheidigt. Nicht etwa, um ihn zu bekämpfen, vielmehr ohne alle Rücksicht auf ihn und lediglich durch die Nothstände auf volkswirthschaftlichem Gebiete bewogen, trat nun auch Luther in die Frage ein: er war entschieden gegen den Bezug fester Zinsen, weil derselbe wider Gottes Wort und wider das natürliche Sittengeset sei; nach ihm sollte Geld und Gut stets im Dienste der Nächstenliebe stehen. Seine erste ausführlichere Äußerung darüber haben wir in unserer Schrift, die er noch 1519, spätestens im November, veröffentlichte, und die zu Anfang 1520 von ihm erweitert erschien. Luther selbst hat sie beide Male einfach als „Sermon von dem Wucher" bezeichnet; aber nach dem Vorgange der Jenaer Gesammtausgabe pflegt man sie in ihrer fürzeren Fassung den kleinen, in ihrer längeren den großen Sermon von dem Wucher zu nennen.

"

Vgl. zur Abfassungszeit De Wette IS. 380, sonst: Wiedemann, Dr. Johann Ed, Regensburg 1865 S. 53 ff. Otto, Johannes Cochläus der Humanist, Breslau 1874 S. 60 ff. Zeitschrift für kirchliche Wissenschaft und kirchliches Leben, Leipzig 1880 . 243 ff. Köstlin I S. 296. Kolde, Martin Luther, Gotha 1884 I S. 217 ff. und die Anmerkung dazu S. 384, wo sich die neuere Literatur über die Geschichte des Wuchers verzeichnet sindet.

Luthers Werke. VI.

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