Die Gränzen zwischen Staat und Kirche und die Garantieen gegen deren verletzung: Historisch-dogmatische Studie mit Berücksichtigung der deutschen und ausserdeutschen Gesetzgebungen und einem Anhange theils ungedruckter Aktenstücke, Tom 1Laupp, 1872 - 944 |
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Strona 8
... früher eine Religion zu staatlichen Zwecken ausnutzen wollen , die sie innerlich verlachten . Aber das war ja in den früheren Zeiten des frommen einfältigen Glaubens auch der Fall gewesen , und aus der Periode der Skepsis hatte die ...
... früher eine Religion zu staatlichen Zwecken ausnutzen wollen , die sie innerlich verlachten . Aber das war ja in den früheren Zeiten des frommen einfältigen Glaubens auch der Fall gewesen , und aus der Periode der Skepsis hatte die ...
Strona 9
... früher einzelnen heidnischen Gottheiten zugestanden hatte 1 ) , sie dehnten die den heidnischen Priestern gewährte Befreiung von öffentlichen Staatslasten * ) auf die christlichen aus " ) , das Asylrecht der Tempel und kaiserlichen ...
... früher einzelnen heidnischen Gottheiten zugestanden hatte 1 ) , sie dehnten die den heidnischen Priestern gewährte Befreiung von öffentlichen Staatslasten * ) auf die christlichen aus " ) , das Asylrecht der Tempel und kaiserlichen ...
Strona 31
... früher ertheilter Wahlfreiheit für ein Bisthum nur die Worte einschob : salvo tamen regis sive imperatoris consensu . < Siehe Hirsch , Jahrb . d . deutsch . Reichs unter Heinrich II . ( Berlin 1862. ff . ) 2 , 211. 407.- Weiteres in ...
... früher ertheilter Wahlfreiheit für ein Bisthum nur die Worte einschob : salvo tamen regis sive imperatoris consensu . < Siehe Hirsch , Jahrb . d . deutsch . Reichs unter Heinrich II . ( Berlin 1862. ff . ) 2 , 211. 407.- Weiteres in ...
Strona 60
... früher die Träger der Bannbullen gegen Ludwig den Baiern in den Rhein geworfen hatte 5 ) , erklärte , ,, sit das sü hettent vor gesungen , so soltent sü ouch fürbas singen oder aber us der Stat gon " 6 ) , und nicht selten wur- den gar ...
... früher die Träger der Bannbullen gegen Ludwig den Baiern in den Rhein geworfen hatte 5 ) , erklärte , ,, sit das sü hettent vor gesungen , so soltent sü ouch fürbas singen oder aber us der Stat gon " 6 ) , und nicht selten wur- den gar ...
Strona 90
... früher gestellte Begehren wiederholt , den Chur- fürsten abzusetzen und seiner weltlichen Herrschaft zu ent- kleiden . Eine weitere regelmässige Wahrnehmung des Placets erhellt für die Folgezeit nicht 1 ) ; nur in einzelnen Fällen ...
... früher gestellte Begehren wiederholt , den Chur- fürsten abzusetzen und seiner weltlichen Herrschaft zu ent- kleiden . Eine weitere regelmässige Wahrnehmung des Placets erhellt für die Folgezeit nicht 1 ) ; nur in einzelnen Fällen ...
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Kluczowe wyrazy i wyrażenia
Amtsgewalt appel comme d'abus Appellation Baiern Befugnisse Behörde Beschwerden Bestimmungen Bezug Bischöfe Bulle bürgerlichen Cardinal Censuren Cleriker Clerus Competenz Concil Concordat Decret deutschen Diöcese droit ebendas eccl ecclesiae Episcopat erklärte erlassen erst Erzbischof etiam Excommunication Exequatur falls freilich Freising Friedberg fuerza Fürsten geist geistliche Rath geistlichen Richter Gesch Gesetze Gewalt heiligen heiligen Stuhle Herzog Jahre Jesuiten Jurisdiction Kaiser kanonische Recht katholischen Kirche Kirchenrecht kirchlichen Klöster König konnte Laien Landes landesherrlichen lassen lichen Lori a. a. Macht März Missbr Missbrauch muss nothwendig Nuntius October öffentlichen Ordinariate ordinarii organischen Artikel österreichischen Papst päpstliche Bulle päpstlichen Parlament Personen Pfarrer Pfründen Pius VII Placet politischen Prälaten Priester Propst protestantischen quod Recht Recurs Recursus ad principem Regierung Religion römischen Curie Sachen soll sollte Staat und Kirche staatlichen Staatsbehörde Stande Strafe Stuhl Sugenheim Theil Ueber unsere Unterthanen Urtheil Verbot Verhältnisse Verordnungen Weise weltlichen Gerichte wieder
Popularne fragmenty
Strona 751 - I do declare, that I do not believe that the Pope of Rome, or any other foreign prince, prelate, person, state, or potentate, hath or ought to have any temporal or civil jurisdiction, power, superiority or pre-eminence, directly or indirectly, within this realm.
Strona 802 - Ein Geistlicher oder anderer Religionsdiener, welcher in Ausübung seines Berufes öffentlich vor einer Menschenmenge, oder welcher in einer Kirche oder an einem anderen zu religiösen Versammlungen bestimmten Orte vor mehreren Angelegenheiten des Staates in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise zum Gegenstand einer Verkündigung oder Erörterung macht, wird mit Gefängnis oder Festungshaft bis zu zwei Jahren bestraft.
Strona 425 - Art. 15. Die evangelische und die römisch-katholische Kirche, so wie jede andere Religionsgesellschaft, ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbstständig und bleibt im Besitz und Genuß der für ihre Kultus-, Unterrichts- und Wohlthätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fonds.
Strona 747 - And I do solemnly, in the presence of God, profess, testify, and declare, that I do make this declaration, and every part thereof, in the plain and ordinary sense of the words of this oath, without any evasion, equivocation, or mental reservation whatever...
Strona 748 - I also declare, that it is not an article of the catholic faith, neither am I thereby required to believe or profess that the pope is infallible...
Strona 747 - And I do solemnly in the presence of God profess, testify and declare that I do make this declaration and every part thereof in the plain and ordinary sense of the words read unto me, as they are commonly understood by English Protestants, without any evasion, equivocation or mental reservation whatsoever...
Strona 448 - Da alle kirchlichen Rechtsfälle und insbesondere jene, welche den Glauben, die Sacramente, die geistlichen Verrichtungen und die mit dem geistlichen Amte verbundenen Pflichten und Rechte betreffen, einzig und allein vor das kirchliche Gericht gehören, so wird über dieselben der kirchliche Richter erkennen, und es hat somit dieser auch über die Ehesachen nach Vorschrift der heiligen...
Strona 747 - I do renounce, reject, and abjure the opinion that princes excommunicated or deprived by the Pope or any other authority of the see of Rome may be deposed or murdered by their subjects, or by any person whatsoever...
Strona 912 - Autorità che riguardano la destinazione dei beni ecclesiastici e la provvista dei benefizi maggiori e minori, eccetto quelli della città di Roma e delle Sedi suburbicarie. Restano ferme le disposizioni delle Leggi civili rispetto alla creazione e ai modi di esistenza degli Istituti ecclesiastici ed alienazione dei loro beni. Art. 17. In materia spirituale e disciplinare non è ammesso richiamo od appello contro gli atti delle Autorità ecclesiastiche, nè è loro riconosciuta od accordata alcuna...
Strona 750 - I AB do swear, that I do abjure, condemn, and detest, as unchristian and impious, the principle that it is lawful to murder, destroy, or any ways injure any person whatsoever, for or under the pretence of being a heretic...