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Vorrede.

Unsere Literatur über das Verhältniss von Staat und Kirche leidet an dem Fehler, dass sie die geschichtliche Entwickelung nicht genügend zu ergründen trachtet, und darum sich beständig von dem Boden des Concreten in das Gebiet blasser und unfruchtbarer Abstractionen verliert.

Der praktische Staatsmann, welcher auf den Resultaten unserer Wissenschaft fussend die schwierigste der ihm obliegenden Aufgaben, die Regulirung des Verhältnisses von Staat und Kirche unternehmen will, wird sich an allen Orten im Stich gelassen fühlen. Nur Systeme bietet ihm die Theorie, und eine mehr oder weniger doctrinäre Begründung derselben. Selbst die Lehren der Geschichte hat sie wenn überhaupt - nicht in grossen, kräftigen und deutlichen Zügen, sondern mit einer Detailmalerei dargestellt, welche jedes Gesammteindruckes verfehlt, und mehr dem gelehrten Selbstbewusstsein als den Bedürfnissen des staatskirchlichen Lebens dient.

Ich habe es in dem vorliegenden Werke unternommen, diese Lücke auszufüllen, soweit das die Arbeit eines Einzelnen, der ein fast brachliegendes Feld neu bepflügen muss, nur immer vermag. Ich habe versucht, eine Geschichte des Verhältnisses von Staat und Kirche zu schreiben, welche

durch alle Zeiten und Länder hindurch quellenmässig 1) den wichtigen Stoff darstellen soll.

Aber ich habe dabei geglaubt, den praktischen Zweck nie ausser Augen lassen zu sollen, und deswegen das Hauptgewicht auf die Mittel gelegt, mit welchen die Gesetzgebung die Verletzung der einmal zwischen Staat und Kirche gezogenen Gränzen zu verhindern suchte, und die trotz ihrer Wichtigkeit in der deutschen Wissenschaft bisher kaum Beachtung gefunden haben.

Ich habe mich dabei von dem Streben nach strenger Unparteilichkeit leiten lassen, wie ich denn nicht blos dem einseitigen staatlichen, sondern auch dem kirchlichen. Interesse zu dienen gedachte. Denn es frommt der Kirche, dass sie auf ihr eigenthümliches Gebiet gewiesen, in diesem mit der Selbstständigkeit schalten kann, deren sie zu der Erfüllung ihrer Aufgaben bedarf; und es ziemt sich nicht für den Staat, das kirchliche Leben da nach seinen Gesichtspunkten meistern zu wollen, wo dieses schon durch seinen innerlichen Character das Eingreifen der Staatsgewalt zurückweist.

Der Inhalt des ersten Bandes, den ich hiermit veröffentliche, ist zum kleineren Theile bereits in meiner und Dove's Zeitschrift für Kirchenrecht abgedruckt worden.

Ich glaubte ihn jetzt dem grösseren Publikum zugänglicher machen und mit dem gesammten Stoffe organisch verbinden zu sollen.

Er stellt die Verhältnisse Deutschlands bis z. J. 1848. dar. Der zweite Band, welcher unmittelbar nachfolgen wird, giebt die Fortsetzung der deutschen Entwickelung bis auf

1) Durch die Güte mehrerer deutschen Regierungen war ich in der Lage, für die Darstellung der neueren deutschen Verhältnisse auch ungedrucktes Material benutzen zu können. Ebenso verdanke ich dem Herrn Director Prof. Dr. Halm den Zugang zu den reichen handschriftlichen Schätzen der Münchener Bibliothek.

den heutigen Tag, und dann im zweiten Buche die historische Darstellung des französischen, spanischen, portugiesischen, belgischen, holländischen, italienischen und englischen Rechts, wie ich die letztere schon vor Jahren in der Zeitschrift für Kirchenrecht versucht, und jetzt, über das Doppelte vermehrt, weiter ausgeführt habe.

Daran schliesst sich ein Anhang ungedruckter Aktenstücke, die sich auf die staatskirchlichen Verhältnisse Deutschlands beziehen, und mehrerer gedruckter, welche die Darstellung des spanischen Rechtes erläutern.

In einer Zeit aber, in welcher das Verhältniss von Staat und Kirche mit so ausgesprochener Wichtigkeit breit in den Vordergrund tritt, wollte ich mir an einer lediglich geschichtlichen Darstellung nicht genügen lassen; ich meinte vielmehr in meinen historischen Studien und den Schriften, welche ich sonst schon demselben Thema gewidmet habe, die Legitimation zu finden, da meine Stimme zu erheben, wo die Nicht-Legitimirten am Meisten das Wort zu nehmen pflegen. Ich glaubte aus meinem geschichtlichen Material selbst die praktischen Consequenzen ziehen zu dürfen, um das Verhältniss von Staat und Kirche so zu construiren, wie ich es nach den historischen Bedingungen unseres Vaterlandes für möglich und geboten erachte.

Darum beschäftigt sich das dritte Buch dogmatisch mit dem Verhältniss von Staat und Kirche in steter Berücksichtigung der Momente, welche mich bei der ganzen Arbeit geleitet haben.

Ein ausführliches Register, welches dem zweiten Bande beigegeben wird, soll die praktische Brauchbarkeit des Buches erhöhen, welches nun seit über zehn Jahren 1) der stete

1) Um Missverständnissen vorzubeugen, bemerke ich, dass die Einleitung schon vor dem vaticanischen Concile der Jahre 1869, 70. gedruckt worden ist.

Gegenstand meines Nachdenkens und meiner hoffentlich nicht erfolglosen Arbeit gewesen ist.

Leipzig, den 22. December 1871.

Emil Friedberg.

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