Archiv für Rechtsfälle die zur Entscheidungen des Königlichen Ober-Tribunals gelangt sind, Tom 171856 |
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Kluczowe wyrazy i wyrażenia
Aktien Allgem Allgemeinen Landrechts Amortisation Anerbenrecht Anspruch Antrage Appellations Appellations-Richter Appellations-Urtheil April Archiv für Rechtsfälle Armenpflege ausdrücklich Befugniß behauptet berechtigt Besizer Bestimmung Betreff Beweis blos Bürgerlichen Gesetzbuches Bürgermeister daher derselbe deshalb deſſen Dezember dieſe Ehefrau Ehegatten Eheleute ehelichen Ehemann Eigenthümer Einwand Entscheidung erachtet Erben Erbprätendenten Erbschafts-Richter Erkenntniß Erklärung erste Richter erster Instanz Fall Forderung geltend gemacht gemäß Gemeinde Gemeinde-Ordnung Gericht Gerichts-Ordnung Gesetzes Gläubiger Grund Grundstück Gütergemeinschaft hiernach Hülfsbedürftigkeit Imploranten Indossament Instanz iſt Jahre Januar jezt Johann Paul Judikat Juli Kinder Klageantrage Kläger Klägerin Kolonat Kurator Landrechts laſſen läßt lezten lichen Lübische Recht März muß müſſe Nachlaß Nichtigkeitsbeschwerde nothwendig Ober-Tribunal Präjudiz Recht rechtlich Rechtsf Rechtsfälle Bd rechtskräftig resp Revision Rthlr Sache Schuld ſei ſein ſeiner ſelbſt Senat ſich ſie Sizung ſondern Stadt thatsächlichen Theil Urtheil Vergl Verhältniß Verjährung Verklagten Verlegung Vermögen Verordnung Verpflichtung Vertrag verurtheilte vielmehr vorliegenden Vorschriften Wechsel Wechsel-Ordnung Wittwe Zahlung Zahlungsortes Zinsen zweite Richter zweiter Instanz
Popularne fragmenty
Strona 193 - Art. 3. Finden sich auf einem Wechsel Unterschriften von Personen, welche eine Wechselverbindlichkeit überhaupt nicht, oder nicht mit vollem Erfolge eingehen können, so hat dies auf die Verbindlichkeit der übrigen Wechselverpflichtetcn keinen Einfluß.
Strona 194 - Aus einer Schrift, welcher eines der wesentlichen Erfordernisse eines Wechsels (Art. 4) fehlt, entsteht keine wechselmäßige Verbindlichkeit. Auch haben die auf eine solche Schrift gesetzten Erklärungen (Indossament, Accept, Aval) keine Wechselkraft*).
Strona 97 - Versehen entstanden ist, a) gegen diejenigen, welchen die Kasse usw zur Verwaltung übergeben war, auf Höhe des ganzen Defekts, b) gegen jeden anderen Beamten, der an der Einnahme oder Ausgabe, der Erhebung, der Ablieferung oder dem Transport von...
Strona 110 - Den Bürgermeistern und den besoldeten Mitgliedern des Magistrats sind, sofern nicht mit Genehmigung der Regierung eine Vereinbarung wegen der Pension getroffen ist, bei eintretender Dienstunfähigkeit, oder wenn sie nach abgelaufener Wahlperiode nicht wieder gewählt werden, folgende Pensionen zu gewähren: ]/4 des Gehalts nach 6jähriger Dienstzeit, Va nnn 12 „
Strona 167 - Die vollendete Verjährung durch Nichtgebrauch wirkt die rechtliche Vermuthung, daß die ehemals entstandene Verbindlichkeit in der Zwischenzeit auf eine oder die andere Art gehoben worden.
Strona 155 - Qualität : so geschieht die Anrechnung auf diejenige, welche in Ansehung des Zinssatzes dem Schuldner die lästigste ist. §. 1 58. Tritt keiner von vorstehenden...
Strona 79 - Gericht nur dann zulassen, wenn sich wesentliche , und durch die bisherigen Verhandlungen nicht zu beseitigende Bedenken gegen die im ersten Urtheile enthaltene Feststellung ergeben oder die Wiederho lung wegen der neuen Beweise nothwendig erscheint.
Strona 209 - Zahlung, dann handele es sich für den dermaligen Inhaber nur noch um die Geltendmachung der Ansprüche, welche ihm nunmehr gegen Trassanten, Indossanten und Acceptanten daraus erwachsen seien, daß der Wechsel nicht nach seinem Inhalte erfüllt worden sei. Solche Ansprüche beständen aber eben nur in dem Maaße und in der Beschränkung, worin derjenige, welcher zur Verfallzeit der Inhaber des Wechsels sei, die Erfüllung habe rechtlich fordem tonnen.
Strona 275 - Gemeinde zu übernehmen, in welcher derselbe 1) als Mitglied ausdrücklich aufgenommen worden ist, oder 2) unter Beobachtung der Vorschriften des Gesetzes vom heutigen Tage über die Aufnahme neu anziehender Personen...
Strona 311 - Personengeld auf mehr als 2^ Sgr. für die Meile festgestellt wird, dürfen nur mit Genehmigung der Postverwaltung und unter den von derselben zu bestimmenden Bedingungen errichtet weiden.