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Die Eszeruhe berührt nur einen kleinen Theil der Herrs schaft, und fließt ebenfalls in den schon genannten Fiuß, so wie auch

Der Elbent, ein kleines Flüßchen, das aus Pohlen tommt.

Der Bersze, welcher die Tauroggischen Waldunger -durchkreuzt.

Der Anlange, welcher einem kleinen Theil der Herr fchaft die Gränze macht, und bey Alangen in die Jura fällt; und endlich

Der Mielusch, ein kleines Flüßchen, welches ebenfalls einem großen Theil zwischen den preußischen und pohlnischen Forsten die Gränze macht.

Das Land hat Berge, Thäler, fruchtbare Ebenen und vie le Quellen. Die Mecker, worauf außer anderm Getreide viel Hanf und Flachs gewonnen wird, tragen oft das fünfte und fechste Korn. An Wiesewachs ist einiger Mangel. Demohnge achtet haben sie gute Pferde und Hornviehzucht, gute Fischeren, viel Wildpret und bisweilen häufige Wölfe. Die Bienenzucht ist ebenfalls beträchtlich, so wie man auch sehr viel Zwiebeln er« bauet, und sehr vielen Kalk brennt.

Außer dem Mediatstädtchen Tauroggen enthält die Herrschaft, das Amthaus und die sieben Krüge ausgenommen, wovon zweye in der Stadt find, 3 K. Preuß. Amts vorwerke und 35 Dörfer und Erbfreygåter, mit 299 Feuerstellen, In Tauroggen wohnen 11 Bir the, welche Land haben, nebst 10 Eigenkåth nern, und auf den Dörfern in allem 200 kands wirthe; so daß die ganze Volksmenge 1200 Seelen beträgt. Unter diesen befinden sich 149 fo tholische, 80 lutherische, 2 reformirte, und nur eine Judenfamilie, welche mit verschiedenen Waaren eis nen Handel treibt, eine eigene Schule und Kirc hof hat. Die umherwohnenden Juden in Pohlen kommen hier zusammen und machen die Tauroggische Jüdische Gesell fchaft

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schaft von 20 Familien aus, welche aber das Kopfgeld nach Pohlen bezahlen. Manufacturen sind teine im Lande, wol aber die unentbehrlichsten Handwerker, als Somiede, Tischer, Töpfer, Schirrmacher, Leines weder, Schuhmacher, Schneider u. f. w.

Tauroggen, ein Mediatstädtchen an der Jus ra, hat mit der katholischen und lutherischen Pfarre kirche, nebst dem Vorwerke Tauroggen, dem Sigé des K. Preuß. Domainenamts, und Tauroggen oder Zeifischken, dem Site des Forfiamts, 52 H., welche am 23sten Aprii 1782 durch einen unglücklichen Brand sämmtlich in die Asche gelegt wurden.

B. Die Herrschaft Serrei oder Sieraje liegt im untern Theile des Großherzogthums Lits thauen in der Woywodschaft Trock oder Trocki, im zweyten District, genannt Pouvias Grodz zieńsky, 12 bis 13 Meilen von der preuß. Gränze, 18 Meilen von Wilna, to von Grodow und eben so weit von Cauen. Sie enthält 807 Hufen, 22 Morgen und 162 Ruthen. Von diesem find an beseztem Lande 320 Hufen, 7 Mors gen, 100 Ruthen; an unbeseztem 65 Hus fen, 62 Morgen; an Wald 228 Hufen; an Brüchen 18 Hufen, 22 Morgen, und an Seen, deren 26 gezählt werden, und die alle mit den schönsten Fischen befeht, aber nicht gemessen sind, ohngefähr 175 Hufen, 17 Morgen, wovon der Duszafee 60 Hufen, der Paffermink oder Poser's rai 30 und der Schalmant oder Szolwentisee eben so viel enthalten. Durch die Herrschaft fließt der Niemen oder Memelstrom, welcher zum Vertrieb

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ihrer Producte nach Königsberg, Ragnit nnd Tilse fehr vortheilhaft ist.

Das Land ist bergigt, und zwischen den Bergen befinden sich theils gute Aecker, die aber einer bessern Bearbeitung bedürfen, theils gute Wiesen, theils aber noch mehr Moräfte und Brüche, Außer dem Getreide, welches das dritte und vierte Korn giebt, erbauet man viel Hopfen, hat eine beträchtlich: Viehzucht, aber wegen der vielen Wölfe keine Schäfereyen. Die Bienenzucht wird ebenfalls stark betrieben, und in den Waldungen macht man viel Theer u. f. w.

Die Herrschaft besteht aus dem Mediatstådtchen Serrei, 3 K. Amtsvorwerken und 25 Dörfern mit Einschluß der Cdlm. Erbfreygüter, nebst 2 Mühlen, welche überhaupt 423 Feuers stellen enthalten, worunter 18 öffentliche Herbers gen sind, welche insgesammt Juden zu Wirthen ha ben. Der größte Theil der Einwohner ist katholisch, doch giebts auch außer den Juden viel Reformirte.

Serrei, ein kleines offenes Städtchen an eis nem Landsee, aus welchem der kleine Fiuß Pers entspringt, der Meile davon in den Memelstrom fällt, hat nebst der reformirten und katholischen Pfarrkirche, der Windmühle und einer Judens Synagoge 126 schlechtgebauete hölzerne, mit Schindeln, Brettern oder Stroh bedeckte, 24 bis 30 Fuß lange, mit feinen Kammern und Vorhaus vers sehne Häuser, aus welchen die Oeffnung des Ofens auf die freye Straße gehet. In der Stadt wohnen 59 katholische, 45 disfidentische und 46 jüdische Fas milien, in der ganzen Herrschaft aber 446 Wirthe. Bey der reformirten Kirche ist 1741 eine kleine Schule angelegt worden. Für die lutherischen Einwohner der Stadt und Herrschaft wird alle Vierteljahre

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von dem Litthauischen Prediger in Bilderwats schen, einem K. Kirchdorfe, öffentlicher Gottesdienst gehalten. Es liegt im Amtsbezirke Budwetschen im Insterburgischen Landräthlichen Kreise, und hat nebst der Rosselmühle 19 Häuser. Dicht vor der Stadt 1 liegt der Hof Serrei von 3 H., ein Amtsvorwerk, wo das Dom. Amt seinen Siz hat.

II. Westpreußen. Westpreußen war von 1454 bis 1772, man

fehe oben S. 284, während welcher Zeit es von Ostpreußen getrennt gewesen ist, ein eigener und bes sonderer Staatsförper, welcher mit Pohlen nichts, als den König und dessen einzige Person gemein hats te, und mit der Krone nur durch ein gewisses Bünds niß verknüpft war. ; Denn als es von dem teutschen Orden abfiel, und sich unter den Schuß des pohlnis schen Königs Cafimir IV. begab, so behielt es sich ausdrücklich vor, daß es mit der Republik Poh: len nichts zu schaffen haben wolle, sondern der Kds nig folle die sie angehenden Sachen selbst beschließen und verordnen, zu dem Ende auch oft zu ihnen foms men und Landtage anstellen. Es hat auch immer be, ; hauptet, daß es als ein. freyer Staat mit gleichem Rechte wie Pohlen und Litthauen einen König erwähle, der nach der Krd. nung den Preußen ihre Privilegien eidlich bestätigen müsse, und alsdenn erst die Huldigung empfange, und daß derselbe ohne Zuziehung der Stände in Landessachen nichts vornehmen könne. Diese Stande waren 1) Geistliche, nemlich der Bi. schof von Ermeland, Vräsident des Landraths und vornehm fer Landesßand, und der Bischof von Culm. Der König

ernann.

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ernannte vier Canonicos aus dem Ermeländischen Tapitel, von welchen das Capitel denjenigen, welch n der König vorzüglich empfahl, zum Bischof von Ermeland erwählte; den Bischof von Culm hingegen ernannte der König schlechthin, ohne Zuzie. hung des Capitels. 2) Weltliche: nemlich die Adlichen, øder 3 Woy wooden, der Culmische, der Marienburgische und Pomerellische, 3 Caftellane und 3 Unterkåmmerer, und die Bürgerlichen, oder die 3 großen Städte, Thorn, Elbing und Danzig. Aus diesen Gliedern be stand der Landrath. Die Bischöfe, Woywoden and Castella. ne waren zugleich povlnnche Reichsfenatoren, nachdem· ihnen 1569 gewisse Stellen im Senat waren ́ angewiesen worden. Die ordentlichen Landtage hörten schon im 17ten Jahrhuns derte auf, die außerordentlichen aber blieben, und wur. den vom Kömge ausgeschrieben, der auch Zeit und Ort derfelben bestimmte. Wenn der König den gemeinen Landtag äusschrieb, so fezte er auch die Zeit zu den kleinen Landtagen au, worauf die Landbothen erwählt und bevollmächtiger wurden. Zu den pohlnischen Reichstagen wurden zwar außer der Ritterschaft auch die dren großen Städte eingeladen, es war ihnen aber weder im Senate noch in der Landbochen, stube ein gewisser Plak angewiesen; deswegen ließen sie auch ihr Anliegen nur den Landesinftructionen einverleiben, und empfahlen die Beförderung deffelben den adlichen Råthen und Bothen. Der sogenannten kleinen Städte waren 27, als: Ma, rienburg, Christburg, Stum, Neuteich, Zolfer mit, Graudenz, Strasburg, Bessen, Neumark, Rheden, Golub, Lautenberg, Schörsee, Dirschau Mewe, Neuburg, Schwek, Puhig, Stargard, Schöneck, Berend, Konik, Baldenburg, Fried land, Tuchel, Hammerstein und Schlucha u. Diefe hießen königliche Städte, die übrigen aber waren die bischöflich ermeländischen und culmischen. Der Adel hatte in jeder Woy. wodschaft seine Land, und Schloßgerichte; und das Tribunal zu Peterkau war desselben lehte Instanz. Von den Magistråten der drey großen Städte, appellirte man an die königl. Affefforialgerichte, und von den Magifträfen der kleinen Städte an die Starößten, und von diesen an den König von Polen. — Im sechszehnten Jahrhunderte breitete sich die Refor

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