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die Regalien davon abgesondert und allein verwak tet und berechnet werden, so muß man von dem Ganzen noch folgendes bemerken.

Von Trinitatis 1747 bis dahin 1748 sollten nach dem Etat von 1740 an Acci

Rthlr. Gr. PL

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Es kamen aber in dem genannten Jahre wirklich

ein 680,218 Rthlr. 15 Gr. 9 Pf.

Die zwölfmonatliche Contribu

tion betrug

das Cavalleriegeld

242,030

3

119,927 4.

die Summe von beyden 361957 7

Von Trinitatis 1751 bis dahin 1752 lautete der Abschluß der Obersteuercasse, wie folget:

An Contribution

Rthlr. Gr. Vk

242,030 3

An Fourage und Speisegeldern 119,927

An Lehen Ritter- und Pferdes

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1

4

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An Kriegsmes Gefällen

27,195

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Nach dem Zeugnisse des verstorbenen Königl,

Staats- und Finanzministers Friedrich

Gott

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Gottlieb Michaelis betrug der Churmårs kische appprobirte Etat von 1775 bis 1776 wirklich 2,784,889 Nthlr. 8 Gr. 5 Pf. worunter die Tabacks und Post- Revenues nicht mitbegriffen was ren, welche beträchtliche Summen eintragen, so daß man die Einkünfte von der Churmark über: haupt auf 3,300,000 Rthlr. fchen fan".

Die beste, obschon nur ganz kurze, Uebersicht des Finanzwesens giebt uns König Friedrich II. selbst in seinen nachgelassenen Werken, welche ich hier furz wiederholen und alsdenn noch die Einkünfte von verschiedenen Provinzen anführen will.

Nach T. I. pag. 25. seiner Oeuvres pofthumes der Berliner Ausgabe betrugen die von seinem Vater ererbten@inkünfte in runder Summe 7,400,000 Rthlr. T. I. pag. 215. schreibt er, daß durch die Eroberung von Schle sien seine Einkünfte vermehrt wor: den wåren um

Nach T. III. pag. 19. hatteh fich die Staatseinkünfte, ohne Schlesien und Ostfriesland mit zu rechnen, vergrößert um

3,600,000

1,200,000

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Nach einer durch die Russen bekanntgemachten Rachricht von der etatsmäßigen Einnahme und Aus, gabe des Königreichs Preußen, der ikigen Provinz Ostpreußen, von Trinitatis 1757 bis 1758, war

die Einnahme aller Art Gefälle
und die Ausgabe

Rthlr. Gr. Pf.

1,878,197 22 24

342,509 63 2

so daß für die General Kriegs- und Domainencasse im genans. ten Jahre Ueberschuß blieb 1,535,687 Rthlr. 49 Gr. 17% Pf. Da der König nun felbst die Einnahme von Westpreußen oben auf 2 Millionen ansekt, so kann man fürs ganze Königreich Preußen mit Recht vier Millionen Thaler annehmen.

Schlesiens Einkünfte gab der König 3,600000 Rthlr. an, wozu noch 13 bis 1400000 Rthlr. unter verschiedenen Rubriken kommen, so daß sie zusammen gegen fünf Millionen Thaler betragen.

Die Churmark trägt obige Summe von 3,300000 Rthlr. ein.

Das Fürstenthum Halberstadt hat ihm ohne Ho. -henstein au reinen Einkünften 418,000 Rthlr. eingebracht, denn es sind in die Domainencaffe 185,000 Rthlr. und in die Kriegscaffe 233,000 Rthlr. geflossen.

Von den Landesherrlichen Einkünften aus den Hers zogthume Geldern sind an Gefällen nach Abzug der Ausga ben in die Domainencasse geflossen 34 bis 35000 Rthlr. und bey der Subsidiencasse ist nach Abzug der Ausgaben ein jährlicher Ueberschuß von 80,000 Rthir., gewesen.

Von den Grafschaften Tecklenburg und Eingen hat der reine Ueberschuß nach Abzug der Ausgaben betragen 122,734 Rthlr. und aus Minden und Ravensberg von Trinitatis 1777 bis dahin 1778 war nach Abzug der Ausgaben bey der Domainencasse reiner Ueberschuß 152,434 Rthlr. 21 Gr. 6 Pf., wels che in vier Quartalen nach Berlin in die Generaldomainencasse geschickt worden sind. Bey der Kriegscafsse gingen die 232,837 Rthlr. 16 Gr. 34 Pf., zu Ausgaben auf, und die General - Kriegscaffe erhielt noch aus diesen Provinzen aus dem Accifeüberschuß 29,743 Rthlr. 17 Gr. 3 Pf.

S. 5.

Theile der Preußischen Monarchie.

Die Preußische Monarchie besteht aus mannigfaltigen, Landen und Provinzen, welche in einem Zeiträume von drey hundert und etliche 80 Jahren, nåhmlich vom Jahre 1417 an, bis 1780, unter dem izt regierenden Hause Zollern oder Hohenzollern nach und nach vereinigt worden sind. Zur bessern Uebersicht will ich hier die Vereinigungsgeschichte dieser Lande ganz kurz einschalten.

Burggraf Friedrich VI. von Nürnberg aus dem Hause Hohenzollern erhielt am 18ten April 1415 mit Einwilligung der såmmtlichen Churz fürsten vom Kayser Sigismund für sich und seis ne männliche Erben die Churmark Brandens burg und heißt in der Churfürstengeschichte von dieser Zeit an Friedrich der Erste. Ec regierte bis zum 21. September 1440. Ihm folgte bis zum 10. Februar 1471 sein zweyter Sohn unter dem Nahmen Friedrich II. Unter seiner Regierung erlangte das Churhaus Brandenburg a) von Reins hardt Herrn von Cottbus 1443 durch Erbschaft die Herrschaft Cottbus; b) 1448 durch Kauf von Johann von Waldau die Herrs schaft, Stadt und Schloß Peit für 6000 Gulden Rheinischer Währung; o) vermöge eines mit dem Erzbischof Friedrich von Magdeburg 1449 zu Zinna geschlossenen Vertrags die Tehns- und Landeshoheit über die Graf schaft Wernigerode; d) die Herrschaft Derenburg im Fürstenthume Halberstadt 1451 als ein Lehn von der Abtey Gandersheim und

end

endlich e) 1455 vom teutschen Orden die Neumark für 100,000 Gulden rheinisch wiederkäuflich.

Da weder Churfürst Friedrich II. noch sein Bruder der Markgraf Friedrich männliche Nachkommen hinterließen, so fiel die Nachfolge auf den dritten Prinzen des Churfürsten Friedrich I., der bisher die Fränkischen Lande beherrscht hatte, nähmlich auf den Churfürst Albrecht, welcher am 11. März 1486 auf dem Wahltage zu Frankfurt am Mayn starb. Dieser erwarb nach einem mit dem Könige Matthias von Ungarn, mit Wlaz dislaw König von Böhmen und dem Herzoge Johann von Sagan geführten Kriege, und 1482 zu Camenz geschlossenen Frieden, wegen seiner Prinzessin Barbara, welche an Herzog Hein: rich XI. von Glogau verheurather und von ihm zur Erbin eingeseht worden war, sich und seinem Hause das Schloß und die Stadt Croffen, Züllichau, Bobersberg und Sommerfeld, als ein Unterpfand der 50,000 ihm schuldig geworde nen Ducaten, welche König Matthias der Prins zeffin Barbara für ihr Eingebrachtes versprochen hatte. Seit dieser Zeit besaß das Churhaus Brans denburg diese Lande als Pfandschilling bis zum Jahre 1537, wo die Erben des Herzogs Johann von Saga B, die Herzoge Joachim, Heinrich, Johann und George von Münsterberg, Gebrüder, ihe re Ansprüche und Lehnrechte auf Schloß und Stadt Croffen, auf Züllichau nebft Zubehör, an Churfürst Joachim II. abtraten, worauf Fèrdinand I. den Churfürsten Joachim II. und den Markgrafen Johann zu Brandenburg am 23. May 1538 über Croffen, Zülliau, Som

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