fes - Fundamentalveseß in den neuern Zeiten dahin limitirt wor den, daß die Domånen gegen angemessene Ent-chädigung au Unterthanen verkauft, vertauscht und auf Erbpacht ausgegeben werden können. 2) Die Regalien, wovon das Zoll, Poff, Wass Ter, Forst, Berg., Salz., und Münzregal die vorzüglichsten find. {』 : Jy Die Grundsteuern, Contributionen, Con, 3) fumtionsauflagen und Gewerbesteuern welche Nach einem sehr genauen geometrischen Verhältnisse unter die Lämmtlichen Unterthanen vertheilt sind. Sie führen im Preußis schen folgende Namen, Bürgersteuer; Nahrungssteuer; Servis, Schüß',' Fabrikensteuer; Chargen. feuer; Lurusfeuer; Judensteuer; Verm igen. Steuer; Erbfeuer; Lösung; Grundsteuer; Genes ralhufenschoß; Zinskorn; Zuwachs: Bierziest Novalzehend; Schoß; Königzins; Wassersteuer; Gewerkssteuer; Paraphengelder; Stempelgelder; Plombirungsgefälle und Accise. Alle diese Abgaben werden durch besondere Edicte bestimmt, z. B. das Stempelgeld durch die Edicte von 1733 und 1766, so wie auch die Accife, welche jährlich gegen sieben Millionen Thaler einträgt, wo zu Berlin allein 700,000 Rthlr. verrechnet. 854) Die außerordentlichen Gefille, wohin die Lehngelder, Giebelschoß, Bestätigungsgelder, die Einkünfte von Legitimationen, Dispensationen, Liteln, Würden, Lotterien, Sporteln, Nach. Feuern, Abzugsgeldern zu rechnen sind. Aus dieser vorstehenden Uebersicht der verschie denen Nahmen der Abgaben und der oben angege benen Einkünfte zieht die Regierung dem Anscheine nach das Geld gewaltsam an sich; Allein dieser Ans schein verschwindet, wenn man die Mittel der Rez gierung überdenkt, welche sie zur Beförderung des Geldumlaufs anwendet. Dahin gehört z. E. daß durch den Unterhalt der Armee und derselben kluge Vertheilung in jeder Proving, fast das meiste Geld, was 器 was jebe Provinz aufbringt, in dieselbe wieder zuz rück, und in den Umlauf kommt. Denn ohngeac ret der König Friedrich H. den von seinem Vater erhaltenen Schaß mit beträchtlichen Summen jähr lich vermehrte, so daß einige nach seinem Tode bes haupteten, er habe hundert Millionen, im Schage hinterlassen und den Staat trog seiner kost= spieligen Kriege schuldenfrey an den izigen König übergab, so hat er doch allein feit dem Hubertusbur ger Frieden vom Jahre 1763 bis 1786 mehr, als vierzig Millionen feinen Staaten durch neue Ans Saue, Unterstügung von Manufacturen ic. Ackers bau zc. wieder geschenkt, wovon weiter unten nähere Nachrichten folgen follen. પહે In den Preußischen Staaten machte in der kluz gen und weisen Staatshaushaltungskunst der König ich Wilhelm I. den Anfang, welcher in dieser Wissenschaft ein so großer Meister, war, daß er nicht nur die von seinem Vater geerbten Staatsschule den bezahlte, sondern auch an nöthige dnu nügliche Gebäude, auf den Anbau einiger seiner Provinzen, so wie auch auf die Errichtung und Unterhaltung eines Kriegsheeres von 76000 Mann große Symmen verwenden, und doch noch 8,700,000. Thaler Geld im Scaze verlassen konnte, obschon seine jährlichen. Einfünfte nach Friedrich 11. Zeugniß, das er in der Geschichte feiner Zeit giebt, und welches nachstehender Rechnungsauszug bestätigt, nicht hdher als auf 7,400,000 Thaler stiegen. Dieser gedachte Generaletat am Ende der Regierung Friedrich Wila helm L. von den sämmtlichen Königl. Preuß» R£venú es besteht in zwey Hauvtabtheilungen, nähmlich 1) in dem Generaletat der General, Kriegsçaise, enthaltend, die Contributions • und Licentgelder, auch andere Einkünfte des Königreichs Preußen und aller übrigen Königlichen und Churfürstlichen Provinzen mit den Assignationen und orðingi. z ren Dispositionen sothaner Revenues, alles Monatweise, 2) in den Königlichen Domainen, Quartalweise, sododoma. Erste Abtheilung. Ordentliche monatliche Einnahme der Generalkriegscaffe. r. Aus dem Königreiche Preußen 2. Aus Vor- und Hinterpommern 3. Aus der Neumark Aus der Churmark 5. Aus dem Herzogthum Magdeburg und der Grafschaft Mansfeld 6. Aus dem Nebenquartier von Cleve 7. Aus dem Herzogthum› Eleve, Grafschaft Mark und Fürstenthum Moeurs 9. Aus dem Herzogthum Geldern Aus dem Fürstenthum Halberstadt und incorporirten Grafschaften Hohens Andsbeins und Regenstein auch Herr chischaft Derenburg und Grafschaft Wernigerode, 10. Aus dem Fürstenthum Minden und der. Grafschaft Ravensberg, Lingen und Ledlenburg Rthlr. Gr. Pf. 64,041 18. Aus den Lehen und Ritterpferdes dir mad gelderna no do 12. Aus den Stempelpapiergeldern 1958 8 Nota. Da & K. M der Generalkriegscaffe zur Unterhaltung der Her neuangeworbenen sid Truppen eine Jährliche Summe "von $1,960,305 Rthlr. aus der Gen. Dom. CafIfe zw bezahlen angeseket, so macht 13. Der monatliche Betrag hiervon | £4 Neujahrsgelder 26034897% 0. 15. Gen Pferdecaffengelder Gekt 7 II Sumina 296 21 5859 20 498,117 7 Nota. Nota. Die Licentgelder und was dazu gehört, fleigen monat lich mufeynottoANNA TVG 1117,054 Rthlr. — Gr.· Obige Revenues» der moüntlichen® 498,117 Rthle. 7 Gr. 7 Pf. -beträgen jährlich in Summa 5,977,407 Rthlr. 19 Gr. Pf. Ordentliche monatliche Ausgabe bey der Generalkriegscaffe. 1. An alle Regimenter Infanterie, Cavalle 2. Das Tractament für die Artillerie und 6. Zu allerhand Nothwendigkeiten der Ve Rthlr. Gr. Pf. 470,075 2,333 15 3,408 10 schen Pulvermühle 9. Das Salarium für die Prediger und Schul, meister auf dem Friedrichswerder, Frie drichs- und Neustadt zu Berlin 10. Zum Armenhause 11. Zum Zuchthause in Spandau Nota. Da die Recept. Gelder von Unterbaltung aller Regimenter abgezogen sind, und ihnen das baare Geld ausgezahlt wird, so wird apart 12. Zur Invalidencasse bezahlet 13. Zu Bedürfnissen der Zeughäuser in 4 Rthlr. Gr. Friedrichsburg Pillav Memel Collberg P ན་ 14. Die Provision, Reparatur und Unterhal Summa 484,186 in Summa 5,810,233 Rthlr. 18. Gr. 3 6 Diese ordinaire monatliche Ausgabe beträgt |