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Verfolgung aussehen. Den Namen „Brüder“ und „Bruderschaft“ macht er hingegen den Kaisern bekannt; denn zu ihr gehörten die Katechumenen nicht und eine dahin lautende, vor Gericht an sie gestellte Frage konnten sie mit gutem Gewissen verneinen.

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Den Grund zu dieser Annahme schöpfen wir aus dem Briefe des Plinius und der Antwort Trajans. In beiden Schriftstücken ist blos von Christen“ die Rede und der Name Christ wird so urgirt, daß Plinius fragt, ob dieser Name an sich selbst, auch unbegleitet von Freveln, bestraft werden müsse, wie er auch angibt: ich befragte sie, ob sie Christen wären 29). Juridisch gehörten die Katechumenen also nicht zu jenen, welche das Gefeß traf. Sollte nun Justin angeben, sie gehören zu ihnen, bilden einen eigenen Stand und wohnen dem Gottesdienste an? Er durfte aber bei Erwähnung ihres Unterrichtes und des sonntäglichen Gottesdienstes auch keine Unwahrheit sagen, deßwegen drückt er sich so behutsam aus. Ja zu seiner Zeit mag die Aufmerksamkeit bereits auf die Katechumenen gelenkt worden sein und darin die Ursache liegen, warum er genöthigt wurde, von ihnen und ihrer Jnitiation zu sprechen. Er beschreibt sie aber so, daß ein Nichteingeweihter glauben konnte, die Vorbereitung habe nur sehr kurze Zeit gewährt und sei privater Natur gewesen. Die Notiz selbst „Blinde und Krüppel“ unterrichten sie, sie beten und wir beten mit ihnen", war ganz dazu geeignet, in dieser Annahme zu bestärken. Schenkten die Kaiser dieser Auffassung Glauben, so hatten die Christen nichts dagegen. Heutzutage sollte man aber die Hypothese von einem Privatunterricht, von einer kurzen Vorbereitung unmittelbar vor der Taufe, die Jeder besorgen konnte, fallen lassen.

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Die Aechtheit der arabischen Canonen Hippolyts vorausgesetzt 8o), hatte sich um das Jahr zweihundert die Situation geändert; denn sie erwähnen bereits Katechumenen, die den Märtyrtod starben. Der 19. Canon schreibt vor, Katechumenen, die den Martertod vor der Taufe erlitten haben, sollten mit den übrigen Märtyrern begraben werden 31). Hätte die Verfolgung schon zu Justins Zeit die Katechumenen getroffen, so wäre eine solche Vorschrift durch die Praxis längst überflüssig geworden. In den Tagen als dieser Canon geschrieben wurde, gehörte das Martyrium der Katechumenen zu den Ausnahmen. Unter oder bald

29) Dieses war noch zu Justins Zeit der Fall. cf. apol. 2. c. 2. p. 287 u. 288. 30) Wie entsprechend dieser Canon den damaligen Zeitverhältnissen ist, zeigt Origenes. In der 4. Homilie über Jeremias erwähnt er eine Verfolgung, die auch die Katechumenen traf. 1. c. n. 3. p. 389. Er wird damit die unter Marc Aurel meinen; denn er stellt sie als eine vor längerer Zeit geschehene und sehr heftige dar. 31) Hippol. Canon. can. 19. p. 74.

nach Marc Aurel mag darum die Verfolgung auf die Katechumenen ausgedehnt worden sein, die Justin bereits geahnt hatte 32).

§. 29. Zeugnisse der Häretiker über das Katechumenat.

In den ersten Decennien des zweiten Jahrhunderts blühte Basilides. Durch seinen Sohn Isidor wissen wir, daß die von seinem Vater ge= stiftete Secte einen doppelten Gottesdienst feierte, deren erster in den Bitten (denoɛis), deren zweiter in den Gebeten (ɛvɣɑi) bestand und daß die, welche sich schwer versündigten, von den leßten ausgeschlossen und blos zu den ersten zugelassen wurden 1).

Hier handelt es sich darum, ob der erste Gottesdienst blos für die Büßer, oder auch für die Katechumenen bestimmt war. So viel ist ficher, die Basilidianer hielten ihre Mysterien sehr geheim 2) und die Hinzutretenden (voïs пgooιvõi ávíæμ) mußten fünf Jahre schweigen 3). Die Anklage, die Tertullian gegen die Marcioniten vorbringt, dahin lautend, sie lassen Katechumenen und Gläubige auf gleiche Weise zum Gottesdienste zu *), spricht gleichfalls dafür, die Basilidianer haben die Katechumenen wie die Büßer von den Euchä ausgeschlossen und blos zu den „Bitten“ zugelassen. Weil nemlich Tertullian blos den Marcioniten diesen Vorwurf macht, wie später Hieronymus 5), wich Marcion in dieser Beziehung vou der Praxis anderer Häretiker ab, oder die vor ihm lebenden Gnostiker machten, bezüglich des Besuches des Gottesdienstes, zwischen Katechumenen und Gläubigen einen Unterschied. Zur Bestätigung dienen die Namen „Hörende und Sehende“, welche die Karpocratianer den beiden Klassen ihrer Anhänger gaben ®). Nimmt man dazu, daß die Basilidianer einen Gottesdienst hatten, zu dem blos die Reinen und Eingeweihten zugelassen wurden, so wird eine nüchterne Wissenschaft urtheilen, der Ausschluß der Katechumenen von den eigentlichen Mysterien habe schon zur Zeit des Basilides stattgefunden. War das aber nicht die häretische Uebung und die marcionitische die alt katholische? Man hat es behauptet und beigefügt, die spätere katholische Katechumenatsdisciplin datire aus der Zeit Tertullians. Nimmermehr hätte jedoch Tertullian den Marcioniten Neuerung und Willkühr vorwerfen können, wenn die Neuerung in dieser

32) Perpetua, deren Martyrium anno 202 oder 203 stattfand, war eine Katechumene. 1) cf. §. 85. 2) Iren. 1. c. 24. n. 6. p. 102. 3) Euseb. h. 1. 4. c. 7. p. 223. 4) Tert. de praesc. c. 41. p. 54. cf. §. 35. 5) Marcion hunc locum (scil. Gal. 6. 6.) ita interpretatus est, ut putaret fideles et catechumenos simul orare debere. Comm. in Gal. 6.

6) Iren. 1. 1. c. 25. n. 3. p. 103.

Probst, Lehre und Gebet.

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Beziehung auf Seite der Kirche war, wenn er nicht die feste Ueberzeugung hatte, die Unterscheidung zwischen Katechumenen und Gläubigen gehe bis auf die Apostel zurück. Die Marcioniten ausgenommen, adop tirten die Häretiker des zweiten Jahrhunderts die Disciplin der Kirche, denn es war ihr Bestreben, im Aeußeren sich der Kirche soweit möglich anzubequemen, um die Unwissenden zu täuschen 7).

Das Verfahren der Basilidianer zeugt darum für die Praxis der ältesten Kirche. Man vergleiche nur die Angaben Isidors und Justins; sie stimmen nicht nur mit einander überein, sondern ergänzen sich gegenseitig.

Waren bei den Basilidianern die Sünder von den Gebeten" ausgeschlossen, aber zu „den Bitten" zugelassen, so dürfen auch die Worte Justins dahin verstanden werden, sie seien zwar von der „Eucharistie“ aber nicht von den Bitten“ ausgeschlossen gewesen. Sagt hingegen Justin, die Büßer und Katechumenen seien nicht zu der Eucharistie zugelassen worden, so ist der Bericht Isidors, der an dieser Stelle blos ein Interesse hatte von den Büßern zu reden, durch die Angabe Justins, dieses sei auch den Katechumenen gegenüber der Fall gewesen, zu vervollständigen.

In der ersten Hälfte des zweiten Jahrhunderts unterschieden sich demnach die Katechumenen von den Gläubigen, sie bildeten einen eigenen Stand und wurden zu einem Theile des öffentlichen Gottesdienstes, „den Bitten", zugelassen. Einer Erklärung bedarf blos noch das Wort denσes (Bitten), dessen sich die Basilidianer bedienen und das Justin nicht gebraucht. Hievon wird §. 85 die Rede sein.

2) In der zweiten Hälfte des zweiten Jahrhunderts wurden die Clementinen und Recognitionen, wie wir sie jezt besigen, abgefaßt. Der Verfasser der clementinischen Homilien unterscheidet die Gläubigen von den Katechumenen, die erst nach einem Unterrichte von drei Monaten die Taufe erhielten 8). Doch geschah es auch früher. Weil Petrus nur noch zehn Tage an dem Orte verweilte, for= derte er die Katechumenen, welche getauft werden wollten, auf, sie sollen von dem morgigen Tage zu fasten anfangen. Während dieser Zeit wurden ihnen täglich die Hände aufgelegt und sie konnten fragen, über was sie wollten. Nach drei Tagen begann er mit der Taufe 9). Die Vorbereitungszeit bewegte sich also zwischen drei Monaten und drei Tagen. Offenbar tritt zwischen den drei Monaten und den drei Tagen bezüglich der Behandlung der Katechumenen ein Unterschied hervor, wie ihn Justin kennt. Die sich unmittelbar auf die Taufe vorbereiten, haben

7) Iren. 1. c. 8) Hom. 11. n. 35. 9) Hom. 3. n. 73.

zu fasten, es wurden ihnen die Hände aufgelegt, was jedenfalls mit Gebet verbunden war, und es wurde ihnen ein Unterricht ertheilt, der ihnen die volle Wahrheit offenbarte. Das lezte liegt in den Worten: „sie konnten fragen“ 2c. Vor den genannten drei Tagen war dieses nicht der Fall. Die Katechumenen theilten sich demnach in solche ab, die sich auf eine entferntere Weise und die sich unmittelbar auf die Taufe vorbereiteten. Die entferntere Vorbereitung währte drei Monate, die nähere drei bis zehn Tage. Der Name von verschiedenen Ordnungen oder Klassen findet sich nirgends, aber der Sache nach sind sie da.

Der Unterricht wurde ihnen von Lehrern zu Theil, die den Namen Katecheten 10) führten. Nicht nur dieser Namen, sondern auch die Forderungen, die in wissenschaftlicher Beziehung an die Katecheten gestellt wurden, zeugen für eine bedeutende Ausbildung des Katech umenates. „Die Unterrichtenden sollen zuerst selbst unterrichtet sein, ehe sie Andere unterrichten; denn es handelt sich um menschliche Seelen. Der Lehrer der göttlichen Worte soll sich der natürlichen Anlage (zvwuos) der Schüler anbequemen. Darum sei er gebildet, untadelhaft, ein reifer Charakter und klarer Kopf 11). Die Kirche mit einem Schiffe vergleichend nennt der Verfasser Gott den Herrn desselben, Christus den Steuermann, den Bischof den Untersteuermann, die Presbyter die Matrosen, die Diaconen die Aufseher über die Ruderknechte, die Katech eten die Naustologen 18). n. 14. In der folgenden Numer, in der die Einzelnen zur Berufstreue ermahnt werden, heißt es von den Katecheten „sie sollen an den Lohn (modovs) erinnern." n. 15. Wenn darunter der ewige Lohn zu verstehen ist, hatten die Katecheten überhaupt den Beruf, zu ermahnen und zu ermuntern. Bezieht man die Worte aber auf den zeitlichen Lohn, (was mit Rücksicht auf homil. 3. n. 71 und die Pluralform modo's nicht zu verwerfen ist), so sieht man daraus, warum ihnen der Verfasser in der hierarchischen Stufenleiter den leßten Play anweist und sie in der Grußformel des Briefes gar nicht erwähnt. Sie gehören zu den Bediensteten im Schiffe, nahmen aber eine sehr untergeordnete Stellung ein.

Die kurze Andeutung der Clementinen über den Unterricht erhält in dem Saße der Recognitionen bestimmtere Umrisse: „Petrus zog sich nach der Predigt mit den Eilfen zurück, ich (Clemens) aber nahm mit Einigen Speise, welche die Anfangsgründe des Wortes Gottes zu hören bekommen hatten“ 13). Das waren keine Solche, die sich fastend und betend unmittelbar auf die Taufe vorbereiteten, darum

10) 1. c. n. 71. 11) Epist. Clementis ad Jacob. n. 13.
12) Navoroloyo, ich kenne keinen deutschen Namen für dieses Wort.
13) Qui et ipsi initia audiendi verbi Dei acceperant. Recogn. 1. 2. n. 70.

wurden ihnen die Anfangsgründe mitgetheilt. Sie erstreckten sich auf die Lehre von Gott, dem allein wahren, dem gegenüber Andere es weder sind, noch so genannt werden. Wer dem zuwider handelte, den trafen ewige Strafen14). Deutlich blickt aus diesen Worten die apostolische M i ssions predigt hervor, mit der der Unterricht anfieng; denn ohne Katechese gelangt man nicht zum Glauben 15). Kurz vor der Taufe erweiterte sich der Unterricht, weßwegen diese Katechumenen fragen durften, was sie wollten. Nachdem sie aber, im Meere getauft, zur Herberge zurückgekehrt waren, wurden sie in alle Mysterien der Religion eingeweiht. So verlangte es die Ordnung, wie die Art und Weise des Mysteriums 16). Gegen Ende des zweiten Jahrhunderts war also eine ausgebildete Katechumenatsdisciplin vorhanden.

Ihr zufolge sollen die Katechumenen ferner den Umgang mit Heiden und Sündern meiden, den mit den Gläubigen aufsuchen und den Versammlungen, in welchen über Keuschheit, Gerechtigkeit und Frömmigkeit verhandelt wird, anwohnen 17). Die Worte: societates habere fidelium atque illos frequentare conventus in quibus de pudicitia etc. sezen oftmalige Versammlungen der Gläubigen voraus, in welchen über diese Gegenstände gehandelt wurde. Nach den Nachrichten, die wir über die gottesdienstlichen Versammlungen des zweiten Jahrhunderts besigen, kann sich dieses nur auf den homiletischen Theil der Liturgie beziehen. Zum Besuche dieser Vorträge forderte Petrus die Katechumenen um so sicherer auf, als er sie zum weiteren Unterrichte an den Bischof Zachäus wies. Der Bischof hielt die Predigt im sonntäglichen Gottesdienste, in welcher solche Materien, wie die angeführten, behandelt wurden. Wer nicht bestimmte Tendenzen verfolgt, wird bei dieser Sachlage einfach annehmen, die Katechumenen Hörten diese Predigt an. Da zudem dieselben ihre Namen dem Bischofe Zachäus anzugeben hatten 18) und in Folge dessen in die kirchliche Matrikel eingetragen wurden: so erscheint dadurch das Katechumenat als ein öffentliches kirchliches Institut, das Rechte gewährte, die nicht Jedem zukamen. Von dieser Namensangabe ist im dritten Jahrhunderte nirgends weiter die Rede, wohl aber wird von einer Prüfung ge= sprochen, die der Aufnahme vorausgieng. Sie kennt schon Tatian, der Schüler Justins. Er sagt nemlich, die, welche bei uns philosophiren wollen, prüfen wir nicht nach ihrem Aussehen, noch beurtheilen wir die zu uns Herankommenden nach ihrer äußeren Haltung 19).

14) Homil. 15. n. 11. p. 743. 15) Eclogae proph. n. 28. Clem. opera p. 997. 16) Recogn. 1. 7. c. 38. 17) 1. c. 1. 10. c. 43. 18) Recogn. 1. 3. c. 67. 19) Tat. c. Graec. c. 32. p. 664.

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