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Wenn das die Lehren waren, welche die Christen selbst böswilligen Heiden mittheilten, so muß das Dogma von der Vergeltung, Schöpfung und Regierung der Welt zu den ersten Elementen gehört haben. Man erinnere sich nur, wie der Brief an Diognet die Lehre von der Schöpfung und Vorsehung zu den Anfangsgründen rechnet und Tertullian die Furcht für die erste Frucht des katechetischen Unterrichtes erklärt. Denselben Weg schlug die vor Heiden gehaltene apostolische Missionspredigt ein. Darum bezeugt Origenes in der obigen Stelle den Saß, die Vorbereitungskatechese sei den angehenden Schülern an der Hand der apostolischen Missionspredigt oder des Kanon ertheilt worden.

4) Selbstverständlich beschränkte sich die Bekanntmachung mit der Glaubensregel nicht auf die Vorbereitungsschule, sondern die Katecheten legten sie auch dem weiteren Unterrichte zu Grunde. Die anfangenden Kleinen, welche mit der Milch der einfachen Glaubenswahrheiten genährt wurden, waren nicht nur Postulanten, sondern auch Schüler der ersten Katechumenatsklasse. Zum Beweise dient eine Stelle aus dem Commentar des Origenes über Mathäus. Er nennt in ihr die Katechumenen Blinde, die mit den Schaaren der Kirche, auf dem Berge, wo Jesus war, nahend, sehend werden. Die Blinden sehen aber, wenn sie die Welt betrachtend, in der ungemeinen Schönheit der Geschöpfe den Schöpfer schauen und das Unsichtbare desselben aus den Werken der Schöpfung erkennen. Dieses sehend preisen die Schaaren den Gott J8raels, sie preisen ihn, glaubend, derselbe Gott sei der Vater dessen, der sie geheilt hat wie der Gott Israels; denn nicht allein der Juden Gott ist er, sondern auch der der Heiden 11).

Die Anspielung auf die Missionspredigt tritt in dem ersten Saße dieses Citates nicht weniger zu Tage, als in dem zweiten die Hinweisung auf das liturgische Lob- und Dankgebet.

b) Erste Katechumenatsklasse.

§. 40. Aufnahme.

Nach bestandener Prüfung und dem Vorbereitungsunterrichte traten die Postulanten in das Katechumenat ein und man wird ohne weitere Beweise annehmen dürfen, es sei mit dieser Aufnahme ein Ritus verbunden gewesen. Uebrigens fehlt es an solchen nicht.

Weil Tertullian von einer dreifachen Untertauchung redet, und unter der letzten den Taufakt versteht, müssen auch die beiden anderen in einer äußeren Handlung bestanden haben. In den Schrif

11) Orig. in Math. tom. 11. n. 18. p. 481.

ten des Afrikaners findet sich eine Handlung, die jedenfalls die Katechumenen betraf und dreimal wiederholt wurde; es ist die Widerfagung. Sie kam bei dem Taufakte vor und etwas früher 1). Die letzte Zeitbestimmung läßt sich ganz gut auf den Tag der Aufnahme in die zweite Katechumenatsklasse beziehen, da sie vierzig Tage vor der Taufe stattfand.

Außer diesen beiden gab es noch eine dritte Renuntiation, oder wenigstens einen ihr ähnlichen Akt, in welchem die Anfangenden, oder Hinzutretenden, dem Alten widersagten 2). Da die erste (resp. 3.) Widersagung bei der Taufe stattfand, die zweite bei dem Eintritte in die zweite Klasse; so wird es bereits dadurch wahrscheinlich, daß die dritte (resp. 1.) zum Aufnahmsritus in die erste Klasse gehörte, daß in ihr die erste Untertauchung bestand. Tertullian selbst deutet dieses noch mehr an, sofern er diese Widersagung den Anfangenden in den Mund legt. Dem entspricht die Art und Weise dieser Widersagung. Ihre Formel wich von der der beiden späteren Renuntiationen ab; denn der angehende Katechumene widersagte nicht dem Teufel und seinem Pompe, sondern dem Alten. Jenem zu entsagen, war für ihn weniger geeig= net, da er die christliche Lehre vom Teufel noch nicht kannte; wohl aber verstand er den Sinn der zweiten Formel. Der Beisaß über die Buße, die mit der Widersagung Hand in Hand ging, zeigt gleichfalls, daß hier von Anfangenden die Rede ist. Sie war noch eine äußerliche, mit dem Munde gesprochene, aber nicht im Herzen ausgewirkte. Das konnte aber Tertullian nicht von den Katechumenen der ersten Klasse, bei ihrem Uebertritt in die zweite sagen.

Ein ganz ähnlicher Ritus fand in der Kirche von Alexandrien statt. Origenes schreibt nämlich: der, welcher euch anfangs katechesirte, sagte: ich und mein Haus dienen dem Herrn und ihr antwortet: ferne sei von uns, daß wir den Herrn verlassen und fremden Göttern dienen. Aber auch in den Bündnissen der Gottseligkeit habt ihr einst eueren Katecheten dieses versprochen. Was ist also von Jenen zu halten, die durch Verläugnung den mit Gott eingegangenen Bund zerreißen und zu Satan zurückkehren, dem sie in der Taufe widerfagten 3). Der, welcher die Vorbereitungskatechese hielt, war nach Origenes der Bischof,

1) Denique ut a baptismate ingrediar, aquam adituri, ibidem, sed et aliquanto prius in ecclesia sub antistitis manu contestamur, nos renuntiare diabolo et pompae et angelis ejus. Tert. de coron. c. 3. p. 341. De sacrificiis quidem certi sumus nulla ex parte competere nobis ea, qui bis idolis renunciavimus. Tert. de spectac. c. 13. p. 125.

2) Qui cum maxime incipiunt divinis sermonibus aures rigare, dicunt quidem pristinis renuntiare, et poenitentiam assumunt, sed includere eam negligunt. Tert. de poenit. c. 6. p. 51. 3) Orig. ad Martyr. c. 17. p. 623.

oder ein von ihm Delegirter; in seine Hand wurde das Versprechen abgelegt. Da der Alexandriner das „anfangs" 4) besonders betont, liegt in ihm zugleich der Gedanke, beim Eintritte in das Katechumenat haben sie den fremden Göttern widersagt. Es ist das um so sicherer, als später, aber im Katechumenate, dieser Akt wiederholt wurde. Adamantius hätte auch nicht in dieser Weise an den in Rede stehenden Akt erinnern können, wenn er nicht ein feierlicher, einen Wendepunkt bildender war. Man sieht, Tertullian und Origenes stimmen völlig mit einander überein. Im Morgen wie im Abendlande war die Aufnahme in das Katechumenat mit einem Ritus begleitet, der eine Art Renuntiation war.

Da das Christenthum nicht blos Negation des Heidenthums ist, da mit der Widersagung bei der Taufe ein Gelöbniß der Hingabe an Gott verbunden war, läßt sich schließen, es werde auch der Abrenuntiation bei der Aufnahme in die erste Katechumenenklasse etwas Positives beigefügt worden sein. Zur Bestätigung dessen dient Folgendes. Ohne zwischen den Klassen der Katechumenen zu unterscheiden, stellt Clemens A. das Kreuz in dasselbe Verhältniß zu den Katechumenen 5), wie die Taufe zu den Gläubigen, d. h. durch die Bezeichnung mit demselben wurde man ebenso Katechumene, wie durch die Taufe ein Gläubiger. Deßwegen müssen die Betreffenden beim Eintritte in das Katechumenat überhaupt, der mit dem Eintritte in die erste Klasse identisch ist, mit ihm bezeichnet worden sein. Dieses tritt noch bestimmter in den Worten hervor: wir haben eine Grenze, das Kreuz des Herrn, durch welches wir umzäunt und verwahrt werden vor den früheren Sünden. Wiedergeboren werden wir daher in Wahrheit angenagelt 6). Wenn die, welche an das Kreuz angenagelt werden, die Wiedergeborenen sind, so müssen die, welche dasselbe von dem früheren Leben trennt, die Katechumenen sein. Ferner; widersagten die Katechumenen, nach Tertullian, dem früheren Leben, so gewährte ihnen das Kreuz Schutz gegen dasselbe, oder die Bezeichnung mit demselben bildete den positiven zu der Widersagung gehörenden Theil. Damit stimmen die Worte überein: „wenn du sündigst, schreibst du dir selbst die Handschrift der Sünde. Aber siehe, da du einmal hinzugetreten bist zum Kreuze Christi und zur Taufe der Gnade, ist deine Handschrift an das Kreuz geheftet und in der Taufquelle vernichtet 7). Bezeichnung mit dem Kreuze und Taufe erscheinen als zwei von einander getrennte Akte und zwar ging der erste der Taufe voran. Daß dem so sei und unter dem Kreuze

4) Κατ ̓ ἀρχὰς μεν οὖν ὅτε κατηχεῖσθαι ἐμέλλετε heift c im gricdigen ert.
5) cf. §. 31. not. 20. 6) Paedag. 1. 3. c. 12. p. 303.
7) Orig. in Genes. hom. 13. n. 4. p. 257.

Christi die Bezeichnung der Katechumenen mit dem Kreuze verstanden werden müsse, erklärt Origenes selbst. In einer Homilie erinnert er seine Zuhörer, sie sollen sich durch fündhaften Wandel nicht dem Spotte des Teufels aussehen. Höhnend werde er nämlich zu den Gefallenen sagen: Siehe dieser wurde Christ genannt, mit dem Zeichen Christi auf der Stirne bezeichnet, aber meinen Willen und meine Handschrift trägt er im Herzen ). Siehe Fener, welcher mir und meinen Werken in der Taufe widersagte, hat meinen Geseßen wieder gehorcht 9).

Diese Worte wurden an die Katechumenen gerichtet, wie sich aus dem Inhalte der Homilien über die Psalmen überhaupt erkennen läßt. Bereits Rufin fiel es auf, daß sie blos Sittenlehren behandeln. Sodann redet Origenes nicht von der Taufe und den Gläubigen, sondern von der Widersagung bei der Taufe, einem Akte, den die Katechumenen ablegten, und außerdem von einer Handlung, die der Renuntiation voranging und deßwegen um so mehr die Katechumenen betraf. In der Aufeinanderfolge der beiden Handlungen liegt aber zugleich eine Steigerung. Deutlich sieht man, es waren zwei verschiedene Klassen von Katechumenen, mit welchen diese Handlungen vorgenommen wurden. Ecce hic redet er den Einen an, ecce iste, spricht er von dem Anderen. Bei dem Eintritte in das Katechumenat legte also der Postulant eine Art Widersagung ab und empfing das Kreuzeszeichen auf der Stirne.

Wenn es statt dessen in den apostolischen Constitutionen heißt, der, welcher den Hinzutretenden die Hände auflegt, bete Gott an und sage ihm für sein Geschöpf Dank 10), so war entweder mit der Handauflegung die Bezeichnung mit dem Kreuze verbunden, oder der Ritus war nicht in allen Kirchen derselbe. In der alexandrinischen war die Bezeichnung mit dem Kreuze, in anderen eine einfache Handauflegung üblich. Das mit ihr verbundene Gebet haben wir angegeben 11).

§. 41. Zeit des Aufenthaltes in dieser Klasse und Anwohnen beim Gottesdienste.

Der Aufenthalt im Katechumenate überhaupt währte drei Jahre 1). Um bestimmen zu können, wie lange die Katechumenen in der ersten Klasse verweilten, sollte man wissen, ob der Aufenthalt in der Vorbereitungsschule gleichfalls zu den drei Jahren gerechnet wurde. Von Bedeutung ist dieses jedoch nicht, weil die Prüfung und der Vor

8) Achnlich Cyprian: frons cum signo Dei pura diaboli coronam ferre non potuit. De laps. p. 372. b. 9) Orig. in psl. 38. hom. 2. n 5. p. 128. Bd. 8. 10) A. C. 1. 7. c. 40. cf. §. 20.

11) cf. §. 20.

1) cf. §. 36.

bereitungsunterricht keine geraume Zeit in Anspruch nahm. Oberflächlich konnten die Hauptthatsachen des Christenthums alsbald nicht nur Juden und Häretikern, sondern selbst Heiden bekannt gemacht werden.

Der Aufenthalt in der zweiten Klasse währte vierzig Tage, die demnach von der regelmäßigen Dauer der vollständigen Katechume= natszeit, den drei Jahren, abzuziehen sind, um die Aufenthaltszeit in der ersten Klasse zu erhalten.

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Die Ausbildung in dieser Klasse forderte auch die längst e Dauer. Es handelte sich in ihr weniger um Erwerbung von Kenntnissen, als um ein bußfertiges Leben und einen frommen Wandel, und dazu bedarf es Zeit. Erst nach langen Uebungen, nach bedeutendem Fortschritte, da wir schon nahe am Abende sind und zum Ziele der Vollkommenheit gedrängt werden, sind wir fähig festere Speise und das vollkommene Wort zu empfangen 2). Am Morgen wurden die Katechumenen „zum erstenmal erleuchtet", gegen Schluß des Tagewerkes, dem Ziele der Vollkommenheit, oder der Taufe nahe, empfingen sie feste Speise. Weil sie den Mitgliedern der zweiten Klasse, den Competenten, zu Theil wurde, folgt daraus, der Unterricht derselben habe nicht lange vor der Taufe begonnen und die langen Uebungen“ seien in der ersten Klasse vorge= nommen worden. Die Aufenthaltszeit in der ersten Klasse verhält sich aber zu der in der zweiten, wie die Stunden eines Tages vom frühen Morgen, bis nahe am Abende, während die vierzig Tage in der zweiten Klasse dem Abende entsprechen.

Um das Jahr zweihundert muß der Aufenthalt in dieser Klasse auch deßhalb lange gewährt haben, weil Tertullian gegen jene eifert, die mit einem Ungestüm nach der Taufe begehrten, der an die Hast erinnert, mit der die Gefallenen die Gemeinschaft mit der Kirche verlangten. Von kirchlicher Seite hielt man dagegen an einer reifen Vorbereitung fest 3) und nicht blos der montanistische, sondern auch der katholische Tertullian gibt deutlich zu verstehen, man soll mit der Taufe nicht zu sehr eilen. Sowohl das Drängen jener als das Hinhalten dieser, setzt einen Aufenthalt im Katechumenate voraus, der sich nicht nur auf einige, sondern viele Monate erstreckte.

Noch mehr ist dieses der Fall, wenn man die Klagen der damaligen Schriftsteller über das zügellose Leben vieler Katechumenen

2) Orig. in Exod. hom. 7. n. 8. p. 418.

3) Der Irrthum der Häresie hat zu allen Zeiten ansteckend und nachtheilig auf einzelne Glieder der Kirche eingewirkt. Die Marcioniten verwarfen die Klasseneintheilung und machten selbst den Unterschied zwischen Katechumenen und Gläubigen unkenntlich. Tas steckte auch katholische Katechumenen an; sie wollten wenigstens alsbald zur Taufe zugelassen werden. Auf diese Weise erklären wir uns diese Erscheinung.

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