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bige nicht thun sollten, muß es sich auf Katechumenen und Ungläubige beziehen. Verließen sie aber den Gottesdienst vor dem Friedenskusse, so wohnten sie der Predigt bei 12).

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„Mit einander beten sie; selbst Heiden, wenn sie dazu kommen." Der Beisaß, daß auch Heiden unterschiedslos mit den Gläubigen beten, kann sich nicht auf die aktive Betheiligung derselben am Gebete erstrecken, denn so weit konnten selbst Häretiker nicht gehen, sondern er sagt, sie wohnten mit den Gläubigen vermischt dem Gebete bei. Dadurch schließt sich also der Sinn der ganzen Stelle auf. Sie gibt den Verlauf der Katechumenenmesse an, wie die Stellen apol. c. 39. und de anima c. 9.

Der Eintritt in die Kirche, das Anhören der Predigt, das Anwohnen beim Gebete war den Katechumenen in der katholischen Kirche gestattet, aber nicht pariter mit den Gläubigen, sondern getrennt von ihnen, an besonderen Plätzen, während bei den Marcioniten Gläubige und Katechumenen unterschiedslos unter einander standen, so daß man nicht wußte, wer Katechumene, wer Gläubiger war.

Andererseits darf man aber auch nicht glauben, Heiden und Katechumenen seien sich in Beziehung auf den Besuch des Gottesdienstes gleich gestanden. Die Katechumenen wohnten ihm wie die Gläubigen regelmäßig bei, denn auch das liegt in pariter. Heiden konnten blos ausnahmsweise zugelassen werden. Es ist eine durch nichts zu beweisende Annahme, wenn man glaubt, der erste Theil des christlichen Gottesdienstes sei Allen ohne Unterschied zu beliebigem Besuche offen ge= standen. Wie der Apostel Paulus bemerkt, konnte ein Ungläubiger dem homiletischen Theile des Gottesdienstes beiwohnen I. Cor. 14. 24. Von der missa fidelium waren sie hingegen unter allen Umständen ausgeschlossen. Die Möglichkeit involvirt aber nicht mehr, als daß sie unter gewissen Umständen und in Folge besonderer Begünstigung anwohnen durften 18). Die Katechumenen wurden hingegen in die missa catechumenorum förmlich eingeführt und waren regelmässige und berechtigte Glieder derselben. Die Häretiker ließen aber

12) Die Bemerkung von Zezschwiz, die Aechtheit des audiunt könne nach der Halleschen Ausgabe zweifelhaft scheinen, ist ohne alle Bedeutung. Semler notirt durchweg verschiedene Lesearten. Da er aber über die benannte Stelle schweigend weggeht, ist das Auslassen von pariter audiunt für einen Druckfehler anzusehen. Daß solche Nachlässigkeiten bei ihm nichts Unerhörtes sind, zeigt die Schrift De poenit. c. 9., wo er zwischen accusat cum condemnat das Wort excusat ausläßt.

13) Illi, qui ecclesias frequentant eo consilio, ut inter Christianos recipiantur, examinentur omni cum perseverantia, et (inquiratur), quam ob causam suum cultum respuant, ne forte intrent illudendi causa. Hippol. Canon. arab. can. 10. p. 69.

jeden Heiden, der gerade zufällig kam, an ihm Theil nehmen. Das liegt in dem supervenerint.

„Selbst den Friedenskuß theilen sie da und dort Allen mit." An dieser Stelle fällt zweierlei auf. Warum trennt sie der Apologet von pariter orant und warum verwechselt er pariter mit passim? Kurz, warum fährt er nicht fort, pariter orant, pariter pacem miscent? Das ist nicht Zufall, sondern Absicht und war nothwendig. Tertullian beschreibt die Katechumenenmesse von pariter adeunt bis pariter orant. Der Friedenskuß gehörte zur missa fidelium. Zu ihr ließen die Katholiken die Katechumenen nicht zu und deßwegen auch nicht zum Friedenskusse. Darum kann und darf er den pax ebenso wenig unmittelbar dem pariter orant folgen lassen, als er sich des Wortes pariter bedienen kann. Bei der Predigt und dem Gebete war das pariter das die Häretiker und die Katholiken unterscheidende Merkmal. Nicht so beim Friedenskuß, der in der kath. Kirche den Katechumenen gar nicht gegeben wurde. Bei ihm handelte es sich nicht darum, ob sich Katechumenen und Gläubige unterschiedslos unter einander stehend küßten, denn sie küßten sich gar nicht, weil die Katechumenen vor diesem Akte abtraten. Selbst die Marcioniten gingen in dieser Beziehung nicht so weit, daß sie überall und durch weg die Katechumenen zum pax zuließen, sondern blos da und dort (passim) fand dieses statt. Um so weniger gestatteten sie ihnen die Theilnahme an der ganzen missa fidelium. Dadurch wäre jeder Unterschied zwischen Gläubigen und Katechumenen aufgehoben und selbst der Name überflüssig geworden. Das Citat aus der Schrift: sie werfen das Heilige 2. kann sich deßwegen nicht auf die Eucharistie beziehen. Der Beisaß zu dem anderen Ausspruche: und die Perlen, wenn auch unächte, paßt auch weniger auf die Eucharistie, als auf die Gebete und die Predigt. Daß sie die Heiden ohne weitere Ursache, pariter wie die Katechumenen und Gläubigen, zur Predigt zuließen, ja selbst zu ihren, wenn auch unkirchlichen Gebeten, das war in den Augen Tertullians eine Profanation, die er durch das angegebene Schriftwort rügt. Zugleich sieht man daraus, die Heiden durften blos der Lesung und Predigt beiwohnen, die Ka techumenen aber auch den Gebeten, die für und über sie verrichtet wurden 14). Ferner müßte nothwendig pariter offerunt stehen, wenn Tertullian durch das genannte Schriftwort auf die Eucharistie angespielt hätte. Wer die Liturgie und die liturgischen Fragen der damaligen Zeit

14) Wenn wir die Bemerkung über die Heiden besonders auf das leßte Wort "fie beten" beziehen, so bedarf das keiner Rechtfertigung, da es deutlich genug durch Tertullian indicirt ist.

kennt, wird dem unbedingt beistimmen 15). Die äußerste Grenze, bis zu welcher die Häresie den Unterschied zwischen Katechumenen und Gläu bigen aufhob, war daher der Friedenskuß. Die Meisten gingen nicht einmal so weit.

3) Man sollte glauben, dem Gesagten zu Folge verstehe es sich von selbst, daß zu Tertullians Zeit die Katechumenen dem ersten Theile der Liturgie beiwohnten. Dennoch wird es aus folgenden Gründen bestritten. Man sagt, die Katechumenen nahmen in der ersten Kirche eine den Büßern ganz ähnliche Stellung ein, die letzten seien aber vom Gottesdienste und aller Gemeinschaft mit den Gläubigen ausge= schlossen gewesen, also auch die Hörenden. Für den völligen Ausschluß der Büßer beruft man sich auf apol. c. 39. Allein an dieser Stelle ist nicht von Büßern, sondern von Todsündern die Rede. Diese waren als solche ausgeschlossen, zeigten sie sich jedoch bußfertig, dann wurden sie zuerst theilweise, an eigenen Plätzen befindlich (in vestibulo), zur Katechumenenmesse zugelassen und zuletzt völlig in die Kirche aufgenommen. Es ist darum vielmehr zu schließen, weil die Büßer in der genannten Weise zum Gottesdienste zugelassen wurden, war dieses auch bei den Hörenden der Fall.

Ferner glaubt man, die Katechumenen haben in der ersten Kirche als extranei gegolten, als „außerhalb der Gemeinde überhaupt, nicht nur der Abendmahlsgemeinde, Gestellte" 16). Zum Beweise für diese Behauptung sollen die Worte Tertullians dienen: „Die Gläubigen verrathen die Geheimnisse nicht, denn sie sind zum Schweigen verpflichtet. Die Verräther können also nur extranei sein. Doch auch das ist nicht möglich, denn fromme Initiationen halten die Profanen von den Mysterien ab 17). Die piae initiationes, so interpretirt Zezschwiz diese Stelle, sind die sorgfältige Vorbereitung der Katechumenen; unter den Mysterien, von welchen sie abgehalten werden, ist der christliche Gottesdienst überhaupt zu verstehen, die extranei sind deßwegen die Katechumenen.

Dagegen läßt sich Manches einwenden. Tertullian sagt, die Vorwürfe, die Christen schlachten und essen ein Kind, können weder von Gläubigen noch von extranei herrühren, sie seien darum einfach Lügen. Das Schlachten eines Kindes bezieht sich auf das Opfer der Euch a

15) Wenn es auch Ausnahmen gab, im Ganzen und Allgemeinen opferten die, welche der Messe der Gläubigen beiwohnten. Sodann hätte das Anwohnen bei der Feier der Eucharistie nach damaliger Anschauung nothwendig den Empfang der Communion zur Folge gehabt. Endlich, sollte Tertullian die Vernichtung der Disciplin von Seite der Häretiker blos dadurch constatirt haben, daß er ihnen das gemeinschaft liche Hören und Beten vorwirft, das gemeinschaftliche Opfern und Communiciren sollte er aber übergangen haben? So schonend und so blöde war der Apologet nicht. 16) Bezschwiz I. S. 106. 17) Tert. Apolog. c. 7. p. 22.

ristie und die Communion. Sie versteht also der Apologet unter den Mysterien und nicht den ganzen Gottesdienst, einschließlich die Katechumenenmesse. Die Initiation zu den Mysterien bildete die Taufe, denn Johannes hat durch die Taufe Christi den Leib desselben initiirt 18). Die extranei sind daher allerdings Ungetaufte, zu welchen jedoch nicht nur die Katechumenen, sondern auch die Ungläubigen gehören. Wie kann man auch glauben, Tertullian bezeichne mit diesem Worte die Katechumenen, da er in demselben Capitel von diesen extraneis ausruft: tot hostes, quot extranei? Nach Zezschwiz's Erklärung heißt das: so viel Feinde als Katechumenen. Sapienti sat.

Einen dritten Einwurf nimmt man von dem Saße her: vorher sind sie vollkommene Katechumenen, ehe sie ausgelernt haben. Diese Worte verbindet man nämlich mit pariter adeunt etc. und schließt: blos die ausgelernten Katechumenen hatten Zutritt zum Gottesdienste, nicht aber die Katechumenen überhaupt und dieser Zutritt sei, wie zu Justin's Zeit, mit der Taufe zusammengefallen. Zu diesem Resultate gelangt man, wenn man das pariter gewaltsam von dem incertum est trennt und es ebenso gewaltsam mit perfect catechumeni verbindet. Tertullian trennt sie jedoch deutlich: die perfecti catechumeni führt er zum Beweise für den häretischen Wissensdünkel, die pariter adeunt für ihre Vernichtung der Disciplin an. Ferner wird Niemand den Saß bestreiten, daß zu Justin's und zu allen Zeiten die Neophyten zur Messe der Gläubigen zugelassen wurden. Soll dieses und nichts Anderes zu Tertullians Zeit stattgefunden haben, wie können dann nach dem Apologeten Katechumenen der missa catechumenorum beigewohnt haben ? Man antwortet, die Katechumenen sind Neophyten, und eine missa catechumenorum fennt Tertullian nicht. Die Thatsachen, daß Tertullian die missa catechumenorum beschreibt 19), daß er gerade in dem pariter adeunt etc. von ihr redet und den Friedenskuß von dem orant trennt, daß er über die missa fidelium völliges Schweigen beobachtet, daß zu der Katechumenenmesse selbst Heiden Zutritt erhalten konnten, die von den Geheimnissen völlig ausgeschlossen waren 2o), diese Thatsachen muß man natürlich bei dieser Annahme ignoriren.

Der Hypothese, die Katechumenen seien weder in die Kirche, noch zum Gottesdienste zugelassen worden, widerstreitet auch die Angabe Tertullians, sowohl bei der Taufe als einige Zeit früher haben sie in der Kirche unter der Hand des Vorstehers die Abrenuntiation abgelegt 21). An ein Gebäude soll man jedoch bei dem Worte Kirche aus

18) Tert. De monogam. c. 8. p. 149.

19) Tert. de anim. c. 9. p. 225. apol. c. 39. 20) Tert. apol. c. 7. p. 22. 21) Tert. de coron. c. 3.

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bekannten Gründen nicht denken, sondern an Gemeindeversammlungen und das aliquanto prius mit ehe es zur Taufe geht", übersetzen 22). Tertullian unterscheidet zwischen aquam adituri und aliquanto prius, die genannte Annahme hebt den Zeitverlauf zwischen beiden Akten auf; denn aquam adituri ist gleichfalls vor der Taufe. Da muß man doch fragen, wozu denselben Akt vor der Taufe zweimal wiederholen? Was aber die Ansicht betrifft, es habe zur Zeit Tertullians noch keine christlichen Kirchen gegeben, so wird hievon im ersten Bande gehandelt werden.

§. 36. Dauer des Katechumenates.

Zu Anfang des vierten Jahrhunderts wurde die Dauer des Katechumenates durch die Synode von Elvira (305 oder 306) auf zwei Jahre festgesetzt. Einem kranken Katechumenen, der die Taufgnade verlangte, wurde sie vor Ablauf dieser Zeit ertheilt 1). Das achte Buch der apostolischen Constitutionen schreibt eine dreijährige Dauer vor. Wenn aber Einer eifrig ist und Liebe zur Sache hat, werde er zugelassen; denn nicht die Zeit, sondern das Verhalten entscheide 2). Der Katechet berichtete hierüber dem Bischof 3) und dieser erkannte über die Würdigkeit des Betreffenden 4).

In der apostolischen Zeit und wohl noch zu Anfang des zweiten Jahrhunderts konnte das Katechumenat unmöglich so lange währen. Die Briefe des Apostels Paulus geben nicht nur von Katechumenen, sondern von Gemeinden der Gläubigen Nachricht, die alsbald durch seine Predigt gegründet wurden. Unter der Regierung Trajans, als das Christenthum so mächtig um sich griff, daß Plinius leer stehende Gößentempel erwähnt und Manche in der Verfolgung abfielen, mag die Zeit der Vorbereitung und Prüfung verlängert worden sein. Von katholischer Seite besitzen wir jedoch keine sichere Nachrichten. Die Ebioniten schickten der Taufe eine dreimonatliche Vorbereitung voraus; denn nachdem Petrus die Katechumenen drei Monate belehrt, fordert er sie zur Taufe auf 5). Da sich diese Sekte im Aeußerlichen sehr gerne und sehr genau an die Gebräuche der Kirche anschloß, so liegt die Vermuthung nahe, sie werde ihr auch in dieser Beziehung Rechnung getragen haben. Eine mehrere Jahre

22) Zezschwiz 1. c. S. 103.

1) Eos qui ad primam fidem credulitatis accedunt, si bonae conversationis, intra biennium temporum placuit ad baptismi gratiam admitti debere, nisi infirmitate compellente coegerit ratio velocius subvenire periclitanti vel gratiam postulanti. 1. c. can. 42.

2) A. C. 1. 8. c. 32.
4) 1. c. can. 19.

3) Hippol. Canon. can. 12.
5) Recog. 1. 3. c. 67. 1. 6. 15. l. 7. 3.

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