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Heinrich Joseph Weker,

Doctor der Philosophie u. Theologie und ord. Profeffor der orientalischen Philologie
an der Universität zu Freiburg im Breisgau,

und

Benedikt Welte,

Doctor der Theologie und ord. Professor an der katholisch - theologischen
Facultät zu Tübingen.

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Hompel

Mit Approbation des hochwürdigsten Erzbischofs von Freiburg.

Freiburg im Breisgau,
Herder'sche Verlagshandlung.

1852.

141.

i. 582.

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Pacca, Bartolomeo, Cardinal, wurde 1756 zu Benevent geboren und erhielt seine Bildung zu Neapel und Rom; namentlich hatte der gelehrte Erjesuit Zaccaria (f. d. Art.) auf seine theologische Bildung einen großen Einfluß, und durch deffen Empfehlungen bei Pius VI. geschah es, daß dieser den erst 28jährigen Pacca mit der päpstlichen Nuntiatur zu Cöln beauftragte. Ueber seinen damaligen Aufenthalt in Teutschland während der Jahre 1786-1794 als apostolischer Nuntius verfaßte er Memorie storiche" Roma 1832, mit einem „appendice sui Nunzj“, eine die damaligen firchlichen Verhältnisse der Rheinlande sehr beleuchtende Schrift. Im J. 1795 wurde er auf die Nuntiatur zu Lissabon befördert und hatte dieselbe bis zum J. 1802 inne; die „Notizie sul Portogallo con una breve relazione della Nunziatura di Lisboa" von ihm geschrieben, enthalten die Frucht seiner in diesem Lande in Bezug auf die kirchlichen Verhältnisse gewonnenen Erfahrungen und Einsichten. In sehr schwieriger Zeit für den päpstlichen Stuhl hatte Pacca das hohe Amt eines Nuntius mit großer Klugheit verwaltet, und empfing dafür von Pius VII. 1801 den Cardinalshut. Kurz bevor die päpstlichen Staaten dem Napoleonischen Kaiserreiche einverleibt wurden, ernannte Pius den Cardinal Pacca (18. Juni 1808) zum Prosecretär des Staates. Von einer friedlichen Vergleichung mit Napoleon. konnte damals kein Gedanke mehr sein; Pacca's System war also das des Widerstandes gegen den allgefürchteten Tyrannen und auf seinen Rath geschah es, daß, als der päpstliche Staat für erloschen und dem französischen einverleibt erklärt wurde, die Ercommunicationsbulle gegen Napoleon erlassen wurde (10. Juni 1809). Dafür wurde ihm die Ehre zu Theil, mit dem Papst in die Gefangenschaft abgeführt zu werden, doch wurde er zu Florenz von dem Papste getrennt und in die Festung Fenestrelle abgeführt, wo er über drei Jahre in Haft gehalten wurde. Erst nach dem erpreßten Concordat Napoleons mit Pius (25. Jan. 1813) erwirkte dieser seinem geliebten Pacca die Freiheit; Pacca aber benüßte sogleich seine Freiheit dazu, den Papst aus den Fallstricken zu ziehen, in welche er sich durch oben erwähntes Concordat verwickelt hatte. Als am 24. Mai 1814 Pius seinen Einzug in Nom hielt, saß in seinem Wagen derselbe Pacca, der mit ihm gefangen aus Rom geschleppt worden war! Alle diese Erlebnisse und Ereignisse beschreibt Pacca in den für die damalige Zeitgeschichte so wichtigen und mit italienischer Grazie gewürzten Memorie storiche del Ministero e de due viaggi in Francia e della prigionia nel forte di s. Carlo in Fenestrelle etc." Nach seiner Rückkehr in die Hauptstadt der Christenheit bekleidete er verschiedene hohe Aemter, bewog den Papst Pius VII. zur Wiederherstellung des Jesuitenordens und starb 19. April 1844. Seine interessanten Schriften sind auch in's Teutsche überseßt, Bd. VI. Augsb. 1830-1836. [Schrödl.] Paccanaristen, s. Baccanaristen.

Pachomius, der heilige, der Begründer des eigentlichen Klosterlebens, wurde um das Jahr 292 in der Oberthebais Aegyptens von heidnischen Eltern geboren und erhielt eine sorgfältige Erziehung. Als junger Soldat, nach der wahr scheinlicheren Meinung im Heere Marimin's (vgl. Tillemont, Hist. Eccles. tom. VII. not. 2. p. 675), nach Andern unter den Fahnen Constantin's, hatte er nach einem Kirgenlexikon. 8. Bd.

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höchst beschwerlichen Marsche zu Thebä oder Diospolis Gelegenheit, die uneigennügige Menschenfreundlichkeit der Christen zu erfahren. Dieß machte einen solchen Eindruck auf ihn, daß er sich sogleich nach ihrer Religionslehre näher erkundigte, nach beendigtem Feldzuge in ein chriftliches Dorf der Thebais sich zurückzog, unter die Katechumenen sich aufnehmen und nach der gewöhnlichen Vorbereitung sich taufen ließ. Durchdrungen von dem Gefühle der mit der Taufe übernommenen Pflichten und seiner schon in der Jugend erwachten Neigung zur Einsamkeit folgend, begab fich Pachomius bald darauf in die Wüste zu dem griechischen Anachoreten Palämon, der im Rufe großer Heiligkeit stand. Nach der Anleitung und dem Vorbilde dieses Heiligen übte er nun 10 bis 12 Jahre lang die strengste leibliche und geistige Ascese und brachte es darin zu hoher Vollkommenheit. Gegen das Jahr 325, also etwa 20 Jahre später als der hl. Antonius, gründete Pachomius auf göttliche Eingebung zu Labennesus, nahe bei einer Nilinsel, nach Anderen auf der Nilinsel Tabennä selbst ein Kloster, in welchem die Mönche unter einem Dache und nach einer gemeinsamen Regel zusammenleben sollten. So wurde er der Stifter des eigentlichen Conobitenthums im Unterschiede sowohl vom Eremitenthume als von der Einrichtung des hl. Antonius und seiner Schüler, nach welcher die Mönche in einzelnen ge= trennten Zellen, die zusammen eine Laura (f. d. Art.) bildeten, neben einander wohnten. In kurzer Zeit zählte seine Genossenschaft gegen hundert Mitglieder, und bald wurde der Zudrang zu derselben so stark, daß Pachomius sich genöthigt sah, noch sieben weitere Mannsklöfter, unter welchen das zu Paba oder Pau in der Nähe von Theba das berühmteste und der gewöhnliche Aufenthaltsort unseres Heiligen wurde, und nebstdem auf der andern Seite des Nils ein Frauenkloster zu gründen, in welches zuerst seine Schwester eintrat. Die Zahl seiner Mönche, Tabenniofiten genannt, mehrten sich dermaßen, daß sie bei seinem Tode (14. Mai 348) gegen 7000, darunter mehrere Heilige, betragen haben soll. Die einzelnen Klöster standen unter der gleichen Regel, bildeten zusammen einen Verein (eine Art Congregation, zovóßiov genannt), welchem Pachomius und nach ihm die jeweiligen Aebte des Hauptklosters vorstunden. Diese stellten zu gewissen Zeiten Visitationen in den einzelnen Klöstern an und versammelten jährlich zweimal alle Vorgesezten der leßteren im Hauptkloster, um sich Bericht über ihre Amtsverwaltung erstatten zu lassen. Seine Regel, in mehrern Auszügen und einer Uebersehung vom hl. Hieronymus uns erhalten, soll Pachomius aus den Unterweisungen eines Engels geschöpft haben. Die Zeit seiner Mönche war ihr gemäß zwischen Handarbeit, Gebet und andern frommen Uebungen getheilt; Beschäftigung mit den Wissenschaften, wie sie seit Benedict in den abendländischen Klöstern üblich wurde, war ausgeschlossen. Um die Handarbeit, in Korbflechten, Weben von Matten und Decken und allen Arten von Gewerben bestehend, wodurch sie ihren Unterhalt und die Mittel zur Mildthätigkeit gewannen, zu organisiren und zugleich eine möglichst genaue Ordnung im Kloster einzuführen, wurden die Mönche mit Unterdrückung ihres eigenen Namens mit Nummern bezeichnet und in verschiedene Claffen, namentlich in 24 nach den Buchstaben des Alphabetes eingetheilt. Jede Claffe hatte ihren eigenen Vorsteher und erhielt ihre besonderen Arbeiten zugetheilt. Am Abende des Tages übergab jeder Mönch seine gefertigte Arbeit dem Vorsteher, und dieser gab sie am Ende der Woche an den oixóvouos des Klosters ab. Die Verwalter der einzelnen Klöster hatten die Erzeugnisse der Mönchsarbeit dem allgemeinen Verwalter (uéyas oizóvoμos) für den ganzen Mönchsverein beim Hauptkloster zu übermachen, und dieser sorgte für deren Verwerthung, für Einkauf der Materialien und Austheilung der Vorräthe. Die Mönche wohnten zu 2 oder 3 in gemeinsamen Zellen und kamen nur zum Gebete und zur Mahlzeit zusammen. Lestere, natürlich sehr frugal, mußte unter Stillschweigen, welches auch außerdem streng vorgeschrieben war, eingenommen werden, und um einander nicht sehen zu können, hüllten die Anwesenden den Kopf in weite Capuzen (cucullus) von grober Leinwand. Die Schultern bedeckte ein

weißes Ziegenfell, Melote genannt. Am ersten und legten Wochentage empfingen die Klostergenoffen regelmäßig das hl. Abendmahl. Starb einer der Brüder, so wurden Gebete und das heil. Opfer für ihn dargebracht. Die Aufnahme in den Orden, wovon auch schwächliche Personen, so sie wahren Beruf verriethen, nicht ausgeschlossen wurden, erfolgte nach strenger Prüfung (Noviziat) durch Anlegung des Ordenskleides und Ablegung des Gelöbniffes, die Regel zu halten. Zu Priestern lies Pachomius, um Hochmuth und Neid nicht aufkommen zu lassen, keinen seiner Mönche weißen und er selbst schlug aus Demuth die ihm angebotene Priesterweihe aus; jedoch nahm er auch Priester in seine Klöster auf und gestattete ihnen, ihre hl. Verrichtungen auszuüben. Außer den Klöstern erbaute Pachomius auf Anrathen des Bischofs Serapion von Tenthyra in einem benachbarten Orte eine Kirche für arme Hirten und verwaltete darin selbst einige Zeit das Lectoramt mit großem Erfolge. Durch all' dieß hatte sich der Ruf seiner Heiligkeit, mit welcher sich noch die Gabe der Wunder und der Prophetie verband, in ferne Länder verbreitet und verschaffte ihm die hohe Verehrung und im Jahre 333 sogar den Besuch des großen Athanasius (s. d. A.), mit welchem Pachomius den Eifer in Bekämpfung des Arianismus und jeder häretischen Erscheinung theilte. Eine verleumderische Anklage, wegen deren sich unser Heiliger im Jahre 348 vor einer bischöflichen Synode zu Latapolis rechtfertigen mußte, diente nur dazu, seine Unschuld und Tugend in noch helleres Licht zu sehen. In demselben Jahre raffte die Pest gegen hundert seiner Monche weg; Pachomius selbst wurde von der Seuche ergriffen und beschloß nach schweren 40tägigen Leiden sein tugend- und segenreiches Leben. Das von ihm begonnene Werk aber hatte den glücklichsten Fortgang; bis zur ersten Hälfte des fünften Jahrhunderts zählte sein Orden schon 50,000 Mönche und bestand im Morgenlande bis ins eilfte Jahrhundert; ja noch im 12ten Jahrh. (um's J. 1137) erjablt Anselmus, Bischof von Havelberg, daß er in einem Kloster von Constantinovel 500 Mönche gesehen habe, welche seiner Regel folgten. Eine Lebensbe= schreibung des hl. Pachomius, kurze Zeit nach seinem Tode von einem Mönche verfast, ist noch vorhanden. Vgl. Helyot, ausführl. Geschichte aller geistlichen und weltlichen Klöster und Ritterorden. Teutsch Leipz. 1753. Bd. I. S. 189 ff. Henrion-Fehr, allgem. Geschichte der Mönchsorden. Bd. I. S. 17 ff. Neander, allgemeine Geschichte der christlichen Religion und Kirche. Bd. II. Abtheilung 1. 6. 504 ff. [Hißfelder.]

Pacht- oder Mieth-Vertrag (locatio et conductio) im weiteren Sinne ist der Contract, wodurch Jemand (der locator) einem Anderen (dem conductor) gegen einen von diesem zu zahlenden Pacht- oder Mieth-Zins (merces) auf eine bestimmte Zeit die Benüßung einer Sache zu verstatten verspricht. Im engeren Sinne aber unterscheidet sich der Pacht- vom Mieth-Contracte dadurch, daß bei ersterem unbewegliche Sachen (nußbringende Rechte und Grundstücke), bei legterem aber bewegliche Sachen oder auch Wohnhäuser den Gegenstand des Vertrages bilden. Das canonische Rechtsbuch handelt von diesem Gegenstande (De locato et conducto) freciell nur in Lib. III. tit. 18 der Gregorianischen Decretalensammlung. Hiernächst aber dient zur Kenntniß der kirchengeschichtlichen Entwickelung dieses Verhältnisses noch der Titel X De precariis, III. 14, und einiges aus De reb. eccl. non alien., Greg. III. 13, Sext. III. 4, Xvagg. comm. III. 4. Daß auch Kirchengüter mit Genehmigung des Bischofs auf einige Zeit (in modicum tempus) sollten verpachtet werden können, war seit dem sechsten Jahrhunderte anerkannter Grundsaß; aber die Bestimmungen des canonischen Rechts über die Dauer solcher Pachtzeit wechselten vielfach. Anfangs war die Gültigkeit der Ueberlaffung eines Grundstücks zur Benügung auf unbestimmte Zeit (precarium) bloß an die Bedingung geknüpft, daß der Pacht- oder Leihbrief alle fünf Jahre erneuert werden mußte (c. 1. X. De precar. III. 14). Bald jedoch sah man sich veranlaßt, der großen Willkür, die bei Verleihung solcher Precarien stattfand, Schranken zu seßen (c. 2. X. eod.). Später

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