Mittel kann man an deren Stelle setzen, um auf der einen Seite das gemeine Wesen gegen listige und hartnäckige Verbrecher und auf der andern die ohne ihre Schuld Verdächtigen gegen den Eigendünkel und die Willkühr des Richters zu schützen? Critisches archiv der neuesten juridischen litteratur und rechtspflege in ... - Strona 129 1801 Pełny widok -
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