Archiv für Rechtsfälle die zur Entscheidungen des Königlichen Ober-Tribunals gelangt sind, Tom 711869 |
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Strona
... falls thm die verpachtete Sache nicht im brauchbaren Zustande übergeben wird ; Betrag der Schadensersaßforderung ..... 26 26 ..... 29 31 39 10. Eigenschaft der mittelbaren und unmittelbaren Staatsbeamten als Gemeindemitglieder ...
... falls thm die verpachtete Sache nicht im brauchbaren Zustande übergeben wird ; Betrag der Schadensersaßforderung ..... 26 26 ..... 29 31 39 10. Eigenschaft der mittelbaren und unmittelbaren Staatsbeamten als Gemeindemitglieder ...
Strona 10
... Fall enthält mun die , von dem Ver- treter des Klägers produzirte Generalvollmacht die ausdrück- liche Ermächtigung zur Annahme und Ausschlagung ange = fallener Erbschaften , so daß also von dieser Seite her fein Bedenken gegen die ...
... Fall enthält mun die , von dem Ver- treter des Klägers produzirte Generalvollmacht die ausdrück- liche Ermächtigung zur Annahme und Ausschlagung ange = fallener Erbschaften , so daß also von dieser Seite her fein Bedenken gegen die ...
Strona 12
... Fall das Rechtsmittel bereits vor dem 1. September 1867 eingeführt war , indem es sich hier um eine lediglich das Verfahren betreffende Frage handelt , durch deren Entscheidung , mag sie so oder anders ausfallen , Rechte , welche die ...
... Fall das Rechtsmittel bereits vor dem 1. September 1867 eingeführt war , indem es sich hier um eine lediglich das Verfahren betreffende Frage handelt , durch deren Entscheidung , mag sie so oder anders ausfallen , Rechte , welche die ...
Strona 13
... Falls ein direkter Beweis der Erblichkeit des bäuer- lichen Besizrechtes nicht geführt werden kann , läßt der § 22. des Gesetzes vom 21. April 1825 über die den Grundbesitz betreffenden Rechtsverhältnisse und über die Realberechtigungen ...
... Falls ein direkter Beweis der Erblichkeit des bäuer- lichen Besizrechtes nicht geführt werden kann , läßt der § 22. des Gesetzes vom 21. April 1825 über die den Grundbesitz betreffenden Rechtsverhältnisse und über die Realberechtigungen ...
Strona 14
... falls , jedoch mit Ausnahme einer Zeitpacht und eines dafür zu achtenden Verhältnisses , das volle Eigenthum erworben hat . Ob in einzelnen Fällen die Bedingungen des § 15 . oder des § 21. der Zeitpacht vorhanden , bleibt nach § 22. in ...
... falls , jedoch mit Ausnahme einer Zeitpacht und eines dafür zu achtenden Verhältnisses , das volle Eigenthum erworben hat . Ob in einzelnen Fällen die Bedingungen des § 15 . oder des § 21. der Zeitpacht vorhanden , bleibt nach § 22. in ...
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Kluczowe wyrazy i wyrażenia
Allgem Alluvion alſo Amortisation Anspruch Antrag Anwendung Appellations Appellations-Richter April Archiv Bd Auguſt ausdrücklich Befugniß begründet Besizer besondere Bestimmung Betreff Beweis Beziehung Bezug daher dahin Deklaration deſſen Deutschen Dezember dieſes dieſes Archivs Ehefrau Ehemannes Einwand Entscheidungen Bd erachtet ergriffene Nichtigkeitsbeschwerde Erkenntniß erste Richter erster Instanz find Fiskus Forderung Frachtbriefes Frachtführer Frist gedachten Gefeß Gefeßes gemäß Gemeinen Rechts Gemeinschuldner Gericht Gerichts-Ordnung geseglichen Gesezes vom 21 Gläubiger Grund Grundstück Gütergemeinschaft Handelsgesetzbuchs Handlungen heißt hiernach Implorant Indossament Inländer Instanz iſt Januar Juli Juni Käufer Kaution Kenntniß Kindes Klageantrag Klägerin Konkurseröffnung Kreis-Gericht Landrechts läßt lichen März muß müſſen Nachbars Nichtigkeitsbeschwerde Nießbraucher nothwendig November Ober-Tribunal Pächter Person Pfandbrief Präjudiz Recht rechtliche Rechtsf Rechtsmittel Rthlr Sache ſei ſein ſelbſt Senat Servitut ſich Sizung soll Testamente Thatsache Theil thum Urtheil Vergl Verhältniß Verjährung Verkäufer Verklagten Verlegung Verordnung vom 21 Verpflichtung Vertrag vielmehr vorliegenden Falle Vorschriften Waare Wechsel Wegegerechtigkeit Zahlung zweite Richter zweiter Instanz
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Strona 297 - Bei Entscheidungen streitiger Rechtsfälle darf der Richter den Gesetzen keinen anderen Sinn beilegen^ als welcher aus den Worten, und dem Zusammenhange derselben, in Beziehung auf den streitigen Gegenstand, oder aus dem nächsten unzweifelhaften Grunde des Gesetzes, deutlich erhellt.
Strona 78 - Wohles gegen vorgängige in dringenden Fällen wenigstens vorläufig festzustellende Entschädigung nach Maaßgabe des Gesetzes entzogen oder beschränkt werden.
Strona 72 - Letzterem übernommene Frachtbeförderung als eine untheilbare Leistung aufzufassen ist, bezüglich deren die einzelnen von dem Frachtführer zum Zwecke der Ablieferung des Frachtguts am Bestimmungsorte vorgenommenen Handlungen und Bemühungen, so lange das Endziel nicht erreicht ist, als für den Absender werthlose Handlungen, nicht aber als theilweise Contracserfüllung gelten können.
Strona 76 - Expropriationsrecht beigelegt ist, steht dem Bergbautreibenden ein Widerspruchsrecht nicht zu. Vor Feststellung der solchen Anlagen zu gebenden Richtung sind diejenigen, über deren Bergwerke dieselben geführt werden sollen, Seitens der zuständigen Behörde darüber zu hören, in welcher Weise unter möglichst geringer Benachtheiligung des Bergwerkseigenthums die Anlage auszuführen sei.
Strona 283 - Bau notwendig sind, unentgeltlich verabfolgen. § 37. Wo das Schulhaus zugleich die Küsterwohnung ist, muß in der Regel die Unterhaltung desselben auf eben diese Art, wie bei Pfarrbauten vorgeschrieben ist, besorgt werden.
Strona 80 - Bergwerkseigenthümer ist bei dem unter der Aufsicht der Bergbehörde stehenden Bergbau der Einwirkung derselben auf die Gewinnung und Benutzung der Mineralien fortan nicht weiter unterworfen, als zur Wahrung der Nachhaltigkeit des Bergbaues, der Sicherheit der Baue, der Oberfläche im Interesse des Privat- und öffentlichen Verkehrs, des Lebens und der Gesundheit der Arbeiter nothwendig ist.
Strona 69 - Wird der Antritt oder die Fortsetzung der Reise ohne Verschulden des Absenders zeitweilig verhindert, so braucht der Absender die Aufhebung des Hindernisses nicht abzuwarten, er kann vielmehr vom Vertrage zurücktreten.
Strona 76 - Schadensersatz findet nur insoweit statt, als entweder die Herstellung sonst nicht erforderlicher Anlagen in dem Bergwerke oder die sonst nicht erforderliche Beseitigung oder Veränderung bereits in dem Bergwerke vorhandener Anlagen nothwendig wird.
Strona 141 - Käufers verkaufen, so muß er, im Falle die Waare einen Markt- oder Börsenpreis hat, den Verkauf unverzüglich nach Ablauf der Zeit oder der Frist vornehmen. Ein späterer Verkauf gilt nicht als für Rechnung des Käufers geschehen.
Strona 389 - Mai 1801 für die niederen katholischen Schulen in den Städten und auf dem platten Lande von Schlesien und der Grafschaft Glatz (Gesetzsammlung 188«.