Archiv für Rechtsfälle die zur Entscheidungen des Königlichen Ober-Tribunals gelangt sind, Tom 711869 |
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Strona 9
... wenn überhaupt eine Vertretung in Beziehung auf die Antretung der Erbschaft zugelassen wird , dem Ge- neralbevollmächtigten , welchem die Befugniß zur Antretung und Ausschlagung von Erbschaften aus- drücklich in der Vollmacht 9 -
... wenn überhaupt eine Vertretung in Beziehung auf die Antretung der Erbschaft zugelassen wird , dem Ge- neralbevollmächtigten , welchem die Befugniß zur Antretung und Ausschlagung von Erbschaften aus- drücklich in der Vollmacht 9 -
Strona 10
... Beziehung einen Unterschied zwischen dem Erbschaftserwerb und dem Erwerb anderer Vermögensrechte zu ma- chen . Auch kann man sich hierfür auf Stellen des Römi- schen Rechts , wie namentlich auf Lex 25. § 5. Dig . 29. 2 . de acq . hered ...
... Beziehung einen Unterschied zwischen dem Erbschaftserwerb und dem Erwerb anderer Vermögensrechte zu ma- chen . Auch kann man sich hierfür auf Stellen des Römi- schen Rechts , wie namentlich auf Lex 25. § 5. Dig . 29. 2 . de acq . hered ...
Strona 12
... Beziehung keinen Unterschied machen , daß in dem vorliegenden Fall das Rechtsmittel bereits vor dem 1. September 1867 eingeführt war , indem es sich hier um eine lediglich das Verfahren betreffende Frage handelt , durch deren ...
... Beziehung keinen Unterschied machen , daß in dem vorliegenden Fall das Rechtsmittel bereits vor dem 1. September 1867 eingeführt war , indem es sich hier um eine lediglich das Verfahren betreffende Frage handelt , durch deren ...
Strona 16
... Beziehung aus : Der Art . 14. der deutschen Bundesakte sei nur auf staatsrechtliche Verhältnisse zu beziehen , auch die Verord = nung vom 21. Juni 1815 betreffe nach der Ueberschrift nur die Verhältnisse der vormals unmittelbaren ...
... Beziehung aus : Der Art . 14. der deutschen Bundesakte sei nur auf staatsrechtliche Verhältnisse zu beziehen , auch die Verord = nung vom 21. Juni 1815 betreffe nach der Ueberschrift nur die Verhältnisse der vormals unmittelbaren ...
Strona 19
... Beziehung auf Kommunal - Lasten " gehandelt , hier also gerade von dem besondern Verhältnisse zu den Gemein den ... Beziehungen und Leistungen aus der Verbindung mit der Gemeinde aus- zuscheiden , die Deutung geben , daß es danach jedem ...
... Beziehung auf Kommunal - Lasten " gehandelt , hier also gerade von dem besondern Verhältnisse zu den Gemein den ... Beziehungen und Leistungen aus der Verbindung mit der Gemeinde aus- zuscheiden , die Deutung geben , daß es danach jedem ...
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Allgem Alluvion alſo Amortisation Anspruch Antrag Anwendung Appellations Appellations-Richter April Archiv Bd Auguſt ausdrücklich Befugniß begründet Besizer besondere Bestimmung Betreff Beweis Beziehung Bezug daher dahin Deklaration deſſen Deutschen Dezember dieſes dieſes Archivs Ehefrau Ehemannes Einwand Entscheidungen Bd erachtet ergriffene Nichtigkeitsbeschwerde Erkenntniß erste Richter erster Instanz find Fiskus Forderung Frachtbriefes Frachtführer Frist gedachten Gefeß Gefeßes gemäß Gemeinen Rechts Gemeinschuldner Gericht Gerichts-Ordnung geseglichen Gesezes vom 21 Gläubiger Grund Grundstück Gütergemeinschaft Handelsgesetzbuchs Handlungen heißt hiernach Implorant Indossament Inländer Instanz iſt Januar Juli Juni Käufer Kaution Kenntniß Kindes Klageantrag Klägerin Konkurseröffnung Kreis-Gericht Landrechts läßt lichen März muß müſſen Nachbars Nichtigkeitsbeschwerde Nießbraucher nothwendig November Ober-Tribunal Pächter Person Pfandbrief Präjudiz Recht rechtliche Rechtsf Rechtsmittel Rthlr Sache ſei ſein ſelbſt Senat Servitut ſich Sizung soll Testamente Thatsache Theil thum Urtheil Vergl Verhältniß Verjährung Verkäufer Verklagten Verlegung Verordnung vom 21 Verpflichtung Vertrag vielmehr vorliegenden Falle Vorschriften Waare Wechsel Wegegerechtigkeit Zahlung zweite Richter zweiter Instanz
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Strona 297 - Bei Entscheidungen streitiger Rechtsfälle darf der Richter den Gesetzen keinen anderen Sinn beilegen^ als welcher aus den Worten, und dem Zusammenhange derselben, in Beziehung auf den streitigen Gegenstand, oder aus dem nächsten unzweifelhaften Grunde des Gesetzes, deutlich erhellt.
Strona 78 - Wohles gegen vorgängige in dringenden Fällen wenigstens vorläufig festzustellende Entschädigung nach Maaßgabe des Gesetzes entzogen oder beschränkt werden.
Strona 72 - Letzterem übernommene Frachtbeförderung als eine untheilbare Leistung aufzufassen ist, bezüglich deren die einzelnen von dem Frachtführer zum Zwecke der Ablieferung des Frachtguts am Bestimmungsorte vorgenommenen Handlungen und Bemühungen, so lange das Endziel nicht erreicht ist, als für den Absender werthlose Handlungen, nicht aber als theilweise Contracserfüllung gelten können.
Strona 76 - Expropriationsrecht beigelegt ist, steht dem Bergbautreibenden ein Widerspruchsrecht nicht zu. Vor Feststellung der solchen Anlagen zu gebenden Richtung sind diejenigen, über deren Bergwerke dieselben geführt werden sollen, Seitens der zuständigen Behörde darüber zu hören, in welcher Weise unter möglichst geringer Benachtheiligung des Bergwerkseigenthums die Anlage auszuführen sei.
Strona 283 - Bau notwendig sind, unentgeltlich verabfolgen. § 37. Wo das Schulhaus zugleich die Küsterwohnung ist, muß in der Regel die Unterhaltung desselben auf eben diese Art, wie bei Pfarrbauten vorgeschrieben ist, besorgt werden.
Strona 80 - Bergwerkseigenthümer ist bei dem unter der Aufsicht der Bergbehörde stehenden Bergbau der Einwirkung derselben auf die Gewinnung und Benutzung der Mineralien fortan nicht weiter unterworfen, als zur Wahrung der Nachhaltigkeit des Bergbaues, der Sicherheit der Baue, der Oberfläche im Interesse des Privat- und öffentlichen Verkehrs, des Lebens und der Gesundheit der Arbeiter nothwendig ist.
Strona 69 - Wird der Antritt oder die Fortsetzung der Reise ohne Verschulden des Absenders zeitweilig verhindert, so braucht der Absender die Aufhebung des Hindernisses nicht abzuwarten, er kann vielmehr vom Vertrage zurücktreten.
Strona 76 - Schadensersatz findet nur insoweit statt, als entweder die Herstellung sonst nicht erforderlicher Anlagen in dem Bergwerke oder die sonst nicht erforderliche Beseitigung oder Veränderung bereits in dem Bergwerke vorhandener Anlagen nothwendig wird.
Strona 141 - Käufers verkaufen, so muß er, im Falle die Waare einen Markt- oder Börsenpreis hat, den Verkauf unverzüglich nach Ablauf der Zeit oder der Frist vornehmen. Ein späterer Verkauf gilt nicht als für Rechnung des Käufers geschehen.
Strona 389 - Mai 1801 für die niederen katholischen Schulen in den Städten und auf dem platten Lande von Schlesien und der Grafschaft Glatz (Gesetzsammlung 188«.