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glaubt werden kann'). Durch die Auctorität wird die christliche Wahrheit auf dem allein hinreichend kurzen, leichten?) und dabei fichern Wege erkannt, wo denn Alles gilt, was oben von der Nothwendigkeit einer Offenbarung gesagt worden ist. Die Auctorität der Kirche ist nicht gegen, vielmehr für die wahre Individualität und Freiheit des menschlichen Geistes, weil ihr Grund, Seyn, Ers scheinen und Wirken in Inhalt und Form, Absicht und Erfolg nur Freiheit ist 3), wie vom Christenthum schon bemerkt, dessen räumlich zeitliche Erscheinung die Kirche eben ist. Ihr Ursprung ist Gott und Christus der Urfreie und Alles in Wahrheit Befreiende, ihre Tendenz ist die Freiheit der Creatur, ihr Mittel die Wahrheit und Gnade Christi *), das Befreiende, einzig Befreiende, und die in ihrem Ursprung und Inhalt liegende persuasive Macht, womit der Mensch nach seinem gegenwärtigen Zustand der Freiheit anges gangen und aufgenommen wird, um ihn zur weiteren Entwickelung und Vollendung dieser seiner Freiheit zu führen. Er wird nicht

1) Aug. Vera religio, nisi credantur ea, quac quisque postea, si bene gesserit dignusque fuerit, assequatur atque percipiat, et omnino sine quodam gravis auctoritatis imperio, iniri recte nullo pacto potest. Util. cred. c. IX. n. 21.

2) Aug. Aliud est enim, cum auctoritati credimus, aliud, cum rationi. Auctoritati credere magnum compendium est et nullus labor: quod si te delectat, poteris multa legere, quae magni et divini viri de his rebus, necessaria quae videbantur, salubriter imperitioribus quasi nutu quodam locuti sunt, credique sibi voluerunt ab iis, quorum animis vel tardioribus vel implicatioribus alia salus esse non posset. Tales enim bomines, quorum profecto maxima multitudo est, si ratione velint verum comprehendere, similitudinibus rationum facile decipiuntur, et in varias noxiasque opiniones ita labuntur, ut emergere inde ac liberari aut nunquam aut aegre queant. His ergo utilissimum est excellentissimae auctoritati credere, et secundum hoc agere vitam. De quantit. anim. c. VII. n. 12. Cassian. Indubitatae veritatis manifestatio est auctoritas universorum. De inc. Christi. I, 6.

3) Liber. Θεῖον φῶς τῆς καθολικῆς ἐλευθερίας. Epl. ad Episc. Orient. (ap. Soc. IV, 12.)

4) Chrys. Πᾶσα τῶν παρ' ἡμῖν δογμάτων ἡ ἀρχὴ τὴν ρίζαν ἄνωθεν ἔλαβεν ἐκ τοῦ τῶν οὐρανῶν δεσπότου, καν ἄνθρωποι ὦσιν πρὸς τα λεγό μενα διακονούμενοι. In Jes. I. n. 1.

mit eiserner Hand in die Form der Freiheit gepreßt, wie Pseudophilosophen rathen und Pseudopolitiker thun möchten, sondern dahin erzogen und allmählig entwickelt.

Die Kirche ist eine gönliche Position, der menschliche Geist dess gleichen, beide für einander, der menschliche Geist bestimmt, als niedrigere besondere Position mit der höhern allgemeinern in der Kirche Eins zu werden, darin seine Bewährung und Bewahrung zu baben. Er schließt sich so nur nach seinem eigenen Wesen auf, geht zum höhern und höchsten Moment seiner Entwickelung über, und mit seinem Ursprung und Zweck aufs innigste zusammen, erreicht seine reinste und vollkommenste Menschlichkeit und Göttlichkeit. Für den Rechtgläubigen, mit der Sache vollkommen Eins Ges wordenen, hat dann auch die Auctorität aufgehört, nämlich als diese äußerliche, wie für den heilig Gewordenen das Geseß nicht mehr als dieses ist; der Gegensaß ist in der höchsten Einigung und Wechseldurchdringung aufgehoben. Die Wahrheit drückt nur den Unwissenden, Ungläubigen und den Lügner, die Ordnung allein den Wilden und Ausschweifenden, die Sonne nur die Finsterniß und was gern darinnen ist. Da nur die Wahrheit Auctorität hat und ist, so sind der wahre Auctoritätsglaube und Vernunftglaube dasselbe, der Glaube an die private menschliche Vernunft der schlechteste Auctoritätsglaube. Welche die Auctorität Christi und der Kirche läugnen, errichten an deren Stelle die eines Menschen, einer Schule, ihren privaten Verstand, ihr privates Gefühl. Der Haß der Auctorität ist im Grunde und Zwecke Gottesläugnung zum Zwecke der Eelbvergötterung, Protestation gegen alles Andere und Höhere, Canonisation der eigenen Willkür im Denken und Wollen. Der Kampf gegen die kirchliche Auctorität gilt im Grunde und am Ende aller socia len Auctorität und damit der ganzen menschlichen Gesellschaft. Ords nung ist durch Unterordnung, diese durch Anerkennung der Auctoritåt. Die von der Kirche emancipirte Individualität emancipirt sich von Allem, was ihrer abstracten Autonomie entgegenzutreten scheint.

Anmerkung. Eine Auctorität der Kirche haben auch die Reformatoren bald direct') anerkannt, bald indirect, da sie die

1) Artic. Protestant. (super Artic. a Caes. propos.) ann. 1341. Agnos

von der alten Kirche gegen die älteren Häretiker gefällten Urtheile anerkannten, auf ihren Zusammenkünften Glaubensformeln verfaßten, und für sie Glaubensgehorsam forderten.

§. 2. Charakter der Auctorität.

Charakter der Auctorität der Kirche ist Unfehlbarkeit.

I. Dieses erhellt aus allen Stellen, worin die Auctorität, und jenen, worin die Unfehlbarkeit der Kirche ausgesprochen ist. Christus, die Apostel und die Väter, worin das Selbstbewußtseyn der Kirche zum Zeugnisse auftritt, reden von der Auctorität der Kirche so, daß die Annahme einer Fehlbarkeit derselben ausgeschlossen wird, und von der Unfehlbarkeit der Kirche so, damit sie als die rechte Auctorität Anerkennung und Geltung finde, wie offenbar ist.

II. 1) Die Auctorität der Kirche ist als von Christo durch die Apostel überkommene göttliche Auctorität nothwendig eine unfehlbare. Daß sie von der Zufälligkeit und Willkürlichkeit derjenigen, welchen sie von Anfang und bis auf den Tag übergeben worden, unberührt, durch und durch objective ist, alle Individualität der Apostel und ihrer Nachfolger nur an ihnen für sie selbst, nicht für die Lehre und Sakramente Christi, und ohne Einfluß auf diese ist, liegt in der Natur und dem Zweck der Sache. Nur Christi Namen ist's, der hier auftritt und wirkt '), er war und cimus autem hanc triplicem auctoritatem competere verae ecclesiae: primam testandi de scripturis apostolicis, seu discernendi apostolorum scripta a supposititiis.... Art. I. n. 2. Secundo, tribuenda est auctoritas verae ecclesiae, quod penes eam est verus intellectus seu interpretatio divinae scripturae . . . . Ibid. n. 4. Cum igitur in ecclesia sit donum interpretationis, audire ecclesiam docentem necesse est. Ibid. n. 7. Tertio, tribuenda est ecclesiae auctoritas constituendi judicia de doctrina, imo mandatum dei est, ut ecclesiae exorientes controversias cognoscant et pronuntient juxta verbum dei rite intellectum. Ibid. n. 9. Conf. Theolog. Wittenberg. (Conc. Trid. exhibita 1552) Art. de eccles. n. 1. Credimus et confitemur, quod una sit sancta catholica et apostolica ecclesia. n. 6. Quod haec ecclesia habeat jus testificandi de sacra scriptura. n. 7. Quod haec ecclesia habeat jus judicandi de omnibus doctrinis. n. 8. Quod haec ecclesia habeat jus interpretandae scripturae.

1) I Cor. I, 12. Aug. Sumus enim Christiani, non Petriani. In Ps. XLIV. Enar. n. 13.

ist es, dem man in den Aposteln gehorchte1) und in der Kirche geborcht).

2) Jede Auctorität spricht als solche Unfehlbarkeit an, jede in ihrer Art. Bezieht sich nämlich die Auctorität auf einen zu dem äußerlichen Leben gehörigen Gegenstand und Zweck, so genügt eine äußerlich als diese geltende Unfehlbarkeit, welcher der bloße äußerliche Glaube, das Handeln und Unterlassen entspricht. Die Auctorität, welche die göttliche Wahrheit und Gnade zum Gegenstand, den innern lebendigen Glauben daran zu Abzweckung hat, die Auctorität der Kirche muß also göttliche Wahrhaftigkeit und Unfehlbarkeit zum Charakter haben. Ohne diese könnte sie weder von denjenigen, welche noch außer ihr stehen, noch von denen, welche bereits in ihre Gemeinschaft eingegangen sind, Glaubensgehorsam fordern. Ihr Magisterium in Beziehung auf das Göttliche, Christi Wahrheit und Gnade, wäre ohne den Charakter der Unfehlbarkeit eine baare Nichtigkeit, eine logische und religiöse Blasphemie.

Anmerkung. Eine wahrhaft unfehlbare ist die Auctorität der Kirche auch nach den Reformatoren, welche anders kein strenges Halten an ihre Glaubenssymbole hätten zur Pflicht machen können, wie sie doch gethan, sondern eine absolute Glaubensfreiheit hätten proclamiren inüssen, was sie doch nicht gethan.

§. 3. Wirkungsweise der Auctorität.

Die einzig wahre und mögliche Wirkungsweise der Auctorität ist die Persuasion, active Ueberzeugung, deren Folge die passive. Christus hat Niemanden zum Glauben gezwungen, die Apostel nicht ausgesandt, daß sie die Creatur zwingen sollen; die Apostel haben Niemanden zum Glauben zu zwingen versucht, sondern damit alle frei ins Reich Gottes eingehen, damit alle sich frei zum vernünftigen Gehorsam des Glaubens entschließen, ihre Lehre und die Titel ihrer Sendung in Zeichen und Wundern entwickelt,

1) Tert. Magistrum neminem habemus nisi deum. ad Scap. c. IV. 2) Serapion. (Antioch.) (200) Ήμεῖς γὰρ ἀδελφοὶ καὶ Πέτρον καὶ τοὺς ἄλλους ἀποστόλους ἀποδεχόμεθα ὡς Χριστόν. L. de evangel. Petri fragm. (ap. Eus. H. E. VI, 12.)

Zwang und Tod erlitten, aber nicht gezwungen und getödtet. Der Geist der Kirche hat sich immer gegen Zwang zum Glauben als gegen die höchste Ungerechtigkeit und Absurdität, jedes Zwingen zum Glauben für Unmöglichkeit erklärt. So Athanasius 1), Chryfoftomus), Augustin 3), das kanonische Recht *), Paul von Krakau'). So wollte Gregor der Große den Juden keinen Zwang angethan, ihre Synagogen nicht weggenommen wissen"); Avitus von Vienne den Häretikern ihre Kirchen belassen wissen"), so wollte Martin von Tours keine Mißhandlung und Hinrichtung der Priss cillianisten, die Väter keine Tödtung und Verfolgung der Häretiker.

§. 4. Gegenstand der Auctorität der Kirche.

Der Gegenstand der unfehlbaren Auctorität der Kirche sind Christi Wahrheit und Gnade, feine Dogmen, Gebote (res fidei et morum) und Sakramente, und alle hiemit in nothwendiger Bes ziehung stehende und daher eine dogmatische Qualität anziehende Thatsachen (facta dogmatica), ohne deren Feststellung nämlich die Lehre selbst nicht aufrecht erhalten werden könnte. Dieses erhellt aus der den Aposteln und durch sie der Kirche gewordenen göttlichen Sendung und Verheißung, dem Vewußtseyn und der Praxis der Apostel und der Kirche. Für alles Andere, was außerhalb dem Kreise der von Christus übergebenen Lehre, Gebote und Saframente liegt, kann Mangels der ausdrücklichen Erklärung und Verheißung Christi keine Unfehlbarkeit angesprochen werden. lind darnach gestehe ich, nicht recht einzusehen, auf welchen Grund hin

1) Θεοσεβείας μὲν γὰρ ἴδιον, μὴ ἀναγκάζειν, ἀλλὰ πείθειν ὥςπερ εἴπαμεν, καὶ γὰρ ὁ κύριος αὐτὸς οὐ βιαζόμενος, ἀλλὰ τῇ προαιρέσει δίδους ἔλεγε πᾶσι μὲν· εἴτις ἐθέλει ὀπίσω μου ἐλθεῖν· τοῖς δὲ μαθήταις· μὴ καὶ ὑμεῖς Jéhete úñeÌJet; Hist. Arian. ad Monach. n. 67.

2) In Matth. Hom. XLVI. n. 1.

3) Cont. Epl. Man. n. 2.

4) Nova et inaudita est ista praedicatio, quae verberibus exigit fidem. Decret. XLIV. dist. c. I. Quod autem.

5) Conclus. cont. Ord. Teuton. (in Const. Conc. vorgelesen) c. III.

n. XXX. sq. in Mansi. T. XXVIII.

6) Schr oft in seinen Briefen.

7) Epl. VI. ad Victor. Epp.

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