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Moguntiae, die 29. Martii 1883.

A. C. Ohler,

Can. Cap. Cath. et Cons. Eccles.

Druck von F1. Kupferberg in Mainz.

FEB 1

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CSP

..SCH5

Vorwort.

Es sind nunmehr bereits fünfzehn Jahre verflossen, seitdem der Entschluss in mir reifte, den Bussbüchern der Kirche ein specielles Studium zuzuwenden. Meine Absicht ging zunächst dahin, dieses wichtige Quellengebiet des kanonischen Rechts durch neue archivalische Funde zu erweitern. Im Verlaufe meiner Forschungen fand ich bald, dass eine Würdigung des bisher unbekannten handschriftlichen Materials nur möglich sei, wenn das bereits bekannte mit in den Kreis der Untersuchung gezogen würde; das führte zu einer systematischen Gruppirung der Bussbücher. Galt es nun weiter, den Werth näher zu bestimmen, welcher jedem Bussbuche sowohl als einer Rechtsquelle, wie als einem historischen Document der nach ihm geregelten Disciplin zuzuerkennen ist, so konnte als Massstab hierfür nur die geringere oder grössere Uebereinstimmung desselben mit dem für das forum internum geltenden kirchlichen Rechte genommen werden. Das machte eine genaue Feststellung der Provenienz der einzelnen Busssatzungen und ihrer eventuellen Uebereinstimmung mit dem geltenden kirchlichen Rechte nothwendig. Endlich bedingt das Verständniss der Bussbücher eine Kenntniss der Bussdisciplin, wie sie selbst für die Geschichte der Bussdisciplin eine vorzügliche Quelle sind; so galt es denn, auch noch die bisherigen Resultate der Forschung auf dem Gebiete der Bussdisciplin festzustellen, beziehungsweise zu corrigiren. Dehnte sich so meine Aufgabe in Verfolgung des mir ge

stellten Zieles aus, so wäre eine Fertigstellung meiner
Arbeit doch immerhin noch eher möglich gewesen, wenn
meine Thätigkeit nicht durch andere Berufsarbeiten in An-
spruch genommen worden wäre. Es ist diese Schrift in
den spärlich mir verbliebenen Musestunden entstanden; in-
dessen nach dem Maasse der für sie gebrachten Opfer an
Mühe und Zeit ist sie mir lieb geworden.

Wollte ich nun an dieser Stelle meinen Dank für mir
gewährte Unterstützung nach Gebühr aussprechen, so müsste
ich die Vorstände aller jener Bibliotheken der verschieden-
sten Länder, welche ich besuchte, namhaft machen, denn
ich habe überall freundlichstes Entgegenkommen gefunden.
Ich darf indessen nicht unterlassen, dem Andenken des in-
zwischen dahingeschiedenen Professors der römischen Uni-
versität Sapienza, meines unvergesslichen Gönners und
Freundes Dr. Vincenzi, ein Wort der dankbarsten Erinne-
rung an jene liebevollen Bemühungen zu spenden, mit wel-
chen er als Substitut des Bibliothekars der Vaticana mir
in bevorzugter Weise die Handschriften dieser Bibliothek
zugänglich machte. Auch die freundliche Bereitwilligkeit,
mit welcher der Oratorianer Don Generoso mir die Be-
nutzung der Handschriften der leider inzwischen säculari-
sirten Bibliothek Valicellana gestattete, muss ich mit be-
sonderem Danke hervorheben. Die Benediktinen-Patres auf
Monte Cassino haben ihre bekannte Förderung wissenschaft-
licher Arbeiten auch an mir in bereitwilligst gegebener
Erlaubniss zur Benutzung ihrer Bibliothek, wie in liebens-
würdiger Gastfreundschaft bethätigt. Endlich will ich noch
meinen aufrichtigen Dank der Verwaltung der Bibliothek
im British Museum zu London für das generöse Entgegen-
kommen aussprechen, welches sie mir auf Empfehlung
Seiner Eminenz des Cardinals Manning erwiesen hat.

In der Anlage und Ausführung meiner Arbeit war ich
genöthigt, mir durchweg selbst meine Wege zu suchen,
vielfach fand ich ein wenig bearbeitetes Gebiet vor.
Ich
habe mich nach bestem Wissen bemüht, diejenige Ansicht

auszusprechen und zu vertreten, welche eine vorurtheilsfreie
Kritik in sorgfältiger Erwägung aller einschlägigen Fragen
als begründet erkennen liess. Als feste Grundlage diente
mir die dogmatische Lehre der Kirche und als Richtschnur
bei Beurtheilung der Busssatzungen das geltende kirchliche
Recht. Sollten nun die von mir vertretenen Ansichten in
Fragen, welche von den kirchlichen Lehrentscheidungen in
keiner Weise berührt werden, eine Correctur auf Grund
besserer Forschung erfahren, so würde es mich freuen,
dazu Anlass gegeben zu haben; ich sage in der Beziehung
mit dem heil. Augustinus: »Quae vera esse perspexeris,
tene, quae falsa respue et mihi, qui homo sum, ignosce.<<
(De vera relig. c. 10, n. 20). Sollte ich aber etwas ge-
schrieben haben, was dem Dogma oder der sententia com-
munis der Kirche widerspricht, so widerrufe ich dasselbe
nicht nur im Voraus, sondern beklage es auch. Ich hoffe
zu Gott, dass ich mit dem heil. Basilius sprechen darf:
>Wenn ich auch manches gethan habe, was beweinenswerth
ist, so darf ich mich doch dessen rühmen im Herrn, dass
ich mich nie in Irrthümer über Gott verwickelte oder mein
Bekenntniss zu ändern brauchte. Die Vorstellung von Gott,
die meine selige Mutter mir beibrachte, ist immer in mir
lebendig geblieben. Ich änderte nicht daran, als meine Vernunft
zur Reife kam, sondern vervollkommnete nur die Anfangs-
gründe des Glaubens, die ich von ihr gelernt hatte.« (Ant-
wortschreiben an Eustathius, Bischof von Sebaste.)

Die Bussbücher lassen allerdings in Aufzählung der ver-
schiedenen sittlichen Vergehen die Nachtseite menschlichen
Thuns und menschlicher Verirrung erscheinen, aber in Anfüh-
rung der Bussansätze werfen sie auch helles Licht auf den Herois-
mus der christlichen Vorzeit in Sühne und Genugthuung.
Ueber menschliche Schwäche und allen Fluch der Sünde
erscheint triumphirend die nicht nur von der Schuld, son-
dern auch von der Strafe erlösende Thätigkeit der Kirche.
Es sind die Bussbücher ehrwürdige Denkmäler des ernsten
Kampfes, den die Kirche in Strenge und Liebe gegen die

Sünde geführt hat, um christliche Lehre ganz und voll zu
christlichem Leben werden zu lassen. In der Beziehung
sagte der heil. Basilius schon zu seiner Zeit von den Buss-
satzungen: »Sunt enim quodammodo veneranda antiqua
dogmata, quae tamquam in quadam canitie, in antiquitate
habent venerationem.« (Ad Amphiloch. c. XXIX.)

Ich begleite dieses Buch auf seinem Wege in die Oeffent-
lichkeit mit dem Wunsche, dass das Studium der Buss-
bücher und der Bussdisciplin die Ueberzeugung von der
ununterbrochenen Tradition der Kirche in Lehre nnd Uebung
bezüglich des Busssacramentes, die Erkenntniss der einheit-
lichen Durchführung und Anwendung ihrer Rechtssatzungen,
sowie die Bewunderung des sittlichen Ernstes der Vorzeit
in weiten Kreisen fördern möge.

Düsseldorf, am Feste des heil. Basilius,
den 14. Juni 1882.

Der Verfasser.

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