als weitere Ausführung und Fortbildung jener Instruction angesehen werden, welche sich in den älteren Bussbüchern mit dem Prologus verbunden vorfanden; es waren praktische Handbücher für den Busspriester; sie führen in der Regel die Bezeichnung »Confessionale«. Die Zahl derselben ist gross. Eine weite Verbreitung fand ein »Confessionale des bereits oben erwähnten Joannes von Freiburg. Er bezeichnet den Zweck desselben mit den Worten: »Simpliciores et minus expertes confessores de modo audiendi confessiones informare cupiens,« und unterrichtet den Busspriester über die sieben Hauptsünden und die bezüglichen Fragen, welche er an den Büsser stellen soll. Ein ebenfalls viel benutztes Confessionale wurde von Antonius de Forciglione verfasst; er war Dominikanermönch zu Fiesole und dann Erzbischof von Florenz, daher meist »Archiepiscopus Florentinus genannt, † 1459. Sein Confessionale wird als >>tractatus de instructione et directione simplicium confessorum << bezeichnet und handelt in drei Abschnitten mit einer auf den praktischen Gebrauch berechneten Kürze »de confessore, de interrogatoriis in confessione fiendis, de restitutione; « dasselbe erlebte bis zum Jahre 1500 bereits 73 Auflagen 1. Andreas de Escobar, † 1430, verfasste einen >>Modus confitendi«, in welchem die »Interrogationes« des Beichtvaters und die casus papales sowie episcopales mitgetheilt werden. Die Schrift erhielt bis zum Jahre 1497 schon 21 Auflagen. Derselbe Verfasser gab in seiner Schrift »lumen confessorum« eine praktische Anleitung zur Lösung von Rechtsfällen in foro interno. Die erste Schrift findet sich im Cod. Monacens. 11968. Eine gleiche Anlage wie das Confessionale des Antonius de Forciglione hat das »Interrogatorium seu Confessionale<< des Bartholomäus de Chaimis. Wie der Titel schon besagt, enthält das Werk die Fragen, welche der Priester stellen soll, um die Art und Schwere der Sünden zu erkennen; zugleich werden, wie bereits erwähnt wurde, die »canones poenitentiales des Hostiensis mitgetheilt. Ich fand das Werk im Cod. Vatic. 5068. Aehnliche Confessionalien finden sich in vielen Handschriften des 14. und 15. Jahrhunderts; so in den Cod. Vatican. 2935, 5063, 5067, 4407 und im Cod. Harleian 211. Angelus Carletus, ein Minorit in Rom, † 1495, ist der Verfasser einer »>Summa casuum«, welche gewöhnlich »Summa An 1 v. Schulte, 1. c. S. 444 f. gelica genannt wird. In diesem Werke werden ebenfalls die >>Interrogationes« mitgetheilt; zugleich aber auch systematische Abhandlungen über das Beichtwesen nach Art jener der »>Summa Pisana gegeben. Dasselbe erlebte 21 Ausgaben bereits bis zum Jahre 1499. In den Summen« einerseits und den praktischen »Confessionalien andererseits war dem Busspriester die nöthige Belehrung und Anleitung geboten. Es wurde aber auch seit Anfang des 15. Jahrhunderts für die nothwendige Belehrung und Anleitung der Gläubigen zur Ablegung ihrer Beichte gesorgt und zwar durch die namentlich in Deutschland fast allgemein gebräuchlichen Beichtbüchlein. Dieselben sind eine Weiterbildung der Literatur der Confessionalien mit specieller Rücksicht auf die Laien. Ihr Inhalt besteht durchweg in einer Belehrung über die Nothwendigkeit der Beichte, in einer Anleitung zur Erweckung der Reue und in einer Angabe der Sünden, welche in Gedanken, Worten und Werken gegen die zehn Gebote, die Sacramente und die Pflichten gegen den Nächsten begangen werden. Diese Sündenverzeichnisse sind zweifellos aus den >>Interrogationes<< der älteren »Confessionalien« hergenommen. In neuerer Zeit sind einzelne dieser Beichtbüchlein neu edirt worden 2. Diese Beichtbüchlein tragen verschiedene Namen: »Büchlein oder Tractätlein von Erkenntniss der Sünden, Poenitentiarius (Poeniteas cito; sehr verbreitet), Spiegel des Sünders, Beichtspiegel, schöne und fruchtbare Beichte;« auch Beichttafeln kommen vor. Die Benutzung dieser Beichtbücher und Beichtformeln reicht in Deutschland bis in das 9. Jahrhundert zurück. In neuester Zeit hat Dr. Falk 3 eine höchst interessante Zusammenstellung aller bisher bekannt gewordenen Beichtbüchlein geliefert. In dem Maasse, als diese Beichtbüchlein mit den Confessionalien und den älteren Bussbüchern in inhaltlicher Beziehung stehen, bieten auch sie wie jene in den Angaben der Sünde einen entsprechenden Beitrag für die zeitgenössische Culturgeschichte. 1 v. Schulte, 1. c. S. 452. 2 Münzenberger, Das Frankfurter und Magdeburger Beichtbüchlein. Mainz 1881; Dr. Moufang, Kath. Katechismen des 16. Jahrhunderts. Mainz 1881. Seite 409. Beichtbüchlein, Anhang zu Michael Helding's Catechesis. 3 Dr. Franz Falk, Die Druckkunst im Dienste der Kirche, zunächst in Deutschland, bis zum Jahre 1520. Goerres-Gesellschaft. 2. Vereinsschrift für 1879. In literarhistorischer Beziehung wird man in den »Summen die Anfänge einer Systematisirung der christlichen Ethik nach kirchenrechtlichen Gesichtspunkten erkennen, während man in den Confessionalien die Anfänge unserer heutigen praktischen Moraltheologie finden wird. Eine Ausnutzung der Bussbücher für die Culturgeschichte der verschiedenen Zeitperioden, ihre Verwerthung für eine specielle Darstellung der Geschichte des Kirchenrechts, sowie ihre Benutzung für eine kirchliche Literaturgeschichte geht über die dieser Schrift gestellte Aufgabe hinaus; möge dieselbe Anregung dazu geben. Register. A. Aachen, Capitulare vom Jahre 802 Abendländische Kirche 231, Wall- Abendmahl, Theilnahme, 17 f., 45, Aberglaube, vom Anfang der Dinge Abfall vom Glauben 13, 17, 23, 37. Abortus 44, 259, 280 f., 411 f., Abt, d. Titel 48; Uebertretung s. fung 542; S. Wahl 542. Rechte 542; s. Abtissin, ihre Weihe 540. Afrika, dort geltendes Recht 183. Agde, Synode vom Jahre 506, 65, 679. Agilulf, König, 589. Agobardus, Erzbischof von Lyon, Alamannen, Berechnung des Solidus Albaspinus über Handauflegung 32. Almosen als Busse 144, 148, 237, Altarstufen 538. Altbritische Bischöfe, ihre Unionsbe- Amalarius v. Metz über Ordo Rom. Ambrosius, Bischof, leitet d. Buss- Anaclet, Papst, über Kirchendieb- Anastasius II., Papst, 49. Ancyra, Synode im Jahre 314: 37, Angelsachsen in Britannien 510; ihre Lebensgewohnheiten 146; Angelus Carletus, s. Summa 838. Angilbert, Erzbischof von Mailand, Anklage, falsche, 300, 493, 637, Anselmus über Mord 401; Collectio Antiochien, Synode im Jahre 341, über Communio in sacris 424 f. Archidiakon, Amt b. der Reconci- Arles, Synode im Jahre 314, 17; Armenbusse 147; Arme speisen Arnobius 58. Arundel, siehe Cod. und Poeniten- Aschermittwoch 54, 64 f., 770, Astesanus 794, Summa ebendas. Athanasius 37 f., 43, 298. Augsburg 121. Augustinus, d. heil., über Agapen Ausschliessung, zeitweil. v. Gottes- Austrasien, d. Schüler Columb. 214. 568; über Bination 426; Gelübde B. Baden, a. Sonntag, 325, 338, 544, Ballerini üb. Beda 551 f. |