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§. 389. Die römische Republik.

Pius VI. hatte durch die Bulle ,,Caritas" die bürgerliche Constitution des Klerus verworfen, und den Geistlichen die Leistung des Eides darauf verboten. Als später zwischen den Franzosen und andern Mächten der Krieg ausbrach, rüstete auch der Papst ein Heer zum Schuße des Kirchenstaates. Nach den Siegen Bonaparte's in Oberitalien gegen Desterreich, Sardinien und Neapel griffen die Franzosen den Kirchenstaat wegen dieser Rüstung an, und Pius mußte mit Verlust von Ländergebieten und Bezahlung von 21 Millionen Francs durch den spanischen Gesandten Azara einen Waffenstillstand schließen lassen (1796).

Als Bonaparte nun aber noch das Ansinnen stellte: alle gegen Frankreich erlassenen Decrete aufzuheben, und Pius dieß verweigerte; erklärte jener den Waffenstillstand für aufgehoben (1. Febr. 1797) und zwang alsbald den Papst zum Frieden zu Tolentino (19. Febr. 1797). Außer der Verzichtleistung auf die päpstlichen Besizungen in Frankreich und der Abtretung der Legationen Bologna, Ferrara und Romagna mußten noch weitere dreißig Millionen Francs bezahlt und eine große Anzahl Manuscripte und Kunstwerke ausgeliefert werden. Dabei erklärte der Eroberer: „Er habe ganz Europa ein Beispiel von der Mäßigung des Directoriums gegeben." Als darauf in Rom bei einem Auflaufe der französische General Duphot getödtet ward, schickte Bonaparte den General Berthier in den Kirchenstaat, welcher Rom als Republik proclamirte (1798).

Nun wiederholten sich auch sogleich die Scenen von Paris. Die demokratische Partei, gehoben von alten und neuen Erinnerungen, schmeichelte dem General Berthier auf eine niedrige Weise, verhöhnte dagegen den unglücklichen unterdrückten Pius. Am Eingange der Engelsbrücke errichteten fie eine Statue der Göttin der Freiheit, welche die Tiara und andere Symbole der Religion mit Füßen trat. Ueber den Vorhang des Theaters Aliberti malten sie die Symbole der päpstlichen Würde, wie sie Thiere und Menschen mit Koth beschmußten u. A.; ja man entblödete sich nicht, bei satanischen Orgien aus heiligen Gefäßen zu trinken. Um so nöthiger erschien die Anwesenheit des Oberhauptes der Kirche für den bessern Theil des römischen Volkes. Als er darum weder die Flucht ergreifen, noch auch dem Kirchenstaate entsagen wollte*), wurde er, ein achtzigjähriger Greis, um nicht der Unzufriedenheit des Volkes einen Anknüpfungspunkt zu einer Gegenrevolution zu geben, zuerst nach Siena, und dann in das Carthäuserkloster bei Florenz gebracht.

Die rührenden Beweise von Mitleid und Theilnahme, welche man dem Papste hier kundgab, erregten den Unwillen der Philosophen und die politische Aengstlichkeit der Directoren. Als dann der Krieg wieder ausbrach, führte man Bins ohne Rücksicht auf sein hohes Alter nach Valence im südlichen Frankreich. Aber auch hier sollte er nicht bleiben, weil es die Gewalthaber beunruhigte, daß Durchreisende sich zuweilen beim Papste an

*) Wie groß erschien mir Pius VI. in dem, gegen die Meinung der meisten, von ihm gefaßten Vorsaße, bei den Gräbern der Apostel, bei der Hauptkirche der Christenheit auszuharren, welches Schicksal ihn auch treffe. Wenn er nur hierbei bleibt, der 80jährige, herrliche Greis, im 22. Jahre seines Pontificats, nach den hohen Prüfungen, die Gott ihm werden ließ." Joh. v. Müller, Autobiogr. Brief vom 4. März 1797. (Sämmtl. Werke Bd. 31. S. 187.) Vgl. auch die merkwürdigen Worte des Saracin in Genf. (Neueste Gesch. der Kirche Chr. 2 A. Buch I. S. 66—68.)

melden ließen und um seinen Segen baten. Da entzog den frommen Dulder, in Wahrheit ein „,Peregrinus Apostolicus moriens in exilio“, ein sanfter Tod fernern Qualen (29. Aug. 1799). Seine leßten, eines Statthalters Christi würdigen Worte waren: Wer immer mir nachfolgen wird, der verzeihe den Franzosen so herzlich, wie ich ihnen verzeihe." Der dürftige Rest seiner Habe, welcher nur als Erinnerungszeichen Werth hatte, wurde den Dienern, die ihm ins Unglück gefolgt waren, genommen und als französisches Nationaleigenthum verkauft. Selbst den Leichnam wagte man nicht zu beerdigen in Erwartung höherer Befehle; so engherzig machte die vom Volksmagistrate verwaltete Herrschaft, die man Freiheit nannte! Erst durch ein consularisches Decret Bonaparte's (30. Dec. 1799) fonnte der Vater der Christenheit mehrere Monate nach seinem Tode eine Grabstätte erhalten. Lange nachher wurden seine sterblichen Ueberreste unter wehmüthiger Freude nach Rom gebracht1) und in der Basilika des heil. Petrus beigesezt (17. Febr. 1802).

B. §. 390. Das Pontificat Pius VII. (14. März 1800-21. Aug. 1823). Continuatio Bullarii rom. Pontificum Clementis XIII-Gregor. XVI. T. XI-XV. (Caprara) Concordat entre le gouvernement français et le pape. Par. 802. Theiner, histoire des deux concordates conclus en 1801 et en 1803, Par. 869. 2 Vol.; dagegen Cretineau-Joly, Bonaparte et le concordate de 1801 et le cardinal Consalvi, Par. 869. Barruel, du pape et de ses droits rel. à l'occas. du Concordat. Par. 803. de Pradt, les quatre Concordats. Par. 818. 2 T. Artaud, histoire du pape Pie VII. Par. deutsch. Wien. 2 Bde. +Pacca, histor. Denkw. über Pius VII. Augsb. 831. 3 Bde. †Wiseman, Erinnerungen an die vier lezten Päpste, a. d. Engl. Schaffh. 858. CrétineauJoly, mémoires du cardinal Consalvi, Par. 864. 2 Vol. Vgl. neueste Gesch. der Kirche Christi; Gams, Gesch. der Kirche Chr. im 19. Jahrh. Bd. I. S. 26 ff. Da Rom beim Tode Pius' VI. noch in der Gewalt der Franzosen war, versammelten sich 35 von verschiedenen Seiten aus der Gefangenschaft und dem Eril herbeigeeilte Cardinäle zu Venedig im Kloster von San Giorgio Maggiore zu einem Conclave (1. Dec. 1799-14. März 1800), und wählten Gregor Barnabas Chiaramonti, Cardinal und Bischof von Imola, zum Papste als Pius VII. Vernichtet war so die höhnisch verkündigte Weissagung der Pariser Clubbs, daß nach Pius VI. kein Bapit mehr den Stuhl Petri besteigen werde.

Am Feste des heil. Benedict (21. März), zu dessen Orden der neue Papst gehört hatte, ließ er sich ohne Pomp krönen. Das Kloster wurde zum Quirinal und die Kirche des heil. Georg zum Vatican. Der deutsche Kaiser Franz II., welcher dem Papste in seinen Staaten ein freies und ehrenvolles Asyl gab, ernannte den Marchese Ghisilieri von Bologna zu seinem bevollmächtigten Minister beim heil. Vater. Auch die Geschäftsträger von Sardinien und Neapel und im Namen des Königs von Spanien der Patriarch von Antiochia brachten ihm sogleich die Glückwünsche und Huldigungen ihrer Souveräne. Selbst Paul I. von Rußland schickte einen Bischof nach Venedig, welcher den Papst des Schußes der durch die Theilung Polens ihm (1794) zugefallenen katholischen Lande versichern follte.

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1) Neueste Gesch. der Kirche Chr. Buch 1. S. 152-56.

In Rom hoffte man die Wiederherstellung der weltlichen Herrschaft des Papstes, welche seit dem 15. Febr. 1798 gestürzt worden, und brachte ihm darum die Huldigung in Venedig. Pius VII. war auch se glücklich, unter dem Schuße der verbündeten Mächte, besonders Desterreichs, bald nach Rom zurückkehren zu können (3. Juli), wo er mit lautem Jubel begrüßt ward. Sein erstes Geschäft war, daß er sich in die Laterankirche zur Anbetung des heil. Sacramentes begab.

Sögleich war er darauf bedacht, die von der Revolution geschlagenen Wunden zu heilen. In einer Encyclica hatte er die zweckmäßigsten Mittel angegeben, den Schaden zu heilen, welchen die katholische Kirche erlitten hatte. Die päpstliche Regierung in Ancona und Perugia wurde wieder hergestellt, der Getreidehandel frei gegeben. Consalvi ward erst provisorisch, nach seiner Erhebung zur Cardinalswürde definitiv zum Staatssecretär ernannt. Um die fünfzig Millionen Schulden zu bezahlen, gab Pius das Beispiel der Sparsamkeit, und seßte die Einkünfte des päpstlichen Palastes von 150,000 Scudi auf 36,000 herab; gab Geseße zur Wiederherstellung der guten Sitten, und verkündete mit der Einführung der frühern Regierung eine Amnestie, welche nur die Anstifter der Rebellion ausschloß 1).

Durch die Schlacht von Marengo (14. Juni 1800) war aber das ganze nördliche Italien den Franzosen zugefallen, worauf es zum Frieden von Lüneville (9. Febr. 1801) kam, in welchem die Etsch als die Grenze der österreichischen Staaten in Italien bezeichnet, und im Artikel 12. die cisalpinische Republik anerkannt ward. So mußte die päpstliche Regierung auf die Legationen von Bologna, Ferrara, Forli und Ravenna verzichten. Nach diesem Frieden ließ sich der Papst die Wiederversöhnung des apostolischen Stuhles mit Frankreich angelegen sein; auch Bonaparte, der erste Consul (f. 15. Dec. 1799), wünschte diese, wenn auch mehr aus Politik; denn er sah wohl, daß der Glaubenshaß der Jacobiner nicht die Gesinnung der Volksmasse sei. Obschon er selbst von der Religion nicht tief durchdrungen war, verzweifelte er doch an der Möglichkeit, über ein Volk ohne Religion zu herrschen; in der Wiederherstellung des Katholicismus sah er ein Mittel zur Beruhigung des Staates und erwarb er sich zugleich die Dankbarkeit der treuen Kirchendiener. Man segnete die mächtige Hand, welche die ersten Altäre wieder in der Kirche aufrichten half." Auch hoffte er sich dadurch den Weg zum Throne anzubahnen. Er ließ durch den Cardinal de Martiniana, Bischof von Vercelli, den Papst ersuchen, Bevollmächtigte zu schicken, um die kirchlichen Angelegenheiten zu ordnen. Pius VII. sandte den Erzbischof Spina von Korinth und Caselli, den nachherigen General der Serviten. Bonaparte bestimmte seinerseits seinen Bruder Joseph Bonaparte, den Staatsrath Cretet und den Abbé Bernier2). Auch sandte Bonaparte Herrn Cacault als bevollmächtigten Minister nach Nom mit dem Befehle, dem Papste mit gebührender Ehrfurcht zu begegnen *).

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1) Neueste Gesch. der Kirche Chr. Bd. I. S. 113-120; Pius' VII. Rede über die Drangsale der Kirche ebendaselbst S. 10–16. Die encyclica vom 25. Mai ebend. S. 46-52. Vgl. Consalvi's Memoiren unten S. 416.

2) Vgl. über das Folgende ebend. Bd. I. S. 127-140.

*) Auf die Frage Cacault's, wie er den Papst zu behandeln habe, antwortete Bonaparte: Behandeln Sie ihn, wie wenn er 200,000 Mann Truppen hätte. Sie

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Man stieß auf große Schwierigkeiten; durch die s. g. bürgerliche Constitution des Klerus war schon 1791 das Band der Einheit zerrissen worden. Die constitutionellen Bischöfe batten alle Diöcesen Frankreichs usurpirt, während die legitimen Bischöfe noch am Leben waren; die kanonische Institution und die Güter des Klerus waren in den Händen der Laien. Darum schritten die Concordatverhandlungen zu Rom und Paris nicht vorwärts. Der Papst hatte zur Berathung eine eigene Congregatio a latere niedergesezt, und schickte in Folge der reizbaren Ungeduld Bonaparte's eiligst den Cardinal Consalvi, ein Mitglied dieser Congregation, nach Paris, um zum Besten der Religion alle Zugeständnisse zu machen, welche sich mit der Würde des apostolischen Stuhles vertrügen.

Bei seiner Ankunft in Paris (22. Juni 1801) ließ der erste Consul die constitutionellen Bischöfe und Pfarrer, aus einer leicht zu durchschauenden Absicht, zu einem Nationalconcile zu Paris zusammentreten, wofür Gregoire seit 1800 eine energische Thätigkeit entwickelt hatte. Derselbe eröffnete auch das Pseudo-Concil (29. Juni 1801), und legte den Vätern gar wunderbare Propositionen ans Herz. Dieses demokratische Getriebe machte jedoch auf Bonaparte einen sehr widerwärtigen Eindruck. Er schloß mit Consalvi ein Concordat in 17 Artikeln ab (15. Juli) zur Wiederherstellung der katholischen Kirche in Frankreich, und befahl dem s. g. Nationalconcil sich aufzulösen 1). Sowohl wegen des noch bestehenden Schisma als wegen der angeordneten Verminderung der Bischofssize schien es nothwendig, daß der Papst zu einer außerordentlichen Maßregel griff, deren Härte er selbst am meisten fühlte: nämlich die alten, rechtmäßigen, in verschiedenen Ländern Europa's zerstreuten Bischöfe zur Entsagung aufzufordern. Er that dieß in der Bulle: Qui Christi Domini.

Das Concordat 2) bestimmte: Die Regierung der französischen Repu blik erkennt an, daß die römisch-katholische apostolische Religion die Religion der großen Mehrheit der französischen Bürger ist. Diese Religion hat in Frankreich freie öffentliche Ausübung, und richtet sich nach den polizeilichen Anordnungen, die im Interesse der öffentlichen Ruhe getroffen. werden. Der heil. Stuhl nimmt im Einverständniß mit der Regierung eine neue Circumscription der französischen Diöcesen vor. Der Papst fordert die Bischöfe auf, im Interesse der Einheit und des Friedens zu resigniren, und im Weigerungsfalle erseßt er durch seine Machtvollkommenheit was jene unterlassen. Dem ersten Consul wird die Ernennung der neuen vom Papste kanonisch zu instituirenden Erzbischöfe und Bischöfe überlassen, so wie auch die Ernennung zu den Bisthümern, die später erledigt werden. Die Bischöfe leisten vor Antritt ihrer Functionen den Eid der Treue in die Hände des ersten Consuls nach der festgestellten Formel; die Geistlichen zweiten Ranges leisten den Eid den von der Regierung bestimmten Civilbehörden. Die Bischöfe nehmen eine Umschreibung der Pfarreien ihrer Diöcese vor, welche die Regierung zu genehmigen hat. Der

wissen, daß ich weit eher nach der Ehre strebe, der Retter als der Zerstörer des hl. Stuhles zu sein." Thiers, Gesch. des Consulats und Kaiserreichs, 20 Bde. 1) Gams, Bd. I. S. 130-141.

2) Im franz Original abgedruckt bei Walter, fontes jur. canon. p. 187-190; lateinisch bei Robiano, T. II. p. 459; deutsch bei Gams Bd. I. S. 114 ff. Ber: zeichniß der neuen Bisthumseintheilung bei Mazas Bd. II. S. 273 ff. Vgl. Neueste Gesch. der Kirche Chr. Bd. I. S. 143-52. u. 175-90.

Papst verspricht, die Käufer des veräußerten Kirchengutes nicht beunruhigen zu wollen, wogegen die Regierung den Bischöfen und Pfarrern einen anständigen Gebalt verspricht, wie dafür zu sorgen, daß die Katholiken zu Gunsten der Kirche neue Stiftungen machen können. Der erste Consul erhält dieselben Prärogative wie das alte Gouvernement.

Bei der Bekanntmachung des Concordats hatten sich in Rom zwei Parteien gebildet; nach Erwägung der Gründe für beide Meinungen entschied fich Pius VII. für die Ratification des Concordats, und gab in einem Breve (13. Aug.) die Beweggründe seines Entschlusses an. Zugleich erließ er in einem zweiten Breve (15. Aug.) eine rührende Aufforderung an die französischen Bischöfe, zum Heil der Kirche das geforderte Opfer zu bringen. Den Cardinal Caprara aus Bologna bevollmächtigte er zur Ausführung des Concordats in Paris. Ungeachtet des Widerspruches, welchen dasselbe in Frankreich fand, ratificirte es auch der erste Consul 1). Den in großer Spannung harrenden Papst beruhigte die Mehrzahl der Bischöfe durch Anerkennung der Nothwendigkeit seines Verfahrens: Von 80 noch lebenden erfüllten 44 die dringende Bitte des Papstes, die übrigen schlugen sie ab; 14 Bischöfe, deren Diöcesen durch die neuern Eroberungen mit Frankreich verbunden waren, gaben gleichfalls ihre Dimission. Von den 59 constitutionellen Bischöfen verlangte nicht nur der Papst, sondern auch die Regierung die Entsagung und sie gaben sie in die Hände der leztern.

Um nun auch den geseßgebenden Körper leichter zur Annahme zu bewegen, fügte Napoleon (5. April 1802) 77 organische Artikel, beschränkende Clauseln, nachstehenden Inhalts bei 2):

Keine Bulle, kein Breve, Rescript oder Mandat, keine Provision oder anderer Erlaß des römischen Stubles darf angenommen, publicirt, gedruckt oder vollzogen werden ohne Erlaubniß der Regierung. Mißliebige Handlungen der Bischöfe sollen dem Richterspruch des Staatsraths überwiesen werden, der nach Befund eine s. g. déclaration d'abus (Tadelsvotum) abgeben werde. Die Lehrer an den Seminarien sind auf die vier Propositionen des gallicanischen Klerus zu verpflichten, und die Bischöfe haben den Verpflichtungsact dem Staatsrathe des Cultus einzusenden. Ohne Befehl der Regierung dürfe in Frankreich kein Concil gehalten, der Religionsunterricht nur nach einem vom Staate genehmigten Katechismus gelehrt werden. Artikel 31 stellt verschiedene Classen von Pfarrern auf: die ohne kanonischen Proceß abseßbaren Desservanten oder Succursalén. Nach Artikel 36 sorgt während der Sedisvacanz der Metropolit oder in dessen Ermangelung der älteste Suffraganbischof für die Verwaltung der Diöcese; auch sehen die Generalvicare ihre Functionen nach dem Tode des Bischofs bis zur Inthronisation des neuen fort. Nach Artikel 54 dürfen die Pfarrer nur die Ehen einsegnen, die bereits vor dem Civilgerichte abgeschlossen sind 3). Der Artikel 55 bestimmt, daß die Pfarrbücher nur für die Verwaltung der Sacramente, nicht für den Nachweis des Civilstandes Geltung haben.

Dieses zeigt zur Genüge, daß die Consularregierung gegen die Kirche nicht so günstig gesinnt war, als man erwartet hatte. Der Papst, dem

1) Gams, Bd. I. S. 124 ff.

2) Abgedruckt im franz. Original bei Walter, fontes juris ercles. pag. 190–198. f. Gams Bd. I. S. 156 ff. d. II. S. 25 ff.

3) Vgl. Friedberg, Geschichte der Civilehe, Berl. 871.

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