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Die Bekenntnisschriften

der

evangelischen Kirche Deutschlands

zur Zeit

des Augsburger Religionsfriedensschlusses.

Dem

evangelischen Deutschland

im Jahre

der dreihundertjährigen Jubelfeier

des

Augsburger Religionsfriedens

übergeben.

Die

Bekenntnisschriften

der

altprotestantischen Kirche

Deutschlands.

Herausgegeben

von

Dr. Heinrich Heppe.

Cassel, 1855.
Druck und Verlag von Theodor Fischer.

110.4.200.

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Vorliegende Sammlung evangelischer Bekenntnisschriften schliest sich genau an die Schrift an, welche ich im verflossenen Jahre unter dem Titel veröffentlichte: Die confessionelle Entwicklung der altprotestantischen Kirche Deutschlands, die altprotestantische Union und die gegenwärtige Lage und Aufgabe des deutschen Protestantismus." Ich habe in dieser Schrift historisch nachzuweisen gesucht, dass sich die evangelische Kirche Deutschlands zur Zeit des Augsburger Religionsfriedensschlusses i. J. 1555 eines confessionellen Besitztums erfreute, welches ihr späterhin, wo die kirchliche Spaltung des evangelischen Deutschlands eintrat, verkümmert worden ist. Die Kirche der Augsburgischen Confession war die Gemeinschaft Eines Glaubens und Eines Bekenntnisses; und die mühsam bewirkte Aufstellung eines neuen Bekenntnisses, zu welchem das Luthertum späterhin überging, beweist schon an und für sich, dass die frühere Bekenntnisgestalt von demselben nicht für genügend und vollkommen correct erachtet wurde.

Die polemisch-confessionellen Interessen, welche mit dem Beginne der Kirchenspaltung um 1560 oder 1570 alle kirchlichen Bestrebungen beherrschten, verschlangen allmälich die Erinnerung an den wahren Verlauf der früheren confessionellen Entwicklung als deren letzte Zeugen und Denkmale die Genfer Harmonia confessionum fidei von 1581 und das Genfer Corpus et syntagma confessionum fidei von 1612 anzusehen sind. *)

Vorliegendes Bekenntnisbuch soll nun zunächst nichts anderes als ein neues Denkmal der wahren confessionellen Entwicklung des durch den Augsburger Religionsfrieden i. J. 1555 sanctionirten deutschen Protestantismus sein, und soll also vorläufig nur eine historische Aufgabe lösen. Freilich werden mit der Lösung

*) Neben den reformirten Bekenntnissen werden hier die Augsb. Conf. (und zwar die Conf. recognita von 1540) die Conf. Saxonica und die Conf. Würtemb. als diejenigen Confessionen hingestellt, welche die Entwicklung des Bekenntnisses der an die Augustana von 1530 angeschlossenen Kirche repräsentiren.

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