| August Ludwig Reyscher, Wilhelm Eduard Wilda, Georg Beseler, Otto Stobbe - 1847 - Liczba stron: 1342
...Negreßansprüche des Inhabers (Art. 50) gegen den Aussteller und die übrigen Vormänner verjähren: 1) in drei Monaten, wenn der Wechsel in Europa, mit Ausnahme von Island und den Färbern, zahlbar »rar; 2) in sechs Monaten, wenn der Wechsel in den Küstenländern von Asien und... | |
| Baden (Germany) - 1849 - Liczba stron: 730
...Regreßansprüche des Inhabers (Art. 50) gegen den Aussteller und die übrigen Vormänner verjähren: i. in drei Monaten, wenn der Wechsel in Europa, mit Ausnahme von Island und den Färbern, zahlbar war; 2. in sechs Monaten, wenn der Wechsel in den Küstenländern von Asien und Afrika... | |
| 1872 - Liczba stron: 456
...630. . 2. Die Gewährleistungsklage des letzten Wechselinhabers gegen seine Vormärmer verjährt ») in drei Monaten, wenn der Wechsel in Europa, mit Ausnahme von Island und den Faröern, b) in sechs Monaten, wenn er in den Küstenländern von Asien und Afrika, längs des mittelländischen... | |
| Austria - 1856 - Liczba stron: 374
...Regreßanspriiche des Inhabers (Art. 50) gegen den Aussteller und die übrigen Vormänncr verjähren: 1. in 3 Monaten, wenn der Wechsel in Europa, mit Ausnahme von Island und den Färöern*""), zahlbar war; ») Im ««drucke de» R. «. Nl. heißt e» irrig: „VIchelheit«stellun«."... | |
| Josef A. Ritter von Grimm - 1857 - Liczba stron: 458
...Regreßansprüche de« Inhaber« (Art. 50) gegen den Aussteller und die übrigen Vormänncr verjähren: 1. in 8 Monaten, wenn der Wechsel in Europa mit Ausnahme von Island und den Färöern, zahlbar war, 2. in 6 Monaten , wenn der Wechsel in den Küstenländern von Asien »nd Afrika... | |
| Johannes Emil Kuntze - 1862 - Liczba stron: 352
...Regreßansprüche des Inhabers (Art. 50) gegen den Aus' stell« und die übrigen Vormänner verjähren: . . 1. in 3 Monaten, wenn der Wechsel in Europa, mit Ausnahme von Island und den Färbern, zahlbar war; 2. in 6 Monaten, wenn der Wechsel in den Küstenländern von Asien und Afrika... | |
| W. Heyden - 1864 - Liczba stron: 76
...Negreßansprüchc des Inhabers gegen den Aussteller und die übrigen Vormänner verjähren: 1) in 3 Monaten, wenn der Wechsel in Europa, mit Ausnahme von Island und den Farbern zahlbar war ; 2) in 6 Monaten, wenn der Wechsel in den Küstenländern von Asten und Afrika... | |
| 1869 - Liczba stron: 508
...Wechsel-Ordnung schreibt vor: „Die Regreßansprüche des Inhabers (Art. 50) gegen den Aussteller und die übrigen Vormänner verjähren in drei Monaten,...Wechsel in Europa, mit Ausnahme von Island und den Färbern, zahlbar war;" :c. und am Schlüsse dieses Artikels wird gesagt: „Die Verjährung beginnt... | |
| 1872 - Liczba stron: 478
...den Aussteller und die übrigen Vormänner nach Art. 78 (Vgl. MZ ХП. A. f. PS 32; УШ. 18. 191); wenn der Wechsel in Europa mit Ausnahme von Island und den Faröern zahlbar war, in 3 Monaten, Supplemente zu „Deutscher JnrieteDkulender" 2. wenn der Wechsel in den Küstenländern... | |
| Anton Skřivan - 1872 - Liczba stron: 352
...Regressansprüche des Inhabers (Art. 50) gegen den Aussteller und die übrigen Vormänner verjähren: 1. in 3 Monaten, wenn der Wechsel in Europa, mit Ausnahme von Island und den Faröern, zalbar war; '2. in 6 Monaten, wenn der Wechsel in den Küstenländern von Asien und Afrika längs des... | |
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