| 1849 - Liczba stron: 488
...sich genau § 43 derselben mit de» Worten an: „Domicilirte Wechsel find dem Domiciliaten , «der wenn ein solcher nicht benannt ist, dem Bezogenen selbst an demjenigen Orte, wohin der Wechsel domicilirt ist, zur Zahlung zu präsentir« und, wenn die Zahlung uuterbleibt, bort zu proteftiren.... | |
| Prussia (Germany) - 1847 - Liczba stron: 162
...Wechselinhaber von der Verpflichtung zur Protestaufnahme im Voraus entbunden wird, ist wirkungslos. §. 41. Domizilirte Wechsel sind dem Domiziliaten, oder wenn ein solcher nicht benannt ist , dem Trassaten selbst an demjenigen Orte, wohin der Wechsel domizilirt ist, zur Zahlung zu prasentiren,... | |
| Franz Jakob Wigard - 1848 - Liczba stron: 858
...der Protestkoften schützt jene Aufforderung nicht. § 43. Domicilirte Wechsel sind dem Domiciliaten, oder wenn ein solcher nicht benannt ist, dem Bezogenen selbst an demjenigen Orte, wohin der Wechsel domicilirt ist, zur Zahlung zu präsenliren, und wenn die Zahlung unterbleibt, dort zu proteftiren.... | |
| Baden (Germany) - 1849 - Liczba stron: 730
...Proteftkosten schützt jene Aufforderung nicht. Art. 43. Domicillrte Wechsel sind dem Domiclllatcn, oder wenn ein solcher nicht benannt ist, dem Bezogenen selbst an demjenigen Orte, wohin der Wechsel domicilirt ist, zur Zahlung zu Präsenliren, und wenn die Zahlung unterbleibt, dort zu protestiren.... | |
| Prussia (Kingdom) - 1849 - Liczba stron: 556
...Wechselverkehre vorkommende Handlungen, sowie über mangelhafte Unterschriften. Artikel 99. Eigene domizilirte Wechsel sind dem Domiziliaten oder, wenn ein solcher nicht benannt ist, dem Aussteller selbst an demjenigen Orte, wohin der Wechsel domizilirt ist, zur Zahlung zu vrasentiren... | |
| Switzerland - 1882 - Liczba stron: 1034
...domizilirte Wechsel sind dem üomiziliaten oder, wenn ein solcher nicht benannt ist, dem Aussteller selbst an demjenigen Orte, wohin der Wechsel domizilirt ist, zur Zahlung zu präsentiren und, wenn die Zahlung unterbleibt, dort zu protestiren. Wird die rechtzeitige Protesterhebung... | |
| Georg Friedrich Martens, Karl Murhard, J. Pinhas, Frédéric Murhard, Julius Hopf - 1855 - Liczba stron: 822
...Protestkosten schützt jene Aufforderung nicht. Art. 43. Domicilirte Wechsel sind dem Domicüiaten, oder wenn ein solcher nicht benannt ist, dem Bezogenen selbst an demjenigen Orte, wohin der Wechsel domicilirt ist , zur Zahlung zu präsentiren , und wenn die Zahlung unterbleibt , dort zu protestiren.... | |
| Austria - 1856 - Liczba stron: 374
...Protestkosten schützt jene Aufforderung nicht. Art. 43. Domicilirte Wechsel sind dem Domiciliaten, oder wenn ein solcher nicht benannt ist, dem Bezogenen selbst an demjenigen Orte, wohin der Wechsel domicilirt ist. zur Zahlung zu präsentiren, und wenn die Zahlung unterbleibt, dort zu Protestiren.... | |
| 1857 - Liczba stron: 644
...so ist solcher behufs der Protesterhebung nach Art. 35 und 43 der allgem. deutscheu Wechselordnung dem Domiziliaten, oder wenn ein solcher nicht benannt...Orte, wohin der Wechsel domizilirt ist, zur Zahlung zu präsentiren und bei nicht erfolgter Zahlung Protest zu erheben. . .. , > ." ' Die Protesturkunde ist... | |
| 1857 - Liczba stron: 514
...Wechsel verordnet nun der Artikel 43. der Wech, sel-Ordnung: Domicilirte Wechsel sind dem Domiliciaten oder, wenn ein solcher nicht benannt ist, dem Bezogenen selbst an demjenigen Orte, wohin der Wechsel domicilirt ist, zur Zahlung zu präsentiren und, wenn die Zahlung ausbleibt, dort zu protestiren. Wird... | |
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