Archiv für Rechtsfälle die zur Entscheidungen des Königlichen Ober-Tribunals gelangt sind, Tom 241857 |
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Strona 8
... begründet , weil Kläger nicht verlangen könne , daß Verklagter dieselbe allein auf seine Kosten bewirke , da auch Kläger sich bei der Eintragung im Versehen befunden und somit keinen Anspruch auf Ersatz des Schadens habe . Auf die ...
... begründet , weil Kläger nicht verlangen könne , daß Verklagter dieselbe allein auf seine Kosten bewirke , da auch Kläger sich bei der Eintragung im Versehen befunden und somit keinen Anspruch auf Ersatz des Schadens habe . Auf die ...
Strona 11
... begründet sein , wenn damit das Grundstück gültig belastet war . Ist indeß die Belastung des Grundstücks , wofür sie der § 91. erklärt , eine wirkungslose , so konnte in nothwen- diger Folge auch eine persönliche Verbindlichkeit des ...
... begründet sein , wenn damit das Grundstück gültig belastet war . Ist indeß die Belastung des Grundstücks , wofür sie der § 91. erklärt , eine wirkungslose , so konnte in nothwen- diger Folge auch eine persönliche Verbindlichkeit des ...
Strona 14
... be- gründet ist , die Hauptsache zur Verhandlung ziehen und dar- über , wenn der Ausspruch richtig befunden wird , in erster , sonst aber in zweiter Instanz ordentlich erkennen . Hieraus erhelle deutlich , daß der Vorrichter , möge er ...
... be- gründet ist , die Hauptsache zur Verhandlung ziehen und dar- über , wenn der Ausspruch richtig befunden wird , in erster , sonst aber in zweiter Instanz ordentlich erkennen . Hieraus erhelle deutlich , daß der Vorrichter , möge er ...
Strona 16
... ordentliche Richter ) muß alsdann , wenn die Provokation rechtlich begründet ist , die Hauptsache zur Ver- handlung ziehen und darüber , wenn der Ausspruch nichtig befunden wird , in erster , sonst aber in zweiter - 16.
... ordentliche Richter ) muß alsdann , wenn die Provokation rechtlich begründet ist , die Hauptsache zur Ver- handlung ziehen und darüber , wenn der Ausspruch nichtig befunden wird , in erster , sonst aber in zweiter - 16.
Strona 17
... die ihm jezt schon obliegende Entscheidung abgelehnt , so daß der Vorwurf eines Verstoßes gegen Art . 3. No. 2. der Deklaration vom 6. April 1839 begründet erscheint . Archiv f . Rechtss . Bb . XXIV . 2 No. 4 . - III . Senat . Sizung v 17.
... die ihm jezt schon obliegende Entscheidung abgelehnt , so daß der Vorwurf eines Verstoßes gegen Art . 3. No. 2. der Deklaration vom 6. April 1839 begründet erscheint . Archiv f . Rechtss . Bb . XXIV . 2 No. 4 . - III . Senat . Sizung v 17.
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Strona 85 - Hat der Schwängerer innerhalb dieser zwei Jahre seinen bisherigen Aufenthalt verlassen: so wird die Zeit, während welcher sein neuer Aufenthalt der Geschwächten unbekannt gewesen, von der Verjährungsfrist abgerechnet.
Strona 300 - Domicilirte Wechsel sind dem Domiciliaten , oder wenn ein solcher nicht benannt ist, dem Bezogenen selbst an demjenigen Orte, wohin der Wechsel domicilirt ist, zur Zahlung zu präsentiren, und wenn die Zahlung unterbleibt, dort zu protestiren.
Strona 213 - Frist indossirt haben. Ist aber der Wechsel vor dem Indossamente bereits Mangels Zahlung protestirt worden, so hat der Indossatar nur die Rechte seines Indossanten gegen den Acceptanten, den Aussteller und Diejenigen, welche den Wechsel bis zur Protesterhebung indossirt haben. Auch ist in einem solchen Falle der Indossant nicht wechselmässig verpflichtet. 17. Ist dem Indossamente die Bemerkung „zur Eincassirung", „in Procura...
Strona 180 - Jeder Wechselschuldner hat das Recht, gegen Erstattung der Wechselsumme nebst Zinsen und Kosten die Auslieferung des quittirten Wechsels und des wegen Nichtzahlung erhobenen Protestes von dem Inhaber zu fordern.
Strona 213 - Regressrechte gegen Diejenigen, welche den Wechsel nach Ablauf dieser Frist indossirt haben. Ist aber der Wechsel vor dem Indossamente bereits Mangels Zahlung protestirt worden, so hat der Indossatar nur die Rechte seines Indossanten gegen den Acceptanten, den Aussteller und Diejenigen, welche den Wechsel bis zur Protesterhebung indossirt haben. Auch ist in einem solchen Falle der Indossant nicht wechselmässig verpflichtet.
Strona 212 - Wenn ein Wechsel indossirt wird, nachdem die für die Protesterhebung Mangels Zahlung bestimmte Frist abgelaufen ist, so erlangt der Indossatar die Rechte aus dem etwa vorhandenen Accepte gegen den Bezogenen und Regressrechte gegen Diejenigen, welche den Wechsel nach Ablauf dieser Frist indossirt haben.
Strona 37 - Insofern jedoch ein Dritter auf eine solche Forderung, nach deren Eintragung, ein Recht durch einen lästigen Vertrag erworben hat, kann der Schuldner gegen diesen Dritten von solchen Einwendungen , die er demselben vorher nicht kund gethan hat, keinen Gebrauch machen.
Strona 178 - Zahlung präsentirt worden ist, und 2. daß sowohl diese Präsentation als die Nichterlangung der Zahlung durch einen rechtzeitig darüber aufgenommenen Protest dargethan wird. Die Erhebung des Protestes ist am Zahlungstage zulässig, sie muß aber spätestens am zweiten Werktage nach dem Zahlungstage geschehen. Art. 42. Die Aufforderung, keinen Protest erheben zu lassen („ohne Protest,
Strona 300 - Wird die rechtzeitige Protesterhebung beim Domiciliaten verabsäumt, so geht dadurch der wechselmäßige Anspruch nicht nur gegen den Aussteller und die Indossanten, sondern auch gegen den Acceptanten verloren.
Strona 334 - Aufsätze zu ergänzen oder abzuändern, und es finden sich dergleichen im Nachlasse, so haben sie mit dem Testamente selbst gleiche Kraft. Ob dergleichen Kodizille außer der eigenhändigen Unterschrift des Testators noch mit andern Erfordernissen versehen sein müssen, hängt von den Bestimmungen ab, welche das Testament des Erblassers dicserhalb enthält.